Rechtsmedizin - Leichenschau PDF

Title Rechtsmedizin - Leichenschau
Course Klinische Rechtsmedizin
Institution Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Summary

Zusammenfassung der Durchführung einer Leichenschau - Medizin ...


Description

Rechtsmedizin – Leichenschau 2

 Die Leichenschau ist eine verantwortungsvolle ärztliche Aufgabe o Die ärztlichen Aufgaben enden nicht mit dem Tod eines Menschen. Deshalb ist jeder Arzt verpflichtet, die Leichschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. o Aus medizinischen, ethischen und Gründen der allgemeinen Rechtssicherung ist bei der Leichenschau die gleiche Sorgfaltspflicht erforderlich, wie bei der Behandlung lebender Patienten. o Die ärztliche Schweigepflicht besteht nach dem Tode fort.  Persönlichkeitsrechte bestehen nach dem Tod fort.

 Aufgaben und Bedeutung o Feststellung des Todes (überhaupt)  Im Interesse des Verstorbenen und seiner Angehörigen  Als allgemein gültiger gesellschaftlicher Anspruch, Personenstandregister o Feststellung der Todesursache (enorm wichtig)  Todesursachenstatistik (Gesundheitspolitik!)  Epidemiologie  ! Zuverlässigkeit ist wichtig o Feststellung der Todesart (natürlich / unnatürlich; unklar)  Rechtssicherheit  Erkennen von Tötungsdelikten  Versicherungsrechtliche Fragen  Unklar / Unnatürlich = Polizei o Feststellung der Todeszeit  Aufklärung von Tötungsdelikten o Feststellung übertragener KH  Seuchehygienische Aspekte  Allgemeingesellschaftliches Interesse o Meldepflichten  Nicht-natürlicher/ungeklärter Todesart - Polizei  Unbekannter Identität – Polizei  Infektionsschutz – Gesundheitsamt

 Rechtsgrundlagen o Fragen des Leichenschaurechts sind in den verschiedenen Bundesländern in speziellen Gesetzen der Verordnungen geregelt  NRW: Bestattungsgesetz  Überall steht fast dasselbe, es steht nur an verschiedenen stellen. o Generell gilt für Ärzte:  Die Leichenschau ist unverzüglich nach Benachrichtugung und zwar:  Unverzüglich: Todeszeitpunkt, Spurensicherung a) Sorgfältig an der vollständig entkleideten Leiche, unter Einbeziehung aller Körperregionen b) Meldepflichten sind zu beachten c) Wenn die Todesursache unklar ist oder sich Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod ergeben oder bei unbekannten Leichen muss die Polizei benachrichtigt werden o Leichenbegleitschein  Das Ergebnis der Leichenschau ist in der Todesbescheinigung zu dokumentieren.  CAVE!  Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich  Nicht immer eindeutig zu verstehen  Man muss sich damit auseinandersetzen 

Der Leichenschauer ist verpflichtet zur Feststellung von:  Personalien  Tod  Todeszeitpunkt  Todesart  Todesursache  ! am häufigsten – man kennt den Patienten (dann kann man die Todesursache erahnen)  Hohes Alter ist keine Erklärung für den Tod  Wenn es unklar ist, dann muss man die Polizei anrufen (Todesermittler nicht gleich Mordermittler)  Evtl. Obduktion  Nur die Menschen sollen beerdigt werden, wo der Arzt sagt, dass es vollkommen plausibel ist.

 Was kann schief gehen o Eine Leichenschau am NICHT entkleideten Leichnam kann zum Übersehen von Tötungsdelikten führen. o Eine fehlerhafte Leichenschau kann sogar den Tod weiterer Menschen bedingen (! Am Beispiel: CO-Intoxikation) o Fehlerhafte Diagnostik des Todes (! Sichere Todeszeichen)

 Sanktionen o Leichenscheine werden alle vom Gesundheitsamt kontrolliert (=Todesursachenstatistik einfließend) o Bei unsachgemäßer Leichenschau  Ordnungswidrigkeiten  Bei nicht rechtzeitiger (nicht „unverzüglicher“) Vorahme  Bei unzureichender Vornahme  ! nicht Entkleiden  Bei Nicht-Beachten der Meldepflichten (Anhaltspunkte für nichtnatürlichen Tod, übertragbaren KH)  Bei Unterlassen sowie falscher oder unvollständiger Ausstellung einer Todesbescheinigung 

Was? z.T. empflindliche Geldbußen

o Kommen durch eine unsachgemäße Leichenschau Lebende zu Schaden (NichtErkennen von Gefahren-Quellen) greifen auch SS230, 222 STGB: Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung !!!

Schritt für Schritt: Leichenschein 1. Feststellung des Todes und der Todeszeit o Eigenfestellung / Angehörige  Überprüfung durch Befunde an der Leiche o Keine Todesbescheinigung ohne die sicheren Todeszeichen  Totenflecken  Totenstarre  Fäulnis  Nicht-mit dem Leben vereinbare Verletzungen 

Klinischer Kontext: Hirntod

 CAVE! „Unsichere“ klinische Todeszeichen o Lichtstare weite Pupillen o Areflexie o Fehlen einer (nachweisbaren) Herztätigkeit o Fehlen einer (nachweisbaren) Atmung o Absinken der Körperkerntemperatur

! Das alles kann auch ein Lebender zeigen, wenn sich dieser in der Situation einer Vita minima / Vita reducta befindet, v.a. wenn: o A: Alkohol, Anämie, Anoxämie o E: Elektrizität, Blitzschlag o I: Injury (SHT) o O: Opium, zentralwirksame Substanzen, Drogen o U: Urämie, metabolische Komata, Unterkühlung ! Alle Lebensfuntkionen werden massiv herabgesetzt --> Alle Faktoren zeigen v.a. auf eine Beteiligung des ZNS, Komata, Sauerstoffmangel / ganz ganz typisch bei Unterkühlung ! so darf der Tod keineswegs festgestellt werden

 Der Tod kann festgestellt werden: o Bei Vorliegen sicherer Todeszeichen:  Totenflecken, Totenstarre, Fäulnis, mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen o CAVE! Wenn man noch so früh da ist, dass noch keine sicheren Todeszeichen zu sehen sind, dann muss man reanimieren. 

Unter Reanimationsbedingungen i.d.R.: Wenn nach 30 Min kein Erfolg erkennbar ist und die Irreversibilität des Kreislaufstillstandes durch ein Null-Linien-EKG über einen längeren Zeitraum (z.B. 10 Min nach Ende der Reanimation) belegt ist  Das ist nur ein Richtwert!  Erfahrung des Arztes  Individuell von Patient zu Patient unterschieldich

 Todeszeitbestimmung / Schätzung o Kennzeichnung  Zum Teil sehr schwierig (ganz genau nur Rechtsmediziner)  Aber: Plausibilität von Aussagen müssen hiermit überprüft werden können o Wichtigste Kriterien  Körpertemperatur  Totenflecken  Totenstarre  Eleketrische Muskelerregbarkeit, ideomuskuläre Wulst, Pupillenreaktion auf Mydriatika/Miotika 

Beurteilung später Leichenerscheinungen

o Todespunktabschätzung: Temperaturmethode

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Messung der Rektaltemperatur Faustregel  SEHR grob  Nach dem Tod bleibt die Reaktaltemperatur erstmal 2 STUNDEN STABIL, danach: Absenkung der Rektaltemperatur um 1 Grad pro Stunde bei normaler Umgebungstemperatur Rückschluss auf die Todeszeit über Normogramme / Softwares (unter Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen) Was spielt aber noch eine Rolle?  Umgebung, Luftzug, Feuchtigkeit, Bedeckung Sondenset  Sonde für Rektalmessung  Sonde für Umgebungstemperatur  Optional: Sonde für Auflagentemperatur 

Wichtig: Krippo muss dokumentieren!!!  Dokumentation Uhrzeit der Messungen  Bekleidungs/Bedeckungszustand  Feuchtigkeit (Regen?)  Fenster zu/offen?

2. Todesursache  ! Kausalkette, die postuliert wird, muss erfragt werden.  Natürlicher Tod vs Nicht-natürlicher Tod  Beispiel: Nicht-natürlicher Tod Hypostatische Pneumonie (1d) Immobilisation (2 Monate) Pertrochantäre Femurfraktur (2 Monate) Häuslicher Sturz  ! Wenn der Patient nicht gestürzt wäre, dann hätte der Patient keine Pneumonie bekommen  Elemetares Geschehen in dem Ganzen ist ein Ereignis von außen (!)  Demnach ist das Ganze ein unnatürlicher Tod, und zwar unabhängih davon, ob er geschubst worden ist oder ob er gestürzt ist. o HI bei KHK o o o o

 Todesursachenstatistik

o Für die Todesursachenstatistik wird nur das Grundleiden (unikausal oder monoätiologisch) ausgewählt. o Daher sollen als unmittelbare Todesursachen keinesfalls funktionelle Endzustände wie z.B. Atemstillstand, Herzkreislaufversagen, zentrale Atem- und Kreislauflähmung usw. angegeben werden.  Das hat sowieso Ende!  Es muss die unmittelbare Todesursache dokumentiert werden.

3. Klassifizierung der Todesart  Kennzeichnung o Natürlich / Nicht-Natürlich / Unklar o Im Todesschein: a) Gibt es Anhaltspunkte für äußere Einflüsse, die den Tod zur Folge haben?  Beispiele: Selbsttötung, Unfall, auch durch äußere Einwirkungen eventuell mitverursachte Todesfälle, Spätkomplikationen nach Verletzung)  ! Letztere Beispiele zeigen schon, dass der Gesetzgeber eine niedrige Schwelle hat, um das festzustellen  Wenn es unklar ist, will man nochmal gucken, bevor der Patient beerdigt wird b) Gibt es Anhaltspunkte für äußere Einwirkungen c) Ist das ein natürlicher Tod oder unklar?  Das ist sehr verwirrend (!)  Die Frage nach der Unklarheit gehört nachen oben!  Denn, wenn es nur Anhaltspunkte gibt für äußere Einflüsse, dann ist das Ganze nicht klar (weil sind ja nur Anhaltspunkte), sondern unklar  Äußere Einwirkungen sind unnatürlich  Definitionen (!!!) o Ein natürlicher Tod ist ein Tod aus krankhafter Ursache, der völlig unabhängig von rechtlich bedeutsamen äußeren Faktoren eingetreten ist.  Krankheit, die ihren Verlauf genommen hat.  Rechtlich bedeutsame Faktoren: Ärztliche Behandlung als Beispiel o Ein nicht-natürlicher Tod ist ein Tod, der auf ein von außen verusachtes, ausgelöstes oder beeinflusszes Geschehen zurückzuführen ist  Und zwar unabhängig der Verschuldensfrage!!!!  Beispiel: Sturz o Ungeklärt ist ein Todesfall, bei dem die Todesursache durch die Leichenschau unter Berücksichtigung der Anamnese nicht erkennbar ist.

Zentrale Frage: ! Was steht am Anfang der Kausalkette?  Lernen an Beispielen a) Wenn man es nicht weiß, dann ist das unklar. - Polizei wird hinzugeholt – eventuell Ermittlung des HA + Anamnese mit Angehörigen --> wenn es im Zweifel keine Hinweis gibt, dann wird eine Obduktion gemacht b) Lieber unklar oder unnatürlich, wenn ärztlicher Behandlungsfehler möglicherweise im Spiel ist / sein könnte?? - Es gilt: o Leichenschau immer unverzüglich  Problematik, wenn es sich um einen interdisziplinären Fall handelt o Im Rahmen der Aufklärung für die ärztliche Therapie diesbezüglich aufgeklärt = keine rechtlichen Gefahren für die behandelnden Ärzte o Aber (!), wenn die Patienten trotz Symptomatik nicht adäquat behandelt wurde, dann ist das eine andere Frage -

Problemlösung: o Wenn ein Tod eintritt im zeitlichen Zusammenhang mit einem invasiven Eingriff, dann wird erstmal unklar angekreuzt  Polizei unerfreut, weil Arbeit (aber egal)  Es muss vorher nämlich interdisziplinär geregelt werden, was passiert ist. o Jede Klinik hat für Haftpflichtfälle konkrete Verhaltensmaßnahmen (!) – gibt es in jeder Klinik immer. o Offener Umgang mit dem Thema ärztlicher Behandlungsfehler.

c) Bei einem nicht-natürlichen Tod steht nicht zwingend eine Schuldfrage im Zentrum – kann, muss aber keineswegs. d) Am Ende des Leichenschauscheines, folgende Frage: o Ich habe in meine Untersuchung die gesamte Körperoberfläche mit Rücken, Kopfhaut und allen Körperöffnungen einbezogen.  Nein?  Wenn sie eine Leichschau machen und das hier ist wahrscheinlich ein Tötungsdelikt – dann fassen sie bei Anzeichen dafür – nichts mehr an.  Polizei rufen  Entweder Leichenschau durch Rechtsmediziner oder Arzt zusammen mit Kollegen der Polizei (v.a. wenn keine Rechtsmedizin in der Nähe)  Wenn nein, dann Angabe wieso: Verdacht auf Tötungsdelikt, Leichenschau abgebroche, Polizei kontaktiert, RM übernimmt Leichenschau Ergänzung: Die Leichenschau

 Kurzzusammenafassuung o Feststellung des Todes o Feststellung der Personalien o Feststellung der Todeszeit o Feststellung der Todesart o Feststellung der Todesursache o Feststellung des Grundleidens  Leichenschau „de lege artis“ o Unverzüglich o Vollständige Entkleidung o Inspektion der gesamten Körperoberfläche o Inaugenscheinnahme aller Körperöffnungen o Meldepflicht beachten:  Unnatürlich / Unklar (Polizei)  Infektionskrankheiten (Gesundheitsamt)  Feststellung des Todes (Prüfung der sicheren Todeszeichen) o Totenflecken (Livores)  Ausbildung in der Regel ab 20 min o Totenstarre (Rigor mortis)  Max. in der Regel nach 6-10h  o Fäulnis o Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen  Sonderfall: Hirntod (Im Rahmen der Transplantationsmedizin)  Prüfung der sicheren Todeszeichen o Totenflecken  Lage  Beschreibung der genauen Lage / Gravitationsbedingte Verteilung  Farbe  Wegdrückbarkeit / Umlagerbarkeit  Daumenfingerballen o Totenstarre  Überprüfung an mehreren Extremitäten  Ausbildung der Totenstarre von kraniokaudal (!) – Untersuchung sollte in die ähnliche Richtung ablaufen.  Kopf (Kiefergelenk) beginnend



Untersuchung des Kopfes  Überprüfung auf Verletzungen innerhalb der behaarten Kopfhaut

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Beweglichkeit / Überbeweglichkeiz der HWS? Schall beim Beklopfen des Kopfes  Überprüfung der Intaktheit des Schädeldaches Augenbindehäute  Petechiale Blutungen  Pupillenweite Gesicht  Petechiale Blutungen Knöcherne Nasenskelett Mundhöhle  Fremdinhalt  Farbe der Mundschleimhaut Gehörgänge  Blutaustritt, Liquoraustritt  Hinterm Ohr – Hinweis auf Gewalteinwirkung?



Inspektion des Halses  Überprüfung auf Verletzungen (Strang, Würgemale)



Untersuchung des Rumpfes  Thoraxinstabilität  Feststellung, ob Bauchhöhle eventuell mit Flüssigkeit gefüllt ist  Beschreibung von Hautverletzungen / Hautverfärbungen



Sexualorgane, After  Untersuchung auf:  Sperma-/Urinaustritt  Kotaustritt  Verletzungen?



Untersuchung der Extremität  Abwehrverletzungen  Schmutzanhaftungen  Stabilität der Röhrenknochen 

Verletzungen  Entstehung zu Lebzeiten oder postmortal  Wenn keine vitalen Zeichen (Blutung), dann postmortal

 Ausstellung des Totenscheins...


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