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Title Seminarbericht
Course Liegenschaftswesen
Institution Hochschule Anhalt
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Summary

WW 5.2.2019...


Description







24.01.2019

Betreuer: Herr Prof. Dr-Ing. N. Gerhards



  

Die Kosten von Liegenschaftsvermessungen an den Beispielen einer Zerlegung, einer Grenzfeststellung und einer Gebäudevermessung In Sachsen Anhalt



  

Eingerichtetvon Huner Khalil, Matrikel-Nr.: 4067056 Marius Gabler, Matrikel-Nr.: 4066755



Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 2 Vorwort ..................................................................................................................................... 3 Zerlegung................................................................................................................................. 4 Grenzfeststellung..................................................................................................................... 8 Gebäudevermessung..............................................................................................................11 Quellen....................................................................................................................................14 Anhang....................................................................................................................................15



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Vorwort Liegenschaftswesen im 3. Semester, dem Wintersemester 18/19, des Studiengangs Vermessung und Geoinformatik. Ziel des Moduls Liegenschaftswesen ist, dass man sich mit einem bestimmten Thema beschäftigt und das erworbene Wissen des vorangegangenen Vorlesungen in dem Vortrag anzuwenden und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Studenten sollten lernen, mehr selbst nach Antworten und Lösungen zu suchen und mit anderen Kommilitonen zu diskutieren. Das Modul fand in dem Zeitraum vom 01.10.2018 bis zum 24.01.2019 statt. Zur Bearbeitung unseres Themas haben wir uns an das LVermGeo Dessau gewindet, um genaue und aktuelle Info vom Landes Sachsen-Anhalt zu bekommen. Der Vortrag wurde am 24.01.2019 vor Prof. Dr-Ing. N. Gerhards und dem Kurs des dritten Semesters der Vermessung und Geoinformatik vorgestellt und verteidigt.



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Zerlegung „Grundstück teilen“

Zerlegung eines Flurstücks: Unter Zerlegung versteht man die katastertechnische Aufteilung eines Flurstückes in mehrere selbständige Flurstücke. Zerlegungen werden zumeist in Vorbereitung einer Grundstücksteilung vorgenommen. In der Regel erfordert die Zerlegung eines Flurstücks eine örtliche Teilungsvermessung, in Ausnahmefällen kann auch eine Sonderung stattfinden. Nach Auswertung der Zerlegungsvermessung werden die Ergebnisse (Flurstücksnummer und Flurstücksfläche) in das Liegenschaftskataster eingetragen. Somit ist die zerlegte Teilfläche ein eigenständiges Flurstück und die Umschreibung im Grundbuch kann erfolgen.

Vor- und Nachteile einer Zerlegung: Die Vorteile der Grundstücksteilung sind:   

Erheblicher Kapitalgewinn: Reduktion der Kosten für das eigene Haus Einsparen von Grundsteuern Weniger Arbeit und Kosten durch Gartenpflege

Die Nachteile der Grundstücksteilung sind:   

Verkleinerung des Grundstücks Einschränkung der Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung Risiko, unliebsame Nachbarn heran zu ziehen

Die Risiken bei der Grundstücksteilung sind:  

Erhebliche Rechtsfolgen bei Fehlern während der Grundstücksteilung Streit mit Nachbarn



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Zerlegung „Grundstück teilen“ Vermessungkosten einer Zerlegung Die genauen Kosten sind nicht einfach einzuschätzen, denn sie hängen von verschiedenen Faktoren ab. aber man kann kostenlos beim Landesamt für Vermessung und

Geoinformation beantragen . Die Faktoren sind :  die Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte 

die Grenzlänge



die Bodenrichtwertzone



die Anzahl der Flurstücke



Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken



Reisekosten und Feldaufwand an.

(Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig)

Die Gebühr nach Tarifstelle 8.1.1, 8.1.2, 8.1.5.1 und 9.1 setzt sich aus: ( Grundgebühr + Grenzpunktgebühr ) * Faktor 1 * Faktor 2 + Flurstückgebühr



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Zerlegung „Grundstück teilen“ Erläuterungen: Grenzpunktgebühr Bei Zerlegungen nach Tarifstellen 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.5.1 wird die Punktgebühr für die Grenzpunkte des Trennstückes oder der Trennstücke, anhand der zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Liegenschaftskarte dargestellten Grenzpunkte zuzüglich der neuen Grenzpunkte ermittelt. Grenzlänge Die anzusetzende Grenzlänge ist die Summe der Grenzlängen zwischen den Grenzpunkten, die der Ermittlung der Grenzpunktgebühr zu Grunde liegen. Flurstücksgebühr Bei der Anzahl der Flurstücke zählt das Reststück oder zählen die Reststücke mit. Bodenrichtwert Der Wert ist der in der Bodenrichtwertkarte für das Vermessungsgebiet ausgewiesene Bodenrichtwert. Sofern kein Bodenrichtwert ausgewiesen ist, wird der Bodenrichtwert einer vergleichbaren benachbarten Bodenrichtwertzone entnommen. In Gebieten, für die landwirtschaftliche Bodenrichtwerte ausgewiesen sind und ein rechtskräftiger B-Plan vorliegt, wird bei der Bildung neuer Flurstücke der Faktor 2 nach Tabelle 4 mit 1,1 angesetzt. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation sachsen Anhalt stellt jede zwei Jahre aktulle Bodesrichtwerte im Internet unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de im Geodatendienst Bodenrichtwerte online zur Verfügung. Zugang Geodatendienst:  Bodenrichtwerte Gastzugang ( Gebührenfrei)  Bodenrichtwerte Qualifizierter Zugang ( 215 Euro Jahresgebühr)



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Zerlegung „Grundstück teilen“ Eine Beispielrechnung kann das in Sachsen-Anhalt so aussehen:

Kostenpunkt

Kosten

Grundgebühr

1025 €

Grenzpunktgebühr(2 alte Punkte, 2 neue Punkte)

96 € + 2* 42 € = 180 €

Grenzlänge (120 m)

Faktor1= 1,5

Bodenrichtwert z.B.

Faktor 2 = 1,1

Flurstücksgebühr (für die ersten beiden Flurstücke) Auslagen

75 € 100 €

Summe: (( 1025 + 180) * 1,5 * 1,1)+ 75 +100

= 2163,25 €

es wird noch 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen

411,02 €

Brutto Kosten

2574,270 €

Regesterführungsgebühr: 2163,25 * 0,275 =

594,89 €

Nach Tabelle 3

Als groben Richtwert kann man aber von minimalen Kosten von 2000 – 5000 Euro ausgehen, die für die Vermessung und Teilung von einem Grundstück anfallen. Dies sind jedoch nur die Kosten, die für Gebühren und Ausführung anfallen.



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Grenzfeststellung  DieGrenzfestellungisteineGrenzvermessungundzähltsomitzudenhoheitlichen Liegenschaftsvermessungsverfahren.BeiderGrenzvermessungwerdendieGrenzenvorOrt untersuchtundmitdenmaßgeblichenUnterlagendesLiegenschaftskatastersverglichen.Liegtfürdie zuuntersuchendeGrenzekeinKatasternachweisvorodersinddieAngabenimLiegenschaftskataster widersprüchlich,wirddieGrenzeermitteltundabgemarkt.(DieGrenzermittlungisteine SachverhaltensermittlungmitdemZielderGrenzfeststellung.)  NachAbschlussderVermessungsarbeitenwerdendieGrundstückseigentümerderbetroffenen GrundstückedurchdenÖbVI,odervomAmtschriftlichzueinemGrenztermingeladen.Beidiesem TerminwerdenentsprechendeAnerkennungserklärungenderGrundstückseigentümerineiner Urkunde,derGrenzniederschriftaufgenommen.DieLagederGrenzeistdamitunveränderlichund fürdieGrundstückseigentümerundihreNachfolgerrechtlichverbindlich.  DieErgebnissewerdeninVermessungsschriftendokumentiertundderKatasterbehördeübertragen. DortwerdensieregistriertundstehenfürspätereVermessungenzurVerfügung.  DieFeststellungvonGrund/FlurstücksgrenzenisteinehoheitlicheHandlung,somitberechnetsichdie GebührnachderVermessungsgebühren‐undKostenordnung.



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Grenzfeststellung

Vor- und Nachteile  Vorteil:  RechtssicherheitgegenüberdenGrenznachbarn(bezüglichdergemeinsamen Flurstücksgrenze



 EigentumsrechteanGrundundBodensindnachderEintragunggesichert  GrenzpunktevorOrtkönnendauerhaftvermarktwerden Nachteil:  StreitunterNachbarn 



Antrag  JederEigentümerkanneinenAntragstellen.DabeigiltderGrundsatz:„werbestellt,derzahlt“,also immerderAntragsteller. 

Voraussetzung  WennderGrenzverlauförtlichnichteindeutigistoderAbmarkungenwieGrenzsteinefehlen,bzw. derenLageeventuellverändertwurde. EinGrundfüreineGrenzfeststellungkönntenzumBeispielbevorstehendeBaumaßnahmenin GrenznähebeiunklaremGrenzverlaufsein.      

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Grenzfeststellung 

Faktoren DieGebührensindabhängigvon: 1.

AnzahlderfestzustellendenGrenzpunkte

2.

derGrenzlänge

3.

Bodenrichtwertzone

4.

Auslagen(Wegstrecken,Grenz‐undVermessungsmarken,..)

 KostenberechnensichgenauwiebeiZerlegung,nurohneFlurstücksgebühr. (Grundgebühr + Grenzpunktgebühr) * Faktor 1 * Faktor 2 

Beispiel:

BeidiesemBeispielwirddasFlurstück212ermitteltundanseinenEckpunktenneueGrenzsteine gesetzt.DieGrenzensinddamitrechtssicherfestgestellt.



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Gebäudevermessung Nach § 14 Absatz 2 VermGeoLSA sind alle neu errichteten Gebäude und baulichen Veränderungen des Gebäudegrundrisses für die Fortführung des Liegenschaftskatasters vermessen zu lassen. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung haben Grundstücks-, Gebäudeeigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde. Um eine Grundstücksvermessung durchzuführen, muss ein entsprechender Antrag in einem amtlich anerkannten Vermessungsbüro gestellt werden. Diesen Antrag kann nur der Eigentümer des Grundstücks stellen bzw. mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers gestellt werden.

Gebäudevermessungspflicht Nicht überall in Deutschland gibt es die Verpflichtung, Gebäude vermessen zu lassen. In Sachsen Anhalt gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 ist Sie eindeutig im Vermessungs- und Geoinformationsgesetz geregelt. Sie gilt für alle nach dem 30.mai.1992 errichteten oder veränderten Gebäude. 

Gebühren DieamtlicheGebäudevermessungistgebührenpflichtig.DieHöhederGebührenderVermessung bestimmtsichnachdenHerstellungskostendesneunachzuweisendenGebäudes. DieGebührnachTarifstelle8.3setztsichzusammenaus: Grundgebühr*Faktor1 (DieGebührbeträgtmindestens160Euro) BeiLöschenistdasgebührenfrei             

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Gebäudevermessung 

Erläuterungen: 1. Als Herstellungskosten gilt der Wert der fertigen baulichen Anlage, ohne Außenanlagen und Einrichtungen, zum Zeitpunkt der Bezugsfertigstellung. Sämtliche dafür aufzuwendenden Kosten einschließlich der Umsatzsteuer sind zu erfassen. Erbrachte Eigenleistungen dürfen hierbei nicht in Abzug gebracht werden. Gebäude und Gebäudeteile eines Antrages sind zu einem Herstellungswert zusammenzufassen, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang vermessen werden können. 2. Eine kumulative Verwendung des Faktors 1 (A - C) ist nicht zulässig!



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Gebäudevermessung

EineBeispielrechnung Daskannin Sachsen-Anhaltaussehen:

 Die Änderung (Vergrößerung) hat den Eigentürmer 75000 Euro gekostet. Kostenpunkt

Kosten

Grundgebühr 75000 Euro Faktor 1 538*0,7= 19%

538 € 0.7 376,6 € 71,55 €

Summe

448,15 €

Registergebühr 376,6 * 31,25%=

494,29 €



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Quellen

Quellen: 

LandesamtfürVermessungundGeoinformationsachsenAnhalt KostenverordnungfürdasamtlicheVermessungs‐undGeoinformationswesen(VermKostVO) Vom15.Dezember1997.



https://www.lvermgeo.sachsen‐anhalt.de/de/geodatendienst‐bodenrichtwerte.html‐ 28.12.2018‐18:45.

Bilder:      

http://www.vermessung‐glaubitz.de/leistungen‐ingenieurvermessung.html https://immoeinfach.de/wissen/liegenschaftskataster/ https://www.vermessung‐mueller.de/leistungen/katastervermessung/grenzfeststellung http://www.vermessung‐brall.de/de/leistungen/gebaeudevermessung https://www.vermessung‐osnabrueck.de/leistungen/gebaeudevermessung/ https://www.vietzen.com/vermessung/grundst%C3%BCcksvermessung/ 



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