Title | Aufrechnung |
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Author | Dominik Jobst |
Course | Wirtschaftsprivatrecht 2 |
Institution | Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg |
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Kurzzusammenfassung der Aufrechnung mit Schema, Erläuterung der Prüfungspunkte und Anmerkungen...
Aufrechnung
Prüfungsschema:
I.
Aufrechnungslage a) Gegenseitigkeit der Forderungen (Identität / Gleichheit, zwischen den beteiligten Personen) b) Gleichartigkeit der Forderungen (z.B. zwei Geldforderungen sind gleichartig) c) Durchsetzbarkeit der Gegenforderung (Gegenforderung ist die Forderung mit der man aufrechnen möchte) d) Erfüllbarkeit der Hauptforderung (Forderungen die zum Erlöschen gebracht werden soll, Erfüllbarkeit liegt ab dem Zeitpunkt vor in dem geleistet werden darf, im Zweifel sofort)
II.
Aufrechnungserklärung (§388 BGB) 1. Einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (Gestaltungsrecht) 2. Unbefristet und bedingungsfeindlich
III. Kein Ausschluss 1. Vertraglich 2. Gesetzlich, §§ 392, 393, 394 BGB (Musterbeispiel § 393 BGB, keine Aufrechnung gegen Forderungen aus unerlaubter Handlung. Hat der Andere einen Anspruch auf Schadensersatz z.B. aus § 823 unerlaubter Handlung kann gegen diese nicht aufgerechnet werden. Gedanke hierhinter ist der Schutz des Geschädigten. Stellen wir uns vor, jemand schuldet uns einen Kaufpreis, weil er nicht bezahlt verprügeln wir ihn, er erhält einen Schadensersatzanspruch, wir rechnen auf, diese Situation will der Gesetzgeber mit § 393 BGB verhindern.)
IV.
Wirkung der Aufrechnung § 389 BGB Erlöschen der Forderungen (ex tunc / ab sofort) soweit sie sich decken (100€ Hauptforderung, 50€ Gegenforderung, decken sich zu 50€, folglich Erlöschen in Höhe von 50€.)
© Dominik H. Jobst...