Elterliche Sorge & staatliches Wächteramt PDF

Title Elterliche Sorge & staatliches Wächteramt
Course Rechtliche und Sozialpolitische Grundlagen
Institution Fachhochschule Münster
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Wintersemester 2018, Rechtliche Grundlagen...


Description

Elterliche Sorge und staatliches Wächteramt – 18.10.18  Gegenüberstellung von  Eltern & Kinder jeweils mit soz. & persönlichen Problemen  



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rechtl. Grundlagen für den Staat zur Gewährleistung von Kinder- und Jugendhilfe GG: Eltern als „primäre Erziehungs- & Verantwortungsinstanz“ GG: Staat als „sekundäre Erziehungs- & Verantwortungsinstanz“ durch Behörden etc.  gegenüber Kindern & Jugendlichen (FamR des BGB)  als Jugendhilfe (Kinder & Jugendhilferecht des SBG VIII)  Aufg.: Leistungen (freiwillige Dienstangebote) & hoheitliche Ordnungsaufgaben zum Wohl/ Schutz

Vorgaben der Bundes- und Landesverfassung: Kindesrechte, elterliche Sorge, staatliches Wächteramt Recht jedes Kindes auf  Achtung seiner Menschenwürde  freie Entfaltung seiner Persönlichkeit  Bildung und Erziehung Kindeswohl  körperliche, geistige & seelische Entwicklung Elterliche Sorge 1.  natürliche Recht & obliegende Pflicht: Pflege & Erziehung der Kinder  Eltern legen grundsätzlich das Kindeswohl fest 2.  Übernahme in das (1) Familienrecht & (2) Kinder- & Jugendhilferecht Schicksalsgemeinschaft von Kindern mit ihren Eltern Staatliches Wächteramt (Wächter kümmert sich um Eltern & Kinder) 1.  wacht über elterliche Betätigung 2.  Wahrnehmung des Wächteramts  Hilfe & Unterstützung durch Familiengerichte & Jugendhilfe-Leistungen  Maßnahmen/ Vorgehen zum Wohl/Schutz durch Sorgerechtsregelungen durch Familiengerichte & andere Aufgaben der Jugendhilfe Trennung der Kinder von der Familie 1.  gegen den Willen der Eltern nur aufgrund eines Gesetzes (Versagen der Eltern oder Verwahrlosung des Kindes) 2.  Durchführung einer Trennung  nur nach Anordnung der Familiengerichte  Gefährdung des körperlichen, geistigen, seelischen Wohls  fehlender Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Abwendung der Gefährdung  Unmöglichkeit der Gefährdungsabwendung, auch nicht durch öffentl. Hilfen  vorläufige Maßnahme der Jugendhilfe (Inobhutnahme)

Rechtliche Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses im Familienrecht des BGB

 Elterliche Sorge & Umgang mit dem Kind





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1.  elterliche Sorge  Recht & Pflicht der Eltern zur Sorge für Kinder  (zivil-)rechtlicher Hintergrund: (beschränkte (7-18))Geschäftsunfähigkeit >7 2.  Umgang als tatsächlicher Kontakt miteinander  Recht jedes Kindes zum Umgang mit jedem Elternteil  Recht & Pflicht jedes Elternteils  Umgangsrechte der Großeltern, Geschwister & enger Bezugspersonen Inhalt der elterlichen Sorge: Personen- und Vermögenssorge 1.  Personensorge (Verantwortung für Person)  Pflege, Aufsicht, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Recht auf Herausgabe des Kindes, Umgangsbestimmung  Personen, die Umgangsrecht haben, behalten dies stets! 2.  Vermögenssorge (Verantwortung für Vermögen & Einkommen)  Maßnahmen zur Erhaltung, Vermehrung, Verwendung des Vermögens Inhaber der elterlichen Sorge 1.  Beide (rechtlichen) Eltern in gemeinsamer Sorge bei  Kindesgeburt während einer Ehe, Heirat nach der Geburt, gemeinsamen Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten, Übertragung der gemeinsamen Sorge 2.  Alleinsorge der Mutter bei Fehlen einer Heirat oder Sorgeerklärung 3.  Übertragung der Alleinsorge durch Familiengericht (Kindeswohl) 4.  Gerichtliche Übertragung auf Vormund oder Pfleger Pflicht der Eltern zum Versuch einer Einigung bei gemeinsamer Sorge Entzug der Sorge durch Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls Rechte der Kinder: selbstständiges, verantwortungsbewusstes Handeln, Besprechung von Fragen, gewaltfreie Erziehung Rücksichtnahme der Eltern auf Karriere...


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