Prüfschemata PDF

Title Prüfschemata
Author Svenja Leder
Course Personalwirtschaft/Arbeitsrecht
Institution Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Pages 2
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Summary

Prüfschemata zu Arbeitskampfrecht und Tarifrecht auf Grundlage des Lehrbuches Abbo Junker - Grundkurs Arbeitsrecht...


Description

Prüfschemata: Allgemeinverbindlichkeit §5 I - III TVG 1. Gemeinsamer Antrag von Gewerkschaft & Arbeitgeberverband 2. Öffentliches Interesse §5 I S. 1 TVG entweder einheitliche Gestaltung Arbeitsbedingungen oder wirtschaftliche Folgen von Fehlentwicklungen abzusichern (Lohn-Dumping soll vermieden werden-> Baugewerbe, Putzen, Friseure, Sicherheit) Tarifrecht Tarifrechtlicher Anspruch auf Leistung - AN möchte Leistung von AG I. Bestehen eines TV §1, §2 TVG 1. Wirksamere Einigung §1 Abs. 1 TVG, §§145 ff. BGB i. Schriftform §1 Abs. 2 TVG, §125 S.1, §126 BGB ii. Regelungsmacht der Tarifparteien iii. Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht 1. Tariffähigkeit der Tarifparteien §2 TVG 2. Tarifzuständigkeit 3. Keine Fehlerhaftigkeit II. Geltungsbereich des TV 1. Räumlich, Fachlich, Persönlich, Zeitlich II. Tarifgebundenheit §3, §5 TVG 1. Beiderseitige TV-Bindung 2. Einseitige TV-Bindung 3. Allgemeinverbindlichkeitserklärung 4. Arbeitnehmer-Entsendegesetz II. Wirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen §4 TVG 1. TV derselben TV-Parteien / verschiedene TV-Parteien 2. Vereinbarkeit mit höherem Recht 3. Verhältnis des TV zu anderen Rechtsquellen II. Erfüllung der Voraussetzungen der Anspruchsnorm III. Gegenrecht 1. Rechtshindernde Einwendungen 2. Rechtsvernichtende Einwendungen 3. Rechtshemmende Einwendungen Tariffähigkeit §2 TVG 1. Durchsetzungsfähigkeit: a. Gewerkschaft: durch Mitgliederzahl, Finanzierungskraft & abgeschlossene TV b. AG-Verband: keine Mächtigkeit erforderlich, weil er schon tariffähig im Sinne des §2 I TVG ist 2. Tarifwilligkeit: der Wille, die Normen aus TV-Abschlüssen zu wahren & fördern, TV Abschließ0en muss als Aufgabe in der Satzung stehen 3. Arbeitskampfbereitschaft der Koalition 4. Überbetrieblichkeit, nicht zwingend, aber muss Gegnerfreiheit & Gegenunabhängig sein

Prüfung Tarifeinheit nach §4a Abs. II S. 2 Hs. 1 TVG I. Voraussetzungen 1. Kollidierende Tarifverträge i. Abschluss durch verschiedene Gewerkschaften (prüfen nach Tarifzuständigkeit!, wenn nicht vorliegt => unwirksam) ii. Keine Inhaltsgleichheit iii. Überschneidung des Geltungsbereiches (zeitlich, räumlich, fachlich oder persönlich) 2. Tarifgebundenheit des AG nach §3 TVG (bei einem Allgemeinverbindlichen TV ist AG nach §5 TVG gebunden -> keine Auflösung durch §4a II 2 Hs.1 ) 3. Relative Mehrheit im Betrieb i. Begriff des Betriebes §4a Abs. II S. 4, 5 TVG ii. Maßgebender Zeitpunkt = der Moment wenn Tarifkollision eintritt §4a II S. 3 TVG iii. Mehrheit der Mitglieder ggf. durch Arbeitsgerichtlichen Beschluss §99 mit beurkundeten Mitgliederbescheinigungen §58 III ArbGG 2. Berücksichtigung von Minderheitsinteressen Hs.2 (bleibt bestehen findet keine Anwendung zur Zeit der Kollision II. Rechtsfolge: 1. Anwendbarkeit des Mehrheit-TV 2. Verdrängung des Mindest-TV i. Tarifnormen bleiben weiterhin wirksam, aber ii. Während der Kollisionslage unanwendbar iii. Schuldrechtliche Pflichten bleiben bestehen

Arbeitskampfrecht: Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen 1. Tariffähige Parteien a. Tariffähigkeit §2 TVG & Tarifzuständigkeit b. Erklärung des Arbeitskampfes oder c. Übernahme des Arbeitskampfes 2. Tariflich regelbare Ziele a. Tarifabschluss als Ziel b. Zulässiger Inhalt 2. Kein Verstoß gegen Friedenspflicht 3. Frei Wahl der Kampfmittel - Streik / Aussperrung 4. Gebot der Kampfparität - Abwehraussperrung / Angriffsaussperrung (nur selten okay) 5. Verhältnismäßigkeit a. Geeignete Kampfmittel b. Ultimo Ratio -> gescheiterte Verhandlungen c. Angemessenheit -> Aussperrung nach Quotenregelung 2. Faire Kampfführung - Notstands- & Erhaltungs-Arbeiten müssen weiter gehen 3. Arbeitskampfverbote - Art 33 GG / §74 II S. 1 BetrVG...


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