Übungen - Grundwissen für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik etc. PDF

Title Übungen - Grundwissen für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik etc.
Course Berufeignungsdiagnostik
Institution Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Pages 144
File Size 6 MB
File Type PDF
Total Downloads 44
Total Views 160

Summary

Grundwissen für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik - Konstruktorientierte Verfahren der Personalauswahl in Lehrbuch - Persoenlichkeitseigenschaften - Intelligenz und Erfolg im Beruf - Cook-Validity of selection methods - Marcus-Die Perspektive der Bewerber - Kandidatenreaktionen - Marcus-Persoenl...


Description

drucken

MM4 3450 Kap.3 PL Originaltext der DIN 33430 Westhoff - Grundwissen für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik Einleitung: Die DIN 33430 wurde vom Arbeitsausschuss 4.4 Psychologische Eignungsdiagnostik im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) erarbeitet.

Ja

Einleitung:

Nein

Die DIN 33430 wurde vom DGPs entwickelt. Einleitung: Von wem wurde die DIN 33430 entwickelt?

Die DIN 33430 wurde vom Arbeitsaus Psychologische Eignungsdiagnostik im Normenausschuss Gebrauchstauglichk Dienstleistungen (NAGD) erarbeitet.

Einleitung: Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen werden z.B. in Zusammenhang mit

Ja

- der Berufswahl gegeben Einleitung: Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen werden z.B. in Zusammenhang mit

Nein

- der Wahl einer Rehabilitationsmaßnahme gegeben Einleitung: Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen werden z.B. in Zusammenhang mit - der Bewerberwahl gegeben Einleitung:

Ja

Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen werden z.B. in Zusammenhang mit

Ja

- der Berufslaufbahnplanung gegeben Einleitung: In welchem Zusammenhang werden Berufsbezogene Eignungsbeurteilungen bspw. gegeben? Einleitung: Was beschreibt die DIN 33430?

- Berufswahl - Bewerberauswahl - Berufslaufbahnplanung Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsbeurteilunge Qualitätsanforderungen an die an der Eignungsbeurteilung beteiligten Perso

Einleitung: Eignungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sind nicht voneinander zu unterscheiden.

Nein

Einleitung: Eignungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sind voneinander zu unterscheiden.

Ja

Einleitung: Eignungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Eignungsbeurteilungen sind Gegenstand der DIN 33430.

Ja

Einleitung: Eignungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Personalentscheidungen sind Gegenstand der DIN 33430. Einleitung:

Nein Personalentscheidungen bleiben in der Personalverantwortlichen in Unterneh Betrieben, Institutionen oder Verwaltu

Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient: Ja - Anbietern von Dienstleistungen (organisationsinterne und -externe Auftragnehmer im Sinne dieser Norm) als Leitfaden für die Planung und Durchführung von Eignungsbeurteilungen Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient:

Nein

- Auftraggebern in Organisationen als Maßstab zur Bewertung interner Angebote im Rahmen berufsbezogener Eignungsbeurteilungen Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient:

Ja

- Auftraggebern in Organisationen als Maßstab zur Bewertung externer Angebote im Rahmen berufsbezogener Eignungsbeurteilungen Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient:

Ja

- Personalverantwortlichen bei der Qualtiätssicherung und -optimierung von Personalentscheidungen Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient:

Nein

- dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer oder missbräuchlicher Anwendung von Bewerbungsmappen. Einleitung: Die Norm DIN 33430 dient: - dem Schutz der Kandidaten vor unsachgemäßer

Ja

- zur Verbreitung von wissenschaftlich und fachlich fundierten Informationen über Verfahren zur Personalentscheidung Einleitung: Die Norm DIN 33430 trägt bei:

Ja

- zur Verbreitung von wissenschaftlich und fachlich fundierten Informationen über Verfahren zur Eignungsbeurteilung Einleitung: Die Norm DIN 33430 trägt bei:

Ja

- zur fachgerechten Entwicklung und zum sachgerechten Einsatz von Verfahren zur Eignungsbeurteilung Einleitung: Die Norm DIN 33430 trägt bei:

Nein

- zur fachgerechten Entwicklung und zum sachgerechten Einsatz von Verfahren zur Personalbeurteilung Einleitung: Die Norm DIN 33430 trägt bei:

Nein

- zur kontinuierlichen Verbesserung der Verfahren zur Personalbeurteilung Einleitung: Die Norm DIN 33430 trägt bei:

Ja

- zur kontinuierlichen Verbesserung der Verfahren zur Eignungsbeurteilung Einleitung: Was kann durch die Anwendung der Norm vermieden werden?

Fehlentscheidungen sowie daraus erwa negative ökonomische, soziale und ind Folgen

Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Ja

- die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Nein

- die Auswahl und Auswertung von Verfahren Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Ja

- die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Nein

- die Interpretation der Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Nein

- die Anforderungen an die Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf:

Ja

- die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung Anwendungsbereich: die Norm bezieht sich auf: - die Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen

Ja

Medizinische Diagnostik ist auch Gegenstand der Norm.

Nein

Anwendungsbereich: Der Wert eines Verfahrens zur Eignungsbeurteilung kann nur im Rahmen seiner spezifischen Anwendung beurteilt werden. Daher ist die Norm nicht zur isolierten Bewertung der Qualität eines Verfahrens geeignet. Anwendungsbereich:

Ja

Ja

Medizinische Diagnostik ist nicht Gegenstand der Norm.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

- Anforderungsanalyse - Arbeitsanalyse - Eignung - Eignungsbeurteilung - Gültigkeit - Mitwirkende - Normwerte - Objektivität - Verfahren - Vorgehensweise - Zuverlässigkeit

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Anforderungsanalyse: Methode der Identifizierung der an einem Arbeits/Ausbildungsplatz oder in einem Beruf auszuführenden Aufgaben oder der auszuübenden Tätigkeiten, ihrer Ausführungsbedingungen sowie ihrer psychischen, physischen und sozialen Umfeldbedingungen und Organisationsmerkmale. Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Nein

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Anforderungsanalyse:

Ja

Ermittlung von personrelevanten psychischen und psychophysischen Voraussetzungen einschließlich dessen, was für die berufliche Zufriedenheit bedeutsam ist, für den zu besetzenden Arbeitsplatz, das Aufgabenfeld, die Ausbildung bzw. das Studium oder den Beruf, für das/den die Eignung eines Kandidaten festgestellt werden soll

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Arbeitsanalyse:

Nein

Ermittlung von personrelevanten psychischen und psychophysischen Voraussetzungen einschließlich dessen, was für die berufliche Zufriedenheit bedeutsam ist, für den zu besetzenden Arbeitsplatz, das Aufgabenfeld, die Ausbildung bzw. das Studium oder den Beruf, für das/den die Eignung eines Kandidaten festgestellt werden soll

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Ja Eignung: Eine Person ist für einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine berufliche Position geeignet, wenn sie über diejenigen Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe sind.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Nein Eignung: Wahrscheinlichkeitsaussage darüber, ob die zu beurteilende Person einerseits den gegenwärtigen und künftigen berufsbezogenen Anforderungen gerecht wird und andererseits in dem Beruf auch zufrieden sein wird.

Person einerseits den gegenwärtigen und künftigen berufsbezogenen Anforderungen gerecht wird und andererseits in dem Beruf auch zufrieden sein wird.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Ja

Eignung: Eine Person ist für einen Beruf, eine berufliche Tätigkeit oder eine berufliche Position geeignet, wenn sie über diejenigen Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe sind.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Nein

Gültigkeit: Das Ergebnis des Verfahrens ist unabhängig von der durchführenden Person. Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Ja

Gültigkeit: Genauigkeit, mit der ein Verfahren tatsächlich das misst oder vorhersagt, was es messen oder vorhersagen soll (z.B. ein Merkmal oder eine Verhaltensweise einer Person) Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Mitwirkende: Personen, die unter Anleitung, Fachaufsicht und Verantwortung des Auftraggebers Verfahren zur Eignungsbeurteilung durchführen oder auswerten. Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der

Nein

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Nein

Normwerte: Vergleichswerte, die den Grad anzeigen, in dem die mit einem Verfahren zur Eignungsbeurteilung erzielten Ergebnisse unabhängig vom Auftragnehmer und seinen Mitwirkenden sowie von weiteren irrelevanten Einflüssen sind

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Normwerte:

Ja

Vergleichswerte (z. B. Mittelwerte, Standardabweichungen, Prozentränge), die anhand einer Vergleichsgruppe (Referenzgruppe, z. B. Bewerber bestimmter Alters-, Bildungs- oder Berufsgruppen) empirisch ermittelt wurden und mit denen die vorliegenden Ergebnisse der Kandidaten verglichen werden (siehe B.39 Referenzgruppe).

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Ja

Objektivität: Grad, in dem die mit einem Verfahren zur Eignungsbeurteilung erzielten Ergebnisse unabhängig vom Auftragnehmer und seinen Mitwirkenden sowie von weiteren irrelevanten Einflüssen sind.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Verfahren: Gesamtheit aller Maßnahmen, die mit der Eignungsbeurteilung zusammenhängen. Sie umfasst alle Prozeduren, angefangen von der Planung der Eignungsbeurteilung über die Auswahl der eingesetzten Verfahren bis hin zur Ergebnismitteilung und Bewährungskontrolle

Begriffe:

Nein

umfasst alle Prozeduren, angefangen von der Planung der Eignungsbeurteilung über die Auswahl der eingesetzten Verfahren bis hin zur Ergebnismitteilung und Bewährungskontrolle

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm? Ja Verfahren: Praxiserprobte und wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt werden.

Begriffe: Welche Begriffe gelten für die Anwendung der Norm?

Ja

Zuverlässigkeit: Grad der Genauigkeit eines Verfahrens, mit dem es das gemessene Merkmal erfasst. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung):

Nein

Grundsätze: Für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung dürfen verschiedene Verfahren eingeplant werden, auch solche, die nicht unmittelbar einen Bezug zu den Anforderungen haben. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Grundsätze: Für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung dürfen nur solche Verfahren eingeplant werden, die nachweislich einen Bezug zu den Anforderungen haben. Qualitätskriterien und standards für Verfahren zur

Ja

In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen: - die Zielsetzungen und Anwendungsbereiche benannt werden Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren:

Nein

Verfahrenshinweise: In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen: - relevante empirische Untersuchungen benannt werden Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren:

Ja

Verfahrenshinweise: In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen: - relevante empirische Untersuchungen nachvollziehbar beschrieben werden Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Verfahrenshinweise: In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen: - Konstruktionsschritte in angemessener, ausführlicher und verständlicher Weise dargestellt

Ja

Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren:

Ja

Verfahrenshinweise: In den Verfahrenshinweisen für standardisierte Verfahren zur Eignungsbeurteilung müssen: - alle Gütekriterien und eingesetzten Analysemethoden nachvollziehbar dokumentiert werden Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren:

Nein

Objektivität: Bedeutet, dass die eingesetzten Verfahren eine der jeweiligen Art des Verfahrens und der angestrebten Aussage entsprechende möglichst hohe Zuverlässigkeit aufweisen muss. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren:

Ja

Zuverlässigkeit: Bedeutet, dass die eingesetzten Verfahren eine der jeweiligen Art des Verfahrens und der angestrebten Aussage entsprechende möglichst hohe Zuverlässigkeit aufweisen muss. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Objektivität: J

Eignungsbeurteilung müssen so beschaffen sein, dass die Ergebnisse so wenig wie möglich durch den Kandidaten selbst verfälscht werden können. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Gültigkeit: Die eingesetzten Verfahren müssen eine für die Fragestellung möglichst hohe Gültigkeit aufweisen. Grundsätzlich muss die Gültigkeit des Verfahrens aufgrund von empirischen Analysen zur Konstrukt-, Kriteriums- oder Inhaltsvalidität nachgewiesen werden. Hierbei ist es ausreichend eine allgemeingültige Gültigkeitsbestimmung vorzunehmen. Aber es sollten auch die Ergebnisse von Wiederholungsuntersuchungen berücksichtigt werden.

Nein

Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Gültigkeit: Die eingesetzten Verfahren müssen eine für die Fragestellung möglichst hohe Gültigkeit aufweisen. Grundsätzlich muss die Gültigkeit des Verfahrens aufgrund von empirischen Analysen zur Konstrukt-, Kriteriums- oder Inhaltsvalidität nachgewiesen werden. Die Arte der Gültigkeitsbestimmung muss dem Zweck des Verfahrens und der vorliegenden Fragestellung angemessen sein. Auch die Ergebnisse von unabhängigen Vergleichs- und Wiederholungsuntersuchungen sind zu berücksichtigen.

Ja

Normwerte; Referenzkennwerte:

Nein

Sofern für die Eignungsbeurteilung Verfahren eingesetzt werden, die den Vergleich mit Normwerten vorsehen, müssen diese der Fragestellung und der Referenzgruppe der Kandidaten entsprechen. Die Angemessenheit der Normwerte ist spätestens alle 4 Jahre zu prüfen.

Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Normwerte; Referenzkennwerte:

Ja

Sofern für die Eignungsbeurteilung Verfahren eingesetzt werden, die den Vergleich mit Normwerten vorsehen, müssen diese der Fragestellung und der Referenzgruppe der Kandidaten entsprechen. Die Angemessenheit der Normwerte ist spätestens alle 8 Jahre zu prüfen. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Auswahl und Zusammenstellung der Verfahren: Normwerte; Referenzkennwerte: Die Angemessenheit der Normwerte ist spätestens alle 8 Jahre zu prüfen. Sollten zwischenzeitlich empirische Untersuchungen aufzeigen, dass die Normwerte die jeweilige Referenzgruppe nicht zutreffend beschreiben, so sind nach Ablauf dieser Frist Neunormierungen vorzunehmen. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und

Nein

Normwerten? Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung):

Nein

Planung der Untersuchungssituation: Die berufsbezogene Eignungsdiagnostik ist zunächst vorab in ihren groben Elementen zu planen. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Planung der Untersuchungssituation: Die berufsbezogene Eignungsdiagnostik ist sorgfältig zu planen, indem alle Aspekte der Durchführung und Auswertung der Verfahren zur Eignungsbeurteilung vorab festgelegt werden. Es sind Regeln festzulegen und zu dokumentieren, anhand derer die Ergebnisse zur Eignungsbeurteilung führen; in wiederholten Auswahlprogrammen sind die Regeln spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen.

Nein

Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Planung der Untersuchungssituation: Die berufsbezogene Eignungsdiagnostik ist sorgfältig zu planen, indem alle Aspekte der Durchführung und Auswertung der Verfahren zur Eignungsbeurteilung vorab festgelegt werden. Es sind Regeln festzulegen und zu dokumentieren, anhand derer die Ergebnisse zur Eignungsbeurteilung führen; in wiederholten Auswahlprogrammen sind die Regeln spätestens alle drei Jahre zu überprüfen.

Ja

Verfahren können problemlos in unterschiedlicher Reihenfolge durchgeführt werden. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Planung der Untersuchungssituation:

Ja

Wenn Verfahren in unterschiedlicher Reihenfolge durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass keinem der Kandidaten daraus Vor- oder Nachteile erwachsen. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung (Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung): Planung der Untersuchungssituation: Ja Bei allen Verfahren ist der Umgang mit vorhersehbaren Nachfragen zu regeln. Bei Verfahren zur Eignungsbeureilung, die auf mündlich gewonnenen Informationen bzw. Verhaltensbeobachtungen basieren (z.B. Eignungsinterviews, Arbeitsproben, Assessment Center), müssen den Beurteilungskategorien vorab Beispielaussagen und Beispielverhaltensweisen der Kandidaten zugeordnet werden. Qualitätskriterien und -standards für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung ...


Similar Free PDFs