Fälle 11-16Schuldrecht Lösungen PDF

Title Fälle 11-16Schuldrecht Lösungen
Author Eva-Maria Pottkaemper
Course Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrages
Institution Universität zu Köln
Pages 2
File Size 71.9 KB
File Type PDF
Total Downloads 85
Total Views 137

Summary

Wintersemester...


Description

Schuldrecht AT Was ist eine Erfüllung? -

Leistungsbewirkung des entstandenen Anspruchs (Kaufpreiszahlung / Übergabe) Geregelt in §§ 362 ff. BGB § 363 BGB: Beweislast hat der Gläubiger, muss nachweisen, dass die Leistung nicht erbracht wurde Erfüllungs statt (bspw. Sache statt Geld) Erfüllungs halber (der Erlös stellt die Erfüllung dar, also mittelbare Erfüllung)

-

Leistungsort § 269 BGB: Vereinbarung (Privatautonomie) oder Gesetz (Wohnort) kommt auf die letzte Leistungshandlung an (Übergabe, reale Handlung)   

Bringschuld -> beim Gläubiger = Leistungsort (ohne Vereinbarung auszuschließen) Holschuld -> beim Schuldner = Leistungsort Schickschuld -> beim Schuldner = Leistungsort – Erfolgsort= Gläubiger

- Erfüllung § 362 BGB Fall 11: Alles hat seinen Preis Der Anspruch auf Lieferung der Fässer könnte sie aus dem Kaufvertrag ergeben. Kaufvertrag ist hier zustande gekommen, daher sind beide zur Erfüllung der Leistungen verpflichtet. Fraglich ist, ob zur Erfüllung der Übereignung und Übergabe auch die Lieferung gehört. § 269 BGB Leistungsort: Grundsätzlich Holschuld, also der Leistungsort beim Schuldner, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Auslegung wegen der „Rechnungsadresse“: Objektiver Dritter sieht, dass nur nach der Rechnungsadresse gefragt wurde und nicht auch nach der Lieferadresse. Daher ist nicht zu erkennen, dass auch geliefert werden soll. Daher bleibt es bei der Holschuld und A hat gegen G keinen Lieferanspruch

Fall 12: Warmes Kölsch Recht zu verweigern? Ist eine Lieferzeit vereinbart worden? § 271 I BGB Leistungszeit: grundsätzlich sofort verlangen, sofort bewirken Teilt mit, dass er die Fässer für den 26.6 benötigt

Fall 13: Nicht nur Bargeld lacht (I) Erfüllungs statt A) Anspruchsgrundlage § 433 II BGB entstanden (Kaufpreisforderung, die jetzt gedeckt werden soll) - § 364 I BGB: Annahme an Erfüllungs statt (Voraussetzung: Angebot und Annahme) - die restlichen € 500 können nicht verlangt werden B) Anspruchsgrundlage § 433 II BGB entstanden (KPZ aber nur über €3.000) - Vereinbarung aus § 364 I BGB Erfüllungs statt, Schuldverhältnis ist bereits erloschen, da sich beide durch Angebot und Annahme einig waren - Sonst wäre es eine Besserstellung der einen Partei Fall 14: Nicht nur Bargeld lacht (II) Leistung erfüllungshalber A) Anspruchsgrundlage § 433 II BGB Kaufpreiszahlung entstanden, könnte aber erloschen sein nach § 362 BGB

-

§ 364 II BGB gilt als eine Anzahlung der Leistung, es fehlt aber noch ein Teil. Da der Erlös nicht ausreicht können noch 500 € verlangt werden

B) Nun gibt es € 500 Mehrerlös - Daher kann er auch den Mehrerlös zurück verlangen, da es nicht um die Kommode selbst geht, sondern nur um den Erlös, der die Schuld begleichen soll. Fall 15: Das kann ja wohl nicht wahr sein! Erfüllung gegenüber einem Minderjährigen -

Anspruchsgrundlage aus Schadensersatz § 823 BGB Eigentumsverletzung Anspruch ist entstanden könnte aber erloschen sein nach § 362 BGB Erlöschen durch Leistung

Besonderheit: Erfüllung gegenüber einem Minderjährigen - §§ 105 ff. BGB durch Geldübergabe rechtsgeschäftliche Handlung entstanden - Also Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder lediglich rechtlich vorteilhaft o Also Leistung unwirksam - Einseitige Leistung die bewirkt wird, rechtsähnliche Handlung Fall 16: Auge um Auge, Zahn um Zahn Aufrechnung: Wenn man sich gegenseitig gleichwertiges schuldet Prüfung der Aufrechnung § 387 f. BGB (Gestaltungsrecht) 1. Aufrechnungserklärung § 388 BGB 2. Aufrechnungslage, a. gegenseitig b. gleichartig c. Erfüllbare Passivleistung d. Fällig (§ 271 BGB) u. Durchsetzbar (kein Einreden, z.B. Verjährung) 3. Aufrechnungsverbote

V könnt gegen K den Anspruch auf Zahlung gemäß § 433 II BGB haben Kaufvertrag? JA Anspruch? JA Könnte aber erloschen sein durch Aufrechnung nach § 389 BGB...


Similar Free PDFs