13. VL Finanz - Wintersemester PDF

Title 13. VL Finanz - Wintersemester
Course Finanzierung, Finanz- und Jahresabschlussanalyse
Institution Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Summary

Wintersemester...


Description

Finanzierungssurrogate: Leasing und Factoring

-> Kreditsurrogate ! • Finanzierung = Zahlungsreihe, die mit einer Einzahlung beginnt! - Kapitalzuführung in der Absicht, einen Vermögensgegenstand Ertrag bringend nutzen zu können.! ! • Alternativen zur Finanzierung! ! - Anmietung des Vermögensgegenstandes!

- Aktivtausch (Verkauf von VMG A und Kauf von VMG B)!

-> Leasing! -> Grundform! !

-> Grundlagen • Leasingvertrag (Financial Leasing)! - Leasinggeber (Leasinggesellschaft) überlässt dem Leasingnehmer das Leasingobjekt durch einen atypischen Mietvertrag ! • Leasingnehmer wird durch die Zuweisung zusätzlicher Pflichten ökonomisch soweit möglich wie ein Eigentümer gestellt, vor allem trägt er das Investitionsrisiko. ! • Leasinggeber soll aber rechtlich als Vermieter Eigentümer sein, deshalb müssen Einwirkungsrechte und -risiken in gewissem Umfang bei ihm bleiben ! - Leasinggegenstand wird bei der Leasinggesellschaft (HGB) bilanziert. ! • Rechtsgrundlagen ! - keine gesetzliche Regelung des Leasing (→ Mietrecht gemäß BGB) ! - Normensetzung durch Rechtsprechung und „Leasing-Erlasse“ ! - Für Bilanzausweis (HGB) beim Leasinggeber muss die Grund- mietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegen !

-> Leasingobjekte • Leasinggesellschaft bleibt Eigentümer, hat aber kein eigentliches Interesse am Leasinggegenstand → „Driverwendungsfähigkeit“ auch im Finanzierungsleasing notwendig ! - „Spezialleasing“ führt auch nach HGB zur Bilanzierung beim LN# • Drittverwendungs- und aktivierungsfähige Gegenstände des Anlagevermögens, die ! über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen ! • z.B.: ! - Mobilienleasing! - PKW, LKW, Flugzeuge, Straßenbahnzüge …! - Druckmaschinen, Standardmaschinen, Werkzeuge ... ! - „Kommunalleasing“: Straßen, Brücken, Kläranlagen ... ! - Immobilienleasing! - Verwaltungsgebäude, Lagerhallen …! - „Kommunalleasing“: Verwaltungsgebäude, Universitäten ... !

-> Leasing - Vertragsformen • Amortisation des Kaufpreises im Leasingvertrag (=Abschreibungsgegenwerte im Leasingvertrag gedeckt)? ! - ja: Finanzierungsleasing -> Leasingnehmer trägt das Investitionsrisiko„40/90Regel“, während der „Grundmietzeit“ nicht kündbar ! - nein: Operatives Leasing („normale Miete“) -> Leasinggeber trägt das Investitionsrisiko —> z.B. kündbarer Leasingvertrag ! • Finanzierungsleasing (L-Gegenstand soll beim LG bilanziert werden): Amortisation des Kaufpreises über die laufenden Leasingraten? ! - ja: Vollamortisationsleasing! - mit Option, das Leasinggut zu erwerben (Kaufoption) ! - mit Option, den Vertrag zu verlängern! - ohne Option: Rückgabe des Leasinggutes ! - nein: Teilamortisationsleasing -> Amortisation des Restbuchwertes durch eine Abschlusszahlung ! - mit Andienungsrecht! - mit Mehrerlösbeteiligung ! - mit Mietverlängerung !

-> Beurteilung des Finanzierungsleasing

• Grundsätzlicher Nachteil: In Gestalt der Leasinggesellschaft tritt ein zusätzlicher Akteur in den Intermediationsprozess ein ! - Ressourcenbindung ! - Gewinnansprüche ! • Mögliche, kompensatorische Vorteile ! - Rentabilitätsunterschied (nach Steuern) ? ! - Vorteile der Leasinggesellschaft bei den (Re-) Finanzierungskosten ! - Vorteile der Leasinggesellschaft bei den Beschaffungskosten! - Vorteile der Leasinggesellschaft beim Verwertungserlös! - Vorteile aus Steuerstundungseffekten oder Steuerarbitrage ! - Flexibilität im Investitionsprogramm? ! - Flexibilität in der Cash-Flow-Strukturierung (Pay-as-you-earn-Struktur)? ! - Erhöhung des Finanzierungspotenzials? ! - Kostenvorteile bei Nebenleistungen der Leasinggesellschaft ?!

-> Steuerliche Wirkungen des Finanzierungsleasing

• Umsatzsteuer auf Leasingrate ggf. Für Privatpersonen relevant (Nachteil)! • Steuerstundungseffekt ! - Abkopplung der Leasingraten von der Abschreibung ermöglicht Vorziehen von Aufwand beim LN! - aber: Gegeneffekt bei LG!

Kapitalwertmethode: Bei Kreditfinanzierung !

Jahr

Einzahlungen

Tilgung bzw. Abschrei bungen

Restschuld

0

Kredit

1

FKAbschr.

2

Rest-! Schuld 1 ! - Abschr.

-> Kapitalwert =!

Zinsen

Auszahlungen insg.

Gewinn/ Verlust vor Steuern

Gewinn/ Verlust nach Steuern

Barwert des Gewinns/ Verlusts nach Steuern zt= Gewinn nach

Auf die RS im vergang. Jahr

Abschr.! + Zinsen

Einz. -! Ausz.

Kapitalwert = !

-> Qualitative Vorteile: Zusatzserviceleistungen! Bequemlichkeit der Finanzierung! Evtl. Steuerliche Vorteile (leasingraten = Aufwand & zumeist größer als FK-Zinsen)! Evtl. Leasingraten/-modalitäten! • Für Leasinggeber: besondere Sicherungsmgk., da Leasinggeber weiterhin rechtlicher Eigentümer! • Auch bei schlechter Bonität! • Verschuldungskapazität wird erhöht! • Scheinbarer Vorteil: Bilanzstruktureffekt: Leasingobjekte & die Finanz. Dieses sind nicht Teil der Bilanz! • Analysten werden das Leasing trotzdem erkennen! • • • •

-> Quantitative Vorteile: • • • •

Beschaffungskosten evtl. Niedriger! Verwertungserlöse evtl. Höher! Refinanzierungskosten der Leasinggesellschaft sind niedriger als die Zinsen des UN! Nachteil: Zusatzkosten durch zstzl. Intermediär!

-> Factoring!

-> Idee und Instrumente des Forderungsverkaufs • Idee:! - Erlangung investiv verwendbarer Zahlungsmittel aus dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Aktiva (=Forderungen)! - Aktivtausch ! • Instrumente!

- Factoring (Forderungen aus Lieferung und Leistung) - Forfaitierung (Forderungen aus Exportgeschäften) ! - Verbriefung (Forderungen und Einzahlungserwartungen jeglicher Art) #

-> Factoring Grundlagen Laufender Kauf kurzfristiger Geldforderungen aus Lieferungen und Leistungen an den Factor (Factoringgesellschaft) ! Langfristiger Vertrag zw. Factor & UN über den Übergang(Ankauf) von (Buch-) Forderungen! • Alle/bestimmte Forderungen (ggfs. im Rahmen von Debitorenlimiten ! • Forderungen müssen klar und einredefrei, ggf. anerkannt (offenes Factoring) sein! • Forderungen müssen abtretbar sein (kein Abtretungsverbot, nicht bereits abgetreten)! • Forderungen sind unbesichert (nur Eigentumsvorbehalt) ! Laufzeit i.d.R. 2-3 Jahre (oftmals stillschweigende Verlängerung)! Laufzeit der Forderung meistens 30-90 Tage!

Weitere Modalitäten:!

-> Factoring - Finanzierungsfunktion

• Finanzierungsvolumen! - Sofortige Bezahlung der Forderungen in Höhe von 80–90 %. ! - Einbehalt von 10–20 % dient als Sicherheit für etwaige Abzüge der Abnehmer und wird spätestens 120 Tage nach Fälligkeit (evtl. gekürzt um Abzüge) ausgezahlt. ! - Begrenzung der Finanzierung ! - Limit pro Debitor ! - evtl. Deckelung auf eine bestimmte Anzahl von Forderungen und/oder auf einen bestimmten Anteil vom Umsatz (ggfs. erhöhte Kosten beim Überschreiten der definierten Grenzen)! - Finanzierung „atmet“ mit dem Geschäftsverlauf ! • Finanzierungskosten! - Zumeist Geldmarktzins plus Marge( auf die bevorzugte Summe) (z.B. 3M-Euribor + 5,95% inkl. Delkrederegebühr)! - Zumeist periodische Zinszahlung, nicht Diskontierung ! - Umsatz * (1-Sperrkontosatz) * Zinsen * Zeitraum!

-> Factoring - Versicherungs- und Servicefunktion ( Delkredere- & Dienstleistungsfunktion)

• Echtes Factoring: Factor übernimmt das „Delkredererisiko“ zu 100% ! - kein Rückgriff auf den Forderungsverkäufer bei Zahlungsstörung oder -ausfall ! - Forderungsverkäufer haftet nur für den rechtlichen Bestand („Verität“) der Forderung ! - Unternehmen zahlt Delkrederegebühr( 0.1-1.5%), evtl. als Bestandteil des Zinssatzes, evtl. separat ! • Buchführung, Inkasso und andere Dienstleistungen ! - Als neuer Gläubiger bucht der Factor die gekauften Forderungen ! - Inkasso, Mahnwesen und zwangsweiser Einzug durch den Factor ! - Der Factor übernimmt üblicherweise auch die Verwaltung derjenigen Forderungen, die er nicht gekauft hat. ! - Dienstleistungsgebühr (0.5-2.5% des gesamten Umsatzes)!

Nachteile:! - Kosten! - Mgl. Imageproblem! - Abhängigkeit vom Factoring Institut! - Schwächung des Kundenkontakts! Vorteile:! - Liquidität- und Sicherheitsaspekte! - Dienstleistungsaspekte (z.B. Professionalisierung)! - Rentabilitätsaspekt (z.B. Skonti, die man selbst nutzen kann, frühere Investition in neue Projekte)! - Bilanzverkürzung: Verbesserung der EK-Quote!...


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