Aufgaben 13 Loesung PDF

Title Aufgaben 13 Loesung
Course Externes Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss)
Institution Humboldt-Universität zu Berlin
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Aufgabenblatt 13...


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Übung Externes Rechnungswesen, WS 2015/2016, HU Berlin Aufgabenblatt 13: Wertberichtigungen auf Forderungen, Bewertungsvereinfachung sverfahren, Rechnungsabgrenzungsposten Lösungsskizze

Aufgabe 1 (Bitte berücksichtigen Sie die Umsatzsteuer) Der Forderungsbestand der XYZ-AG beträgt am 31.12.02 67.100 €. Geben Sie die erforderlichen Buchungssätze für die folgenden Geschäftsvorfälle an. a. Es wird bekannt, dass 80 % einer im o. g. Forderungsbestand enthaltenen Forderung endgültig (d. h. sicher) ausfallen. Die Höhe dieser Forderung beläuft sich auf insgesamt 29.750 €.

Dubiose/zweifelhafte Ford. EWB 20.000 Berechnete USt. 3.800

an

Forderungen

29.750

an

dubiose/zweifelhafte Ford.

23.800

b. Weiterhin wird eine Forderung in Höhe von 9.520 € wahrscheinlich ausfallen.

Dubiose/zweifelhafte Ford. EWB

an an

Forderungen dubiose/zweifelhafte Ford.

9.520 8.000

c. Die XYZ-AG weiß zudem aus Erfahrung, dass auch 2 % der vermeintlich sicheren Forderungen ausfallen. Ermitteln Sie den Wert der Pauschalwertberichtigung für das Jahr 02 und bilden Sie den erforderlichen Buchungssatz (Der Wert der Pauschalwertberichtigung in 01 betrug 0 €).

(67.100 – 29.750 – 9.520) / 1,19 * 0,02 = 468

PWB

an

PWB auf Forderungen

468

(=indirekte Methode) (bei Anwendung der direkten Methode müsste man an Forderungen buchen; dies ist zwar in der Buchhaltungspraxis nicht üblich, aber möglich!)

1

Aufgabe 2 Bezüglich des Ersatzteilbestands K 4556 liegen folgende Angaben vor: Bestand am 01.01.01

3.000 Stück zu je 1,00 €

Einkauf am 20.01.01

5.000 Stück zu je 1,16 €

Einkauf am 05.04.01

5.000 Stück zu je 1,28 €

Einkauf am 20.09.01

6.000 Stück zu je 1,65 €

Einkauf am 20.12.01

2.000 Stück zu je 1,15 €

Entnahme

20.04.01

4.000 Stück

Entnahme

11.07.01

6.000 Stück

Entnahme

23.11.01

4.000 Stück

Der Tageswert am Bilanzstichtag beträgt 1,30 € je Stück. Wie ist der Endbestand in der Bilanz 01 auszuweisen, wenn nach den folgenden Verfahren bewertet wird?

 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit ihren AHK zu bewerten. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind alle Vermögensgegenstände einzeln zu bewerten. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit gibt es Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung:

2

a) periodische Durchschnittsmethode

Zeitpunkt Menge

Preis

Wert

Anfangs3.000 bestand

1,00

3.000

20. Jan

+5.000

1,16

5.800

05. Apr

+5.000

1,28

6.400

20. Sep

+6.000

1,65

9.900

20. Dez

+2.000

1,15

2.300

21.000

?

27.400

Nebenrechnung: Durchschnittspreis: 27.400 / 21.000 = 1,30 Bewertung des Endbestands: 21.000 – 4.000 – 6.000 – 4.000 = 7.000 7.000 * 1,30 = 9.100 € Niederstwerttest: 7.000 * 1,30 = 9.100 €

b) gleitende Durchschnittsmethode

Zeitpunkt

Menge

Preis

Wert

Anfangsbestand

3.000

1,00

3.000

20. Jan

+5.000

1,16

+5.800

05. Apr

+5.000

1,28

+6.400 → Durchschnittspreis:

13.000

15.200

20. Apr

-4.000

1,17

-4.680

11. Jul

-6.000

1,17

-7.020

3.000 20. Sep

+6.000

3.500 1,65

9.000 23. Nov

-4.000

+2.000

Endbestand

7.000

+9.900 13.400

1,49

5.000 20. Dez

15.200 / 13.000 = 1,17

→ Durchschnittspreis: 13.400 / 9.000 = 1,49

-5.960 7.440

1,15

+2.300 9.740

3

→ Durchschnittspreis: 9.740 / 7.000 = 1,39

Niederstwerttest: = Vergleich Wert des Endbestands mit dem Tageswert Tageswert: 9.100 € Endbestand: 9.740 € → 9.740 € > 9.100 € → Außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 640 € auf 9.100 € (Niederstwertprinzip) c) Fifo-Verfahren



Endbestand = 7.000 ME



Es müssen die letzten Zugänge betrachtet werden: 20. Dez 2.000 * 1,15 = 2.300 € 20. Sep 5.000 * 1,65 = 8.250 € 7.000 10.550 €

 Niederstwerttest: Tageswert: 9.100 € Endbestand: 10.550 € → 10.550 € > 9.100 € → Außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 1.450 € auf 9.100 € (Niederstwertprinzip) d) Lifo-Verfahren



Endbestand = 7.000 ME



Es müssen der Bestand und werden: 01. Jan (AB) 3.000 * 1,00 20. Jan 4.000 * 1,16 7.000

die Zugänge am Anfang des Geschäftsjahres betrachtet =3.000 € =4.640 € 7.640 €

 Niederstwerttest: Tageswert: 9.100 € Endbestand: 7.640 € → 7.640 € < 9.100 € → Keine außerplanmäßige Abschreibung

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Aufgabe 3 Die SPEKULA GMBH hat am 14.10.01 an der Börse 200 Aktien der XY AG zum Kurs von 215 €/Stk. zur dauerhaften Finanzanlage erworben. Wie sind diese Aktien im Jahresabschluss 01 der SPEKULA GMBH zu bewerten, wenn der Aktienkurs der XY AG am 31.12.01 a) 235 €/Stk. b) 180 €/Stk. beträgt? Wie sieht die jeweilige Bewertung im Jahresabschluss 02 aus, wenn sich die Kurse zum 31.12.02 (Bilanzstichtag) folgendermaßen entwickeln: i) 210 €/Stk. ii) 230 €/Stk.



Aktien zur dauerhaften Finanzanlage sind Teil des AV, es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.

Regeln für das Anlagevermögen: Abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Ausgangswert/ Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 253 (1) S. 1) Wertobergrenze Abschreibungspflichten

Planmäßige Abschreibung (§ 253 (3) S. 1 u. 2) Außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 (3) S. 3)

Abschreibungswahlrecht

Außerplanmäßige Abschreibung auf Finanzanlagen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 253 (3) S. 4)

Wertaufholung

Allgemein: Wertaufholungsgebot, sobald die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz entfallen sind (§ 253 (5) S. 1) Ausnahme: Wertaufholungsverbot bei derivativem Geschäfts- oder Firmenwert (§ 253 (5) S. 2)

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Lösung: 215 € (Anschaffungskosten)

Kurs am 14.10.01 (= Buchwert) a) 235 €

Kurs am 31.12.01

180 € Pflicht, wenn voraussichtlich dauernd

215 € AK = Obergrenze § 253 (1) S. 1 HGB

Buchwert am 31.12.01

i) 210 €

Kurs am 31.12.02

Buchwert am 31.12.02

b) 180 €

210 €, Pflicht, wenn voraussichtlich dauernd

210 € oder 215 €, Wahlrecht, wenn vorübergehend (da Finanzanlagevermögen)

ii) 230 €

i) 210 €

180 € oder 215 € Wahlrecht, wenn vorübergehend (da Finanzanlagevermögen)

ii) 230 €

i) 210 €

Fall 1: BW: 180 €

215 € AK = Obergrenze § 253 (1) S.1 HGB

210 €

215 €

210 €

Wertaufholungsgebot gem. § 253 (5) HGB

ii) 230 €

Fall 2: BW: 215 €

210 € Pflicht, wenn voraussichtlich dauern d

210 € oder 215 € Wahlrecht, wenn vorübergehend

215 € AK = Obergrenze § 253 (1) S. 1 HGB

Aufgabe 4

Aktivisch

Passivisch

Transitorische RAP:

„Aktiver RAP“

„Passiver RAP“

Der Aufwand bzw. Ertrag fällt erst nach dem Abschlussstichtag an, die Zahlung dagegen vor dem Abschlussstichtag

Beispiel:

Beispiel:

Voraus gezahlte Miete

Im Voraus erhaltene Zinszahlungen

Antizipative RAP:

„sonstige Forderungen“

„sonstige Verbindlichkeiten“

Der Aufwand bzw. Ertrag fällt vor dem Abschlussstichtag an, die Zahlung dagegen erst nach Beispiel: dem Abschlussstichtag. Beispiel: Noch zu erhaltene Zinszahlungen der Bank Noch zu zahlende Miete

a. Am 28.02.02 erhält die Kober GmbH eine Zinsgutschrift von 2.400 € für die zurückliegenden 6 Monate. Bilden Sie die Buchungssätze für den 31.12.01 und den 28.02.02.

2.400 / 6 = 400 / Monat 6

31.12.01: Sonst. Forderungen

28.02.02: Bank

2.400

an

Zinsertrag

1.600

an

sonst. Forderungen Zinsertrag

1.600 800

b. Die A-OHG vermietet auch Lagerräume. Ein Kunde zahlt die Miete für einen Lagerraum in Höhe von 6.000 € für den Zeitraum 01.11.02 – 30.04.03 am 15.12.02. Die A-OHG verbucht diesen Eingang zunächst wie folgt: Bank/Kasse

6.000

an

Mietertrag

6.000

Welche Buchung muss die A-OHG am Jahresende in Bezug auf diesen Geschäftsvorfall noch vornehmen? Nennen Sie die Rechtnorm, die Grundlage für diese Buchung ist.

6.000 / 6 = 1.000 / Monat Buchung zum Jahresende: Mietertrag

an

pRAP

4.000

Rechtsnorm: § 250 Abs. 2 HGB c. Am 31.03.04 bezahlt die XYZ-AG die Zinsen für ein Darlehen rückwirkend für die letzten 6 Monate in Höhe von 2.300 € per Überweisung. Was bucht die XYZ-AG am … 

…31.12.03 ?

2.300 / 6 = 383,33 / Monat Zinsaufwand 

…31.03.04 ?

Sonst. Verb. Zinsaufwand

1.150 1.150

an

sonst. Verbindlichkeiten

1.150

an

Bank

2.300

7

d. Die Spielmaus OHG hat für ihre Betriebsgebäude eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsbeiträge in Höhe von monatlich 250 € werden für den Zeitraum vom 01.12.03 bis zum 31.01.04 am 01.12.03 im Voraus überwiesen. Wie verbucht die Spielmaus OHG den Geschäftsvorfall zum…  …01.12.03?

Versicherungsaufwand 250 aRAP 250

an

Bank

500

an

aRAP

250

an

Bank

500

an

Versicherungsaufwand

250

an

aRAP

250

 …01.01.04?

Versicherungsaufwand 250 Alternativ:

 …01.12.03 Versicherungsaufwand  …31.12.03 aRAP  …01.01.04 Versicherungsaufwand

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