Zession PDF

Title Zession
Course Zivilrecht für Fortgeschrittene
Institution Wirtschaftsuniversität Wien
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Summary

Zusammenfassung Zession...


Description

Zession: Abtretung ist der Modus. Gültiger Titel muss vorliegen (Schenkung, Kauf,… ) Sachenrecht können nicht zediert werden, nur Schuldrechte. Forderung muss bestimmt oder bestimmbar sein. (Gläubiger, Schuldner und Rechtsgrund müssen feststehen) Globalzession= Eine Vielzahl an (auch zukünftigen) Forderungen wird abgetreten. Zessionsverbot unter Unternehmern nur zulässig, wenn:  

Einzeln ausgehandelt Nicht gröblich benachteiligend

Ist. Schuldner kann aber bei Verstoß gegen dieses Verbot nur SE gegen Altgläubiger geltend machen. Zession kommt trotz Verbot gültig zustande. -> wirken relativ Zessionsverbot zwischen Privaten oder U zu K: strittig. Nach hM wirken sie absolut. >

Zessionsrechtliches Verschlechterungsverbot §1396

Wichtigste Einreden des S: Anfechtung wegen Willensmangels Aufhebung wegen Wandlung oder Rücktrit Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages bei mangelhafter Leistung Einrede der Verjährung

Zessus hat keine Forderung gegen den Neugläubiger. Es ist zulässig, dass der Zessus an den Altgl leistet, wenn er nichts vom Ngl weiß. Putativzession= Zessus wird fälschlicherweise von Zession verständigt die es gar nicht gibt.

Gewährleistungsanspruch des Neugläubigers gegenüber Altgläubiger §1397: Bei entgeltlichen Abtretungen, Richtigkeit der Forderung (Rechtsmangel), Einbringlichkeit der Forderung (Sachmangel). 1. Verbesserung 2. Geldersatz (höchstens so viel wie er bezahlt hat) Gewährleistung nur, wenn Zessus bei Abtretung oder Fälligkeit der Forderung Mängel vorliegen (Zessus ist nicht liquide)

Bei Rückabwicklung der Zession: Nach hM kann Zessus vom Neugläubiger fordern. Strittig ist, ob Z bei Insolvenz des N gegen A fordern kann.

1395 sagt: Zessionar muss dem Zessus bekannt sein. Gem. §862a gilt es hier, ab wann die Verständigung zugegangen ist. Doppelzession: Der der als erster die Forderung abgetreten bekommt, wird Gläubiger. Zessus kann aber an Putativzessionar schuldbefreiend leisten. Verwendungsanspruch §1041: Wenn Zessus an unberechtigten Driten gezahlt hat, kann der echte Gläubiger mit diesem Anspruch die Summe fordern. Kein Verwendungsanspruch gilt, wenn Zessus nicht schuldbefreiend zahlt. ZB an Driten, der von ihm das Geld eintreibt. Dann gibt es Schadenersatzanspruch gegen den Driten. Sonderformen: Inkassozession: Nur Eintreibung der Forderung wird verlagert. Treuhandkonstruktion. Factoring: Abtretung von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen. Risiko der Uneinbringbarkeit wird mitübertragen (echtes Factoring = Delkredereübernahme)! Also keine Gewährleistung. Vorteil: sofortige Liquidität, Forderung billig kaufen. Stille Zession: Zessus wird nicht verständigt. Sicherungszession: Verpfändung einer Forderung. Publizitätsakt §452 notwendig! = Buchvermerk. Publizitätsakt ist der Modus, bevor dieser gesetzt wird ist Zession ungültig. Verständigung des Dritschuldners notwendig zum Zustandekommen + nimmt die Möglichkeit an den Altgläubiger zu leisten.

Legalzessionen §1358 – Recht des Bürgen und Dritpfandbestellers gegenüber des Hauptschuldners §332 ASVG – Anspruch auf Ersatz von Heilungskosten wegen Körperverletzung geht auf SVT über. §1422 – Einlösung; Jemand bezahlt fremde Schuld obwohl er nicht persönlich oder mit Vermögensstücken haftet. Kann Abtretung verlangen bei Bezahlung und wird durch dieses Begehren Neugläubiger.

Welser/Zöchling-Jud: einzelne aus einem Sachenrecht erwachsende Ansprüche zediert werden? z Brei vindicatio ohne Eigentum. Wegen untrennbarer Verbindung von Recht und Anspruch zu verneinen. Casebook: Schuldrechtlicher Anspruch auf Übergabe einer Sache zediert werden. Hat jemand Anspruch auf Übergabe des Pferdes aus Kaufvertrag, kann Anspruch zediert werden.

Schuldübernahme §1404 ff: Zustimmung des Gläubigers, Pfandbesteller und Bürgen. Schuldbeitrit: Zweiter Schuldner trit bei. Kumulative Schuldübernahme. Gläubiger muss nicht zustimmen, kann aber ablehnen §882 Abs 1. Schriftform der Bürgschaft §1346 Abs 2 analog anzuwenden. 1409: Übernehmer haftet auch. Wird er zur Haftung herangezogen, stehen im Gewährleistungsansprüche gegen Verkäufer zu. (kein lastenfreies Unternehmen - Rechtsmangel) Wenn nur Anteile verkauft werden, dann kein Schuldbeitrit. Nur wenn Vermögenswerte übertragen werden. Übernehmer haftet nur bis zum Wert der übernommenen Aktiva.

Vertragsübernahme Vertragspartner wird ausgewechselt. Alle Ansprüche gehen über. Zustimmung aller Beteiligten. (auch ausgeschiedener Vertragspartner) Auch gesetzliche Vertragsübernahme: Eintritsrecht naher Angehöriger §14 Abs 3 MRG, Betriebsübergang, Unternehmensübergang §38 UGB.

Erfüllungsübernahme §1404, Innenverhältnis zwischen Schuldner und Driten. D verspricht dass er Schulden übernimmt. Dem G entstehen keine Ansprüche.

Hpothekenübernahme Depurierungspflicht: Verkäufer muss für auf Grundstück haftende Schulden haften, außer es ist etwas anderes vereinbart. §928 S2 iVm §923 -> frei von gewöhnlichen Lasten. Im Zweifel lastenfrei.

Bürgschaft =Mitel der Kreditsicherung. 1346 Schriftlichkeit: Abs 2. Auch Fax oder Scan einer unterschriebenen Urkunde möglich. Wird aber auf eine unwirksame Bürgschaft bezahlt, kommt Heilung gem. 1432....


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