Handreichung Blockpraktikum A PDF

Title Handreichung Blockpraktikum A
Course Blockpraktikum A
Institution Technische Universität Dresden
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Summary

Eine Handreichung für das Block A mit Hilfreichen Formulierungsbeispielenfür den Beleg...


Description

Fakultät Erziehungswissenschaften

Institut für Erziehungswissenschaft

Das Blockpraktikum A im staatlichem Lehramtsstudiengang Mittelschule an der TU Dresden – Handreichung für Praktikanten und Praktikantinnen, Mentorinnen und Mentoren und die Schulleitung

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Handreichung zum Blockpraktikum A in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (LA MS) an der TUD

Inhalt 1

Organisation des Praktikums .................................................................................... 3 1.1 Rechtliche Aspekte ................................................................................................ 4 1.2 Hinweise für Mentorinnen und Mentoren..............................................................5 2 Inhalte des Praktikumsberichts ................................................................................6 2.1 Schulerkundung ..................................................................................................... 6 2.2 Fokussierte Beobachtung (Hospitation) .................................................................6 2.3 Unterrichtsversuch ................................................................................................. 8 2.3.1 Bedingungsanalyse..........................................................................................8 2.3.2 Sachanalyse ..................................................................................................... 9 2.3.3 Ziele ............................................................................................................... 11 2.3.4 Didaktisch-methodische Analyse ................................................................... 12 2.3.5 Reflexion .......................................................................................................14 2.4 Abschlussreflexion zum Praktikum ...................................................................... 15 2.5 Literaturangaben und Selbstständigkeitserklärung ..............................................15 2.6 Anhang .................................................................................................................15 3 Kontaktdaten ..........................................................................................................16 4 Literatur .................................................................................................................. 16

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Handreichung zum Blockpraktikum A in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (LA MS) an der TUD

1 Organisation des Praktikums Das Blockpraktikum A wird im Rahmen eines eigenständigen Moduls BW-3 „Schulpraktische Studien: Blockpraktikum A“ innerhalb des Studienbereichs Bildungswissenschaften absolviert. Das Modul liegt in der Verantwortung der Professur für Grundschulpädagogik (LA GrS), der Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Inklusive Bildung (LA MS) bzw. der Professur für Allgemeine Didaktik und Empirische Unterrichtsforschung (LA GY) und baut jeweils auf den im Modul BW-2 „Unterrichts- und Professionsforschung, Allgemeine Didaktik“ erworbenen Kompetenzen auf. Das Modul BW-3 umfasst zusätzlich zum Schulpraktikum Blockveranstaltungen zur Vorbereitung auf das Blockpraktikum A und zu dessen Auswertung. Das Blockpraktikum A findet i. d. R. im dritten oder vierten Semester als vierwöchiges Praktikum (i.d.R. im März oder im September) statt. Die Praktikumsschule muss in ihrer Schulart nicht dem angestrebten Lehramt des Studierenden entsprechen. Die Wahl einer anderen Schulart im Blockpraktikum A ist möglich und kann vorteilhaft für eine breite Berufsorientierung sein. Ziele des Blockpraktikums A sind:  die Entwicklung eines vertieften Verständnisses der Institution Schule aus der Perspektive der Lehrkraft heraus,  das Kennenlernen der Komplexität pädagogischer Situationen und des Tätigkeitsfeldes der Lehrperson,  theoriegeleitetes Beobachten, Protokollieren, Analysieren und Reflektieren von LehrLernprozessen unter Verwendung von Grundwissen aus der Allgemeinen Didaktik und der Unterrichtsforschung,  die Verknüpfung erster allgemeindidaktischer Kenntnisse mit der praktischen Planung und Gestaltung von Unterrichtsprozessen sowie die Reflexion konkreter Unterrichtssituationen. Die verbindliche Anmeldung zum Blockpraktikum A erfolgt über das Praktikumsportal (www.praktikumsportal-sachsen.de).1 Nach Zuweisung bzw. Bestätigung der Praktikumsschule stellt sich der Praktikant, die Praktikantin vor Beginn des Praktikums an der Schule vor, nimmt Kontakt mit der Mentorin, dem Mentor auf und trifft erste Absprachen. Die verbindlichen Begleitveranstaltungen finden in Form einer Einführungsveranstaltung vor dem Praktikum und einer Auswertungsveranstaltung nach dem Praktikum statt. Die Anmeldung der Begleitveranstaltungen an der TUD erfolgt über das Online-Bildungsportal OPAL in den letzten Wochen der Vorlesungszeit. Die Prüfungsanmeldung für das Modul BW3 (Prüfungsnummer 1510) erfolgt erst in dem Semester, in dem das Portfolio (der Praktikumsbeleg) abgegeben wird. Die Modulprüfung erfolgt in Form eines Praktikumsberichts, welcher mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet wird. Details zu Form und Inhalt des Praktikumsberichts werden unter Punkt 2 beschrieben. Abgabetermin und -ort werden in der Auswertungsveranstaltung genannt. Während des vierwöchigen Praktikums herrscht grundsätzlich an jedem Schultag Präsenzpflicht. Das Fernbleiben bei Gründen wie Prüfungen oder Krankheit ist der Mentorin bzw. dem Mentor unverzüglich anzuzeigen. Bei Vorliegen einer Erkrankung nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen die Studierenden ihr Praktikum nicht antreten bzw. müssen dieses abbrechen. Die ärztliche Überprüfung des Impf- bzw. Immunstatus wird empfohlen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten für schwangere Praktikantinnen. Diese sollten die Schulleitung sowie das Praktikumsbüro über ihre Schwangerschaft informieren und die Thematik mit ihrem Arzt besprechen. 1

Studierende, die ein Praktikum an einer Schule in freier Trägerschaft oder an einer Schule außerhalb Sachsens absolvieren möchten melden sich bitte mit der Zusage der Praktikumsstelle bis zum im Praktikumsbüro. 3 / 16 Fassung Dezember 2016

Handreichung zum Blockpraktikum A in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (LA MS) an der TUD

Bei bis zu drei Fehltagen sind die Praktikumstätigkeiten in Rücksprache mit dem Mentor, der Mentorin an anderen Tagen nachzuholen und ein Krankenschein vorzulegen. Fehlen Studierende mehr als drei Tage, muss eine Rücksprache mit der Schulleitung und dem Praktikumsverantwortlichen der TUD erfolgen (Praktikumsbüro Herr Gerhardt, Tel. 0351/463 33537). Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet, ihre Praktikumstätigkeiten (insgesamt 100 Stunden, darunter 2 Unterrichtsversuche) an der Schule zu dokumentieren und durch den Mentor, die Mentorin oder der Schulleitung in dem entsprechenden Nachweisheft bestätigen zu lassen. Die Eintragungen zu den Unterrichtsversuchen im Nachweisheft werden für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung benötigt (siehe LAPO I 2012, §7), daher sollten sie gut aufgehoben werden.

1.1 Rechtliche Aspekte Die Schulpraktischen Studien in den Lehramtsstudiengängen mit staatlicher Abschlussprüfung an der TU Dresden (TUD) und der Hochschule für Musik Dresden werden rechtlich geregelt durch: 

§40 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen vom 16.07.2004



den Beschluss der KMK vom 16.12.2004 zu den Standards für die Lehrerbildung



die aktuell gültigen studiengangsbezogenen Studien- und Modulprüfungsordnungen sowie die fachbezogenen Studienordnungen.

Für Studierende besteht während des vom Praktikumsbüro der Fakultät Erziehungswissenschaften der TUD genehmigten Praktikums Unfallversicherungsschutz. Zuständig für die Zeit des Praktikums ist der Versicherungsträger der Praktikumsschule. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall des Praktikanten, der Praktikantin auf dem Weg zur bzw. von der Schule sowie an der Schule) ist unverzüglich Kontakt mit dem Praktikumsbüro an der TUD (Herr Gerhardt, Tel. 0351/463 33537) aufzunehmen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es untersagt, dass Praktikanten und Praktikantinnen Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden, Aufsichten oder Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit einer Lehrkraft übernehmen. Eine Haftpflichtversicherung besteht über die TUD bzw. das Studentenwerk nicht. Deshalb wird den Studierenden eine private Haftpflichtversicherung dringend empfohlen. Der Praktikant, die Praktikantin hat während des Aufenthaltes an der Schule die dort geltenden Vorschriften, einschließlich der Hausordnung der Schule, zu beachten und die Weisungen der Schulleitung und Lehrpersonen zu befolgen. Die Schulleitung weist der Praktikantin, dem Praktikanten einen Mentor oder eine Mentorin zu. Die Studierenden sind verpflichtet, über die ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu bewahren und die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes zu beachten. Sie dürfen nicht über Schulinterna aus Ihrer Schule berichten, auch nicht anonymisiert. Das betrifft vor allem den Austausch in sozialen Netzwerken! Die in Praktikumsbelegen oder universitären Begleitveranstaltungen präsentierten Ergebnisse von Schul- und Unterrichtserkundungen werden in entsprechend anonymisierter Form abgefasst. Eine von den Studierenden zu unterzeichnende Verpflichtung kann auf Verlangen von der Schulleitung eingefordert werden.

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Handreichung zum Blockpraktikum A in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (LA MS) an der TUD

1.2 Hinweise für Mentorinnen und Mentoren Mentorin bzw. Mentor ist diejenige Lehrperson, die dem Praktikanten, der Praktikantin für die Dauer des Praktikums durch die Schulleitung zugewiesen wird. Neben der Schulleitung ist auch der Mentor, die Mentorin gegenüber den Studierenden im Praktikum weisungsberechtigt. Während des Blockpraktikums übernimmt der Mentor, die Mentorin vor allem die Funktion des Begleitens und Beratens und unterstützt die Praktikantin, den Praktikanten bei der Erfüllung der Aufgaben. Nach dem Praktikum müssen die Studierenden an der TUD einen Praktikumsbeleg vorlegen, der von den betreuenden Lehrenden der TUD bewertet wird. Bildungswissenschaftliches Vorwissen der Praktikanten Die Studierenden besitzen Orientierungswissen in den Bereichen:  Bildung und Erziehung (Modul BW1)  Schule als Institution (Modul BW1)  Unterrichts- und Professionsforschung, Allgemeine Didaktik (Modul BW2)  Planung von Unterricht, Gestaltung von Lehr- und Lernarrangements (Modul BW2). Die entsprechenden Modulbeschreibungen in den studiengangsbezogenen Studienordnungen (LA GrS, LA MS, LA GY), können unter www.zlsb.tu-dresden.de heruntergeladen werden.

Mentorinnen und Mentoren als Begleiterinnen, Begleiter Die Mentorin, der Mentor  unterstützt die Studierenden während des Praktikums bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und führt sie in die konkrete pädagogische Situation vor Ort ein. Dazu gehören auch Belehrungen (Hausordnung, Brandschutz-, Datenschutzbestimmungen).  informiert über die Besonderheiten der Schule und der entsprechenden Fachbereiche bzw. Fachkonferenzen, führt in die Verwaltungsaufgaben einer Lehrkraft ein (z.B. Klassen- und Notenbuch) und ermöglicht Einblicke in die weiterführende schulische und außerschulische Tätigkeit, wie Zusammenarbeit mit Eltern, Beratungen (z.B. Fach-, Gesamtlehrerkonferenzen, Arbeitsgruppenberatungen) Arbeitsgemeinschaften usw.  unterstützt den Praktikanten, die Praktikantin ggf. bei der Planung und Koordination des Praktikumsablaufs, insbesondere bei der Absprache mit anderen Kolleginnen und Kollegen.  gibt Einblicke in die eigene Unterrichtspraxis einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie in die Vielfalt der Formen von Leistungsermittlung und -bewertung.

Der Mentor, die Mentorin als Berater, Beraterin Der Mentor bzw. die Mentorin  berät ggf. bei der Konkretisierung und Durchführung von Erkundungs- bzw. Beobachtungsaufgaben.  hilft und berät ggf. bei der Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsversuche der Praktikantin, des Praktikanten sowie der Bereitstellung von Materialien. Die Studierenden im Praktikum müssen mindestens 2 Unterrichtsstunden halten. Eine schriftliche Einschätzung der Unterrichtsversuche des Praktikanten, der Praktikantin ist nicht nötig.  gibt berufsorientierende Hilfestellung und berät bei Bedarf in Krisen- und Entscheidungssituationen. Dabei sucht er, sie ggf. auch den Kontakt zu den universitären Lehrenden (siehe Begleitschreiben bzw. Kontaktdaten in der Handreichung).  führt mit der Praktikantin, dem Praktikanten Auswertungsgespräche durch, um die Hospitationen und die Unterrichtsversuche der Studierenden zu reflektieren.  führt zum Ende der Praktikumszeit ein Abschlussgespräch mit dem Praktikanten, der Praktikantin.

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2 Inhalte des Praktikumsberichts Der Praktikumsbericht setzt sich aus vier Bereichen zusammen. Verschriftlicht werden soll: eine Schulerkundung (2.1), fokussierte Beobachtungen (2.2), ein Unterrichtsentwurf (2.3) und die Abschlussreflexion (2.4). Neben den Literaturangaben und der Selbstständigkeitserklärung (2.5) sind Sie aufgefordert Quellen, auf denen die Verschriftlichungen beruhen (v.a. Protokolle und Unterrichtsmaterial), im Anhang (2.6) des Berichts anzufügen.

2.1 Schulerkundung Im Praktikumsbeleg werden die institutionell-strukturellen Bedingungen der Praktikumsschule knapp dargelegt. Neben schulischen Akteuren können Sie bspw. die Schulhomepage oder das Portal der sächsischen Schuldatenbank (http://www-db.sn.schule.de) als Quelle nutzen. Hier sollte auch korrekt zitiert, bzw. belegt werden. Dabei können die recherchierten Fakten mit persönlichen Eindrücken zu den Besonderheiten der Schule verknüpft werden. Im Vordergrund der Schulerkundung sollen die Bedingungen der Schülerinnen und Schüler für das Lernen an dieser Schule stehen. Folgende Charakteristika der Schule bzw. Klasse können Berücksichtigung finden:  

 



Konzeptionelle Schwerpunkte (Schulprogramm bzw. Schulprofil) Organisation schulinterner Prozesse (formelle und informelle Umgangsformen, Konferenzen, Formen der Teamarbeit, Organisationsaufbau, Evaluationsprozesse, ...) Schulkultur (u.a. Schulklima, Umgang im Kollegium) Ressourcen der Schule (z. Bsp. Personal und Ausstattung) Lage und Einzugsbereich der Schule

2.2 Fokussierte Beobachtung (Hospitation) Der Schwerpunkt des Blockpraktikums A liegt im theoriegeleiteten Beobachten, Protokollieren, Analysieren und Reflektieren von Lehr-Lernprozessen unter Verwendung von Grundwissen aus der Allgemeinen Didaktik und der Unterrichtsforschung. Zunächst geht es darum, das vielfältige Wechselgeschehen zwischen Lehrenden und Lernenden im Umgang mit unterschiedlichen Lerngegenständen im Unterricht möglichst offen in den Blick zu nehmen. Um den Verlauf des Unterrichts besser nachzuvollziehen und Eindrücke festhalten zu können, werden in dieser Phase allgemeine Protokolle der Beobachtungen angefertigt (eins wird dem Anhang 0 beigefügt). Im weiteren Verlauf des Blockpraktikums werden fokussierte Beobachtungen zu drei von Ihnen gewählten Schülern bzw. Schülerinnen2 durchgeführt und protokolliert (diese sind ebenso dem Anhang beizufügen). Bei der Auswahl der drei Schülerinnen und Schüler ist zu beachten, dass Sie möglichst kontrastreich vorgehen. Die fokussierten Beobachtungen jener drei von Ihnen ausgewählten Schülerinnen und Schüler sollten möglichst innerhalb der Klasse stattfinden, in der Sie auch ihre Unterrichtsversuche durchführen. Neben der Beobachtung durch Hospitation, sollten sie mit Schüler*innen und Lehrer*innen Gespräche führen und wichtige Informationen in Gedankenprotokollen festhalten. Folgende forschungsleitende Themen und dazugehörigen Fragestellungen empfehlen wir Ihnen für die fokussierten Beobachtungen zu nutzen. Die Beantwortung der Fragen bildet zugleich die 2

Die Beobachtung und Einschätzung von Schüler*innen gehört zu den zentralen Aufgaben von Lehrer*innen und wird in der Regel für alle Schüler*innen durchgeführt. Aufgrund der begrenzten Zeit sollen im Praktikum nur drei Schüler*innen beobachtet werden. 6 / 16 Fassung Dezember 2016

Handreichung zum Blockpraktikum A in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (LA MS) an der TUD

Grundlage für Ihre Bedingungsanalyse im Rahmen der Unterrichtsplanung (sh. 0.1) Die Antworten auf die Fragen sollten als Thesen/Annahmen im Fließtext formuliert werden, welchen Sie die Beobachtungen/Informationen aus den Gesprächen voranstellen. Die Thesen leiten sich folglich aus ihrer Beobachtung ab. Dazu ist mind. ein Beobachtungsprotokoll je Schüler*in zu erstellen und dem Anhang des Berichts hinzuzufügen. Lernen findet immer im sozialen Austausch statt.  Unter welchen Voraussetzungen kommt der*die Schüler*in in sozialen Austausch (Interaktion) – unter welchen nicht?  Welche Erfahrung hat er*sie mit kooperativem Lernen? Der Mensch eignet sich die Welt im Austausch mit anderen über verschiedene Handlungen an.  Welche Unterrichtsform motiviert den*die Schüler*in am meisten?  Wie eignet er*sie sich Dinge an? Z.B. Welche Aneignungswege beherrscht und welche favorisiert er*sie? (z.B. basal-perzeptiv, konkret-gegenständlich, anschaulich oder abstrakt-begrifflich, siehe Leontjew3) Der Mensch entwickelt sich immer entsprechend der Erfahrungen, die er gemacht hat. Emotionen hemmen oder fördern dabei den Lernprozess. Vor allem Anerkennung und sinnhafte Prozesse fördern positive Emotionen. Menschen, die vom Austausch ausgeschlossen werden, geraten in Isolation, was Entwicklung/Lernen hemmt.  Welche Erfahrungen(biografisch, Lernerfahrungen) hat der*die Schüler*in gemacht, die ihn oder sie geprägt haben und welches Selbstbild hat er*sie entwickelt? Welche Interessen liegen bei ihm*ihr derzeit vor und wo zeigt er*sie Motivation und Engagement?  Welche Bedeutung hat das „Thema XY“ für den*die Schüler*in?  Welche Emotionen werden von dem*der Schüler*in in welchen Situationen gezeigt?  Zu wen hat der*die Schüler*in Vertrauen/Bindung?  Wie geht er*sie mit Anerkennung/Ablehnung um? Welche Rolle nimmt der*die Schüler*in in der Gruppe ein? Welche Handlungen (Kompensationsmuster) des*der Schüler*in weisen darauf hin, dass sie*er ausgeschlossen ist oder wurde (z.B. Selbststimulation = rhythmische Bewegungen (kippeln, kritzeln, zappeln usw.), Aggression oder Rückzug) Beispielformulierungen Niklas erzählt, dass er Mathe mag, weil er früher gut war. Jetzt formuliert er, dass er es nur noch gut versteht, wenn es sein Bruder am Beispiel erklärt. Als das Spiel Storycubes erklärt wird, steigt Niklas nach kurzer Zeit aus und sucht eher den Dialog mit Mitschüler*innen anstatt mit der erklärenden Person. (Beobachtung). Der Unterricht scheint für Niklas zu abstrakt bzw. nicht dialogisch (frontal). Er ist möglicherweise überfordert. (These). Anna wählt als Lernpartner*innen häufig mit Paul und Frida, Karla und Ben hat sie bisher nicht gewählt. Karla und Anna hatten in der Pause öfters Streit (Beobachtung). Zwischen Paul, Frida und Anna besteht eine Vertrauensbasis (Bindung), während zwischen Anna und Karla die Bindung schwach ausgeprägt ist (These). Der (Projekt-)Unterricht findet nachmittags ab 13.30 Uhr statt. (Information). Die Schüler*innen sind möglicherweise nach dem Mittagessen in einem „Konzentrationstief“ (These).

3 Eva-Kristina Franz; Silke Trumpa (2013): So wird's möglich! Didaktische Leitfragen für den inklusiven Unterricht. In: Dr. Britta Minges (Hg.): Inklusion. Stuttgart: Raabe, Fachverl. für Bildungsmanagement (Raabe nachschlagen - finden), S. 59. 7 / 16 Fassung Dezember 2016

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2.3 Unterrichtsversuch Im Rahmen des Praktikums müssen mindestens 2 eigene Unterrichtsversuche geplant, durchgeführt und reflektiert werden. Weit...


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