Übungsaufgaben Betriebswirtschaftslehre-converted PDF

Title Übungsaufgaben Betriebswirtschaftslehre-converted
Author Fatma Kesici
Course Einführung BWL
Institution Hochschule Niederrhein
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Übungsaufgaben Betriebswirtschaftslehre  Personengesellschaft • Aufgabe 01. OHG Offene Handelsgesellschaft • Die Gesellschafter M, S und K haben 200.000,00 €, 50.000,00 € und 350.000,00 € als Einlage in eine OHG eingebracht, bei der ein Gewinn von 51.000,00 € zu verteilen ist. (:3 für Restgewinn) • Welche Gewinnverteilung ergibt sich? -

Gewinn durch Anzahl der Gesellschafter teilen!

Gesellschafter

Einlage

4%

Restgewinn

M S K

200.000€ 50.000€ 350.000€

8.000€ 2.000€ 14.000€

9.000€ 9.000€ 9.000€

Insgesamt (Gehalt) 17.000€ 11.000€ 23.000€

• Aufgabe 02. OHG Offene Handelsgesellschaft • Handelsgesellschaft • Gleicher Sachverhalt wie oben, jedoch hat M ein Gehalt von insgesamt 24.000,00 € bekommen, dass den Gewinn bereits gemindert hat.  Wegen M: Differenz 7.000€  51.000 € - 24.000 € = 27.000€ 27.000€ : 2 = 13.500 € Restgewinn für S und K Gesellschafter

Einlage

4%

Restgewinn

M S K

207.000€ 50.000€ 350.000€

8.280€ 2.000€ 14.000€

15.720€ 13.500€ 13.500€

Insgesamt (Gehalt) 24.000€ 15.500€ 27.500€

• Aufgabe 03. Gewinnverteilung KG/Tä tigkeitsverg ütung • W- KG sind beteiligt: • -W. ( Komplementär ) zu 1/2 • - K. ( Kommanditist) zu 2/5 und • - D. ( Kommanditist) mit dem Rest = 20.000,00 € • Im Gesellschaftsvertrag ist bzgl. der Gewinnverteilung folgendes vereinbart: • Der Komplementär erhält für seine Geschä ftsf ührertätigkeit jährlich 60.000,00 € zu Lasten des Gewinn. • Die Kapitalanteile des Komplementärs werden vorab mit 8 % , die der Kommanditisten mit 5 % verzinst. • Der Restgewinn wird entsprechend der Kapitalbeteiligung verteilt. • Der von der KG ausgewiesene Jahresgewinn für das Jahr 2015 beträgt 126.520,00 €. • Für die Vermietung seines bebauten Grundstucks an die KG fu r betriebliche Zwecke hat der Kommanditist D. lt. Mietvertrag in 2014 insgesamt 48.000,00 € erhalten, die von der KG als Mietaufwand gebucht wurden. Herr D. hatte in 2014 Grundstückskosten in Höhe von 8.400,00 €, die er privat bezahlt hat und die nicht gebucht sind. • Frage: • Wie hoch ist der steuerliche Gewinn der KG?

173.520 Euro

• Aufgabe 04. Gewinnverteilung/ typisch stiller Gesellschafter • An der R. KG sind folgende Personen beteiligt: • R, Komplementär, mit 800.000,00 € • S, Kommanditist, mit 200.000,00 € • T, typischer stiller Gesellschafter, mit 100.000,00 €. • Nach den vorliegenden Verträgen bestehen folgende Regelungen: • Der Komplementär erhielt eine Geschäftsf ührer-Vergütung zu Lasten des Gewinns in Höhe von 150.000,00 € in monatlichen Teilbeträgen überwiesen. • Die Kapitaleinlagen des Komplementärs und des Kommanditisten sind mit 8 % vorab zu verzinsen.  R: 64.000€ und S: 16.000€ • Der typische stille Gesellschafter erhält sein Kapital mit 12 % vom steuerlichen Gewinn, der sich vor Berücksichtigung seines Gewinnanteils ergibt, verzinst.  12.000€ • Der Restgewinn ist im Verhältnis der Kapitalanteile zu verteilen.  R: 143.500€ , S: 95.500€ , T: 91.500€ • Der Jahresabschluss weist einen vorläufigen Gewinn von 238.500,00 € aus.

 GmbH Aufgabe 01: Eine GmbH wird gegründet. Das Stammkapital soll 1 Mill. € betragen. Von den Gesellschaftern wurden 500.000,00 € auf das Stammkapital und eine Zuzahlung von 100.000,00 € bei der Bank eingezahlt. Wie sieht die Eröffnungsbilanz aus? AKTIVA Umlaufvermögen 200.000€ Forderungen 400.000€

PASSIVA Gezeichnetes Kapital 1.000.000€ Ausstehende Einlagen -400.000€

EBK 600.000 €

EBK 600.000€

Aufgabe 02: Die X-GmbH wurde am 15.01.2015 formell im Handelsregister angemeldet. Fragen: a) An welchem Tag ist die X-GmbH als Handelsgesellschaft entstanden?

 15.10.2014

b) Wie hoch muss das Stammkapital der X-GmbH mindestens sein? Nennen Sie die gesetzlichen Bestimmungen aus dem GmbH-Gesetz.  Mindestens 25.000€ (Start- bzw. Stammkapital)

§ 5 Stammkapital; Geschäftsanteil (1) Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Geschäftsanteile übernehmen. (3) Die Höhe der Nennbeträge der einzelnen Geschäftsanteile kann verschieden bestimmt werden. Die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile muss mit dem Stammkapital übereinstimmen. (4) Sollen Sacheinlagen geleistet werden, so müssen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht die für die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen wesentlichen Umstände darzulegen und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre anzugeben.

c) Ist die festgelegte Firmierung zulässig? Nennen Sie die gesetzliche Bestimmung aus dem GmbH-Gesetz.  Ja!

§ 4 Firma Die Firma der Gesellschaft muss, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten. Verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung kann die Abkürzung „gGmbH“ lauten.

d) In welcher Abteilung des Handelsregisters hat das Registergericht die X-GmbH eingetragen?  Abteilung B (HR B)

Das Handelsregister gliedert sich in zwei Abteilungen , die mit  

Abteilung A und Abteilung B

bezeichnet werden.

a) Abteilung A (HR A) In Abteilung A des Handelsregisters werden folgende Rechtsformen eingetragen:     

Kaufleute in der Rechtsform des Einzelunternehmens, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) einschließlich GmbH & Co. KG, EWIV Unternehmen öffentlicher Körperschaften.

b) Abteilung B (HR B) In Abteilung B des Handelsregisters werden folgende Rechtsformen eingetragen:     

Aktiengesellschaft (AG), KGaA, GmbH, SE, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

e) Hätte es gereicht, wenn einer der Gesellschaft-Geschäftsführer alleine zur Eintragung ins HR angemeldet hatte? Nein! f) Welche wesentlichen Inhalte muss der der Anmeldung beigef ügte Gesellschaftsvertrag enthalten?

g) Welche Bedeutung hat für den Geschäftsf ührer die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB? § 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens. Soll der Geschäftsführer einer GmbH von diesen beiden Beschränkungen befreit werden, so muss dieses aus der entsprechenden Dokumentation klar hervorgehen; eine Anmeldung bzw. ein zugehöriger Gesellschafterbeschluss, in der/in dem lediglich

eine Befreiung von „der Beschränkung" des § 181 BGB vorgesehen ist, ist unzureichend und kann nicht Grundlage einer Handelsregistereintragung sein.

Hintergrund § 181 BGB (Insichgeschäft) enthält folgende Bestimmung: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, [...]." Demzufolge kann ein Geschäftsführer eine Gesellschaft nicht bei einem Geschäft mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem Dritten, etwa einer anderen Gesellschaft, dessen Vertreter er ist (Mehrfachvertretung), vertreten.

Aufgabe 03: Drei Mitarbeiter eines Transportunternehmens wollen sich mit einer eigenen Geschäftsidee selbständig mach en. Aus Grunden der Haftung möchten sie die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wählen. • a) Warum ist die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus haftungsrechtlicher Sicht interessant?  Bei den Kapitalgesellschaften hingegen haften nicht die Gesellschafter persönlich mit ihrem privaten Vermögen, sondern lediglich die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Kapitalgesellschaften werden mithin auch als juristische Personen bezeichnet die eigene Rechte und Pflichten selbst tragen und mithin eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen. Zu der Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaft zählen beispielsweise die GmbH, die UG und die AG. Gesellschafter auch Geschäftsführer: Haften mit dem persönlichen Vermögen für Fehlverhalten (Insolvenzverschleppung, falls Überschuldung nicht frühzeitig erkannt wurde) • b) Welche Rechtsform sollten sie wählen, wenn sie lediglich u ber ein sehr geringes Eigenkap ital v erfu gen oder dieses so niedrig wie möglich halten w ollen?  GbR: Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Alternative: Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) Gründungsmöglichkeit ab 1,00 Euro Eigenkapital • c) Welche Möglichkeiten haben sie, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand fur die Gru ndung des Unternehmens so niedrig wie m öglich zu hal ten?  Teilzeitgründungen (besondere Form von Kleingründungen) Bei Gründung in vereinfachten Standardverfahren, bei dem eines der gesetzlich vorgeschriebenen und beurkundungspflichtigen Musterprotokolle verwendet wird. MUSTERPROTOKOLL: Gesellschaftsvertrag/Geschäftsführerbestellung/Gesellschafterliste in einem Dokument zusammengefasst werden • d) Wann entsteht die Kapitalgesellschaft?  Eine Kapitalgesellschaft entsteht, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wird. Die Haftungsbeschränkung beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Vor der Eintragung in das Handelsregister muss ein Gesellschaftsvertrag geschlossen werden und ein Geschäftsführer muss

benannt werden. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. In der Zeit zwischen der notariellen Beurkundung und der Eintragung in das Handelsregister besteht eine GmbH als VorGmbH oder GmbH in Gründung (GmbH i.G.), eine Aktiengesellschaft besteht als Vor-AG. • e) Während der Gru ndungsphase, d.h. vor der notariellen Beurkundung der Unterlagen, bietet sich f ur die drei Unternehmer die Möglichkeit, ein lukra tives Projekt zu u bernehmen. Welche haftungsrechtlichen Konsequenz en hat dies, solange die Kapitalgesellschaft noch nicht entstanden ist?  Bei der Vorgründungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GBR). Eine GBR entsteht durch formlosen Vertrag oder konkludentes Handeln. Die Regelungen des BGB finden Anwendung. Vor der notariellen Beurkundung handelt es sich um eine GbR, bei der die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter haften....


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