Prüfungsschema: Widerspruchsverfahren PDF

Title Prüfungsschema: Widerspruchsverfahren
Course Verwaltungsrecht AT
Institution Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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Prüfungsschema Widerspruchsverfahren...


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Widerspruchsverfahren gem. § 68 VwGO Widerspruch muss eingelegt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine solche Pflicht könnte sich aus § 68 VwGO ergeben. Demnach ist vor Erhebung einer Anfechtungsoder Verpflichtungsklage ein Vorverfahren durchzuführen, welches mit dem Widerspruch beginnt. Des Weiteren dürfte die Durchführung des Widerspruchsverfahrens nicht entbehrlich sein. A. Zuständige Widerspruchsbehörde, § 73 I VwGO B. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. § 68 VwGO i.V.m. aufdrängender Sonderzuweisung, z.B. § 54 I BeamtStG, § 126 I BBG analog; ansonsten: 2. § 68 i.V.m. § 40 I VwGO analog (Generalklausel) a. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit b. Nichtverfassungsrechtlicher Art c. keine abdrängende Sonderzuweisung II. Statthaftigkeit, § 68 i.V.m. § 42 I VwGO analog - Anfechtungswiderspruch: Widerspruchsführer muss die Aufhebung eines VA begehren, § 42 I 1. Alt. VwGO analog - Verpflichtungswiderspruch: Widerspruchsführer begehrt Erlass eines VA, § 42 I 2. Alt. VwGO analog III. Keine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Gem. § 68 II i.V.m. 68 I 2 VwGO kann ein solches Vorverfahren jedoch in bestimmten Fällen entbehrlich sein  Neben § 68 II, auch 110 JustG NRW, wenn Landeszuständigkeit IV. Widerspruchsbefugnis, § 68 i.V.m. § 42 II VwGO analog: Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte des Klägers V. Ordnungsgemäße Widerspruchserhebung, § 70 VwGO 1. Form: schriftlich oder zur Niederschrift, § 70 I 1 VwGO 2. Frist: § 70 I VwGO -ein Monat; §§ 70 II, 58 II VwGO- ein Jahr VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis: durch Widerspruchsbefugnis indiziert nur bei Anlass prüfen C. Begründetheit I. Anfechtungswiderspruch Der Anfechtungswiderspruch ist begründet, soweit - der erlassene VA rechtswidrig oder zweckwidrig ist und - der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 68 I 1 i.V.m. § 113 I 1 VwGO analog) - Insbesondere hier auch Prüfung auf Zweckmäßigkeit der Ermessensausübung (§ 68 I 1 VwGO) (Nicht jedoch, wenn in der Klausur nur nach RMK gefragt!!!)...


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