Menschenrechtsprozession PDF

Title Menschenrechtsprozession
Author T nmachi
Course Grundlagen der Sozialpolitik
Institution Hochschule Rhein-Main
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HOCHSCHULE RHEIN MAIN FACHBEREICH SOZIALWESEN STUDIENGANG: GESUNDHEITSBEZOGENE SOZIALE ARBEIT

Hausarbeit zum Modul Geschichte und Ethik in der Sozialen Arbeit Professor: Ralf Hammann

Vorgelegt von Thi Men Thai Matrikelnummer: 1120859 Email: [email protected] Adresse: Adler str22, 65183 Wiesbaden Abgabedatum: 20.08. 2020

Inhaltverzeichnis

1. Einleitung..............................................................................................1 2. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprozession.....................................1 2.1 Biografie...........................................................................................1 2.2 Definition Soziale Arbeit als Menschenrechtprofession...................2 2.3. Doppel Mandat, Tripel Mandat Sozialer Arbeit................................2 3. Soziale Probleme..................................................................................3 4. Anforderung Sozialer Arbeit nach Staub- Bernasconi...........................6 5. Grenze und offene Fragen....................................................................7 6. Fazit......................................................................................................7

1. Einleitung Diese Hausarbeit beginnt mit einer kurzen Biografie der Sozialarbeiterin Silvia StaubBernasconi und Definition der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession. Anschließend kommt der Übergang von Doppel-Mandat zu Tripel Mandat, weiterhin folgen verschiedenen Sozialen Problemarten, die es laut Bernasconi gibt. Im darauffolgenden Abschnitt wird Anforderung Sozialer Arbeit nach Staub- Bernasconi beschrieben, abschließend werde ich die offenen Fragen und Grenzen erleuchten. 2. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprozession 2.1 Biografie Silvia Staub-Bernasconi wurde am 12. Mai 1936 in Zürich geboren. Sie studierte Soziale Arbeit, Sozialethik, Soziologie und Pädagogik in Zürich und in den Vereinigten Staaten. Nach ihrem Studium arbeitete sie als Streetworkerin mit sozialrandständigen und verhaltensauffälligen Jugendlichen und als Sozialarbeiterin für Projekten des Sozialdienstes im Jugend- und Ausländerbereich. Sie ist die Vertreterin der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession, welche die Ursachen für Soziale Probleme in unerfüllten Bedürfnissen und legitimen Wünschbaren sieht und die Soziale Arbeit als eine Handlungswissenschaft begründet. Ihre Träume und Utopien von einer gerechteren Welt hat sie niemals aufgegeben. 2.2 Definition Soziale Arbeit als Menschenrechtprofession Nicht erst seit der Definition des IFSW und der IASSW in Montreal 2000 hat sich die Profession der Sozialen Arbeit mit den Menschenrechten beschäftigt. Die Bestimmung sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession erfolgte in den 1990er Jahren durch VertreterInnen der ,,Züricher Schule‘‘ und durch Staub-Bernasconi. Mit der Neudefinition der Sozialen Arbeit werden die Prinzipien der Menschenrechte und der Menschenwürde in den Mittelpunkt des sozialarbeiterischen Handelns gerückt. ,, Die Profession Soziale Arbeit fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Befähigung und Befreiung von Menschen zur Verbesserung ihres Wohlbefindens. Gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse über menschliches Verhalten und soziale Systeme greift soziale Arbeit dort ein, wo Menschen und ihre Umwelt aufeinander einwirken. Grundlagen der Sozialen Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit.‘‘ (Engelke 2004, S.297, zitiert nach. Wildfang, S.25, 2010)

2.3. Doppel Mandat, Tripel Mandat Sozialer Arbeit Der Begriff Doppeltes Mandat bringt zum Ausdruck, dass Soziale Arbeit einen doppelten Auftrag zu erfüllen hat, hier werden zwei verschiedenen Mandaten unterschiedlicher Auftraggeber erkennbar: der Klienten 1 und der Gesellschaft bzw. des Staates, deren Interessen dabei unterschiedlich sein können. Soziale Arbeit muss sich zum einen am Wohl und der Realität der Klienten orientieren und muss zum anderen auch im Auftrag des Staates bzw. der Gesellschaft handeln. Sie befinden sich dadurch in einem Spannungsverhältnis zwischen der Vertretung der Interessen ihrer Klienten und der Arbeit, an deren Problemen sowie denen von Gesellschaft und Staat, die anders gelagert sein können. Deshalb wird auch darauf verwiesen, dass im Doppelmandat ein Strukturproblem von „Hilfe und Kontrolle“ sichtbar wird: Prinzipiell beinhaltet der Begriff Doppelmandat eine konstitutionelle Grundlage der Sozialen Arbeit, die sich aus unterschiedlichen und mitunter widersprechenden Interessenspositionen ergeben muss und unauflösbar bleibt. Staub-Bernasconi hat die überwiegenden Aufgaben von Sozialarbeitern betont, dass Soziale Arbeit vornehmlich eine Verwaltungsaufgabe ausübt oder ein Aushandlungsgeschehen zwischen den normativen Vorgaben oder Leistungsangebote der Trägerorganisation und dem organisations- bzw. bürokratiegerecht formulierten Problemen der Adressaten ist. (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, S.199). Im Laufe und Wandel der Zeit bemerkten einige Pädagogen, dass der Begriff des Doppelmandats nicht ausreichend ist, um den professionellen Ansprüchen eines Sozialarbeiters zu genügen. ,,Damit lässt sich ein Beruf mit gewissen Handlungsspielräumen, großer Verantwortung, aber wenig Entscheidungskompetenzen formulieren‘‘ (Stau-Bernasconi, 2007, S.199). Als Beispiel ist die Freiwilligkeit der Klientel ein Merkmal des Doppelmandats, aber nicht immer die Alkoholabhängigen kommen freiwillig zu Beratungsangebote (KommStruktur), die Sozialarbeiter müssen auch selbst zu Klienten gehen (Geh-Struktur) und ihre Hilfsangebote vorzustellen. Soziale Arbeit hat den Auftrag, sowohl mit freiwillig wie unfreiwillig Adressaten zu tun. Soziale Arbeit, die den Anspruch erhebt, Profession zu sein, muss das Doppelmandat zu einem Tripelmandat erweitern. ,,So hat die Soziale Arbeit als Disziplin und Profession drei Mandate: ein erstes seitens der AdressatInnen, ein zweites seitens der Gesellschaft und/oder Trägers und ein drittes seitens der Profession‘‘ (Stau-Bernasconi, 2018, S.113). 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Maskulinum. Dies impliziert immer beide Formen, schließt also die weibliche Form mit ein

Das Tripel-Mandat laut Stau-Bernasconi besteht aus: wissenschaftlichen Fundierung ihrer Methoden- speziellen Handlungstheorien und dem Ethikkodex. Im Fall der Sozialen Arbeit die Aufgabe haben, dem Auftrag zur Lösung, Milderung oder Prävention von praktischen sozialen Problemen seitens ihrer AdressatInnen/Klientel wie seitens der Gesellschaft gerecht zu werden. Die Handlungstheorie des systemischen Paradigmas müsse 5 W-Fragen mittels spezifischen Wissens antworten: 1. Was ist los? – Das Gegenstandswissen beschreibt ein Problem in raum-zeitlicher Hinsicht 2. Warum ist das so? – Das Erklärungswissen erleuchtet die Entstehung eines problematischen Sachverhaltes sowie die Bedingungen seines Wandels. 3. Das Wert- oder Kriterienwissen antwortet auf die Frage: ,,Woraufhin soll verändert werden?‘‘ ermöglicht die Be- und Verurteilung der problematischen Sachverhalte und Strategien wünschbarer Zustände und Prozess, welche in Zielformulierungen eingehen. 4. Verfahrenswissen als Wissen über die Methoden (Techniken) und Mittel, die erforderlich sind, um die Situation positiv zu verändern ,,Wie kann was verändert werden?‘‘ 5. Evaluationswissen zur Reflexion des Veränderungsprozesses mit der Frage: ,,Was ist geschehen?‘‘ Abschließend hat der Sozialarbeiter neben der Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligter, die Verpflichtung gegenüber seiner eigenen Profession selbst, die den Fokus bei den Menschenrechten hat und den Bezug auf wissenschaftsbasierte Methoden beinhaltet. 3. Soziale Probleme Soziale Probleme sind praktische Probleme, die Menschen mit der Einbindung in soziale Systeme haben. Eine Nichterfüllbarkeit dieser Bedürfnisse und legitimen Wünsche führe nach Silvia Staub-Bernasconi zu Sozialen Problemen. StaubBernasconi unterscheidet vier Dimensionen sozialer Probleme, die sich systemisch

gegenseitig bedingen und in kumulativen Problemlagen münden: Ausstattungsprobleme, Austauschprobleme, Machtprobleme, Kriterienprobleme. Soziale Probleme hier werden als (gesellschaftlich) beeinträchtigtes individuelles Wohlbefinden bezeichnet, die Ausstattungsdefizite zeigen sich in folgenden Dimensionen: Körperliche Ausstattung (Gesundheit, Geschlecht, Hautfarbe,...); Sozioökonomische und sozioökologische Ausstattung (Bildung, Arbeit, Einkommen und Vermögen; die Infrastruktur des Stadtteils wie Schule, Krankenhäuser,...); Symbolische Ausstattung (Beschreibungen, Bewertungen über die Wirklichkeit, Orientierung, Motivation, Zukunftspläne); Ausstattung mit Erkenntniskompetenzen: (Empfinden, Erleben, Mitgefühl, Denken,...); Ausstattung mit Handlungskompetenzen (zielgerichtetes Handeln; hier wird zwischen routiniertem, rollenbezogenem und innovativ gesteuertem Handeln unterschieden). Menschen sind Komponenten sozialer Systeme und daher auf den Austausch und die Kommunikation mit anderen Menschen und ihrer Umwelt angewiesen. Die Tauschmedien sind meistens Ausstattungsdimensionen und Ressourcen. StaubBernasconi verwendet dafür das Kriterium der Symmetrie/Asymmetrie, als symmetrisch wird eine Beziehung bewertet, deren Interaktionen insgesamt und auf Dauer gegenseitig (ein ausgewogenes Verhältnis von Geben und Nehmen) und gleichwertig (bezieht sich auf das „Gut" des Austausches) verlaufen, hier können die Austauschbeziehungen zu Kooperation und Solidarität führen. Im Gegensatz dazu sind asymmetrisch folglich Beziehungen, in denen wohl gegenseitige, aber ungleichwertige oder aber einseitige Interaktionen überwiegen, da können Konflikten und Instrumentalisierung zwischen den Individuen entstehen. (vgl. Geiser, 2009, S.189). Probleme ergeben sich bei Menschen, die mehrere Ausstattungsdefizite besitzen. Menschen, die überflüssige Ressourcen besitzen, sind auf die Leistungen und Angebote der anderen nicht mehr angewiesen und können demzufolge Ausstattung, Verhalten und Beziehungen ihrer Tauschpartner steuern und kontrollieren. Der Mensch ist in diesem Zusammenhang nicht nur Austauschpartner, sondern zugleich Positionsinhaber und Mitglied von sozialen Systemen.

Die Verfügung über Machtquellen ist einer der wichtigen Zugangsmöglichkeiten zu ökonomischen und soziokulturellen Ressourcen. Staub-Bernasconi unterscheidet folgende sechs Machtquellen: physische Macht (die körperliche Ausstattung wird zur Machtquelle beispielweise für Demonstrationen, Streiks, Hungerstreik); Kapital und Besitz (die sozioökonomische Ausstattung und weitere Ressourcen); Artikulationsmacht ( Ausstattung mit Erkenntniskompetenzen inkl. Sprache/Kompetenz); Defintionsmacht (Ausstattung mit Wissen/Bedeutungsystem). Hierbei handelt es sich um Wissen, welches auf verschiedenen Wegen weitergegeben wird); Positionsmacht (die Ausstattung mit Handlungskompetenzen zur Quelle für Autorität und Positionsmacht); Organisationsmacht (Die Ausstattung mit informellen sozialen Beziehungen und formellen Mitgliedschaften). Inwieweit Macht Probleme erzeugt, hängt von den Regeln der Machtverteilung in sozialen Beziehungen ab. Hierbei wird zwischen Regeln unterschieden, Begrenzungsmacht und Behinderungsmacht. Begrenzungsmacht ermöglicht Menschen den legitimen Zugang zu allen verfügbaren Ressourcen, die für ihre Existenzsicherung brauchen und Teilhabe an der Gesellschaft fördern. Diese ist an Bedingungen geknüpft, die besagen, wie und unter welchen Voraussetzungen die Ressourcen in Anspruch genommen werden können, z.B. soziale Sicherungssysteme, Bildungsvoraussetzungen, etc. Diese Machtstruktur schafft soziale Gerechtigkeit als legitime Macht, indem sie bestimmte gesellschaftliche Gruppen darin hindern, auf überflüssig ökonomische Güter anderer zu ihrem Vorteil Macht zu erlangen und zu erweitern. Die Behinderungsmacht hingegen verursacht soziale Ungleichheit und Armut. Sie bestimmte die Regeln, bei denen es sich um die illegitime Machtverteilung handelt, die dazu führen, dass den oberen Schichten der Gesellschaft alle Möglichkeiten offen stehen, während die unteren Schichten darum kämpfen müssen, ihre Bedürfnisse überhaupt befriedigen zu können. Die Behinderungsmacht wird in zwei Kategorien unterteilt, Staub-Bernasconi nennt soziale Behinderungsregeln im Zusammenhang mit der Verteilung von gesellschaftlich produzierten Ressourcen und Besitznahme, und im Zusammenhang mit funktionaler Arbeitsteilung und Herrschaft.

- Soziale Regeln der Ressourcenverteilung: bewirken die Ungerechtigkeit und demzufolge führt zu Benachteiligung bzw. Privilegierung (z.B. unfaire Lohnbezahlung wegen spezifischem Geschlecht) - Soziale Regeln, die Hierarchie und soziale Schichtung rechtfertigen und damit kulturell und strukturell festgeschriebene Gewalt ermöglichen (z.B. Ausgrenzung, Diskriminierung der einzelnen Gruppen aufgrund ihrer Nationalität, ihres Alters, ihrer Hautfarbe) - Soziale Regeln, die soziale Herrschaft entstehen lassen und den Fluss von sozialen Positionen behindern: Menschliche Bedürfnisse nach Freiheit, Schutz und Gerechtigkeit werden nicht berücksichtigt. Die Einflussnahme geschieht von „oben nach unten", wobei es Unterschicht keine Entscheidungsmöglichkeiten gibt. - Soziale Regeln der Arbeitsteilung zwischen Menschen: bewirken die sozioökonomische Ausbeutung, kulturelle Kolonisierung (vgl. Staub-Bernasconi, 2007, S.185) Jede Gesellschaft strebt danach, eine ,,vergesellschafte Werte‘‘ aufzustellen, also Bestreben nach dem ,,Guten‘‘, ,,Richtigen‘‘ und ,,Wahren‘‘ (,,erwünschter SollZustände‘‘) wenn grundlegende menschliche Bedürfnisse nicht befriedigt, missachtet oder willkürlich angewendet werden. Diese führen zu Kriterienproleme (z.B. Kinder haben ein Recht auf Erziehung und Bildung, Männer und Frauen sind gleichberechtigt). Diese Probleme sind auf bestehende Strukturen der sozialen Systeme, auf Interaktion zwischen Individuen und auf die Verwirklichung illegitimer Bedürfnisse von Individuen zurückzuführen. Weil die Bedürfnisse individuell unterschiedlich und die Wünsche der einzelnen Individuen grenzenlos sind, und Menschen versuchen begrenzende Normen und Regeln (begrenzende Machtstruktur) durchzusetzen, um ihre eigene Bedürfnisbefriedigung zu erreichen. Als Folge davon können die legitimen Bedürfnisse von anderen Menschen ausgehend beeinträchtigen. An dieser Stelle setzt die Soziale Arbeit an, dabei beschäftigt sie sich mit Individuen, deren Interaktionen und sozialen Systemen. 4. Anforderung Sozialer Arbeit nach Staub- Bernasconi Anfang der 1990er Jahre erweiterte Staub-Bernasconi die Theorie mit dem Bezug auf Menschenrechte, genauer, auf die UN-Menschenrechte-Konvention. Damit

erhalte die Soziale Arbeit die Chance ,,sich eigenbestimmte wissensbasierte Aufträge zu geben‘‘, das bedeutet, eine eigenbestimmte, selbstdefinierte Profession der Sozialen Arbeit, die nicht wartet, bis ihr ein Handlungsauftrag erteilt wird, sondern diesen auch aus sich selbst heraus legitimieren kann. Die Menschenrechte sind jedem Menschen von Natur aus durch sein Menschsein gegeben und an keinerlei Bedingungen oder Gegenleistung geknüpft, deswegen sollen diese Rechte die Grundlage jeglichen professionellen Handelns bilden. Jedoch entscheidend ist nicht der Glaube an die Natürlichkeit der Menschenrechte. Der schlichte Glaube an die Gleichheit aller Menschen reicht einer professionellen Praxis Sozialer Arbeit aber nicht aus, weil Glaube keinen Beurteilungsmaßstab offeriert und dadurch weder Überprüfen noch Kritik ermöglicht. Darauf bezogen fordert Staub-Bernasconi von der Soziale/n Arbeit: a, Verankerung von Menschen- und Sozialrechten in der Berufsausbildung b, Sozialarbeiter achten drauf, welche Menschen- und Sozialrechten sowie Bedürfnisse in ihrer Berufspraxis verletzt worden seien. Auch hier ist nicht allein die Diagnose menschenrechtsverletzender Äußerungen oder Handlungen, sondern auch eine Analyse der Hintergründe und Entstehung auf mikro- und makrosozialer Ebene notwendig. c, Beteiligung an einem sozialen Kontroller bzgl. Der Einhaltung von Menschenrechten ,,von unten nach oben‘‘ im Rahmen eines Meldesystems. d, Soziale Arbeit leistet die Lobbyarbeit und bildet Allianzen mit NGOs: an diese Stelle erscheinen die Grenzen zwischen privatem sozialpolitischem Engagement im Rahmen einer sozialen Bewegung beziehungsweise der Lobbyarbeit für bestimmte Gruppen auf der einen Seite, und der beruflich ausgeübten professionellen Sozialen Arbeit auf der anderen Seite, erneut wenig trennscharf. e, sie solle für diese Zweck auch auf der UNO- und EU-Ebene Präsenz zeigen. f, Loyalität gegenüber dem Dienst am Menschen müsse höherstellen als gegenüber der Organisation (vgl. Hammerschmidt/ Aner/ Weber, 2009, S.150)

5. Grenze und offene Fragen Soziale Arbeit ist mit Menschenrechten verbunden und soll eine Verknüpfung zu Profession herstellen. Diese Bestimmungen gibt über Soziale Arbeit auch UNO weit, aber wird nicht überprüft ,,praktische Auswirkung auf Soziale Arbeit sind nicht aufgegeben‘‘2. Auch hier wird die oben erläuterte politische Dimension, die ein Menschenrechtsbezug der Profession impliziert, wahrgenommen, allerdings nicht einfach so stehen gelassen. Die praktische Umsetzung von Menschenrecht in Soziale Arbeit sind nicht konkret gefüllt werden. Beispielsweise das Ertrinken im Mittelmeer passiert heutzutage oft, ist aber die Menschenrechtverletzung, aber es gibt noch keine nachhaltigen Lösungen anzubieten ,,empirisch unbeantwortet bleibt‘‘3. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Soziale Arbeit in ihrer aktuellen Ausgestaltung überhaupt in der Lage dazu ist, diesem politischen Auftrag nachzukommen oder dies nicht ein viel zu hoher Anspruch ist. Es ist für die Profession schwierig, sich ihre eigenen Aufträge zu geben, da diese in so großem Maße abhängig von den jeweils herrschenden staatlichen Rahmenbedingungen sind. Soziale Arbeit kann nicht selbst entscheiden, worauf sie sich beruft und auf welche Bedarfe sie reagieren darf ,,Dass sich die Soziale Arbeit, wie im selben Kontext festgehalten wird, selbst ,,eigenbestimmt Aufträge‘‘ erteilt, ebenso wenig. Zudem bleibt hier offen, wer empirisch konkret das Handlungssubjekt ist, wer erteil sich selbst die Aufträge?‘‘ (Hammerschmidt/ Aner/ Sascha, 2009, S.153) 6. Fazit Die Aufgabe und das Ziel der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession besteht der Auffassung von Silvia Staub-Bernasconi somit darin, die Menschen zur eigenständigen Lösung ihrer Probleme zu befähigen, die Soziale Arbeit steht in der Verantwortung, die Menschenrechtsverletzungen gegenüber diesen vulnerablen Gruppen zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Dafür muss zuerst in Zusammenarbeit mit den Adressaten überlegt werden, welche Bedürfnisse nicht erfüllt sind, also was für ein Soziales Problem vorliegt und über welche Ressourcen die Adressaten verfügt (vereint bilden somit die Lebensweltorientierung, Ressourcen zu aktivieren) und wie er diese bereits eingesetzt hat, um die Diskrepanz wieder

2 Aus dem Text ,,Zeitgenössische Theorien Sozialer Arbeit‘‘, S.153 3 Aus dem Text ,,Zeitgenössischen Theorien Sozialer Arbeit‘‘, S.153

aufzuheben. Resümierend ist es wichtig, dass die Menschenrechtsprofession nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis umsetzbar sein muss.

Literaturverzeichnis: - Staub-Bernasconi, S. (2018): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft Auf dem Weg zu kritischer Professionalität, 2.Auflage, Barbara Budrich Opladen & Toronto Verlag - Stau-Bernasconi, S. (2007): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft, systemtheoretische Grundlagen und professionelle Praxis, 1.Auflage, Haupt Verlag - Geiser, Kaspar (2008): Problem- und Ressourcenanalyse in der Sozialen Arbeit, eine Einführung in die Systemische Denkfigur und ihre Anwendung, 4.Auflage, Lambertus Verlag GmbH - Hinrich Wildfang (2010): Soziale Arbeit- eine Menschenrechtsprofession, ein Leitfaden für die sozialarbeiterische Praxis in Deutschland, Dr. Müller Verlang, Saarbrücken.

- Peter, Hammerschmidt/ Kristen, Aner/ Sascha, Weber (2009). Zeitgenössische Theorien Sozialer Arbeit (2009): Zeitgenössische Theorien Sozialer Arbeit, Belt Juventa, Weinheim. Ehrenwörtliche Erklärung Hiermit versichere ich, dass ich die Hausarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt...


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