Reisevertragsrecht PDF

Title Reisevertragsrecht
Author Franziska Oetken
Course Reiseveranstalter und Reisemittler: Management - Studienschwerpunkt B und C
Institution Jade Hochschule
Pages 16
File Size 495.1 KB
File Type PDF
Total Downloads 72
Total Views 141

Summary

Reiseveranstaltermanagement B Reisevertragsrecht Wintersemester 2018...


Description

Reisevertragsrecht: Grundlagen- Rechtsbeziehung 1. o

Gegenstand des Reiserechts Verschiedene Reisebereiche o Pauschalreiserecht vs. Individualreiserecht o Reisevermittlungsrecht o Reiseversicherungsrecht o Nationales Reiserecht vs. Internationales Reiserecht gültig seit 1.7.2018 im

Pauschalreise §§651 a-y BGB -Gesamtheit von mindestens 2 verschiedenen Arten von Reiseleitung für dieselbe Reise 651§ a II-V BGB -Unternehmer ist Reiseveranstalter -Abgrenzung zur Vermittlung §651b -Verbundene Online Buchungsverfahren §651 c BGB

Vermittlung verbundener Reiseleitung § 651w BGB -Gesamtheit von mindestens 2 verschiedenen Arten von Reiseleitung für dieselbe Reise 651§ a II-V BGB -Keine Pauschalreise -Getrennte Verträge mit Leistungserbringern -Einziger Kontakt in Vertriebstelle -Online buchung binnne 24h mit gezielter Werbung

Reisevermittlung § 675,631 BGB - mit reisendem Geschäftsbesorgungsvertrag (§674,631 BGB ivM §651 v,w,b -mit Reiseveranstalter/ Leistungserbringer Agenturvertrag (84ff.) Handelsmarklervertrag (§93 HGB)

BGB §651 a-y Individualreise

Beförderungsverträge (§631ff BGB) Flug Eisenbahn Schiff Bus Gastaufnahmeverträge (§535ff BGB) Hotelaufnahme Ferienhaus Restaurantauswahl (§651,433f BGB) Mietverträge (§535ff) Fahrzeugmiete Wohnwagenmiete Dienstverträge (§611ff BGB) Tickets

o

Handelgesetzbuch o Allgemeine Geschäftsbeziehung o Allgemeine Reisebediengung o Recht der allgemeinen Geschäftsbeziehung o Warschauer und Montrealer Abkommen o Gesetz gegen unlauten Wettbewerb o Gesetz gegen Wettbeerwerbseinschränkungen o Preisangabenverordnung o Eu-Pauschalreiserichtlinien o Einführungsgesetz

Neufassung der EU-Pauschalreiserichtlinie o o o o

o o o o

Juli 2013 Vorschlag zur Modernisierung um besseren Schutz zu ermöglichen Soll mit den Wandel des Reisemarktes mit gehen und an das digitale Zeitalter angepasst werden Strengere Kontrollen von Zuschlägen, verbesserte Stornnierungsrichtlinien bessere Informationenn zu Haftungsanfragen, besserer Schadensersatz nicht nur bei Preismängeln sondern auch bei entgangener Urlaubsfreude Pflicht zum Hinweis ob es sich um eine Pauschalreise handelt, Preisänderung nach Vertragsschluss nur aus besonderen Gründen(Treibstofferhöhung), bei Preiserhöhung höher als 8% kostenloser Reiserücktritt, Flugzeitenverschiebung nach Vertragsabschluss max 3 Stunden, bei einer erforderlichen Reiseverlängerung wegen unvermeidbarer außergewöhnliche Umstände muss RV die Kosten für den verlängerten Aufenthalt bis max 5 Nächte übernehmen Probleme  RM gelangen in die RV-Haftung (muss Insolvenzsicherung sichern), Verschuldenunabhänige Haftung bei außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) RV muss zahlen 4 neue Möglichkeiten  Vermittlung von Pauschalreisen, eigene Reise und Veranstalter, verbundene Reiseleistung, Vermittlung von Einzelreiseleistung Ferienwohnunganbieter sind keine Reiseveranstalter, da sie nur eine Leistung erbringen

1.

Begriff des Pauschalreisevertrages §651a-c

Pauschalreisevertrag ist ein aus dem Werkvertrag entwickelter gegenseitiger Vertrag

Unternehmer ist Reiseveranstalter unabhängig davon ob er sich als Veranstalter bezeichnet oder nicht

-

-

-

Mindestens 2 verschiedene Reiseleistungen die zum Zweck derselben Reise dienen und in einer einzigen Vertriebstelle erworben (Personenbeförd erung, Beherbergung, Mietwagen, andere touristische Leistung Mehr als 25% Gesamtwert der Reise Paket wurde im voraus zusammengestel lt durch einen Reiseveranstalte r im Katalog oder online auf seiner Website erfasst

-

Buchungsvorgänge durch

-

Prospekt Dynamic Packaging Click-Through Buchungen Katalog

-

o

o o

o

Reisender ist verpflichtet den Reisepreis zu zahlen

Ausnahmen: - Pauschalreise auf Non-Profit Basis - Tagesreise bis 500 Euro - Geschäftsreise mit Rahmenvertrag

Unternehmer kann auch Luftfahrtunternehmen, Tourist Information sein  Verschaffen dient als Abgrenzung zu Vermittlung und hält daran fest das der Unternehmer die Leistung eigenverantwortlich erbringen soll Reiseleistungen der Pauschalreise  §651a III Andere touristische Leistungen  Eintrittskarten für Konzerte, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Führungen, Skipasse, Welnessbehandlungen Leistungserbringer wie Hotels, Luftfahrtunternehmen sind Erfüllungsgehilfen nach §278

-

o

Keine Reiseleistungen die nur ein wesenmäßiger Bestandteil einer anderen Reiseleistungen sind Transfer zum Flughafen , Gepäcktransport, Zugang zum Pool, Verpflegung

o

Es wird keine Pauschalreise angenommen wenn die Leistung keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert hat (Hauptleistung muss mindestens 25% des Gesamtwertes haben)

o o

Keine Pauschalreise ist nicht anzunehmen bei Fahrten,Freizeiten und Ausflüge Einzelleistung ist kein Pauschalreise

o

Keine Pauschalreise liegt vor wenn nur eine Art von Reiseleistung vorliegt mit einer sonstigen touristischen Leistung  ob eine Pauschalreise vorliegt muss im Zeitpunkt des Vetragschlusses festehen

o

Wenn man ein Hotel bucht und nach Ankunft einen Ausflug und ein Welnesspaket mit einem erheblichen Anteil am Gesamtpreis  keine Pauschalreise da man beim Buchungsdatum oder Vertrag nur das Hotel hatte  Beherbergungsleistung mit Zusatzleistung

o

Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Unternehmener und Vermittler

o

Getrennte Buchung, getrennte Rechnungen und getrennte Bezahlung ist weder Pauschalreise noch verbundene Reiseleistung sondern Vermittlung dieser Einzelreiseleistung

Beispiel von Pauschalreisen Reise aus Flug+Hotel  Pauschalreise zwei Hauptleistung Reise aus Flug+Mietwagen  Pauschalreise Reise aus Flug+Hotel+Mietwagen + Tenniskurs  Pauschalreise Reise aus Hotel (400 EUR)+ Musicalkarten (110 EUR)  keine Pauschalreise da der Wert der sonstigen Reiseleistungen unter 25% liegen Reise aus Hotel (400EUR) + Musicalkarte (110 EUR)+ Tenniskurs (80EUR)+Weinprobe (50EUR) betrachten man es Einzelwert oder als Gesamtert Hotel(400EUR)+nach Anreise gebuchte Musicalkarte, Tenniskurs keine Pauschalreise, nur Hauptleistung mit Zusatzleistung Ferienhaus  keine Pauschalreise nur eine Hauptleistung

-

Click Through Buchungen §651 c o o o o o

Verlinkte Websiten über die man Reiseleistung buchen kann Weiterleitung des Reisenden im Online Vertrieb durch Links zur Datenübermittlung muss 24h spätenstens nach Vertragsabschluss der ersten Leistung erfolgen Zugriff auf Online-Buchungsverfahren eines anderen Unternehmers mit Link zur vollständigen Datenübermittlung von Name, Zahlungsdaten, Email Adresse, Folge: Unternehmer der ersten Reiseleistung wird Reiseveranstalter mit allen Pflichten wie Information mit Formblatt 13 Vertrag über eine Einzelreiseleistung z.b Flug mittels eines Online Buchungsverfahren, zweiter Schritt vermittelt man dem Reisenden eine zweite Leistung für den Zweck der selben Reisez.b ein Mietwagen oder Hotelaufenthalt

Zustandekommen des Pauschalreisevertrages

Kundenwunsch ermitteln

Angebot mit AGB und Formblatt

-Reisebüro -Katalog -Website

-Richtiges Musterformblatt -AGB -Vorwertragliche unterrichtung

o o o o

o

Anahme

-Schriftlich -Mündlich -Telefonisch -Elektronisch

Reisebestätigung

-Einfach und verständlich -Vollständiger Vertragsinhalt

Reiseunterlagen

-Rechtzeitig vor Reisebeginn -Unterrichtung. Über Zeiten, Orte Verbindung

Pauschalreisevertrag kommt durch zwei Willenserklärungen zustande  Angebot und Anahme (Angebot macht der Reisende und die Anahme der Veranstalter) Prospekt und Buchungsseite im Internet sind nur Aufforderungen zur Abgabe eines Antrages durch den Kunden und noch keine Willenserklärung Vertragsabschluss ist formfrei (mündlich,schriftlich, telefonisch online) Nach Vertragsabschluss ist eine schriftliche Reisebestätigung als Vertragsurkunde auszuhändigen (weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung ab so gilt dies als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot dass der Reisende ausdrücklich oder schlüssig durch die Anzahlung annehmen kann man aber auch wegen Inhaltsirrturms anfechten) Bei Sonderwünschen muss in der Reisebestätigung ein Vermerk enthalten sein, dass der Wunsch nicht entgegen gekommen wird Rechtstellung von Mietreisenden

o o

Reisender ist derjenige der in eigenem Namen den Pauschalreisevertrag schließt Vertragsbschluss durch ein Familienmitglied ist der Anmeldende alleiniger Vertragspartner für alle Familienmitglieder, da Anmelder im eigenen Namen und nicht als Vertreter auftaucht, für die anderen Familienmitglieder ist das ein Vertrag zugunsten Dritter, Anmeldende

o

haftet und kann Reisemängel geltend machen, gilt auch für nicht eheliche Lebensgemeinschaften wenn das besondere Nähverhältnis dem Veranstalter bei der Buchung erkennbar ist (Buchung Doppelzimmer) Gruppenreisen  Anmelder als Stellvertreter der namensfremde Gruppenmitglieder, es liegen Pauschalreiseverträge zwischen dem Veranstalter und jedem Reisenden vor, Mangelansprüche müssen von jedem einzelnen geltend gemacht werden, können aber auch an ein Mitglied abgetreten werden. Wenn die Stellvertretung nicht offen gelegt wird dann gibt es nur den Vertrag mit dem Anmeldenden

Einbeziehung von Allgemeinen Reisebediengungen o es muss im Rahmen des Vertragsabschlusses auf die AGB hingewiesen , Möglichkeit zur Kentnissnahme und das Einverständnis des Reisenden durch Unterschrift oder schlüssiges Handeln o Online Buchung  Anklicken und speicherbar o Telefonbuchungen  spätestens bei der Reisebestätigung , Vertrag erst wirksam mit Übersendung der AGB´s oder der Reisende verzichtet am Telefon auf die Möglichkeit bei der Kenntnisnahme bzw es wird vereinbart die AGB gelten sollen wenn der Reisende nach Zusendung nicht rechtzeitig wiederspricht Vertragstypische Pflichten eines Reiseveranstalters o

o

o

2.

Einzelpflichten des Veranstalters sind -Beförderungspflicht des Reisenden mit seinem Gepäck nach den Vereinbarung, Organisation und Koordination der Reiseleistung, Unterkunft und Verpflegung nach Vertrag , Beseitigung aller Reisehindernisse durch Information, Beistandspflichten für Körper Gesundheit und Reiseleitung Pflichten des Reisenden Zahlung des vereinbarten Reisepreises §651a Mitwirkungspflicht zur Vorbereitung und Durchführung der Reise Anzahlung durch AGB wird mit dem Reisenden eine Vorauszahlung vereinbart (eigentlich nach Paragraph §307 II Verstoß gegen das Gesetz) Vorauskasse ist nur gültig wenn ein Sicherungsschein ausgestellt wird für die Insolvenzsicherung Reisepreis muss als Gesamtpreis alle obligatorischen Leistungen (Steuern Start und Landegebühren sind drin bei den Leistungen können die Kunden nicht ausweichen) einbeziehen Höhe angemessen mit maximal 20% außer Veranstalter weißt für Spezialreisen höhere Vorauskosten nach Preisangabenverordnung ist zu beachten  Förderung von Preisklarheit&Preiswahrheit  Gesamtpreis muss angegeben werden (müssen Festpreise sein ) Vermittlung verbundener Reiseleistungen §651 w o Bausteine verschiedener Leistungserbringer wie einen Flug und ein Hotelaufenthalt durch einen Reisevermittler zusammenstellen o Reisende soll bei einer selbst zusammengestellten Reise mit mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen besser schützen wenn er nur eines Besuches im stationären Reisebüros oder im Internet 24h o Durch die Digitalisierung des Reisemarktes eine Alternative zur Pauschalreise  ein Basischutz gewährt werden o Reisenden muss durch ein Formatblatt aufgeklärt werden, dass sie keine Pauschalreise buchen , man unterscheidet zwischen 4 Musterformblätter regelmäßig 16&17 wenn der Vermittler gleichzeitig Beförderer ist muss das Musterblatt 14 oder 15 verwendet werden Vermittler kann auch zur Insolvenzsicherung verpflichtet sein wenn er Zahlungen durch ein Vermittlerinkasso selbst erhält und damit ein Insolvenzrisiko d es Vermittlers besteht o mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck der selben Reise von verschiedenen Anbietern mit seperaten,rechtlich getrennten Verträgen in derselben Vertreibstelle bzw. 24 mit anderem Unternehmer inklusive Insolvenzabsicherungspflicht o gemeinsame Zahlung von Einzelleistung führt zu nicht verbundener Reiseleistung o es müssen Reiseleistungen aus §651a Absatz 3 ausgewählt werden, Nebenleistung die wesenmäßig Bestandteil einer anderen Hauptreiseleistung scheiden aus (Reiserücktrittsversicherung sind nach dem Gesetz keine Versicherung

Bsp: Urlauber U sucht RB auf und will dort eine Flugreise nach Gran Canaria 1 Woche+Hotel+All Inclusive. Es wird auch Wert auf ein Hoteltransfer gelegt. Flug wird mit Eurowings gebucht für 198 Euro gebucht + Hotel 299 Euro + Buchung mit zwei getrennten Reisebestätigung. Gesamtsumme wird mit 497 Euro mit EC Karte gezahlt. Beföderungsleistung und Beherbehrgungsleistung gelten für den Zweck der verbundenen Reiseleistung, aber der Hoteltransfer ist nur eine wesenmäßige Nebenleistung der Beherbergung und scheidet bei der Zählung aus o o o o o

o o

Paragraph 651a IV Nr.1 BGB gilt auch bei ungebundene Reiseleistung Es liegt verbundene Reiseleistung vor wenn eine Pauschalreise und eine zusätzliche Reiseleistung gebucht wird nur wenn mehrere weitere Reiseleistung wie ein Hotel und Flug kann es sich um gebundener Reiseleistung handeln Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gibt es einen Beratungsgespräch danach gibt es eines der ausgefüllten Formblätter Vermittlung von verbundenen Reiseleistung bei einem einzigen Besuches bzw. Kontakts (Reisebüro,Website, Telefon) Einzelreiseleistung werden getrennt ausgewählt und mit Einzelrechnungen bezahlt  es soll ein einheitlicher Bezahlvorgang als Gesamtsumme zulässig sein (weicht vom Gesetz ab) wenn Reisebüro nur eine Gesamtrechnung über die Summe der Einzelreiseleistung austellt da dann die Haftung als Reiseveranstalter droht Insolvenzsicherung bei Zahlung an Vermittler, außer Direktinkasso durch Vertragspartner oder keine Vorauskasse Sanktionen bei mangelhater Information  Haftung wie bei Reiseveranstalter und Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld wenn man den Insolvenzschutz nicht hat oder falsches Formblatt Beispiele für verbundene Reiseleistung 1. Vermittlung einer Pauschalreise+Transfer mit Flug  keine VVR da Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise und es mindestens zwei extra Reiseleistungen geben muss damit es sich um eine verbundene Reiseleistung handelt 2. Tagesreise ohne Übernachtung ohne Rücksicht auf Reisepreis keine VRR 3. Geschäftsreise mit Buisness Travel ist generell von dem Pauschalreiserecht ausgenommen 4. Reiseleistung unter 25% des Gesamtwertes ist grundsätzlich nur eine Nebenleistung, die bei der Zählung nicht berücksichtigt wird 5. Zwei verschiedene Hotels mit Eigenanreise ist keine VRL da nur das Hotel eine Art von Reiseleistung ist 6. Hotels mit Reiserücktrittsversicherung  keine VRR  da Reiserücktrittsversicherung keine Reiseleistung ist 7. Vermittlung einer Opernfahrt mit Bus und Karten als Tagesreise ist keine VVR da eine Ausnahme ungeachtete des Preises vorliegt 8. Touristeninformation vermittelt mit zwei Reisebestätigung Hotel Übernachtung+Frühstück+Stadtführung bei einem Kontakt binnen 24h auf ihrer Website ist eine verbundene Reiseleistung aber keine Pflicht zur Insolvenzversicherung wenn ohne Vorauskasse gebucht wird 9. Touristeninformation vermittelt Bergbahn und Unterkunt mit eigenen Rechnungen ist VRR nur bei Vorauskasse besteht eine Pflicht zur Insolvenzsicherung 10. Touristeninformation vermittelt Ausflugspaket und Bergbahnpass ist keine VRR, da nur eine Art von sonstigen touristischen Leistungen und Bergbahn keine Personenbeförderung

Übungsfälle 1. 2.

3.

Welche Reiseleistungen können als verbundene Reiseleistungen vermittelt werden? Nur Reiseleistungen im Sinne des §651a III können Leistungen verbundener Reiseleistungen sein Auf der Buchunggseite Fluggesellschaft Ryain Air klappt nach der Buchung eines Fluges ein Pop-Up Fenster auf mit der Werbung für ein Mietwagen von Avis. Der Reisende bucht für seinen Urlaub auf Mallorca einen Flug und wird sogleich mit Namen, Reiseziel und Reisedatum auf die Website von Avis weitergeleitet. Dort bucht R einen Pkw für die Reise. Liegt eine Vermittlung VRR vor? Wer ist Vermittler erster Unternehmer? Ryain Air hat nach §651w BGB verbundene Reiseleistungen vermittlelt, nach der Buchung die auf der Ryain Air Homepage getätigt wurde, wurde in gezielter Form der Kunde auf der Avis weitergeleitet und ein Vertrag vermittelt und spätestens 24h zu einem Vertragsabschluss . Ryain Air ist erster Unternehmer verpflichtet die Informationspflichten und eine Insolvenzsicherung nachzuweisen Angenommen Ryain Air ist Vermittler welches Formblatt muss dem Reisenden R vor der Buchung zu Verfügung gestellt werden Formblatt 15, da der Vermittler selbst Beförderer ist

Rechtsbeziehungen zwischen den Akteuren bei Veranstaltereisen o o o

Unternehmen verpflichtet sich dem Reisenden eine Pauschalreise zu verschaffen Reiseveranstalter ist eine natürliche und juristische Person welche dem ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise verschafft, also in eigener Verantwortung organisiert, anbietet und erbringt Verschaffung ist von der Vermittlung abzugrenzen

Reiseveranstalter Beförderungsvertrag §631ff BGB Pauschalreisevertrag § 651 a ff Werkvertrag  Erfolg ist geschuldet

Hotelreservierungsvertrag §535ff. BGB

Reisender

Geschäftsbesorgungsvertrag (das Geschäft mit dem Reisevertrag) § 675, 631 BGB

Agentur oder Marklervertrag §84ff, 93 HGB

Leistungserbringer

Reisevermittler (Reisebüro, Internet)

Reisvermittler o insbesondere Reisebüros, aber auch Online Anbieter (HolidayCheck, Incoming Stellen, Tourist Service, Fremdverkehrbüro, Internetreisportal, mobile Reiseverkäufer, NTO (non traditionelle Qutlets nicht traditionelle Verkaufstellen) o entgeltlich (Service und Vermittlungsgebühr) oder unentgeltliche (Provision ) Geschäftsbesorgungsvertrag o Vermittler haftet nur für den Geschäftsbesorgungsvertrag aber nicht für den Reisevertrag z.b für Buchungs und Informations, aber nicht für die Qualität o Vermittler ist ein rechtliches und wirtschaftliches selbständiges Unternehmen und vermittelt fremde Reiseleistungen in fremden Namen und auf fremde Rechnung o Reisevermittler und Kunde schließen einen Vermittlervertrag ab  Geschäftsbesorgungsvertrag nach §675  Sorgfalt und Informationspflicht o Reisende hat zwei Verträge 1. Pauschalreisevertrag mit dem Reiseveranstalter 2. Geschäftsbesrogungsvertrag o Ab dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung des Reisenden für eine konkrete Pauschalreise ist der Reisevermittler Erfüllungsgehilfe §278 664 BGB  Pflichtverletzungen werden dem Veranstalter zugerechnet o Reisevermittler hat einen Agenturvertrag und ist bei ständiger Vermittlung dessen Handelsvertreter §84 HGB  gesetzlichen Provisionsanspruch und besitzt als sein Stellvertreter eine Abschlussvollmacht für Reiseverträge zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter o Adressat bei Leistungsmängel ausschließlich der Reiseveranstalter o Neureglungen  in Frankreich haftet derjenige der die Reise vermittelt hat  wurde nicht in deutsches Recht übernommen o Neutraler Handelsmakler nach §93ff HGB ohne gesetzlichen Provisionsanspruch o Anspruch auf die Provision entfällt §87a Absatz 3 z.b bei Stornierung durch höhere Gewalt, Absagen einer Gruppenreise wegen nicht erreichen der Mindesteilnehmer Haftung speziell für Informations und Beratungsfehler o o

Fehlerhafte Auskunft über Einreise, Visa, Passvorschriften (muss nicht unaufgefordert, nur wenn man gefragt wird, eigentlich ist es Pflicht des Reiseveranstalters) Aufklärung über eine Reiserücktrittsverischerung (wichtige...


Similar Free PDFs