Kinderrechte - Politikdidaktik PDF

Title Kinderrechte - Politikdidaktik
Author Veronika Lantscha
Course Sozialkunde Examen
Institution Universität Augsburg
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Summary

Politikdidaktik...


Description

Kinderrechte und Kinderpolitik in der Grundschule -Gisela Wegener-Spöhring (2003) -Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1990 -> Unterstützung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt und Beteiligung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe -UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ 1989 – von BRD 1992 ratifiziert, insgesamt von 191 Staaten unterzeichnet  vier Grundprinzipien: Recht auf Gleichbehandlung, Prinzip des besten Interesses des Kindes, Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, Achtung vor der Meinung des Kindes  Kind wird erstmals als Rechtssubjekt begriffen -> Meinungs-, Gedanken- und Versammlungsfreiheit  Recht auf Bildung, Freizeit und Spiel

 Konvention hatte Signalwirkung: Deutscher Kinderrat, Reform des Kinderschaftsrechts, Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung ABER: Grundgesetz sieht keine Kinderrechte vor  Historisch: 1959 Erklärung über die Rechte des Kindes, UN-Deklaration von 1978 als Grundlage für Konvention 1989 UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in der BRD  Kritik: ökologischen Kinderrechten wurde zu wenig Nachdruck verliehen -Unterzeichnerstaaten müssen Grundprinzipien in nationalen Gesetzen verwirklichen – aber oft mit Vorbehalten -> Bsp. Asylrecht -Kontrollorgan ist lediglich die Öffentlichkeit, alle fünf Jahre muss Bericht vorgelegt werden - an den Schulen wird Partizipation und Demokratie nicht praktiziert, zeigen Studien Kinderrechte und Kinderpolitik in der (Grund-) Schule -Partizipation wird häufig auf soziales Lernen verengt -damals Kinderrechte nicht im Lehrplan – heute jedoch schon (siehe unten) Didaktik von Kinderpolitik -Kinderrechtekoffer vom BMFSFJ + weiteres Material -veränderte Einstellung von Erwachsenen nötig -> Kindern Partizipation und individuelle Lernwege ermöglichen, Veränderung der Lehrerrolle

Familienministerium am 13.02.2019 Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 6. Juni 2018 das erste Mal getagt hat. Sie soll spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten. Mit der Ratifizierung der VN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als "vorrangiger Gesichtspunkt" berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein Kernstück der VN-Kinderrechtskonvention. Ein weiteres zentrales Kernprinzip der VN-Kinderrechtskonvention ist das subjektive Recht des Kindes auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung seiner Meinung gemäß Artikel 12. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch Erwachsene wahrgenommen werden. Nicht nur im Alltag, sondern auch bei politischen Entscheidungen. Kinder sollten entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Situation von Kindern in Deutschland verbessert: Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 hat dazu geführt, dass sich die Einstellung zu Gewalt in der Erziehung verändert hat. Zum präventiven Kinderschutz leisten die Netzwerke "Frühe Hilfen" und die psychosoziale Unterstützung von Familien einen wichtigen Beitrag. So stellt das Bundesfamilienministerium seit 2018 durch die neu errichtete Bundesstiftung "Frühe Hilfen" dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung. Zu einem guten Aufwachsen gehört auch, dass Kinder Zugang zu früher Bildung und Betreuung haben. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr gilt seit 2013. 2015 hat das Bundesfamilienministerium eine unabhängige Monitoring-Stelle zur VNKinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet. Die MonitoringStelle beobachtet unabhängig die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und setzt sich für Kinderrechte ein. Zahlreiche Vereine und Initiativen unterstützen dieses Anliegen und tragen ihrerseits dazu bei. Deutlich wird: Bei der Umsetzung des Kindeswohlprinzips und des Beteiligungsrechts gibt es erhebliche Defizite. Die Gutachten sehen daher eine explizite Verankerung dieser Prinzipien im Grundgesetz als verfassungspolitisch sinnvoll an.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-insgrundgesetz/115436

Im LehrplanPLUS Partizipation als Kinderrecht Grundschule, Förderschule: Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit Kinder haben – unabhängig von ihrem Alter – ein Recht auf Partizipation. Alle Bildungsorte stehen in der Verantwortung, der Partizipation der Kinder einen festen Platz einzuräumen und Demokratie mit Kindern zu leben. Partizipation bedeutet die Beteiligung an Entscheidungen, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, und damit Selbst- und Mitbestimmung, Eigen- und Mitverantwortung und konstruktive Konfliktlösung. Basierend auf dem Bild vom Kind als aktivem Mitgestalter seiner Bildung sind Partizipation und Ko-Konstruktion auf Dialog, Kooperation, Aushandlung und Verständigung gerichtet. Partizipation ist Bestandteil ko-konstruktiver Bildungsprozesse und Voraussetzung für deren Gelingen. Erwachsene und ihr Umgang miteinander sind stets Vorbild und Anregung für die Kinder. Deshalb erfordert gelingende Partizipation der Kinder immer auch die Partizipation der Eltern und des Teams bzw. Kollegiums. Aus der Kultur des gemeinsamen Lernens und Entscheidens ergibt sich eine neue Rolle und Haltung des pädagogischen Personals.

HSU3/4 1.1: Zusammenleben in Familie, Schule und Gemeinschaft Grundschule: Heimat- und Sachunterricht 3/4 Kompetenzerwartungen Die Schülerinnen und Schüler ... 

beschreiben die Bedeutung der Kinderrechte und reflektieren deren Umsetzung in ihrem Umfeld. Inhalte zu den Kompetenzen:



Kinderrechte (z. B. Recht auf Bildung, Recht auf Mitbestimmung, Inklusion – Recht auf gemeinsames Lernen)

Mögliche Umsetzung im Unterricht Einstieg im Kreis -> Was sind Rechte? -> Welche Rechte denkt ihr, dass ihr als Kinder habt?    

Gemeinsam sammeln, Ideen auf Karten schreiben und in Kreis legen Dann erklären der Stationenarbeit - Reise in unterschiedliche Länder Kinder arbeiten selbstständig an den Stationen Laufzettel in Form eines Reisepasses o.ä. zum abhaken der erledigten Stationen

Station 1 Somalia: Recht auf Hilfe in Katastrophen bzw. Notsituationen und das Recht auf Gesundheit  Text mit Bildern und Fragen dazu Station 2 Vietnam: hier müssen viele Kinder arbeiten und können deshalb nicht zur Schule gehen -> Recht auf Freizeit und Erholung  Gegenstände wie Fußball, T-Shirt – Recherche über Kinderarbeit in Büchern und am PC Station 3 Bolivien: nicht jedes Kind kann zur Schule gehen und viele Kinder haben keinen Zugriff auf Bücher, Lehrmaterial oder das Internet -> Recht auf Bildung und Ausbildung sowie das Recht auf eine eigene Meinung und sich zu informieren  Wie sieht eine gute Schule aus? Male und schreibe. Station 4 Deutschland: Geschichte von zwei Kindern, die sich auf dem Schulhof gezankt und geprügelt haben -> Recht, „NEIN“ oder „STOPP“ sagen zu dürfen, wenn ihnen Gewalt angetan wird -> Recht auf eine gewaltfreie Erziehung  Überlegt euch Tipps, wo ihr Hilfe finden könnt z.B. bei den Eltern, bei Oma und Opa, bei den Lehrern Gemeinsames Treffen im Kreis: besprechen der Stationen und Reflexion -> wie hat es geklappt? Was war für dich neu? Was beschäftigt dich? L gibt SuS ein AB zur Sicherung, auf dem die 10 zentralen Kinderrechte stehen. Diese werden nun noch einmal gemeinsam laut gelesen. Dann geht jeder an seinen Platz. Auf AB: Welches Recht ist dir am wichtigsten und warum?

Angelehnt an: https://www.wir-kinder-haben-rechte.de/downloads/ROL_Unterrichtsmaterial.pdf

Beteiligung heißt Teilen - Heide-Rose Brückner (2003) -Begriff der Partizipation erfuhr durch die Konvention Konjunktur -> Begriff wird sehr unterschiedlich interpretiert - Beteiligung im Sinne des deutschen Kinderhilfswerks: umfassender Prozess der gemeinsamen Klärung von Problemen, alle beteiligt, die von Problem betroffen und es lösen wollen, Gleichberechtigung der Partner zentral -> Beteiligung von Kindern als „Mit-Prozess“ -> Erwachsene müssen Kinder ernst nehmen -in der Praxis funktioniert es jedoch weniger gut -Kinder als Experten in eigener Sache -Beteiligung von Kindern als Schlüssel zu einer demokratischen Gesellschaft -> gleichberechtigte Wahrnehmung von Interessen -Grundsätze für eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Beteiligung muss ernst gemeint sein und Folgen haben, auf die Erfahrungen und Bedürfnisse der Kinder muss Bezug genommen werden -Vorteile von Beteiligungsverfahren: Engagement der Beteiligten steigt Identifikation ist deutlich höher Lösungen können intelligenter und kreativer sein Wirkung ist nachhaltig Rolle des einzelnen ist größer und stärkt die Persönlichkeit durch Verantwortungsübernahme  Wertschätzung für den Einzelnen und das gemeinsame Projekt steigt     

-Erwachsene müssen „Macht abgeben“, Beteiligungsprozesse sind langwierig und risikoreich - neben Problemlösung werden weitere Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Präsentationsfähigkeit geschult -Kinderversammlungen zeigten: Kinder sind in der Lage, sich mit kommunalen Themen zu befassen, es bedarf jedoch moderierender Begleitung durch Erwachsene, Kinder haben fundierte Vorstellungen von den Problemen und sind bereit, an der Umsetzung mitzuwirken, wenn sie die Möglichkeit haben, sich vorher intensiv mit dem Thema zu befassen -Beteiligung der Kinder braucht qualifizierte Erwachsene -> damit Kinder nicht instrumentalisiert werden -Projekte des Deutschen Kinderhilfswerks -> kinderpolitik.de / kindersache.de / Werkstatt für Demokratie / Ausbildung zum Moderator für Erwachsene

Partizipation – eine Chance für die Schulentwicklung - Birgit Grasy (2003, nur Auszüge) Partizipation kann in der Grundschule auf zwei Ebenen konkretisiert werden -

Auf der Ebene des Unterrichts als entscheidende Voraussetzung für guten Unterricht Bestandteil eine guten Schulklimas und so entscheidend für die gute Schule

Partizipation gehört in den Bereich der politischen Bildung -> Demokratie lernen und Demokratie leben  mehr als Wissen und Urteilsfähigkeit  Aufgabe der Schule, eine mündige und demokratische Gesinnung aufzubauen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen -Notwendigkeit, in der Grundschule Demokratie lernen dadurch umzusetzen, dass Lebensräume geschaffen werden, in denen demokratische Erfahrungen gemacht werden können -> Zusammenhang von alltäglichen Partizipationserfahrungen mit positivem sozialem Verhalten und Engagement angenommen -Unterscheidung von sozialer und politischer Partizipation -> soziale Partizipation meint die Mitbestimmung in Familie und alltäglichem Nahraum -> soziales Lernen auf der Sach-, Methoden- und Sozialebene -> kommunikative Fähigkeiten, Frustrations- und Ambiguitätstoleranz, Empathie, Rollendistanz -> politische Partizipation -> erweitert soziales Lernen um politisches Lernen -> Fragen des Gemeinwesens, des Staates, Problemen der Machtausübung -> soziale Partizipation ist notwenige, aber nicht hinreichende Grundlage für politische Partizipation -> soziale Kompetenzen bedürfen eines Transfers damit politische Partizipation möglich wird

-Ziel des Partizipationslernens in der Grundschule ist Förderung von Handlungskompetenz auf Grundlage von sozialem Lernen Soziales Lernen -> auf der Sachebene (z.B. Wissen über die eigenen Rechte), Methodenkompetenz (z.B. Informationen beschaffen) und Sozialebene...


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