Staatstheorien nach Hobbes, Rousseau, Locke PDF

Title Staatstheorien nach Hobbes, Rousseau, Locke
Author Thomas Marwitz
Course Sozialkunde
Institution Gymnasium (Deutschland)
Pages 3
File Size 55.9 KB
File Type PDF
Total Downloads 106
Total Views 160

Summary

Hobbes, Rousseau, Locke Ideen zusammengefasst ...


Description

Einleitung: In der Epoche der Aufklärung beschäftigten sich große Denker wie Hobbes, Locke, Rousseau, Montesquieu oder Kant alle mit der Konzeption eines Staates und der Leitfrage: „Wie ist politische Ordnung in Frieden und Freiheit möglich?“. Eine zugegebener Maßen sehr schwierige Frage, da diese in sich ein Paradoxon enthält. Frieden erfordert Schutz, Schutz schränkt Freiheit ein. Man sollte sich stets vor Augen halten, dass Antworten und Ideen dieser Menschen geprägt vom damaligen Menschenbild oder anderen zeitgebundenen Bedingungen sind. Entscheidend ist die gemeinsame Vorstellung eines Gesellschaftsvertrags, da, im Gegensatz zum Mittelalter, die Herrschaft nicht mehr von Gott, sondern von den Menschen legitimiert wird.   

Gewaltenteilung: Locke, Montesquieu Volksouveränität: Rousseau (& Legitimation von Herrschaft) Mehrheitsregel: Locke (& Toleranzprinzip)

Locke:     

Unterordnung der Bürger beruht auf Vertrag → Schutz von Freiheit und Eigentum Bürger haben Recht Träger der legislativen Gewalt abzuberufen und neu zu wählen Grundrechte & Menschenwürde Herrschaftskontrolle durch Gewaltenteilung Rechtsstaatlichkeit

Montesquieu:  

Freiheit → Pluralität von Machtträgern (Gewaltenteilung) Legislative, Judikative, Exekutive Gewalt

Jean – Jacques Rousseau:   

Jeder Einzelne mit allen vereint, trotzdem sich selbst gehorchen und frei bleiben Jeder unterstellt sich allgemeinem Willen → Mitglied als untrennbarer Teil des Ganzen Keine Gewaltenteilung → keine Friedensrechte

Hintergrund: Das Zeitalter ist gesellschaftlich bestimmt durch den Aufstieg des Bürgertums, dieser wird durch wirtschaftliche Entwicklungen begünstigt → Liberalismus. Dies verlangte nach der Fundierung der Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat und dem Mitbürger. Zudem formulierte die Philosophie wichtige Prinzipien    

Vertragstheorie: Herrschaft = Vertrag zwischen Volk und Regierung Volkssouveränität: Staatsgewalt liegt beim Volk Gewaltenteilung → schützt vor Machtmissbrauch Forderung nach demokratischer Beteiligung aller an der Macht.

Die Staatstheoretiker: Hobbes: Thomas Hobbes war ein berühmter englischer Theoretiker, den die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges dazu veranlassten, einen aufgeklärten Absolutismus zu rechtfertigen. Er setzt den Staat als allumfassenden Regulator des sozialen Lebens ein, versucht den Schutz des Individuums zu gewährleisten, indem er dessen Freiheit negiert. Der absolute Staat garantiert Frieden und Schutz vor Übergriffen untereinander als auch vor Feinden. Hobbes geht vom pessimistischen Naturzustand des Menschen aus, seiner Meinung nach herrscht dort Krieg oder totale Anarchie, der Mensch sei weder

vernünftig noch friedfertig. Er sieht den Menschen zudem als einen Mechanismus, der beherrschbar wird, wenn man erst einmal dessen funktionieren erkennt. Da er davon ausgeht, dass der Mensch gleich geschaffen sei und deshalb jeder das Anrecht auf alles habe, muss es immer zu Krieg kommen. Deshalb müssen in einem Staat zwangsläufig alle ihr Recht auf alles an den einen Souverän abtreten. Hier kann man nun verschiedene Deutungen heranführen. Einmal kann man das Ganze natürlich so auffassen, dass Hobbes mit dem Leviathan einen absolutistischen, monarchischen Staat rechtfertig. Aber man kann es auch als sehr modern auffassen, da dieser Gesellschaftsvertrag funktional ist und nur gilt, wenn der Souverän seinen Teil erfüllen kann. Tut er dies nicht, ist seine Amtsberechtigung verwirkt.

Rousseau: Von seiner Grundthese: „Der Mensch ist frei und doch überall in Ketten“ ausgehend, versucht Rousseau einen Staat zu konzipieren, der jeden an jedem bindet. Dadurch unterwirft man sich keinem Einzelnen, sondern nur der Gesamtheit aller / deren Willen. Dadurch schafft Rousseau Gleichheit unter allen Bürgern. Eine Voraussetzung für diese Gleichheit ist allerdings die Aufgabe des Privateigentums. Rousseau geht davon aus, dass dieses den Menschen unfrei macht. Durch Besitzt fängt der Mensch an, sich mit anderen zu vergleichen, tritt in Konkurrenz mit anderen. Zusätzlich muss, um alle Interessen gleich zu machen, das Privateigentum abgeschafft werden. Er geht vom optimistischen Menschenbild aus, welches allerdings in einer Gesellschaft mit Besitz nicht zur Geltung kommt. Interessant wird es auch beim allgemeinen, absoluten Willen. Die Idee ist, dass ja niemand etwas beschließen würde, was ihn selbst einschränken würde. Deshalb kommen, wenn alle an der Gesetzgebung beteiligt sind, gute Gesetze heraus. Wenn man diesen folgt, bleibt man frei, da man diese ja selbst entworfen hat. Ähnlich wie bei Hobbes gibt es diesen Souverän, bei Hobbes war es eine Person, bei Rousseau ist es das Volk in seiner Gesamtheit. Das Prinzip von Rousseau kann auch als Grundlage für ein totalitäres System angesehen werden, auch wenn das sicher nicht das war, was er intendierte, weil die Bürger jegliche Freiheitsrechte beim Eintritt in den allgemeinen Willen ablegen und wenn man sich gegen diesen Willen stellt lehnt man diesen automatisch absolut ab. Aber wie in einem totalitären System gibt es keine Gewaltenteilung. Andererseits kann Rousseaus Theorie als moderne Vorlage für unsere heutige Demokratie mit der Volkssouveränität gesehen werden. Hintergrund von Rousseaus Theorie sind die absolutistische französische Herrschaft und das optimistische Menschenbild, von welchem er ausgeht.

Locke: Er geht von einem Zustand aus, in dem alle Menschen gleich frei sind. Trotzdem darf er nicht die Freiheit besitzen, andere Menschen ihres Lebens, Besitzes, Gesundheit oder ihrer Freiheit berauben, da diese Rechte von Natur aus vorhanden sind. Zum gegenseitigen Schutz ihrer Vermögen schließt sich der Mensch zu einer Gesellschaft mit anderen zusammen. Es ist also nicht anderes als die Übereinkunft einer Mehrheit. Des Weiteren geht Locke davon aus, dass Menschen, wenn sie ein Machtmonopol besitzen, dieses Missbrauchen werden. Er schlägt also die Teilung in die Legislative und die Executive vor. Die zudem auch abberufbar sind, wenn sie dem gegebenen Vertrauen zuwiderhandeln.

Definition Volk: 1. Nichtadelige Bevölkerung 2. Klasse im Gegensatz zum Adel (Bürgertum) 3. Gesamtheit (trd. Ab 18 J. etc.)

Definition Herrschaft: 1. „Volk“ ist letzte ausschlaggebende Instanz „ius maiestatis“ → Souveränitätsrecht 2. „Volk“ führt die politischen Tagesgeschäfte selbst „ius regni“ → Regierungrecht Grundfrage bleibt: Wie ist Herrschaft auszuüben, dass ich den Frieden so wenig wie möglich einschränke, den ich ja zu schützen versuche mit meiner Herrschaft?...


Similar Free PDFs