Sozialversicherungsbetrug PDF

Title Sozialversicherungsbetrug
Author haalnad ded
Course Europäisches Management II
Institution Technische Universität Chemnitz
Pages 1
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Summary

Sozialversicherungsbetrug...


Description

Sozialversicherungsbetrug A. Folgender Fall ist strafbar: • Dienstgeber/leitender Angestellter enthalt Dienstnehmerbetrage zur Sozialversicherung dem Sozialversicherungstrager vor Strafe: idR Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von bis zu 720 Tagessatzen - Tatige Reue: Moglichkeit der Nachzahlung bis zum Ende der Strafverhandlung B. Folgende Falle sind betrugerisch und strafbar: • Anmeldung von Personen zur Sozialversicherung, im Wissen, dass Beitrage/Zuschlage nicht (vollstandig) geleistet werden • Beauftragung/Vermittlung einer solchen Anmeldung ! unter dem wissentlichen Vorsatz die Beitrage zu verkurzen/nicht zu entrichten Strafe: idR Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre - Gewerbsmasige/oftmalige Begehung: Freiheitsstrafe 6 Monate - 5 Jahre Gewerbsmasig= Absicht, sich durch Tatbegehung unter Einsatz besonderer Fahigkeiten uber langeren Zeitraum nicht blos geringfugiges Einkommen zu verschaffen à Nahelegung einer wiederkehrenden Begehung oder bereits 2 Taten im Einzelnen geplant oder bereits 2 solche Taten begangen oder wegen solcher Tat verurteilt

• Organisierte Schwarzarbeit • Gerichtliches Strafrecht: strafbar sind leitende Angestellte, die Arbeitskrafte gewerbsmäßig (unmittelbar) ohne erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung/Gewerbeberechtigung anwerben, vermitteln, uberlassen oder > 10 Personen davon beauftragen bzw. beschaftigen Strafe: idR Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre • Verwaltungsstrafrecht: unrechtmasige Beauftragung bzw. Beschaftigung von < 10 Personen Strafe: siehe VStG und Auslanderbeschaftigungsgesetz (AuslBG) • Betrugerische Krida (Erfolgsdelikt!) = Verheimlichen/Bereitstellen/Verausern/Beschadigen von Vermogensbestandteilen bzw. Vorschutzen/Anerkennen nicht bestehender Verbindlichkeiten, sodass die Forderungsbefriedigung eines Glaubigers ganz oder teilweise verhindert wird Erfolg= Geschutztes Rechtsgut iSd Gläubigerschutzdeliktes (Vermogen in Gestalt von Forderung gegenuber Schuldner) wird verletzt zB Verkauf von Eigentum zum halben Marktwert/Scheidungsvergleich/Ubernahme einer Burgschaft um die Masse auf die die Bank zugreifen kann zu verringern

! NICHT: Schulden Begleich von Unternehmen (à „Begunstigung eines Glaubigers“) Strafe: A. Strafbar ohne Betrug (nicht-wissentlich): idR Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von bis zu 720 Tagessatzen - Tatige Reue: Moglichkeit der Nachzahlung bis zum Ende der Strafverhandlung B. Strafbar und Betrug (wissentlich): idR Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre - Gewerbsmasige/oftmalige Begehung: Freiheitsstrafe 6 Monate - 5 Jahre...


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