Rechtstheorie - Rechtspositivismus vs. Naturrecht PDF

Title Rechtstheorie - Rechtspositivismus vs. Naturrecht
Author Julia Flatt
Course Rechtsphilosophie I
Institution Universität Rostock
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Summary

Vorlesung Rechtsphilosophie I und II bei Prof. Dr. jur. Jörg Benedict im Wintersemester 2016/2017; Juristische Fakultät Universität Rostock (Good Governance);
Prof. Benedict stellt zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur des Moduls Fragen, die hier mithilfe der Mitschriften aus der Vorlesun...


Description

Rechtstheorie - Rechtspositivismus vs. Naturrecht Erläutern Sie das Kernproblem einer rechtspositivistischen Position anhand eines Beispiels – Verzicht auf Reflexion über inhaltliche Richtigkeit → entscheidend allein:

1. ordnungsgemäße Gesetztheit 2. soziale Wirksamkeit

– Frage der Gerechtigkeit ist kein Gegenstand des Rechtspositivismus

Welche Alternative zum Rechtspositivismus gibt es? – Naturrecht als überpositives Recht? – Naturrecht galt und gilt schon immer – Naturrecht oder Vernunftrecht „Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche Satzung, so dass ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist. → Naturrecht oder Vernunftrecht“ (Radbruch)

Erläutern Sie Fall und Problematik der sogenannten „Mauerschützen-Prozesse“ – nachträgliche Verurteilung der Mauerschützen → ehemaliges gesetztes Recht wird im Nachhinein für unrecht erklärt – Beurteilung einer früheren Rechtsgrundlage aufgrund heutiger Moral- und Rechtsvorstellungen – Handeln der Mauerschützen war nach damalig geltendem Gesetz recht → Rückwirkungsverbot – Naturrechtsgrundsatz: nulla poena sine lege → keine Strafe ohne Gesetz

War die Verurteilung der sogenannten Mauerschützen recht? – BGH: „Ein zur Tatzeit angenommener Rechtfertigungsgrund kann nur dann wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unbeachtet bleiben, wenn in ihm ein offensichtlich grober Verstoß gegen Grundgedanken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit zum Ausdruck kommt. […] Der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit muss so unerträglich sein, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat.“

Nach welchem Recht konnte eine strafrechtliche Beurteilung der Schüsse an der innerdeutschen Grenze nur erfolgen? – Art. 103 II GG: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. → maßgeblich: § 27 Grenzgesetz der DDR: Anwendung von Schusswaffen

Im Strafrecht wird zwischen 1. Tatbestand und 2. Rechtfertigung einer Handlung unterschieden. War die Tötung von sogenannten Republikflüchtlingen nach DDR-Recht gerechttfertigt?

Nennen und erläutern Sie die sogenannte „Radbruch'sche Formel“. Welcher Prinzipien-Konflikt soll mit dieser Formel gelöst werden? – die Radbruch'sche Formel: → das positive durch Satzung und Macht gesicherte Recht hat auch dann Vorrang, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist → es sei denn: der Widerspricht des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit erreicht ein so unerträgliches Maß, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat → Schwierigkeit einer deutlicheren Grenzziehung → wo Gerechtigkeit nicht einmal angestrebt wird und Gleichheit (als Kern der Gerechtigkeit) bei der Setzung des positiven Rechts bewusst verleugnet wird – Konflikt Gerechtigkeit ↔ Rechtssicherheit

Was ist unter dem Begriff Naturrechtsraissance zu verstehen? – Naturrechtsrenaissance nach 1945

Erläutern Sie den Begriff des Naturrechts im Kontrast zur Position des Rechtspositivismus – nomologische Differenz: Verdopplung des Rechtsbegriffs – das positiv geltende Recht ↔ das richtige Recht – Normen, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und vom gesetzten (positiven) Recht stets gelten – Naturrecht als nichtpositives Recht? – Aber: Rechtsgeschichte als Prozess der Angleichung? → Bedeutung des römischen Rechts → starker Einfluss: kanonisches Recht, katholisches Naturrecht → Naturrechtskodifikation (des 19.Jahrhunderts) → Preußen, BGB, Österreich – Einwände des Rechtspopulismus: → Begriffliches Argument - Recht ist weder etwas Göttliches, noch von Natur aus gegebenes - von Recht kann ohne Rücksicht auf seine Obrigkeit nicht die Rede sein → wo keine Obrigkeit ist; nur Gewissenspflichten → alles Recht ist nur vorhanden in einem Staat → damit auch nur positives Recht → Erkenntnistheoretisches Argument - naturalistischer Fehlschluss: aus sein folgt kein sollen - Vernunft kann kein Satz aus sich selbst sein oder a priori erkennen → auch kein Rechtssatz → Erkenntnis bedarf immer der Erfahrung → Es gibt kein Maß, mit dem wiederum der Maßstab des Rechts gemessen werden kann → Historisches Argument - Theorie: Rechtslehrer und Philosophen sind sich weder über Existenz, noch über einzelne Lehren des Naturrechts einig → Beweis für Beliebigkeit der Behauptung eines Naturrechts - Praxis: Verwirklichung von Utopien hat letztlich zu noch mehr Unrecht geführt → Rechtsfriedens-Argument - selbst die zweifelhafteste Ordnung bleibt immerhin eine Ordnung → schafft Schutz - Hart: Gerechtigkeit als formale Gerechtigkeit Worauf gründet ursprünglich die Vorstellung von einem Naturrecht? – Naturrecht: Ursprung des Rechtsdenkens

– Recht als göttliche Zuteilung von Gütern – Recht als von Ewigkeit bestehende Ordnung → Güterzuteilung aus kosmologischer Ordnung → Naturrecht: diejenigen Grundsätze einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und von Menschen gesetztem (positiven) Rechts stets gelten = diejenigen Normen, bei denen es weder auf die gegenwärtige Wirksamkeit noch auf eine ordnungsgemäße Anerkennung und Gesetztheit ankommt → Problem: woran und inwieweit ist Naturrecht zu erkennen? – Natürliche ↔ menschliche Ordnung (Rechtspositivismus)

Erläutern Sie den Zusammenhang zwischen Naturrecht und positivem Recht. Warum bleibt es im Rahmen einer Gesetzgebung nicht mit einem Verweis auf die ewige Gültigkeit des Naturrechts? – Einwände des Rechtspopulismus → Begriffliches Argument → Erkenntnistheoretisches Argument → Historisches Argument → Rechtsfriedens- Argument

Was ist unter Naturrecht im eigentlichen Sinne und Naturrecht im wirklichen Sinne zu verstehen? – nomologische Ontologie des Naturrechts: → Naturrecht im wirklichen Sinne ↔ Naturrecht im eigentlichen Sinne → Rechtsgewinnung aus: a) der Natur der Sache b) der Natur des Menschen → positive Rechtsgewinnung → Naturrecht im eigentlichen Sinne...


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