Abgrenzung Kameralistik Doppik PDF

Title Abgrenzung Kameralistik Doppik
Author Anonymous User
Course Volkswirtschaftslehre
Institution Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
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Summary

Abgrenzung Kameralisitik und Doppik. Eine Übersicht....


Description

Kameralistik -

„Überschuss“ o = positive Differenz von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in der Jahresrechnung, also nach Ausführung des Haushaltsplans. Wird bei Kommunen ein Überschuss im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet, so ist dieser dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Überschüsse im Vermögenshaushalt fließen der allgemeinen Rücklage zu. o Warum? Gebot zum Haushaltsausgleich  Einnahmen und Ausgaben sind zwingend jeweils im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auszugleichen. Das geschieht im Idealfall durch eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt und eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an die allgemeine Rücklage. Die Gemeinde soll mehr Einnahmen als Ausgaben im Verwaltungshaushalt erwirtschaften. Dieser Überschuss wird dann dem Vermögenshaushalt zugeführt. Diese Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass dadurch die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Kredittilgung geleistet werden kann (Mindestzuführung). Die Mehreinnahmen (Überschuss) des Vermögenshaushalts werden der allgemeinen Rücklage zugeführt. „Fehlbetrag“ o = negative Differenz von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in der Jahresrechnung, also nach Ausführung des Haushaltsplans.

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Doppik Hintergrund Doppik = Kunstwort  „auf doppelter Buchführung in Konten basierendes Rechnungssystem des öffentlichen Sektors“ -

Bestandteil des „Neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens“ (Reformkonzept) o Ziel: Modernisierung der Haushaltsplanung, Steuerung, Buchführung und des Rechnungswesens o Unterschiedliche Umsetzung innerhalb der Länder o Hamburg: Projekt Doppik (als erstes Bundesland eingeführt) 01.01.2006  Neues Haushaltswesen Hamburg (NHH)  Neues Ressourcenverfahren (NRV)  Strategische Neuausrichtung des Haushaltswesen (SNH)

Inhalte Haushaltsplan in der Doppik o o o o

Besteht aus Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt Untergliedert in Teilhaushalte Freiwillige Erstellung einer Planbilanz möglich Rechnungslegung: doppischer Jahresabschluss  „Drei-Komponenten-Modell“ (DKM)  Finanzrechnung  Ergebnisrechnung  Bilanz/Vermögensrechnung  (Teilrechnung für die Teilhaushalte)  Ergänzt um Lagebericht  Zusätzlich: Gesamt-/Konzernabschluss (besteht aus Jahresabschluss der Kernverwaltung und dem der Auslagerungen)

Doppische Buchführung: jede durch Geschäfts- oder Verwaltungsvorfall verursachte Buchung berührt mindestens zwei Konten Ermittlung des Periodenerfolgs auf zwei Arten: 1. Saldos der Ergebnisrechnung 2. Vergleich des Eigenkapitals der Bilanz vom Vorjahr mit der aktuellen Bilanz

Ziele der Doppik -

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Gewährleistung der Generationengerechtigkeit o Durch Abbildung des Ressourcenverbrauch i.V.m. o Integration spezifischer Haushaltsausgleichsregelungen zum Ergebnisausgleich Erhöhte Transparenz für Bürger:innen und andere Anspruchsgruppen o Z.B. durch Aufstellung einer Bilanz und des Gesamt-/Konzernabschluss Effizientere und effektivere öffentliche Leistungserstellung Verbesserte Steuerung durch Rat und Verwaltung o Durch Budgetierung, Output-/wirkungsorientierten Zielen und Kennzahlen im Produkthaushalt

„Überschuss“ (auch: Jahresüberschuss) o = positive Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Überschüsse sind in die Rücklage einzustellen und erhöhen somit das Eigenkapital in der Bilanz. „Fehlbetrag“ (auch: Jahresfehlbetrag) o = negative Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital in der Bilanz. o Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung bedeutet  im Rechnungsjahr wurde per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet, da in der betrachteten Periode mehr Ressourcen verbraucht wurden (Aufwendungen) als Ressourcen erwirtschaftet wurden (Erträge).

o Vermeidung dieses Phänomens: Haushaltsausgleich in Erträgen und Aufwendungen (d.h. Fehlbeträge sollen vermieden werden)....


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