Aufgaben 1 - Alte EA PDF

Title Aufgaben 1 - Alte EA
Course Modul 10 - Unternehmensrecht I
Institution FernUniversität in Hagen
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Summary

Alte EA...


Description

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Einsendearbeit zum Modul

55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung

Kurseinheit 1

A. Vorbemerkungen 1.

Zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Abschlussprüfung müssen Sie mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einsendearbeiten fristgerecht und erfolgreich bearbeitet haben.

2.

Diese Einsendearbeit muss bis zu dem Ihnen bekanntgemachten Termin im Online-Übungssystem hochgeladen werden. Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

3.

Nach dem Ausschlusstermin werden die eingegangenen Einsendearbeiten korrigiert. Ihre korrigierte Arbeit steht Ihnen dann schnellstmöglich über das Online-Übungssystem zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten alle Studierenden des Moduls nach Ablauf des Ausschlusstermins die relevanten Musterlösungen.

B. Hinweise zur Bearbeitung und Formatierung 1.

Bitte verwenden Sie nur A4-Vorlagen für Ihre Dokumente.

2.

Fügen Sie bitte auf jeder Seite oben links Ihren Namen mit Matrikel-Nr. ein!

3.

Lassen Sie bitte das rechte Drittel einer jeden Seite für Korrekturbemerkungen frei!

4.

Sie können ausschließlich PDF-Dokumente über das Online-Übungssystem einreichen.

Mit der Abgabe versichern Sie, dass Sie die eingereichte Einsendearbeit selbständig bearbeitet haben.

© FernUniversität in Hagen Alle Rechte vorbehalten 2019

002 606 968 (10/19) 55108-2-01-A1

Einsendeaufgabe zum Kurs 55108 Teil 1 (Sachenrecht)

WS 2019/2020

1

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Einsendearbeit Modul Kurseinheit

55108 „Bürgerliches Recht III“ 1

zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Prüfung zum Modul „Bürgerliches Recht III“

Hinweise: 1. Die Einsendearbeit umfasst 1 Aufgabe. 2.

Insgesamt sind max. 100 Punkte erreichbar.

3.

Bei jeder Aufgabe ist die erreichbare Punktzahl vermerkt.

4.

Sie benötigen mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punktzahl, damit diese Einsendearbeit als erfolgreich bearbeitet gelten kann.

002 606 968 (10/19)

55108-2-01-A1

Einsendeaufgabe zum Kurs 55108 Teil 1 (Sachenrecht)

WS 2019/2020

2

Sachverhalt: V betreibt einen Gebrauchtwagenhandel in Hagen. K ist schon lange auf der Suche nach einem sportlichen Gefährt. Auf dem Hof des V sieht er einen fast neuen Audi RS3, der 400 PS unter der Motorhaube, sondern auch einige Extras hat. Schnell wird man sich zum Preis von 50.000 € handelseinig. Weil K stets knapp bei Kasse ist, kann er den Kaufpreis nicht sofort aufbringen. Er leistet eine Anzahlung in Höhe von 25.000 € und soll die restliche Summe (zinslos) in monatlichen Raten zu je 1.000 € an V zahlen. Im Kaufvertrag behält sich V das Eigentum an dem Fahrzeug bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung ausdrücklich vor und untersagt die Weiterveräußerung des Fahrzeugs. V übergibt K das Fahrzeug; die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) behält V. Mit rasender Geschwindigkeit fährt K davon. Einige Tage später verfliegt die Freude am neuen Fahrzeug. Seine (K’s) Freundin erinnert ihn (K) daran, dass das Geld für die Bezahlung des neuen Badezimmers gebraucht würde. Die Rechnung in Höhe von 30.000 € werde schließlich in drei Tagen fällig. Schwer betrübt begibt sich K in seine Stammkneipe. Dort trifft er seinen alten Kumpel D. D bietet er den RS3 zum Preis von 30.000 € an. D schlägt wegen des guten Preises sofort zu. Auf seine (D’s) Frage hin, erklärt K, er habe das Fahrzeug gerade bei einer Direktbank ausgelöst. Die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz)-Brief werde ihm sicher bald übersandt. Es sei aber „alles in Ordnung“. D vertraut darauf und zahlt umgehend den Kaufpreis an K, der davon die Badezimmerrechnung begleicht. D hat mit dem RS3 nicht nur Glück. Auf der Autobahn A45 fliegt ihm ein Stein, der auf der Fahrbahn lag, in den Kondensator des Kühlers. Wegen des heißen Sommerwetters – und weil sonst ein erheblicher Schaden an der Klimaanlage droht – lässt D den Schaden in der Werkstatt reparieren. Dafür muss er 650 € zahlen. Bei der Gelegenheit lässt er auch gleich noch die nach den Herstelleranforderungen fällige Inspektion durchführen und sportlicher aussehende Auspuffrohere anbringen. Für die Inspektion muss er 400 €, für die Auspuffrohere 200 € zahlen. Nachdem K das Fahrzeug nicht mehr fährt, vergisst K regelmäßig, die fälligen Raten zu zahlen. Nachdem mehrere, großzügig bemessene Fristen erfolglos verstrichen sind, tritt V wirksam vom Kaufvertrag mit K zurück und verlangt den RS3 heraus. Daraufhin erklärt K ihm reumütig, dass er den Wagen versilbert habe. V hält sich nunmehr an D. Er verlangt von D den Wagen heraus. D ist entrüstet. Und wenn er den Wagen herausgeben müsste, dann müsste D ihm erst den an K gezahlten Kaufpreis, die Kosten für die Reparatur des Klimakon-

002 606 968 (10/19)

55108-2-01-A1

Einsendeaufgabe zum Kurs 55108 Teil 1 (Sachenrecht)

WS 2019/2020

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densators, die Inspektionskosten und die Kosten der neuen Auspuffrohre ersetzen. Kann V den RS3 von D vindizieren? 100 Punkte

002 606 968 (10/19)

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