Gesetzlichkeitsprinzip PDF

Title Gesetzlichkeitsprinzip
Course Strafrecht I
Institution Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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kurz und knapp...


Description

A. Das Gesetzlichkeitsprinzip Nach Art. 103 Abs. 2 GG, §1 StGB und Art. 7 Abs. 1 EMRK kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Es gilt: nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege, d.h. keine Straftat ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz . Das Gesetzlichkeitsprinzip enthält einen strengen Gesetzesvorbehalt, der den Schutz des Bürgers vor willkürlicher Ausübung und Ausdehnung der staatlichen Strafgewalt garantiert (daher auch Garantiefunktion des Strafgesetzes), und gewährleistet, dass er das strafrechtliche Verbot seines Handelns vorhersehen kann. Aus dem Gesetzlichkeitsprinzip lassen sich die folgenden vier Kardinalprinzipien/Regeln ableiten: 1. Analogieverbot 2. Verbot strafbegründenden oder strafschärfenden Gewohnheitsrechts 3. Rückwirkungsverbot 4. Bestimmtheitsgebot...


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