Title | Beispiele zum Gewerbeverlust §10a |
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Course | Ertragssteuern |
Institution | Hochschule Osnabrück |
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SS 2014...
Gewerbeverlust §10a Beispielsfall 1
Vorl. Gewerbeverlust 06 Vorl. Gewerbeertrag 07 Vorl. Gewerbeertrag 08 Endgültiger Gewerbeertrag 08?
-15.000 € +3.000 € +50.000 €
Lösung: Gewerbeverlust 06 und 07 insgesamt = Gewerbeertrag 08 50.000€ - 12.000€ =
- 12.000€ Verlustvortrag 38.000€ endgültiger Gewerbebetrag
Alles unter 1.Mio besitzt uneingeschränkte Verrechnung gem. §11a S. 1 GewStG. Der übersteigende Gewerbebetrag ist bis zu 60% nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangen Erhebungszeiträume zu kürzen.
Beispielsfall 2 A hat bis zum 31.3.08 ein Großrestaurant (Selbstbedienung) mit den üblichen Speisen und Getränken. Dabei erleidet er Verluste iHv 500T €. Ab 1.4.08 führt er jetzt in den Räumen eine Imbissbude und erzielt hohe Gewinne. Das Personal und die kaufmännische Organisation bleibt erhalten. Verlustverrechnung möglich? Lösung: Sachverhalt reicht nicht für das BFH aus um eine Entscheidung zu treffen Zurück Finanzgericht
Beispielsfall 3 An der Software-KG sind Amelie, Britta und Christoph zu gleichen Teilen beteiligt. Zum 31.12.2009 beträgt der vortragsfähige Gewerbeverlust 900.000€ (300.000€ pro Person). Zum 31.12.2010 veräußert Christoph seinen Anteil an Dieter. Der (vorläufige) Gewerbeertrag beträgt in 2010 600.000 €. In 2011 erzielt die KG einen (vorläufigen) Gewerbeertrag von 150.000 €. Wie hoch sind die endgültigen Gewerbeerträge 2009 bis 2011?
Ergebnis 2009 2010 2011
A - 300.000 +200.000 0 +50.000€
B - 300.000 +200.000
C - 300.000 +200.000
D -
+50.000
-
+50.000
Endgültiger Gewerbeertrag = + 50.000€
Verlustvortrag A B C -300.000 -300.000 300.000 -100.000 -100.000 -100.00 -50.000
-50.000...