Title | Aggressiver Notstand |
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Course | Strafrecht AT |
Institution | Leibniz Universität Hannover |
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Prüfungsaufbau für den aggressiven Notstand im Bereich der Schuldfrage....
Aggressivnotstand §904 BGB Prüfungsaufbau I. II.
Tatbestand Rechtswidrigkeit 1. Notstandlage: a. Gefahr für ein notstandfähiges Rechtsgut Unter einer Gefahr versteht man einen Zustand, bei dem auf Grund tatsächlicher Umstände die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ergebnisses besteht. Notstandsfähig sind alle rechtlich geschützten Interessen. b. Gegenwärtigkeit Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn ein Zustand gegeben ist, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. c. Gefahr muss von fremder Sache ausgehen Fremd ist jede Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos ist - bzw. die im Miteigentum eines anderen steht. 2. Notstandshandlung: a. Beeinträchtigung = Einwirkung auf eine fremde Sache b. Erforderlichkeit = Eine Notstandshandlung ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, die Gefahr abzuwenden und das mildeste zur Verfügung stehende Mittel darstellt. c. Verhältnismäßigkeit = Der Eingriff ist verhältnismäßig, wenn das geschützte Interesse dem beeinträchtigten Interesse wesentlich überwiegt. 3. Subjektive Rechtfertigung: Der Täter muss der Gefahr mit Abwendungswillen entgegentreten, also die Absicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens besitzen, die Gefahr vollständig abzuwenden oder zumindest abzuschwächen....