Title | Elterliche Sorge & staatliches Wächteramt |
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Course | Rechtliche und Sozialpolitische Grundlagen |
Institution | Fachhochschule Münster |
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Wintersemester 2018, Rechtliche Grundlagen...
Elterliche Sorge und staatliches Wächteramt – 18.10.18 Gegenüberstellung von Eltern & Kinder jeweils mit soz. & persönlichen Problemen
rechtl. Grundlagen für den Staat zur Gewährleistung von Kinder- und Jugendhilfe GG: Eltern als „primäre Erziehungs- & Verantwortungsinstanz“ GG: Staat als „sekundäre Erziehungs- & Verantwortungsinstanz“ durch Behörden etc. gegenüber Kindern & Jugendlichen (FamR des BGB) als Jugendhilfe (Kinder & Jugendhilferecht des SBG VIII) Aufg.: Leistungen (freiwillige Dienstangebote) & hoheitliche Ordnungsaufgaben zum Wohl/ Schutz
Vorgaben der Bundes- und Landesverfassung: Kindesrechte, elterliche Sorge, staatliches Wächteramt Recht jedes Kindes auf Achtung seiner Menschenwürde freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Bildung und Erziehung Kindeswohl körperliche, geistige & seelische Entwicklung Elterliche Sorge 1. natürliche Recht & obliegende Pflicht: Pflege & Erziehung der Kinder Eltern legen grundsätzlich das Kindeswohl fest 2. Übernahme in das (1) Familienrecht & (2) Kinder- & Jugendhilferecht Schicksalsgemeinschaft von Kindern mit ihren Eltern Staatliches Wächteramt (Wächter kümmert sich um Eltern & Kinder) 1. wacht über elterliche Betätigung 2. Wahrnehmung des Wächteramts Hilfe & Unterstützung durch Familiengerichte & Jugendhilfe-Leistungen Maßnahmen/ Vorgehen zum Wohl/Schutz durch Sorgerechtsregelungen durch Familiengerichte & andere Aufgaben der Jugendhilfe Trennung der Kinder von der Familie 1. gegen den Willen der Eltern nur aufgrund eines Gesetzes (Versagen der Eltern oder Verwahrlosung des Kindes) 2. Durchführung einer Trennung nur nach Anordnung der Familiengerichte Gefährdung des körperlichen, geistigen, seelischen Wohls fehlender Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Abwendung der Gefährdung Unmöglichkeit der Gefährdungsabwendung, auch nicht durch öffentl. Hilfen vorläufige Maßnahme der Jugendhilfe (Inobhutnahme)
Rechtliche Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses im Familienrecht des BGB
Elterliche Sorge & Umgang mit dem Kind
1. elterliche Sorge Recht & Pflicht der Eltern zur Sorge für Kinder (zivil-)rechtlicher Hintergrund: (beschränkte (7-18))Geschäftsunfähigkeit >7 2. Umgang als tatsächlicher Kontakt miteinander Recht jedes Kindes zum Umgang mit jedem Elternteil Recht & Pflicht jedes Elternteils Umgangsrechte der Großeltern, Geschwister & enger Bezugspersonen Inhalt der elterlichen Sorge: Personen- und Vermögenssorge 1. Personensorge (Verantwortung für Person) Pflege, Aufsicht, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Recht auf Herausgabe des Kindes, Umgangsbestimmung Personen, die Umgangsrecht haben, behalten dies stets! 2. Vermögenssorge (Verantwortung für Vermögen & Einkommen) Maßnahmen zur Erhaltung, Vermehrung, Verwendung des Vermögens Inhaber der elterlichen Sorge 1. Beide (rechtlichen) Eltern in gemeinsamer Sorge bei Kindesgeburt während einer Ehe, Heirat nach der Geburt, gemeinsamen Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten, Übertragung der gemeinsamen Sorge 2. Alleinsorge der Mutter bei Fehlen einer Heirat oder Sorgeerklärung 3. Übertragung der Alleinsorge durch Familiengericht (Kindeswohl) 4. Gerichtliche Übertragung auf Vormund oder Pfleger Pflicht der Eltern zum Versuch einer Einigung bei gemeinsamer Sorge Entzug der Sorge durch Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls Rechte der Kinder: selbstständiges, verantwortungsbewusstes Handeln, Besprechung von Fragen, gewaltfreie Erziehung Rücksichtnahme der Eltern auf Karriere...