Ausbildungsnachweis PDF

Title Ausbildungsnachweis
Author eileen Hügel
Course Allgemeine Psychologie I
Institution SRH Hochschule Heidelberg
Pages 2
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Summary

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Description

1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Lernziele: a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, gegenseitige Rechte und Pflichten, Dauer und Beendung erklären b) Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern c) Die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten d) Wesentliche Bestimmungen er für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge und arbeitsrechtlichen Vorschriften beschreiben

a)In jedem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf muss zwischen dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem ausgebildeten Arzt und dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Bei minderjährigen Auszubildenden ggf. dessen gesetzlicher Vertreter. Der Ausbildungsvertrag regelt die Bedingungen der Berufsausbildung schriftlich und sichert beide Vertragsparteien gesetzlich hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten ab. Die gesetzliche Probezeit liegt bei mindestens 1 und höchstens 3 Monaten. Innerhalb dieser Zeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Nach der Probezeit wird dies deutlich schwerer, da es sich um einen rechtlich bindenden Ausbildungs-Vertrag handelt und beide Parteien sprich Azubi und Arzt verpflichtet sind, sich an die ausgehandelten Regeln zu halten. Die Ausbildungszeit dauert in der Regel 36 Monate, kann aber in Ausnahmefällen durch eine sehr gute Leistung verkürzt werden oder verlängert werden, z.B durch lange Krankheitsausfälle oder bei sehr schlechter Leistung. Möchten beide Parteien Arzt als auch MFA das Ausbildungsverhältnis frühzeitig beenden, ist ein Aufhebungsvertrag möglich, der beide Parteien von den Rechten und Pflichten befreit, ansonsten endet der Ausbildungsvertrag ordnungsgemäß mit der Abschlussprüfung. Rechte und Pflichten durch den Ausbildungsvertrag zwischen Arzt und MFA Azubi : Lernpflicht –Gehorsamspflicht – Berufsschulpflicht- BerichtsheftführungSorgfaltspflicht- Schweigepflicht- Wettbewerbsverbot Arzt: Vergütungspflicht- Ausbildungspflicht- Fürsorgepflicht- ZeugnissausstellungFreistellungspflicht b) Nach der Ausbildungsverordnung der MFA müssen entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten während der Ausbildungszeit vermittelt werden. Da es platzmäßig nicht möglich ,ist alle Punkte hier aufzuzählen, verweise ich auf den Ausbildungsrahmenplan für MFA (extra Seite ,,Inhaltsverzeichnis´´). Der Ausbildungsrahmenplan umfasst alle Kenntnisse und Fertigkeiten , die von der Ausbildungsordnung gefordert werden z.B (1.5 Umweltschutz ) und im Ausbildungsnachweis der MFA bearbeitet werden sollen.

c) Die Öffnungszeiten meiner Praxis, meine Arbeitszeiten und meine Berufsschulzeiten sind: Öffnungszeiten Praxis: Montag: 8:00- 12:00 und 14:00-18:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 und 14:00-19:00 Uhr Mittwoch: 08:00-13:00 Uhr Donnerstag: 07:30-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag: 08:00-13:00 Uhr Und nach Vereinbarung Meine Arbeits- und Schulzeiten Montag: 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Dienstag :08:00-12:00 und 14:00- 18:00 Uhr Mittwoch : 08:00-13:00 Uhr Praxis und von 14:50-17:30 Uhr Berufsschule Donnertag: 07:50- 13 Uhr (A –Woche), 14:50 Uhr ( B- Woche) Berufsschule Freitag: 08:00- 14:00 Uhr

c)Zwischen der AAA und der VMF wurde der Gehaltstarif und der Manteltarif für MFA abgeschlossen. Der Gehaltstarifvertrag umfasst u.a. den Geltungs- und Anwendungsbereich, die Gehälter der Voll- und Teilzeitbeschäftigten Tabelle nach Berufsjahren und Tätigkeitsbereichen, die Erläuterungen der Tätigkeitsbereiche I-IV und die Ausbildungsvergütung .Vergütung Ausbildung: 1. Jahr 730Euro, 2. Jahr 770 Euro, 3. Jahr 820Euro. Der Manteltarifvertrag umfasst u.a. Geltungs- und Anwendungsbereiche, die Inhalte des Arbeitsvertrages, die Probezeit, die Arbeitszeit ( auch Teilzeitarbeit) , sowie alle Pflichten und Rechte des Arztes und der MFA . Weitere arbeitsrechtliche Vorschriften werden durch Gesetze, wie BBiG, ArbSchG, das JarbSchG , das Mutterschutzgesetz das Bundesurlaubsgesetz das Arbeitsschutzgesetz und viele weiter Vorschriften abgedeckt oder ergänzt.

Datum/Unterschrift der Ausbildenden

Datum/Unterschrift der Auszubildenden...


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