Title | Bf10-eigenkapitalvergleich |
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Course | Rechnungswesen |
Institution | Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg |
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Buchführung
Klaus Menzel
Die Gewinnermittlung durch Eigenkapitalvergleich
Ein Markenzeichen der doppelten Buchführung – neben den Buchungssätzen – ist die doppelte Gewinnermittlung: • zum einen durch die Gewinn- und Verlustrechnung mit ihrer Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen (vgl. Kap. 1.3), • zum anderen durch den Eigenkapitalvergleich. Beide Ansätze sind logisch voneinander unabhängig und führen doch zum gleichen Ergebnis, sofern die Buchführung richtig und vollständig ist – jedenfalls nach der Ausbuchung von eventuellen Inventurdifferenzen. Die Gewinnermittlung durch Eigenkapitalvergleich verfährt folgendermaßen: SB Eigenkapital (lt. Inventar) – AB Eigenkapital --------------------BV1 Eigenkapital + Privatentnahmen – Privateinlagen --------------------Gesamtgewinn Im Standardfall, da gilt: • Gesamtgewinn > 0 EUR • Privatentnahmen > Privateinlagen • (Privatentnahmen – Privateinlagen) < Gesamtgewinn entspricht die Bestandsmehrung des Eigenkapitals dem einbehaltenen Gewinnanteil und der Überschuss der Privatentnahmen über die Privateinlagen dem ausgeschütteten Gewinnanteil. Der Gesamtgewinn wird also durch eine nachträgliche Addition seiner beiden Teile ermittelt. Die Berechnungsformel gilt jedoch allgemein, z.B. auch bei einem negativen Gesamtgewinn: also bei einem Gesamtverlust. Handelsrechtlich ist die Gewinnermittlung durch die Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben. (§ 242 Abs. 2 HGB.) Steuerrechtlich ist der Gewinn durch den Eigenkapitalvergleich – unter dem Namen des Betriebsvermögensvergleichs – zu ermitteln. (§ 4 Abs. 1 EstG.)
Beispiel: Gewinnermittlung (auf der Folgeseite). Das Beispiel beruht auf den Daten des Beispiels in Kap. 1.8.
1
BV = Bestandsveränderung...