Übungen Alte Klausur als Übung PDF

Title Übungen Alte Klausur als Übung
Course Technik des betrieblichen Rechnungswesens
Institution Ludwig-Maximilians-Universität München
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Alte Klausur als Übung...


Description

Klausur zu Technik des betrieblichen Rechnungswesens/Wintersemester 1999-2000/6. März 2000

Bitte füllen Sie dieses Deckblatt und den Kopf des MC-Lösungsblattes in D R U C K S C H R I F T aus

...........................................................

Klausur am 6. März 2000

........................................................... (Familienname)

Technik des betrieblichen Rechnungswesens

........................................................... (Vorname)

Neue Prüfungsordnung (BWL, Wirtschaftspädagogik)

........................................................... (Geburtstag)

1

Beleg-Nr. des MC-Blattes (steht auf dem MC-Blatt rechts oben)

Studienbeginn in München: ....................

Bitte lesen und beachten Sie folgende Hinweise: 1. Prüfen Sie, ob diese Klausurangabe 12 leserlich bedruckte Seiten umfaßt; wenn nicht, verlangen Sie ein anderes Exemplar! 2. Alle Markierungen auf dem MC-Lösungsblatt dürfen nur mit einem w e i c h e n B l e i s t i f t vorgenommen werden. Schwärzen Sie die zu markierenden Felder gleichmäßig kräftig und deutlich sichtbar (nicht nur ankreuzen!). Bei Korrekturen ist sauberes Radieren erforderlich. 3. Füllen Sie den Kopf des MC-Lösungsblattes aus. Markieren Sie in den Spalten „Fach“ die Nummer der Fakultät, die auf Ihrem Studienausweis steht (z. B. BWL = 04, VWL = 05). In den Spalten „Semester“ ist Ihr gegenwärtiges Fachsemester zu markieren (z. B. 02 für 2. Semester). Ignorieren Sie die Spalte „Ident-Nr.“. In die Spalten „Matrikelnummer“ übertragen Sie bitte aus Ihrem Studienausweis Ihre Matrikelnummer. Tragen Sie diese zuerst in Ziffern in die Kopfzeile dieser Spalten ein und markieren Sie dann darunter die richtigen Felder. 4. Die Klausur besteht aus 18 Multiple-Choice-Fragen. Alle Fragen sind zu bearbeiten. Wahlmöglichkeiten bestehen nicht! Bei jeder Multiple-Choice-Aufgabe sind 5 Antwortalternativen vorgegeben: (A) bis (E). Alle kombinatorischen Möglichkeiten zwischen „keine Antwortalternative richtig“ und „alle Antwortalternativen richtig“ sind möglich. KREUZEN Sie in der Klausurangabe nur diejenigen Antwortalternativen an, die Sie für richtig halten. ÜBERTRAGEN Sie Ihre Lösungen auf das MC-Lösungsblatt. Die Aufgaben sind durchnummeriert. Maßgeblich für die Bewertung sind Ihre Eintragungen auf dem MC-Lösungsblatt . Die richtige und saubere Übertragung ist Bestandteil der Prüfungsaufgabe. Machen Sie bitte keinerlei sonstige Striche oder Anmerkungen auf das MC-Lösungsblatt. 5. Arbeitszeit: 2 Stunden einschließlich der Übertragungen auf das MC-Lösungsblatt. Hilfsmittel: Nichtprogrammierbarer Taschenrechner.

Klausur zu Technik des betrieblichen Rechnungswesens/Wintersemester 1999-2000/6. März 2000

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Aufgabe 1: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B. C.

D. E.

Bei einer Bilanzverkürzung ist die Aktivminderung im Haben zu verbuchen. Bei zusammengesetzten Buchungssätzen wird jeweils nur ein Konto im Soll und ein Konto im Haben angesprochen. Die Zusammensetzung erfolgt über das Wort „an“. Ein Buchungssatz ist im Regelfall wie folgt aufgebaut: „Konten im Soll an Konten im Haben“; in Ausnahmefällen kann er auch lauten: „Konten im Haben an Konten im Soll“. Das Schlußbilanzkonto hat das Aussehen der seitenverkehrten Schlußbilanz. Das Privatkonto und das Gewinn- und Verlust-Konto stellen keine Unterkonten des Schlußbilanzkontos dar.

Aufgabe 2: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B. C.

D. E.

Handelsgewerbetreibende, deren Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, unterliegen nicht der handelsrechtlichen Buchführungspflicht. Die Konten des Industrie-Kontenrahmens (IKR) und des Gemeinschafts-Kontenrahmens der Industrie (GKR) sind systematisch nach dem Zweikreissystem angeordnet. Das Prozeßgliederungsprinzip klassifiziert die Konten entsprechend dem finanzbuchhalterischen Prozeßablauf in aktive und passive Bestandskonten sowie in Aufwandsund Ertragskonten. Der IKR folgt ausschließlich dem Bilanz- bzw. Abschlußgliederungsprinzip. Das Gewinn- und Verlust-Konto und das Privatkonto stellen Unterkonten des Eigenkapitalkontos dar.

Aufgabe 3: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B. C.

D. E.

Das Gemischte Warenkonto ist ein Bestandskonto mit Erfolgsanteil. Die Konten Kasse, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Erhaltene Anzahlungen sind alle Aktivkonten. Die Konten Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Gewinngutschriften des Kommanditisten und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind alle Passivkonten. Die Konten Zinserträge, Warenverkauf, Löhne und Gehälter, Provisionen, Zuführungen zu Rückstellungen und Gewinn- und Verlust sind alle Erfolgskonten. Ein Aktivtausch führt zu einer Bilanzverlängerung.

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Aufgabe 4: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B.

C.

D. E.

Neben den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die im HGB zu finden sind, gibt es keine unkodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die externe Rechnungslegung dient u. a. nicht nur der Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung, sondern auch der Information von unternehmensexternen Interessenten. Das Doppik-System der doppelten Buchführung erfordert jeden Geschäftsvorfall entweder durch 2 Sollbuchungen, 2 Habenbuchungen oder durch Buchungen des Typus „Soll an Haben“ zu erfassen. Der handelsrechtliche Jahresabschluß sollte nicht die Basis für alle unternehmerischen Entscheidungen darstellen. Die einfachen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind nur für den Jahresabschluß von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblich, während für Kapitalgesellschaften ausschließlich die strengen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten sind.

Aufgabe 5: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B. C. D. E.

Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand und den sonstigen Geldforderungen abzüglich der Geldverbindlichkeiten zusammen. Das nicht betriebsnotwendige Vermögen abzüglich der nicht betriebsnotwendigen Schulden ergibt das betriebsnotwendige Reinvermögen. Die Aufnahme eines Bankkredits führt zu Einzahlungen und zu Einnahmen. Die neutralen Aufwendungen in der Finanzbuchführung entsprechen den Anderskosten im Sinne der Kostenrechnung. Außerordentliche Aufwendungen stellen neutralen Aufwand dar.

Aufgabe 6: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B. C. D. E.

Gewinne aus dem Verkauf von Portfolio-Wertpapieren auf Ziel stellen bei Industriebetrieben Einnahmen dar. Der Zweckertrag in der Finanzbuchführung entspricht der Grundleistung in der Kostenrechnung. Die kalkulatorische Leistung umfaßt die Zusatzleistung, nicht aber die Andersleistung. Wechselkurs-Verluste bei Industriebetrieben sind betriebsfremde Aufwendungen und stellen daher keinen Zweckaufwand dar. Auch neutrale Erträge, die keinen Zweckertrag darstellen, beeinflussen den Jahresüberschuß in der GuV-Rechnung.

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Aufgabe 7: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B. C. D.

E.

Selbstständig Tätige (freie Berufe) unterliegen nicht der handelsrechtlichen Buchführungspflicht. Der handelsrechtliche Jahresabschluß kann in einer beliebigen Sprache eines Mitgliedstaates der Europäischen Union aufgestellt werden. Der handelsrechtliche Jahresabschluß hat alle Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen. Aufwendungen und Erträge können dagegen miteinander verrechnet werden. Es gelten die folgenden Bilanzgleichungen (Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht berücksichtigt): 1. Aktiva = Passiva 2. Vermögen = Kapital 3. Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital 4. Mittelverwendung = Mittelherkunft Bei einem Jahresüberschuß ist die Aktivseite der Bilanz um den Jahresüberschuß größer als die Passivseite.

Aufgabe 8: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B. C. D.

E.

Die Bilanz eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses dient der Ermittlung des Periodenerfolges an einem Stichtag, die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen stellt den Vermögens- und Schuldenbestand mittels einer Zeitraumrechnung dar. Der Grundsatz der Begründetheit besagt, daß keine Buchung ohne Beleg erfolgen darf. Der Grundsatz der Sicherheit besagt, daß vorgenommene Buchungen auch dann nicht durch Stornobuchungen korrigiert werden können, wenn ihr Inhalt unzutreffend ist. Ein nach den Bestimmungen des HGB zur Buchführung verpflichteter Kaufmann ist steuerrechtlich nur dann zur Buchführung verpflichtet, wenn er mehr als DM 500.000 Umsatz im Kalenderjahr erzielt hat. Das HGB schreibt das Gliederungsschema der Bilanz für Kapitalgesellschaften vor, nicht dagegen das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung für Einzelkaufleute.

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Aufgabe 9: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A. B.

C. D.

E.

Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß jeden Geschäftsjahres ein Inventar auf der Grundlage einer Inventur aufzustellen. Während bei materiellen Gegenständen im Rahmen der Inventur eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfolgen hat, ist bei immateriellen Vermögensgegenständen eine buch- oder belegmäßige Bestandsaufnahme (ggf. anhand von Urkunden) vorzunehmen. Die körperliche Bestandsaufnahme kann bei der klassischen Stichtagsinventur auch maximal 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Bei der permanenten Inventur hat die körperliche Bestandsaufnahme zur Überprüfung der permanent durchzuführenden Buchinventur innerhalb von drei Monaten vor oder innerhalb von zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen. Bei der Stichprobeninventur ist spätestens alle 3 Jahre eine vollständige körperliche Bestandsaufnahme erforderlich.

Aufgabe 10: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B. C. D.

E.

Die Flugzeuge einer Fluglinie können als Sachanlagevermögen im Rahmen der Inventur auch mit einer Festmenge zu einem Festpreis angesetzt werden, da sie für die Fluglinie nicht von nachrangiger Bedeutung sind. Die Auflösung von Rückstellungen kann einen neutralen Ertrag darstellen. Die Bestandteile des Inventars sind die Vermögensgegenstände und das Reinvermögen. Erträge aus Geschäften mit verbundenen Unternehmen (Unternehmen, an denen z. B. eine Beteiligung in Höhe von 100 % gehalten wird) können betriebsfremde Erträge darstellen. Bei der Stichprobeninventur erfolgt eine Hochrechnung der Ergebnisse nach den Regeln der Wahrscheinlichkeitsrechnung mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf die jeweilige Grundgesamtheit.

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Aufgabe 11: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B.

C.

D.

E.

Die „FCB OHG“ kauft am 1.3.1999 Waren auf Ziel im Wert von DM 35.000,- zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Die Verbuchung bei Bezahlung der Rechnung per Banküberweisung innerhalb der Skontofrist von 30 Tagen (Skonto 10 %) ist wie folgt vorzunehmen: „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen DM 40.600,an Bankguthaben DM 36.540,an Vorsteuer DM 560,an erhaltene Skonti DM 3.500,-“ Die „FCB OHG“ erwirbt am 1.3.1999 einen Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens für DM 10.000,- netto zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Für die Inbetriebnahme des Vermögensgegenstandes fallen weitere DM 2.000,- netto zzgl. 16 % Umsatzsteuer an. Dieser Vorgang ist im Geschäftsjahr 1999 wie folgt zu verbuchen: „Sachanlagen an Bankguthaben DM 13.920,-“ Die „FCB OHG“ sendet am 5.3.1999 fehlerhafte Waren in Höhe von DM 5.000,- netto, die auf Ziel gekauft wurden, an einen Lieferanten zurück. Bei getrennten Warenkonten ist die Rücksendung wie folgt zu verbuchen: „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen DM 5.800,an Wareneinkaufskonto DM 5.000,an Vorsteuer DM 800,-“. Die „FCB OHG“ kauft am 1.3.1999 Waren auf Ziel im Wert von DM 55.000,- zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Die Verbuchung bei Bezahlung der Rechnung per Banküberweisung erfolgt außerhalb der Skontofrist von 30 Tagen (Skonto 10 %) und ist wie folgt vorzunehmen: „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen DM 55.000,Vorsteuer DM 8.800,an Bankguthaben 63.800,-“. Die „FCB OHG“ gewährt am Jahresende einem Kunden einen Umsatz-Bonus in Höhe von DM 15.080,- brutto, den der Kunde mit seinen noch austehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verrechnen kann. Die Verbuchung bei der „FCB OHG“ ist wie folgt vorzunehmen: „Gewährte Boni DM 13.000,Umsatzsteuer DM 2.080,an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen DM 15.080,-.“

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Aufgabe 12: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B.

C.

D.

E.

Ein Einzelhandelsunternehmer mietet ein neues Firmenauto von einem umsatzsteuerpflichtigen Autovermieter. Die monatliche Miete ist wie folgt zu verbuchen: „Mietaufwendungen an Bankguthaben“. Ein Einzelhandelsunternehmer gibt gegenüber einem Kunden ein mündliches Angebot für einen bestimmten Artikel seines Sortiments ab. Das Angebot ist wie folgt zu verbuchen: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an erhaltene Anzahlungen“. Ein Einzelhandelsunternehmer bricht sich auf dem Tennisplatz den Arm. Die Krankenhausaufwendungen betragen DM 5.800,-, die wie folgt zu verbuchen sind: „Instandhaltungsaufwendungen DM 5.000,Vorsteuer DM 800,an Bankguthaben DM 5.800,-“ Ein Einzelhandelsunternehmer entwendet unbemerkt von seinen Angestellten einen Hundertmarkschein aus der Kasse. Die Tat ist wie folgt zu verbuchen: „Privatentnahme an Kasse DM 100,-“. Ein Einzelhandelsunternehmer gibt einem Kunden kostenlos einen Tennisschläger zum Probespielen mit, den dieser verliert. Der auf dem Wareneinkaufskonto verbuchte Einstandspreis hat DM 500,- netto betragen. Der Einzelhandelsunternehmer, der von dem Verlust des Schlägers erfährt, läßt die Sache auf sich beruhen und träumt weiter von dem in Aussicht gestellten Großauftrag des Kunden. Der gesamte Sachverhalt kann wie folgt verbucht werden: „sonstige betriebliche Aufwendungen an Wareneinsatzkonto DM 500,-.“

Aufgabe 13: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) Albert und Bernd Maier sind die beiden Leiter der Abteilung Rechnunswesen der „Maier & Söhne GmbH“, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Die „Maier & Söhne GmbH“ hat zum 1.1.1996 ein Rentendarlehen von der „Bank 2000“ in Höhe von DM 20.000,- aufgenommen, das über eine Laufzeit von 5 Jahren zu tilgen ist; die Zinsen sind zusammen mit der jährlichen Tilgungsrate nachschüssig jeweils am Jahresende zu entrichten und betragen wegen der angespannten Liquiditätslage der „Maier & Söhne GmbH“ 20 % p. a. effektiv. Die Raten (Annuitäten) betragen DM 6.688,- p. a. A. B. C. D. E.

Die „Maier & Söhne GmbH“ hat von 1996 bis 2000 jährlich am Jahresende einen Betrag in Höhe von DM 6.666,- an die „Bank 2000“ zu entrichten. Die Rentenverbindlichkeit der „Maier & Söhne GmbH“ gegenüber der „Bank 2000“ ist in der Bilanz zum 31.12.1997 mit einem Wert in Höhe von DM 12.000,- anzusetzen. Der Zinsanteil der kombinierten Zins- und Tilgungsraten in Höhe von DM 6.688,- beträgt für das Jahr 1997 DM 3.462,40. Der Tilgungsanteil der kombinierten Zins- und Tilgungsraten beträgt für das Jahr 1998 DM 3.870,72. Die Rentenverbindlichkeit der „Maier & Söhne GmbH“ gegenüber der „Bank 2000“ ist in der Bilanz zum 31.12.2001 mit einem Wert in Höhe von DM 4.000,- anzusetzen.

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Aufgabe 14: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B.

C.

D.

E.

Die Einzelunternehmer E läßt seinen Privatrasen durch den Betriebsgärtner mähen, der dafür insgesamt 100 Stunden braucht. Für diese 100 Stunden fallen Personalaufwendungen in Höhe DM 3.800,- und Sachaufwendungen in Höhe von DM 660,- an. Die Verbuchung dieses Sachverhaltes ist wie folgt vorzunehmen: „Privatkonto DM 5.173,60 an Eigenverbrauch DM 4.460,-“ an Umsatzsteuer DM 713,60,-.“ Die Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer der „FCB OHG“´weisen am Ende des Geschäftsjahres 1999 folgende Salden aus: Der Sollsaldo des Kontos Vorsteuer beträgt DM 25.000,-, der Habensaldo des Kontos Umsatzsteuer beträgt vor Abschluß beider Konten DM 55.000,-. Die Umsatzsteuer-Zahllast wird zu Beginn des Geschäftsjahres 2000 überwiesen und ist nach der Nettomethode am Ende des Geschäftsjahres 1999 buchhalterisch wie folgt zu ermitteln und zu verbuchen: (1)„Konto Umsatzsteuer an Konto Vorsteuer DM 25.000,-“ (2)„Schlußbilanzkonto an Konto Umsatzsteuer DM 30.000,-“. Die „FCB OHG“´ mietet von dem Einzelunternehmen E neue Geschäftsräume. Beginn des Mietverhältnisses ist Januar 1999. Die Zahlung der Miete für Januar 1999 in Höhe von DM 1.500,- zzgl. 16 % Umsatzsteuer erfolgt allerdings bereits im Dezember 1998. Die „FCB OHG“´muß daher in der Bilanz zum 31.12.1998 diesen Vorgang wie folgt abgrenzen: „Mietaufwendungen an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten DM 1.500,-.“ Ein Unternehmen bestellt am 30.9.1998 Waren auf Ziel zum Preis von 5.800,- DM netto, zzgl. 16 % Umsatzsteuer, die am 21.3.1999 geliefert und am 25.4.1999 auch bezahlt werden. Am Bilanzstichtag (31.12.1998) sinkt der Marktpreis der Waren aufgrund einer Negativimagekampagne des „Spiegel“ auf 2.200,- DM netto. Das Unternehmen hat eine Drohverlustrückstellung zu bilden und wie folgt zu verbuchen: "Zuführung zu Rückstellungen an Drohverlustrückstellungen DM 3.600,-.“ Im Geschäftsjahr 1999 der „FCB OHG“ beträgt der Warenanfangsbestand: DM 155.000,-, der Warenzugang: DM 203.000,-, der Warenverkauf: DM 300.000,- und der Warenendbestand lt. Inventur: DM 130.000,-. Folglich beträgt der Wareneinsatz dieses Geschäftsjahres bei Verwendung getrennter Warenkonten DM 228.000,-. Er ist bei Abschluß des Wareneinsatzkontos nach der Bruttomethode wie folgt zu verbuchen: „GuV-Konto DM 264.480,- an Wareneinkaufskonto DM 228.000,an Umsatzsteuer 36.480,-.“

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Aufgabe 15: Welche der folgenden Aussagen sind richtig? (5/3/1/0 Punkte) A.

B.

C.

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E.

Ein Kunde leistet am 1.12.1999 gegenüber der „ABC KG“ eine Anzahlung in Höhe von DM 58.000,- für eine Maschine, die von der „ABC KG“ am 30.1.2000 ausgeliefert wird. Der Bruttoverkaufspreis der Maschine beträgt 116.000,-. Die Anzahlung ist bei der „ABC KG“ im Geschäftsjahr 1999 wie folgt zu verbuchen: „Bankguthaben DM 58.000,an erhaltene Anzahlungen DM 50.000,an Umsatzsteuer DM 8.000,-“. Wird ein Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens, dessen Anschaffungskosten am 2.1.1995 120.000,- DM betragen haben, linear über 25 Jahre abgeschrieben, so beträgt sein Buchwert am 31.12.1999 DM 96.000,-. Die Verbuchung der Abschreibung im Geschäftsjahr 1999 ist wie folgt vorzunehmen: „Abscheibungen auf Sachanlagen an Sachanlagen DM 4.800,-“. Wird ein Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens, dessen Anschaffungskosten am 2.1.1995 120.000,- DM betragen haben, geometrisch-degressiv mit einem Abschreibungssatz von 0,1 abgeschrieben, so beträgt sein Buchwert am 31.12.1998 DM 78.732,-. Die Verbuchung der Abschreibung im Geschäftsja...


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