Zusammenfassung&Reflexion PDF

Title Zusammenfassung&Reflexion
Course Heil- und Sonderpädagogik
Institution Universität zu Köln
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passend für Sommer- und Wintersemester...


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UNIVERSITÄT ZU KÖLN PROF. DR. MARKUS DEDERICH

Einführung in die Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik Zusammenfassung und Reflexion Wintersemester 2018/19

„Als Behinderung gilt eine nicht terminierbare, negativ bewertete, körpergebundene Abweichung von situativ, sachlich, sozial generalisierten Wahrnehmungs- und Verhaltensanforderungen, die das Ergebnis eines schädigenden (pathologischen) Prozesses bzw. schädigenden Einwirkungen auf das Individuum und dessen/deren Interaktion mit sozialen und außersozialen Lebensbedingungen ist“ Kastl, Jörg Michael (2010): Einführung in die Soziologie der Behinderungen. S.108 Wiesbaden

1. Zusammenfassung Die Heilpädagogik, auch als Behindertenpädagogik geläufig, wird im Folgenden vorgestellt. Dem Themenfeld Behinderung wird besondere Aufmerksamkeit zuteil und aus allgemeinen, historischen, ethischen, sozialen, begrifflichen und theoretisch-konzeptionellen Blickwinkeln betrachtet. Ebenfalls rücken Inklusions- und Exklusionsprozesse in den Fokus. Doch zunächst muss der Begriff „Behinderung“ greifbar werden. Einer Definition zu Folge entsteht Behinderung dadurch, dass die subjektiven individuellen Anforderungen und die gegebene Umwelt nicht kompatibel sind und sich daraus Beeinträchtigungen für das Individuum aber auch die Gesellschaft ergeben. Ebenfalls wird Behinderung in manchen Kontexten schlicht als eine Abweichung der Norm bezeichnet. Behinderung ist jedoch auch ein historisches Phänomen und daher ist die Vorstellung über Behinderung ebenfalls abhängig von kulturellen Mustern, unterschiedlichen Vorstellungen sozialer Gruppen, sowie wirtschaftlichen, medizinischen und beeinträchtigenden Faktoren. Eben jene aufgezählten Faktoren beeinflussen die Bedeutung und Sinnvorstellung von Behinderung und auch wie jeweils die gegebene Gesellschaft praktisch handelt, also grob gesagt darauf reagiert. Wird hier mehr ins Detail gegangen, so werden gravierende Unterschiede zur heutigen Zeit deutlich. Im Mittelalter lebten Menschen mit Behinderung in menschenunwürdigen Anstalten und erst mit Beginn der Neuzeit traten Veränderungen, die sich positiv auf Menschen mit Behinderung auswirken sollten, ein. Zu mittelalterlichen Zeiten wurde zum Beispiel Behinderung als Teufelswerk bezeichnet. Zu Beginn des 17. und 18.Jahrhunderts klangen Bestrebungen zur Verbesserung der Umstände für Menschen mit Behinderung an, indem die Mittel der Erziehung und Bildung ins Spiel kamen. An dieser Stelle wurde zum ersten Mal die Veränderlichkeit am Schicksal der Betroffenen durch die Möglichkeit der Bildsamkeit zur Thematik. Dennoch waren nicht alle Separierungen die in der Gesellschaft vorherrschten aufgehoben. Menschen mit Behinderung wurden als Monster bezeichnet und die Zugehörigkeit zur Gesellschaft wurde ihnen zusammen mit allem Menschenhaften abgesprochen. Ausschlaggebend hierfür waren körperliche Differenzen wie Geschlecht, Hautfarbe und vieles mehr. Behinderung galt im gesellschaftlichen Glauben als ein Ausdruck von moralischer Verfehlung. Dennoch herrschte eine intraindividuelle Ambivalenz bei manchen Bürgern, unter anderem auch entstanden durch religiöse Ansichten. Intraindividuelle Ambivalenz bezeichnet die Spannung zwischen der erlebten Ablehnung gegenüber jenen „Monstern“ aber andererseits das sozial auferlegte Gebot, sie nicht schlechter als sich selbst zu sehen. Daraus ergab sich eine gesellschaftliche Ambivalenz: die Spannung zwischen Präventionsgebot und dem Gebot, Menschen mit Behinderungen als ihresgleichen zu achten. Im 19. Jahrhundert wurden erste „Idiotenanstalten“ und Hilfsschulen eröffnet die entgegen der Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft wirkten. Es wurde sich

also um Menschen mit Behinderung gekümmert, aber getrennt von den restlichen Menschen. Es sollte eine Erziehung zur Brauchbarkeit statt finden, demnach liegt in dieser Zeit der Fokus auf die Wirtschaftlichkeit des Menschen. Denn eine zusätzliche Funktion der Hilfsschulen war die Unterscheidung von Kindern hinsichtlich ihrer „Brauchbarkeit“. Schreitet man auf der Zeitachse weiter voran, so gelangt man in das Zeitalter der Industrialisierung in der die Brauchbarkeit des Menschen hinsichtlich seiner Arbeitskraft immer bedeutsamer wurde. Dem Körper wurde eine zentrale Bedeutung zuteil und den unterschiedlichen Ausprägungsgraden der jeweiligen Behinderung wurden die Menschen in die Kategorie nützlich oder unnützlich sowie erwünscht oder unerwünscht eingeteilt. Dies führte zu weiterer Diskriminierung, sozialer Benachteiligung und sogar Exklusion aus der Gesellschaft für die Betroffenen. Durch Ende des I. Weltkrieges aber wurde der Anblick von Behinderungen alltäglicher, denn der Großteil der Männer waren nun von Kriegsversehrungen betroffen und die allgemeine Stimmung schlug von Exklusion in Fürsorge um. Menschen mit Behinderung stellten dennoch weiter Arbeitskräfte minderer Güte dar, die im Rahmen der Biologisierung und dem Sozialdarwinismus sowie der Eugenik zu einer sozialen Frage wurden. Aufgrund der veränderten fürsorglichen Stimmung durch die Kriegsversehrten stand nun die Gesundheit des Volkskörpers im Vordergrund und eugenische Maßnahmen wurden als Lösung der sozialen Frage angesehen. Zu Unterscheiden ist hierbei die Individualgenetik (individuelle Gesundheit und psycho-soziales Wohlbefinden des einzelnen) und der Populationsgenetik(Ziel auf Verbesserung der Bevölkerung), ebenso wie die Eugenik von oben (Handeln durch Gesetze vorgeschrieben) und die Eugenik von unten (Serviceleistungen des Gesundheitswesens, gesellschaftliche Leistungserwartungen etc.). Im Rahmen der sogenannten „Rassenhygiene“ im Nationalsozialismus wurde die Euthanasie (Gnadentod) als Befreiung der „Minderwertigen“ eine neue Bedeutung zugemessen. Die Zwangssterilisation war da meist die Vorstufe. Erst Evolutionstheorien brachten einen neuen Blickwinkel auf Behinderung hervor, mit dem Ziel der Objektiven Begründung von Naturalisierung und gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen. Zwei Thesen sind hier in den Fokus gerückt, einmal die Pathologische Variante und die These des Missing Link (Mensch mit Behinderung als evolutionäres Verbindungsglied zwischen Mensch und Tier). Doch geht man noch einmal mehr auf die Eugenik ein, so wird dieser Präventionsgedanke gerne mit der Vermeidung von Leiden und der Vermeidung der Minderung von Lebensqualität und Lebenschancen begründet. Bisher ist der Begriff der Behinderung durchweg verwendet worden. Doch einige Personen vertreten die Position gegen die Verwendung dieses Begriffs um Stigmatisierung, fehlender Trennschärfe, Determinismus und fehlender pädagogischer Aussagekraft entgegen zu wirken. Behinderung wird somit auch als Negativphänomen menschlichen Daseins belastet. Die Folge ist das Ausstoßen zur Randgruppe und Minorität in der Gesellschaft. Die Spezialisierung von Institutionen betont zudem das „abweichende Verhalten von gesellschaftlichen Normen“. Betrachtet man die zuvor angeführten Punkte aus soziologischer Sicht, so ist Behinderung ein Produkt gesellschaftlicher Ausgrenzung und ein Effekt der politischen und ökonomischen Verhältnisse in einer kapitalistisch ausgerichteten Gesellschaft. Modernen Theorien zu Folge ist Behinderung eine Konstruktion eines individuellen oder kollektiven Beobachters wie zum Beispiel einer Gruppe von Wissenschaftlern. Daraus lässt sich schließen, dass Behinderung

eine unter bestimmten historischen und gesellschaftlichen Bedingungen hervorgebrachte Kategorisierung ist. Nun ergibt sich daraus die Frage, wie mit Behinderung umgegangen wird? Hierbei herrschen unterschiedliche Handlungsansätze und Konzeptionen für die Pädagogik und Rehabilitation. Einerseits kann es als persönliches Problem oder Unglück angesehen werden und daher auch als individuelle zu bewältigen. Diese These ist die Basis für medizinisch-therapeutische Behandlungen. Das soziale Modell von Behinderung behandelt soziale Ausgrenzungen und sieht Behinderung als das Resultat von Etikettierung, Diskriminierung und sozialer Unterdrückung an, die es zu ändern gilt. Es werden Schädigungen anerkannt, jedoch wird die Behinderung nicht bei diesen verortet. Behinderung wird den Betroffenen von außen zugeschrieben und auferlegt. Exklusion gilt nicht als zwangsläufig und die Menschen mit Behinderung werden nicht in die Opferrolle individueller tragischer Umstände gesteckt, sondern als unterdrückte soziale Minderheit angesehen. Durch ein präsentes Handeln von Behinderung soll eine Veränderung in der Gesellschaft gelöst werden, und Ziele wie Integration und Barrierefreiheit, sowie Selbstbestimmung und Empowerment eingefordert. Das kulturelle Modell von Behinderung ist ein Konstrukt, das individuelle und kollektive Verantwortlichkeit mit dem Ziel der Veränderung kultureller Repräsentationen von Behinderung, sowie die Anerkennung von Vielfalt und Differenz in der Gesellschaft und auch Diskurs anregt. Auch das Thema der Ehtik ist in der Heilpädagogik nicht zu unterschätzen. Die Ethik sucht das gute und gerechte Handeln welches die Moral als Leitsatz nimmt. Die Bioethik insbesondere umfasst die moralisch richtigen Handlungsweisen gegenüber dem Lebendigen insgesamt, auch nach ungeborenem Leben, Neugeborenen, schwer behinderten Menschen, Menschen im Koma und weitere. Somit steht die Heil- und Sonderpädagogik dafür ein, dass eine Stärkung von Grund- und Menschenrechten erfolgt, sowie die Schaffung eines umfassenden ethischen Schutzbereichs. Ebenfalls wird ein Personenbegriff gefordert der ausnahmslos alle Menschen umfasst und ein Bildungs-, Erziehungs- und Rehabilitatiionsrecht für alle. Zudem sollen diejenigen die nicht für sich selbst sprechen können eine Stellvertretung erhalten. Weiterhin soll die Idee der Inklusion fortgesetzt und in allen Lebensbereichen zur Sicherung „humaner Qualität“ auch bei knappen Ressourcen beitragen. Insgesamt ist ein Engagement für eine weitere Öffnung der Gesellschaft für Vielfalt und Differenz als Ziel der nicht-exklusiven Ethik gesetzt. Betrachtet man bereits die Ziele in der Heil- und Sonderpädagogik, so sind die Normativen Leitprinzipien nicht außer Acht zu lassen. Normative Leitprinzipien haben eine doppelte Orientierungsfunktion inne: bei pädagogischer Aktion legitimieren und formulieren sie Zielperspektiven. Ein wichtiges Leitprinzip ist das Normalisierungsprinzip: Handeln zum Wohl (kognitiv) beeinträchtigter Menschen (mittlerweile verallgemeinert für alle Gruppen behinderter und sozial benachteiligter Menschen) so dass eine Existenz geschaffen werden kann, die so nah wie möglich an „Normal“ ist. Also entgegen räumlicher Trennung wie in der Vergangenheit. Kritik wird an diesem Leitprinzip geübt, indem betont wird dass Normalisierung einer Anpassung gleich gesetzt wird. Eine schaffung von Lebensbedingungen, die nichtbehinderten gleich oder vergleichbar sind (Respekt, Würde, Chancengleichheit, gute Lebensqualität mit allem was dazu gehört wie Normales Sexualleben, Lebensstandard etc.).

Auf der Ebene des Lebensstandards vor allem anerkannte und gleichberechtigte Lebensbedingungen, Rechte, Wahl- und Partizipationsmöglichkeiten. Die individuelle Ebene umfasst den normalen Umgang und Kontrolle über sein Leben. In der Realität sind jedoch große Mängel durch deutlich wirkende Beschränkungen durch den institutionellen Kontext wie stationäre Einrichtungen festzustellen. Ein zweites Leitprinzip ist die Selbstbestimmung. Auf der individuellen Ebene steht die Chance eigenwillig Entscheidungen zu treffen, die das Individuum selbst betreffen und demnach auch Handeln können. Ein Anerkannt werden als Subjekt mit Willen und Bewusstsein und demnach auch eigenen Interessen ist vor allem in der Behindertenhilfe und Rehabilitation verortet. Geschaffen wird das mit dem Auflösen von Machtverhältnissen, eine Sicherung von Rechten, Peer-Support und weiteres. Das dritte Leitprinzip ist die Sozialraumorientierung: in ihm ist die Lebensweltorientierung, eingeteilt durch drei Dimesionen (Fallspezifisch, Fallübergreifend und Fallunspezifisch), als Unterstützungssystem für den sozialen Raum und die dortigen Gegebenheiten verortet. Es werden territoriale, infrastrukturelle, administrative und soziale Beziehungs-Aspekte angepasst. Das vierte Leitprinzip der Teilhabe wird fast synonym zur Inklusion gesetzt. Das politische Ziel ist es sozial-strukturell bedingte Ungleichheitslagen zu überwinden und zudem gesellschaftliche Zugehörigkeit herzustellen. Als fünftes Leitprinzip wird demnach die Inklusion aufgeführt mit deren Forderung nach gemeinsamen Leben und Lernen schulpolitische Neuerungen eingefordert werden. Mit der Aufnahme des Diskriminierungsverbots in das Grundgesetz, den UNESCOWeltkonferenz KMK-Beschlüssen und die UN-Behindertenrechtskonvention wurden erhebliche Schritte in Richtung Inklusion getätigt. Es wurde jedoch gleichsam Kritik an der Inklusion, ehemals bezeichnet als Integration, geübt. Kritikpunkte sind die Überbetonung von Differenzen und die Festlegung einer „Zweigruppentheorie“ die in Nichtbehinderte und Behinderte unterteilt. Weiterhin werden andere Formen von Differenz wie zum Beispiel der kulturelle Hintergrund vernachlässigt. Außerdem sind in der Inklusionspädagogik Assimilationstendenzen, also eine Angleichung von Minoritäten an die sogenannte Mehrheitsgesellschaft festgelegt. Weiterhin treten Schwierigkeiten der interdisziplinären Teamarbeit, methodische und didaktische Probleme am Festhalten des Prinzips der „äußeren Differenzierung“ auf konzeptioneller und praktischer Ebene auf, sowie bildungspolitische Hindernisse und unzureichende materielle und personelle Ressourcen. Auf der anderen Seite wiederum wird Integrationspädagogik als eine Pädagogik der Vielfalt beziehungsweise Heterogenität angesehen. Dies bewahrt jedoch nicht davor den Begriff der Inklusion seiner definitorischen Klarheit zu berauben. Definiert man Inklusion, so bedeutet sie die Transformation der bestehenden Systeme und Strukturen um diese für alle besser und lebenswerter zu machen. Grob gesagt die Schaffung einer besseren Welt für alle. Um dies zu erreichen wird gegen Etikettierung und Klassifizierung gearbeitet, im Detail wird eine Dekategorisierung des Menschen als „behindert“ vorgenommen. Gleichzeitig ist der Verschiedenheit der Voraussetzungen und Bedürfnissen aller Bürger nach zu kommen; ein Faktor hierfür ist vor allem die Barrierefreiheit. Damit ist jedoch nicht nur die räumliche Barrierefreiheit gemeint, sondern auch die psychische, institutionelle, rechtliche, gesellschaftlich-strukturelle und kulturelle Barrierefreiheit. Die Unterschiede der Menschen sollten als Chance und nicht als Problem anerkannt werden. Betrachtet man Inklusion auf der schulischen Ebene, so hat sie hier insgesamt fünf Phasen durchlaufen. In der ersten Phase wurden Kinder mit Behinderung vom Schulbesuch ausgeschlossen (Exklusion). In der

zweiten Phase erfolgte die Separation und Segregation in der Kinder mit Behinderung eigene Bildungseinrichtungen wie Sonderschulen besuchten. In der nachfolgenden dritten Phase der Integration wurde erstmals eingeführt, dass Kinder mit Behinderung mit sonderpädagogischer Unterstützung Regelschulen besuchen können. Die Inklusion in der vierten Phase schätzt die Heterogenität der Schüler und Schülerinnen da alle Kinder eine Regelschule besuchen in der eben diese Heterogenität auch im Unterricht genutzt wird. In der fünften und letzten Phase wird Vielfalt als der Normalfall angesehen da Inklusion allgegenwärtig und selbstverständlich, daher überflüssig ist. Dies als Schlusswort stehen zu lassen und somit als anzustrebendes Ziel, erscheint mir legitim. 2. Reflektion Den Aufbau der Vorlesung mit dem voranstehenden historischen Abriss des gesellschaftlichen Verständnisses von Behinderung und der daraus folgende Umgang mit Menschen mit Behinderung hat eine sehr gute Einführung in die Thematik der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik geliefert. Das detaillierte Eingehen auf die unterschiedlichen Maßnahmen und Interpretationen von Behinderung in den jeweiligen Jahrhunderten hat sich mir eingeprägt. Die Ambivalenzen der Exklusionstendenzen leben noch immer in Teilen der heutigen Gesellschaft fort. Vor allem durch die fehlenden Berührungspunkte im Alltag mit Menschen mit Behinderung sind ein Grund dafür. Dies verdeutlicht wieder stark wie enorm wichtig die Integration oder Inklusion ist, das Identifizieren von Behinderung als Normalität. Die bisherige praktische Ausführung von Inklusion bedeutet weiterhin in manchen Bereichen eine Exklusion. Dies ist ein Problem dass sich im Laufe der Vorlesung auch in der Historie gezeigt hat. Eine Lösung oder ein möglicher Umgang damit wurde nicht präsentiert. Ist Inklusion daher die Lösung für die Segregation in der Gesellschaft? Oder muss die Heil- und Sonderpädagogik ähnlich wie bei der Ablösung von Integration durch Inklusion auch diese mit einer neuen Strategie erneuern? In Inklusiven Gemeinschaften werden die Werte Gleichheit, Teilhabe, Gemeinschaft, Anerkennung von Vielfalt, Mitgefühl und Ehrlichkeit gelebt. Dennoch wird allein durch die Unterscheidung von Menschen ohne und Menschen mit Behinderung eine Unterscheidung gefällt. Das Argument dass jeder Mensch ein Individuum sei und dadurch sich von allen anderen unterscheide, greift hier meiner Meinung nach nicht. Denn in dem vorliegenden Fall wird nicht nach Persönlichkeitsunterschieden gewertet sondern die betroffenen Personen werden einer Minorität, einer Gruppe die sich anhand eines Merkmals gleich sind, nämlich der Behinderung, zueinander ordnen lassen. Betrachtet man nun allein die verwendeten Begriffe wie „gewertet“ oder „Minorität“ so wird hier wieder eine negative Abwertung getroffen. Minoritäten sind allgemein benachteiligte soziale Gruppen doch die Zuordnung selbst wird ihnen von außen, vom Rest der Gesellschaft auferlegt. Und eben diese Fremdbestimmung zieht sich durch die gesamte Vorlesung als roter Faden. Daher ist es auch nicht überraschend, dass eine stetig auftauchende Forderung der Wunsch nach Selbstbestimmung ist. Nach Gleichheit und demnach auch einer Gleichbehandlung vor allem im Alltag.

Insgesamt ist bereits viel erreicht worden, die rechtliche Grundlage für Menschen mit Behinderung ist deutlich ausgebaut und verstärkt worden. Auch wenn hier noch sehr viel mehr getan werden kann....


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