Berufsentwicklung \"Suchthilfe\" PDF

Title Berufsentwicklung \"Suchthilfe\"
Author Marios WingTsun
Course Berufsfeldentwicklung
Institution IU Internationale Hochschule
Pages 14
File Size 587.8 KB
File Type PDF
Total Downloads 221
Total Views 283

Summary

International University of Applied Sciences Bad HonnefIUBH FernstudiumMarios-Savvas PapadopoulosGottfried-Schaider-Straße 2163075 Offenbach am MainMatrikelnummer: 91913658Studiengang: Soziale ArbeitModul:BerufsentwicklungKurs:Darstellung des Handlungsfeldes „Suchthilfe“INHALTSVERZEICHNIS: - Iürzung...


Description

International University of Applied Sciences Bad Honnef IUBH Fernstudium

Modul: Berufsentwicklung Kurs: Darstellung des Handlungsfeldes „Suchthilfe“

Marios-Savvas Papadopoulos Gottfried-Schaider-Straße 21 63075 Offenbach am Main Matrikelnummer: 91913658 Studiengang: Soziale Arbeit

INHALTSVERZEICHNIS: I.Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 3 II.Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................................ 3 III.Tabellenverzeichnis ............................................................................................................................................... 3 1.

EINLEITUNG ..................................................................................................................................................3 1.1.

2.

3.

ZIELSETZUNG UND AUFBAU DER ARBEIT ........................................................................................................ 4

BEGRIFFSDEFINITION UND TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG ..................................................................4 2.1.

HERAUSFORDERUNGEN IN DER POLITIK UND DER PRAXIS............................................................................. 5

2.2.

SOZIAL- UND FACHKOMPETENZEN EINES SUCHTBERATERS .......................................................................... 6

2.3.

METHODENANWENDUNG ................................................................................................................................. 7

2.4.

PRAXISPARTNER IN DER SUCHTHILFE ............................................................................................................ 9

SCHLUSS .....................................................................................................................................................10 3.1.

FAZIT .............................................................................................................................................................11

IV.Verzeichnis der Anhänge .................................................................................................................................... 11 V.Anhänge und Materialien .................................................................................................................................... 11 VI.Literaturverzeichnis ............................................................................................................................................ 11 EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG ....................................................................................................................12

I.Abkürzungsverzeichnis

AWO ......................................................................................................................... Arbeiterwohlfahrt DG-SAS ................................................... Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe DHS .......................................................................................... Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen DRK .................................................................................................................. Deutsches Rotes Kreuz SGB ........................................................................................................................... Sozialgesetzbuch

II.Abbildungsverzeichnis III.Tabellenverzeichnis -

1. Einleitung Gemäß des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland, ist: “Sucht ist kein Randproblem in der Gesellschaft, sondern betrifft viele Menschen in Deutschland. Mit dem Begriff Sucht sind nicht nur die Abhängigkeitserkrankungen gemeint, sondern die Gesamtheit von riskanten, missbräuchlichen und abhängigen Verhaltensweisen in Bezug auf Suchtmittel (legale wie illegale) sowie nichtstoffgebundene Verhaltensweisen (wie Glücksspiel und pathologischer Internetgebrauch). Sucht ist häufig mit dramatischen persönlichen Schicksalen verbunden. Sie betrifft beteiligte Familienangehörige ebenso wie Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen. Abhängigkeitserkrankungen

sind

schwere

chronische

Krankheiten,

die

zu

erheblichen

gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vorzeitiger Sterblichkeit führen können“ (Bundesgesundheitsministerium 2020)”. So hat auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit in der Suchthilfe (DG-SAS) im März 2001 sich zum Ziel gemacht, den Fokus auf die Suchtprävention sowie der Suchthilfe zu verstärken. Denn der Großteil mit 60% der Fachkräfte der Sozialen Arbeit befinden sich in diesem Arbeitsfeld. (Dickenhorst 2015, S.6)

1.1.

Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

In der folgenden Hausarbeit werde ich mich mit der Darstellung des Handlungsfeldes „Suchtberatung“ in der Sozialen Arbeit beschäftigen. In der Ausarbeitung wird konkret thematisiert, wie die Suchtberatung im Bezug der Sozialen Arbeit definiert wird und wie das Tätigkeitsfeld innerhalb der Suchtberatung aussieht. Ziel dabei ist es aufzuzeigen, welche persönlichen und fachlichen Kompetenzen sowie Eigenschaften ein Suchtberater benötigt, um effektiv Hilfe für die Betroffenen leisten zu können. Dabei werden die vorhandenen Methoden der Sozialen Arbeit erläutert und näher beschrieben. Anschließend werde ich im Schluss auf einige Einrichtungen bzw. mögliche Praxispartner im Bereich Suchthilfe eingehen und begründen weswegen ich als Suchtberater mit diesen kooperieren würde.

2. Begriffsdefinition und Tätigkeitsbeschreibung Unter dem Begriff „Sucht“ versteht man, die Abhängigkeit einer Substanz, die sich psychisch und physisch auf den Menschen auswirkt. Dabei wird im Gehirn das Belohnungszentrum aktiviert und ein positives Empfinden wird ausgelöst (Fux, 2020). Dabei wird unter verschiedenen Arten von Süchten unterschieden. Zum einen gibt es die substanzgebundenen Süchte wie illegale Drogen, Nikotin, Alkohol und Medikamente, jedoch findet man heute auch viele Verhaltenssüchte wie Computerspielsucht, Internetsucht oder die Sexsucht (Fux, 2020). Der Beginn der Suchthilfe fand Anfang des 19. Jahrhundert in den USA statt. Der Arzt Benjamin Rush forderte erstmals 1804 die ersten Einrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort wurden erstmals „Anstalten für Trinker“ gegründet und der Begriff „addiction“, also der Sucht, eingeführt.

Damit

wurde

die

Basis

gelegt,

suchtkranke

Menschen

in

sogenannten

„Trinkerheilstätten“ zu helfen. (Bähren, E. et. al. 2011, S.6) Während der Jahre im Nationalsozialismus gab es einen Einbruch des Hilfesystems, dieser erholte sich Ende der 1960er Jahre und die Suchthilfe in Deutschland gewann wieder an Struktur. Bis zu den 1990er-Jahren wurde das Suchthilfesystem in Deutschland immer weiter ausgebaut und heutige Krankheiten wie Alkoholismus wurden durch das Bundessozialgesetz anerkannt. Dadurch kennt die Suchthilfe heute, unterschiedliche Arbeitsfelder, Zielgruppen und Ansätze.

In der Suchtpolitik wurde in den 1990er-Jahren das 4-Säulen-Modell erstellt, welche unter den vier Grundbereichen: Repression, Prävention, Hilfe und Überlebenshilfe unterteilt sind. (Bähren, E. et. al. 2011, S. 6,7) Prof. Dr. Hansjürgens beschreibt das Tätigkeitsfeld in der Suchtberatung wie folgt: „Die tatsächlich wahrgenommenen Tätigkeiten in Suchtberatungsstellen haben sich historisch pragmatisch entwickelt und dabei funktional an die Anliegen der Klient*innen und den zugeschriebenen Aufträgen angepasst. „Beratung“ und „Vermittlung“ werden mit methodisch fachlichen Inhalten der Profession Soziale Arbeit gefüllt und umgesetzt. Zentraler Aspekt ist dabei die Entwicklung einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung, welche die Grundlage für einen integrierten, Hilfesektor übergreifenden Prozessbogen bildet, der sowohl längerfristige Beratung und Begleitung, die Vermittlung in weiterführende Hilfen, als auch die Wiedereingliederung in das Alltagsleben und die regionale Erschließung von Hilfenetzwerken für Betroffene ermöglichen kann. (Hansjürgens 2018, S.2,3)

2.1.

Herausforderungen in der Politik und der Praxis

In der Suchthilfe steht man vor einigen Herausforderungen, die sich bis in die deutsche Politik erstrecken. Aus diesem Grund hat man sich politische Ziele gesetzt, um die Suchthilfe zu unterstützen. Zum einen ist es ein Grundsatz, dass die Suchthilfe die Menschenwürde respektiert, d. h., dass Suchtkranke und suchtgefährdete Bürger gleichberechtigt behandelt werden und alle Rechte und Pflichten tragen. Das Selbstbestimmungsrecht sowie die Menschenwürde sind stets zu bewahren, egal welcher Nationalität, Geschlecht, Abstammung oder sexuelle Orientierung. Des Weiteren wird mittels Prävention versucht den Konsumenten zu unterstützen, um den Beginn des Konsums zu verhindern oder hinauszuzögern. (o.V. 2005, S.4) Denn allein durch den Alkoholkonsum entstanden in Deutschland im Jahre 2007 ca. 26,7 Milliarden Euro an Heilkosten, Kosten durch Verkehrsunfälle und Sachschäden sowie durch den Arbeitsausfall oder Frühberentung. (Gastiger, Abstein 2012, S.7). Jedoch erschließt

sich eine große weitere Herausforderung in Angesicht

durch die

Sozialgesetzbücher. Das SGB II,III,V,VI,IX,XI sowie XII sind zwar gegeben und als Finanzier vorgesehen, jedoch fehlt meist die leistungsrechtliche Harmonisierung, die dazu führt, dass keine ordentliche Leistungszuständigkeit verortet werden kann.

Bei diesen Regelungsschwierigkeiten spricht man von einem „Schnittstellenproblem“. Denn als Sozialarbeiter ist man dazu plädiert, passgenaue Hilfen zu identifizieren und zu erschließen. Allerdings kommt es aus diesem Grund oft zu diesen sogenannten „Schnittstellenproblemen“, da es nicht eindeutig klar ist, wann welches Sozialgesetz die Kosten für Hilfebedürftige übernimmt. (Gastiger, Abstein 2012, S.10)

2.2.

Sozial- und Fachkompetenzen eines Suchtberaters

Bezüglich der Fachkompetenzen, die ein Suchtberater verfügen muss, betonen Gastiger und Abstein: „Professionsspezifische Kompetenzen, wie die Erfassung und Analyse psychosozialer Lebenslagen und Hilfebedürftige, die Kenntnis sozialleistungsrechtlicher Ansprüche und Verfahrenswege, Hilfeplanung und Case-Management befähigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in besonderem Maß, die erforderlichen Vernetzungsleistungen zu Lösung der multifaktoriellen Problemlagen sicherzustellen (Gastiger/Abstein 2012, S.8)“. Während des Studiums erlernt der Studierende Kompetenzen, die er später in der Praxis anwenden muss. Dabei werden diese Kompetenzen anschließend spezialisiert und für ein bestimmtes Handlungsfeld vertieft. Da es wichtig ist, bestimmte Kompetenzen nicht nur zu kennen, sondern auch anzuwenden. Aufgrund sämtlicher Kompetenzen, die ein Suchtberater beherrschen muss, werden im weiteren Text drei wichtige Handlungsfelder vorgestellt und die dazugehörigen Kompetenzen erläutert. (Hansjürgens/Kahre et. al. 2005, S. 46) Frühintervention: Diese hat das Ziel, einem problematischen Konsumverhalten entgegenzuwirken und einen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu bieten. Bezüglich der Frühintervention muss ein Suchtberater folgende Kenntnisse beherrschen, um seine Tätigkeit korrekt ausüben zu können. Dazu zählen Kenntnisse in Motivational Interviewing, um Suchtkranke Menschen zu motivieren und eine selbstwollende Verhaltensänderung zu erreichen. Des Weiteren sind Kenntnisse in Gruppenarbeiten, sowie das Grundwissen von psychiatrischen Erkrankungen aufzuweisen, um das Konsumverhalten zu erkennen, sodass es dem Klienten verständlich gemacht werden kann. Dazu muss ein Suchtberater eine Offenheit, Interesse an Menschen aus verschiedenen Umfeldern und Lebenswelten aufzeigen. Methoden der Angehörigen- bzw.

Familienberatung sind weitere Kernkompetenzen, über die ein Suchtberater befähigen muss, um zwischen

unterschiedlichen

Interessen

vermitteln

zu

können.

(Schmidt-Rosgarten/

Wirth/Bösing/Meisenbach et. al. 2005, S.16)

Suchtprävention: Beschreibt die „Vorbeugung von substanzgebundener sowie -ungebundener Abhängigkeit“ (Schmidt-Rosgarten/Wirth et.al. 2005, S,11). In diesem Handlungsfeld werden jedoch auch Kompetenzen im Bereich des Sozialmarketings verlangt. Diese könnten z. B. sein, einen sicheren Umgang mit technischen Arbeitsmitteln wie digitalen Medien, Publikationsmedien, Internet, Rundfunk oder das Fernsehen. Zusätzlich gehört auch die Befähigung zur Erstellung von Infobroschüren. Des Weiteren wird die präventive Arbeit meist in Gruppen durchgeführt, aus diesem Grund müssen Fachkräfte Kenntnisse im Bereich der Motivation und Moderation beherrschen und Spaß an der Arbeit mit Gruppen haben. (Schmidt-Rosgarten/ Wirth/Bösing/Meisenbach et. al. 2005, S.12)

Niederschwellige Angebote: Dies sind meist Angebote der Sucht- oder Wohnungshilfe. Die den Menschen helfen, lebensverändernde Entscheidungen bezüglich der gegenwärtigen Situationen zu fällen, da diese nicht selbstständig in der Lage dazu sind. Dafür müssen Fachkräfte ein gutes Einschätzungsvermögen und umfassende Rechtskenntnisse im Bereich (Strafrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht) besitzen. Außerdem sollten diese Beratungskompetenzen in Trauer-, Konflikt-, Stress- und Krisenbegleitung beherrschen. Eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit ist auch von Nöten um mit verschiedenen Einrichtungen, Behörden oder Hilfeverbänden arbeiten zu können. (Barth/Hecht et. al. 2005, 19)

2.3.

Methodenanwendung

In der Suchtberatung gibt es viele unterschiedliche Methodische Settings, die genutzt werden können. Vom klassischen Einzelfall wie z. B. die Beratung und Vermittlung bis hin über Gruppenarbeiten wie Motivations- oder Gruppengespräche oder dem Streetwork. (Hansjürgens 2018, S.6)

Eine entscheidende Methode des Handlungsfeldes ist die Suchtprävention. Gemäß der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) werden fünf Punkte zum Erzielen verkündet. An oberster Stelle und erstes Ziel ist es, den Konsumbeginn zu verhindern. Falls dies nicht gelingt, soll darauf gezielt werden den Konsumbeginn zu verzögern. Als drittes Ziel wird aufgeführt, einen risikoarmen Konsum zu fördern, um suchtkranke Menschen nicht weiter in Gefahr zu bringen. Bestmöglich soll gleichzeitig ein riskanter Konsum einer Person frühzeitig identifiziert werden, falls dies scheitert sollen Ausstiegshilfen angeboten werden. (Gastiger/Abstein 2012, S.21,22)

Dabei erklären Gastiger und Abstein, dass: „Um diese Ziele zu erreichen, müssen insbesondere die zwei Grundbereiche Verhaltens- und Verhältnisprävention angemessen aufeinander abgestimmt werden. Die Verhaltensprävention bezieht sich auf alle Maßnahmen, die auf das individuelle Verhalten beziehungsweise eine Verhaltensänderung

einer

Person

oder

Personengruppen

abzielen.

Das

können

Informationskampagnen ebenso sein wie Schulprojekte zu Information zu Suchtmittel verbunden mit Lebenskompetenzprogrammen (Gastiger/Abstein 2012, S. 22).“

Denn diese trägt dazu bei, dass durch vorbeugende Maßnahmen eine Verhinderung weiterer Suchterkrankungen stattfinden kann. Dabei ist es das Ziel, durch Beratung und Behandlung bereits ersichtliche Einschränkungen zu beheben oder zu verringern, damit die/der suchtkranke Mensch wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Unter Prävention unterscheiden die Suchthilfe zwischen drei verschiedenen Stufen. Zum einen die universelle Prävention, die die Maßnahmen auf das individuelle Verhalten sowie bestimmter Gruppen oder der Gesamtbevölkerung abzielen. Adressaten dieser Prävention sind Menschen, die gesundheitlich sowie wohlbefindlich (noch) nicht beschränkt sind. Des Weiteren gibt es die selektive Prävention, die sich auf Gruppen mit erhöhtem Suchtrisiko konzentrieren, die noch keine Eigenschaften einer sichtbaren Suchtproblematik aufzeigen. Als letzte Stufe steht die indizierte Prävention, diese richtet sich an Personen die belegbare Suchterkrankungen aufweisen. Um dieses Risiko zu vermindern, werden bestimmte Maßnahmen getroffen oder Therapien, um bereits erkrankten Personen zu helfen. (Bähren, E. et. al. 2011,S.8)

„Die wichtigsten Bereiche, in denen Suchtprävention umgesetzt wird, sind demnach: - Schulen - Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit - Familien - Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen des Gesundheitswesens - Ambulante und stationäre Altenhilfe - Betriebe - Strafwesen - Städte, Gemeinden, Kommunen - Öffentlichkeit - Politiker/innen, Gesetzgeber“ (Gastiger/Abstein 2012, S.24)

2.4.

Praxispartner in der Suchthilfe

Die AWO gGmbH, bietet im Rahmen der Suchthilfe, wohnungslosen Menschen sowie Menschen mit suchtmittelbedingen Beeinträchtigungen verschiedene Hilfsangebote. Dabei gibt es die Möglichkeit in betreuten Wohnformen oder auch im stationären Bereich. Dabei hat diese sich zum Ziel genommen, Menschen in ein suchtfreies Leben hinzuführen, das Zusammenleben in einer Gemeinschaft zu erleben, die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben sowie eine Tagesstruktur für den Klienten aufzubauen. Diese Dinge werden mittels sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt, um ein hohes Maß an Qualität einzubehalten. (Arbeiterwohlfahrt, o. J.)

Das Diakonische Werk Offenbach-Dreieich-Rodgau bietet im Bereich der Suchthilfe, Suchtberatungen für Menschen die eine Abhängigkeit in Bezug auf illegalen Drogen, Spielsucht und legale Drogen zeigen. Dabei werden informationsorientierte Beratungen zum Konsum, Wirkung und Abhängigkeitsformen von Rauschmitteln angeboten. Des Weiteren werden Suchtkranke Menschen an Suchthilfeeinrichtungen vermittelt und

Zugangsmöglichkeiten zum Hilfesystem gewährt. (Diakonisches Werk Offenbach-DreieichRodgau, o. J.) Das Deutsche Rote Kreuz bietet eine professionelle Unterstützung, um den Weg aus der Abhängigkeit zu finden. Die Fachkräfte des DRK bieten den Betroffenen an Krankenhäusern und Beratungsstellen Hilfe auf den neuesten wissenschaftlichen Stand an und berücksichtigen immer die aktuelle Lebenslage. Dabei werden Suchtselbsthilfegruppen angeboten, damit die betroffenen Menschen aus eigener Kraft eine erfolgreiche Abstinenz erreichen. Das DRK bietet ebenfalls ein bundesweites Sorgentelefon für Menschen mit Suchtproblemen an. Weitere Leistungen wie ambulante Entwöhnungstherapie, Rückfall- und Krisenintervention, Vermittlung in Suchtselbsthilfeoder anderen Suchthilfegruppen, an Suchtberatungsstellen, Beratung und Betreuung von betroffenen in Einzel-, Paar-, oder Familiengesprächen und weitere psychosoziale oder soziale Beratung werden von DRK angeboten. (Deutsches Rotes Kreuz, o. J.)

Weitere Praxis-

sowie Kooperationspartner der Suchthilfe können die verschiedensten

Einrichtungen sein. Dazu zählen Betriebe, Vereine, das Jobcenter, aber auch Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Jugendfreizeiteinrichtungen. Praxispartner der Suchthilfe findet man aber auch vor allem in der Ambulanten und stationären Jugendhilfe, in Krankenhäusern, bei Ärzt_innen sowie in den Strafverfolgungsbehörden (wie z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten)

3. Schluss In der schriftlichen Ausarbeitung wird verdeutlicht, dass die Suchthilfe ein großes Arbeitsfeld im sozialen Bereich darstellt. Es ist davon auszugehen, dass die Suchthilfe in Zukunft vermehrt benötigt wird. Die Herausforderungen womit Sozialarbeiter konfrontiert werden, werden ebenfalls weiterhin bestehen, da das Arbeitsfeld der Suchthilfe immer umfangreicher wird. Aufgrund des stetigen Wandels in der Gesellschaft und der Technologie müssen So...


Similar Free PDFs