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Course Rechts- & Verfassungsgeschichte
Institution Universität Wien
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fall...


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Übung aus Unternehmensrecht, SS 2021 ao. Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Borth-Böhler

3. Fall

Valentin Vastl (V) betreibt ein Reinigungsunternehmen und ist unter der Firma “Valentin Vastl Büro- und Gebäudereinigung e.U.” im Firmenbuch eingetragen. Aufgrund zunehmender Konkurrenz sieht sich V nach einiger Zeit gezwungen, den Betrieb zu verkleinern. Dabei wird insbesondere auch ein erst vor kurzem angeschaffter SpezialHochdruckreiniger entbehrlich. Dieser wird daher an den Branchenkollegen Albert Arm (A) vermietet, wobei freilich vereinbart wird, dass der Vermieter das Recht hat, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Schließlich hat V überhaupt von der Gebäudereinigung genug und möchte die Branche wechseln. Er verkauft daher sein Unternehmen im Jahr 2020 an zu einem angemessenen Entgelt an die K-GmbH. Anlässlich des Unternehmensübergangs tauscht diese freilich einige Bodensaugmaschinen aus. Außerdem will sie für eine Haftungsabsicherung sorgen. Zwischen V und der K-GmbH wird deshalb vereinbart, dass die K-GmbH für vorher entstandene Unternehmensverbindlichkeiten nicht haftet. Diese Vereinbarung wird sogleich zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet, durch ein Versehen des Firmenbuchgerichts unterbleibt die Eintragung jedoch. Einige Monate später wird die K-GmbH von der “Frosch-AG“ mit fälligen Putzmittelrechnungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von € 6.000,- konfrontiert. Unter Hinweis auf den vereinbarten Haftungsausschluss weigert sie sich zu zahlen. Zudem wendet sich die K-GmbH wegen des Hochdruckreinigers an A: Da sie diesen selbst nutzen möchte, erklärt sie dem A unter Berufung auf die Kündigungsklausel die Kündigung des Mietvertrags. A, der vom Verkauf des Unternehmens an die K-GmbH zum ersten Mal hört, will dies keinesfalls akzeptieren. Er weigert sich, die K-GmbH als Vertragspartner anzuerkennen und meint daher, nur V als sein Vertragspartner könne den Vertrag kündigen. Prüfen Sie, 1. den Anspruch der „Frosch-AG“ gegen die K-GmbH auf Bezahlung der Rechnungen in Höhe von € 6.000,-, 2. die Möglichkeit der K-GmbH, den Vertrag mit A zu kündigen....


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