Hausarbeit Alte Geschichte PDF

Title Hausarbeit Alte Geschichte
Author Julia Kramer
Course Einführung in das Studium der Alten Geschichte
Institution Universität Paderborn
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Hausarbeit...


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Universität Paderborn Historisches Institut Fachbereich: Alte Geschichte Proseminar: Das Christentum im römischen Staat Dozentin: Tina-Julia König M.A. Wintersemester 2012/13 Zweite Überarbeitung im Wintersemester 2015/16

Die Märtyrer von Lugdunum und das plinisch-trajanische Verfahren.

Julia Kramer Matrikelnummer: 6494598 Email: [email protected] 0

Studiengang: LGG Mathematik Geschichte

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

-2

2. Die Märtyrer von Lugdunum und das plinisch-trajanische Verfahren

-3

2.1 Das plinisch-trajanische Verfahren

-3

2.2 Das Vorgehen gegen die Märtyrer von Lugdunum

-6

2.2.1 Martern am Beispiel von Attalus

-8

2.3 Hadrians Christenreskript als Schlüsselrolle?

-9

3. Zusammenfassung

- 11

4. Eidesstattliche Erklärung

- 13

5. Quellenverzeichnis

- 14

6. Literaturverzeichnis

- 14

1. Einleitung Der Kirchenvater Eusebius beschreibt in seinem fünften Buch seiner Historia Ecclesiastica nicht nur die Art und Weise der Folterungen der Christen in Lugdunum um 177 n. Chr.1, sondern auch die Zurschaustellung der Schuldigen um diese Zeit. Es stellt sich die Frage, wie sich das Verfahren seit Plinius gegen die Christen verändert hat und welchem Verfahren die Märtyrer von Lugdunum zum Opfer gefallen sind, um auf diesem Hintergrund beurteilen zu können, auf welche Art und Weise sich die Verfolgung der Christen verändert und entwickelt hat. Um diesen Fragen nachzugehen, stelle ich erst sowohl das plinisch-trajanische 1

Kahrstedt, Ulrich: Die Märtyrerakten von Lugdunum 177, in: Rheinisches Museum für Philologie, Neue Folge, 68. Bd., (1913), S. 395-412.

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Verfahren als auch das Vorgehen gegen die Märtyrer von Lugdunum vor und vergleiche beide miteinander. Durch diesen Vergleich soll deutlich gemacht werden, dass Hadrians Christenreskript zwischen beiden Verfahren stattgefunden hat und die Frage geklärt werden, welche Rolle das Reskript im Gesamtzusammenhang einnehmen würde. Das Thema dieser Hausarbeit stellt die Entwicklung des plinisch-trajanischen Verfahrens durch Hadrians Christenreskript zu einem Vorgehen und einer festgesetzten Bestrafung von Christen nach einer inoffiziellen Form dar. Desweiteren soll anhand eines Beispiels der Konflikt und die Problematik des oben genannten Verfahrens deutlich gemacht werden. Bei dieser Vorgehensweise waren die Werke von F. Vittinghoff 2 und T. Mommsen3 sehr hilfreich.

2. Die Märtyrer von Lugdunum und das plinisch-trajanische Verfahren

2.1 Das plinisch-trajanische Verfahren Das plinisch-trajanische Verfahren ist auf den Briefwechsel zwischen Plinius und Trajan zurückzuführen, in dem die Gerichtsverhandlungen und damit verbundenen Strafen gegen Christen geschildert und festgesetzt werden. Plinius, zwischen 111 und 113 von Kaiser Trajan nach Bithynien-Pontus als legatus Augusti pro praetore entsandt4, schildert in seinem Brief X 965, adressiert an Kaiser Trajan, sein Verfahren gegen Christen und fragt außerdem nach der richtigen Vorgehensweise, einer Bestätigung des Kaisers: Vorläufig habe ich bei denen, die mir als Christen angezeigt wurden, folgendes Verfahren angewandt: Ich habe sie gefragt, ob sie Christen seien. Die es bejahten, habe ich ein zweites und drittes Mal gefragt, wobei ich ihnen die 2

Vittinghoff, F.: „Christianus sum“ – Das „Verbrechen“ von Außenseitern in der römischen Gesellschaft, in: Eck, W. (Hg.): Civitas Romana. Stuttgart 1994. S. 321-347.

Mommsen, T.: Der Religionsfrevel nach römischem Recht, in: Derselben: Gesammelte Schriften Band 3, Berlin 1965. S. 389-422. 4 Klein, Richard (Hg.): Das frühe Christentum bis zum Ende der Verfolgungen. Band 1: Die Christen im heidnischen Staat. Darmstadt 1993. S. 320.

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Klein. S. 39f..

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Todesstrafe androhte; die dabei blieben, habe ich befohlen abzuführen. […] Es gab andere, in dem gleichen Wahn Befangene, die ich, weil sie römische Bürger waren, zur Überführung nach Rom vorgemerkt habe.6 Außerdem schildert Plinius zwei weitere Vorgehensweisen: Die Zweite unterschied sich nur wenig von der Ersten, denn nach der Glaubensfrage hatte man die Möglichkeit, während der Confessio den Glauben zu leugnen und im Anschluss einen Beweis zu liefern, dass man kein Christ war und man wurde mit der Freiheit belohnt. Der einzige Unterschied lag darin, dass man entweder Christ oder kein Christ war. Das dritte Verfahren jedoch war eine Art Sonderfall, da man sich während der Confessio in der Glaubensfrage noch umentscheiden konnte, ob man tatsächlich Christ war und mit den anderen Christen hingerichtet wurde, oder ob man gesetzestreu war und somit seinen Glauben leugnete, unter Vorbringung von Beweisen. Plinius beendet seinen Brief wie folgt: Die Angelegenheit scheint mir nämlich der Beratung zu bedürfen, vor allem wegen der großen Zahl der Angeklagten; denn vielen jeden Alters, jeden Standes, auch beider Geschlechter wird der Prozeß gemacht und vielen wird er in Zukunft noch gemacht werden.7 Trajan aber antwortete in seinem Brief an Plinius 8: Die Christen, die sich des Verbrechens schuldig bekannt hatten, solle man bestrafen. Diejenigen aber, die in der Vergangenheit Christen waren, jetzt jedoch den Beweis geliefert hatten, dass sie dem Glauben nicht mehr angehörten, denen solle man verzeihen. Zur Strafe nach dem dritten Verfahren äußert sich Trajan in seinem Brief an Plinius gar nicht. Er weist nur darauf hin, dass Plinius anonyme Schriften und anonyme Anzeigen nicht zu berücksichtigen habe, da in diesem Falle keine Zeugen vorhanden wären. Weiter bestätigt Trajan die richtige Vorgehensweise Plinius´, „denn insgesamt läßt sich gar nichts festsetzen, was gewissermaßen als klar umrissene Vorschrift dienen könnte.“9 Auffällig an dem Schriftwechsel zwischen dem Stadthalter Plinius und dem Kaiser Trajan ist, dass

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Plinus

zu Beginn

seines

Briefes

beteuert,

er hätte

an

Klein. S. 39. Klein. S. 41.

8

Klein. S. 43.

9

Klein. S. 43.

4

Gerichtsverhandlungen gegen Christen noch nie teilgenommen10 und nur vorläufig die bereits genannten Verfahren angewandt. Wie und woher konnte Plinius dann wissen, wie das richtige Prozedere bei Gerichtsverhandlungen gegen Christen aussah, wenn er selbst an keiner teilgenommen hatte? Vittinghoff verweist an dieser Passage darauf, dass Plinius, „ohne die Rechtsgrundlage genauer zu kennen, davon ausging, daß beschuldigte Christen, wenn sie ihren Glauben nicht verleugneten, zum Tode verurteilt würden.“ 11 Desweiteren wirft Plinius die Frage auf, ob für einen Angeklagten Straffreiheit gilt, wenn dieser „tätige Reue“12 zeigt und plädiert in seinem Brief an Trajan mehrfach, Gnade in diesem Zusammenhang walten zu lassen. Vittinghoff beschreibt Plinius´ Argumentation in seinem Brief an Trajan als politisch motiviert und nicht eigentlich rechtlich, da es Plinius´ Absicht war, dass sich möglichst wenige öffentlich zum Christentum bekannten.13 Desweiteren spricht Vittinghoff davon, dass „Plinius das bloße Selbsterzeugnis der Angeklagten genüge, um sie außer Strafverfolgung zu setzen, so dokumentierte er es damit, daß er offensichtlich gar keinen Wert darauf legte, die Schuldvorwürfe im Einzelfall zu überprüfen, um die Wahrheit herauszufinden.“14 Trajan selbst stellt sich, in seiner Antwort, auf eine neutrale Ebene, indem er Plinus keine genaue Vorgehensweise für die Gerichtsverfahren gegen die Christen vorgibt. Vittinghoff weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Beharren im Bekenntnis, Christianus sum, bestraft wurde und die Apostasie oder Leugnung Christ zu sein, als Beweismittel im Gerichtsverfahren zulässig war.

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Vittinghoffs Argumentation ist schlüssig und gut nachvollziehbar. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob Vittinghoff Plinius´ politisch motivierten Brief nicht mit Mitleid mit den Christen verwechselt, da Plinius wenige Bekenntnisse zum Christentum öffentlich machen wollte. Ein weiterer Aspekt für diese These, dass Plinius Mitleid mit den Christen gehabt haben könnte, ist, dass er keinen Wert darauf legte, die Wahrheit 10

Klein. S. 39.

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Vittinghoff. S. 337.

12

Vittinghoff. S. 338.

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Vittinghoff. S. 337.

14

Vittinghoff. S.337.

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Vittinghoff. S. 339f..

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herauszufinden16. Auch in seinen Briefen an Trajan verweist Plinius immer wieder darauf, dass er das genaue Prozedere bei der Bestrafung der Christen nicht kennen würde, so als ob er dadurch eine Befreiung von dieser Aufgabe erzielen wollte, wobei es sich an dieser Stelle um reine Spekulation meinerseits handelt.

2.2 Das Vorgehen gegen die Märtyrer von Lugdunum „Die Religion des römischen Gemeinwesens ist, wie die Religionen des Alterthums überhaupt, wesentlich national und in der That nichts als die ideale Wiederspiegelung des Volksgefühls, die Religiosität der in sacralen Form zu Tage tretende Patriotismus. Demnach fordert die Ordnung der römischen Gemeinde von dem römischen Bürger römischen Glauben und das diesem Glauben entsprechende Verhalten; und auch die Strafgewalt erstreckt sich auf diesen Kreis.“17 So beschreibt Mommsen in seinen Gesammelten Schriften Band 3: Juristische Schriften die politische Situation im Römischen Reich. Demnach gelten die Bewohner, die nicht den römischen Vorstellungen und Vorschriften entsprechen und diese befolgen, als Volksverbrecher. Eines der größten Verbrechen zu Zeiten Trajans und Hadrians war der Religionsfrevel. „Dem entspricht, dass Plinius die Christen bestraft, weil sie den Göttern die Opfer verweigern“18,

was

im

plinisch-trajanischen

Verfahren

im

obigen

Kapitel

zusammengefasst ist. Die Märtyrerakten von Lugdunum sind in diesem Zusammenhang ein Bericht über die Christenverfolgung des Jahres 177 in der Gemeinde Lugdunum, auch Lyon genannt, die von Eusebius verschriftlicht worden sind.19 Fassen wir Eusebius´ Erzählungen in seinem fünften Buch der Historia Ecclesiastica zusammen, so erfahren wir über das Vorgehen20, das zu den Märtyrertoden führte, dass die Christen in Lugdunum an den Pranger gestellt wurden, weil die Heiden diese als Schuldige an verschiedenen, unmenschlichen Verbrechen auserkoren hatten. Das Vorgehen gegen die Christen war genauso willkürlich wie rabiat: Bekannte sich einer 16

Indirektes zitieren der Fußnote 14.

17

Mommsen. S. 390. Mommsen. S. 394.

18

19

Beyschlag, Karlmann: Vom Christentum zur Weltkirche. II. Teil: Das dritte Jahrhundert mit einem Anhang: Frühchristliche Märtyrerakten. Gelsenkirchen-Buer 1968. S. 77.

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Euseb. V. 1.

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zum Christentum, wurde er als Christ ausgemacht und Angriffen der Bevölkerung, wie Beschimpfungen und Steinwürfen, ausgesetzt. Dem folgend wurden die Christen auf dem Marktplatz verhört und in Haft bis zur Vorladung vor den Statthalter gesetzt, wenn sie sich zu ihrem Glauben bekannt hatten. Der Haft folgten viele und grausame Foltern und unter ständiger Wiederholung mit dem Ziel, die Christen würden ihrem Glauben abschwören. Da aber die Christen ihren Glauben nicht verleumdeten und die Martern wirkungslos waren, verordnete man die Einkerkerung und Einspannung der Füße an Pflocke. Diejenigen, die sich zu Beginn aus Angst von ihrem Glauben abgewandt haben, wurden ebenfalls gefasst, verurteilt und mit doppelter Schuld beladen: Unmenschlichen Verhaltens und Abwendung vom eigenen Glauben. Es wurde weder im Alter noch im Geschlecht unterschieden, alle wurden denselben Qualen ausgesetzt. Trotz vieler Foltermethoden unterwarfen sich die Christen nicht, woraufhin immer neue Foltermethoden gesucht wurden, um das Verlangen des Volkes nach Bestrafung und Folterung zu stillen. Da der Statthalter Herr über die Hetzerei bleiben wollte, gewährte er dem Volke das, was die Mehrheit verlangte. Als keine der Martern bei den Christen ihre Wirkung zeigten, wurden einige den Tieren im Amphitheater zum Fraß vorgeworfen. Wer selbst dies überlebte, wurde entweder weiter gefoltert oder durch den eisernen Stuhl getötet. Die dortigen hervorragenden Christengemeinden haben an die Gemeinden in Asien und Phrygien ein Schreiben über die Märtyrer geschickt, worin sie die Ereignisse auf folgende Weise erzählen. Ich gebe den Wortlaut wieder: „Die zu Vienna und Lugdunum in Gallien lebenden Diener Christi wünschen den Brüdern in Asien und Phrygien, [...] Friede und Gnade und Herrlichkeit [...]“21 Mit diesen Worten beginnt Eusebius seine Erzählungen über die Märtyrertode. Hier stellt sich die Frage, woher Eusebius den wiedergegebenen Wortlaut kennt und wann genau dieses Schreiben entstanden ist. Desweiteren wird in dem Schreiben von einem Widersacher und den Seinen gesprochen, jedoch im gesamten Schreiben keine nähere Erklärung, um wen es sich hierbei handle, geliefert. Nicht nur formal und verbal sind fragwürdige Aspekte in dem Schreiben zu finden, sondern auch inhaltlich: Sobald jemand das Christ-Sein bejahte, wurde er, so der genaue Wortlaut, in die Zahl der Märtyrer aufgenommen.22 Hier sticht die religiöse Position der 21

Euseb. V. 1.

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Euseb. V. 1.

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Verfasser hervor, da diese, durch die Betitelung der Angeklagten als Märtyrer, ihre Glaubensgenossen auf eine höhere Ebene stellen als das gemeine Volk. Weiter ist unklar, wie viel Zeit zwischen den Geschehnissen und dem Verfassen des Schreibens vergangen ist. Da der Wortlaut in dem Schreiben sehr detailliert und ausführlich ist, stellt sich hier die Frage nach dem Wahrheitsgehalt: Wie viel von dem Niedergeschriebenen wurde durch Erzählungen verändert oder gar verfälscht und was entspricht dem tatsächlichem Geschehen, worauf leider keine Antworten zu finden waren.

2.2.1 Martern am Beispiel von Attalus Es stellt sich nun dennoch die Frage, was passiert, wenn unter den angeklagten Christen Römer waren? Wurden Unterschiede gemacht? Auch dieses Szenario finden wir bei Eusebius am Beispiel von Attalus: ´Dies ist Attalus, der Christ` und während das Volk gegen ihn wütete, erfuhr der Statthalter, dass er ein Römer sei, weshalb er befahl, ihn zu den Übrigen zurück zu schicken, die im Kerker waren, und darüber an den Kaiser berichtete, dessen Weisung er jetzt abwartete.23 Erst im Amphitheater kommt zutage, dass Attalus ein Römer ist, was die Frage aufwirft, warum der Statthalter da erst zögert und warum er nach Weisung vom Kaiser fragt und mit Attalus nicht auf dieselbe Weise verfährt, wie mit den anderen Christen. Hier zeigt sich, dass bei der Verfahrensweise Unterschiede zu finden sind, da der Satthalter bei den übrigen angeklagten Christen nicht nach Weisung durch den Kaiser fragt. Außerdem ist mit dem Wissen nicht geklärt, wer von den anderen verurteilten und gefolterten Christen ebenfalls Römer war und wer von denen bereits einen qualvollen Tod erlitten hatte. Außerdem zeigt dieses Beispiel, dass der Statthalter nicht selbstständig handeln kann und an den Kaiser und dessen Weisung gebunden ist, was für den römischen Staat und die römische Verwaltung damals üblich gewesen ist. Da der Kaiser in seinem Reskripte verordnete, die einen hinzurichten, die aber, welche den Glauben verleugneten, freizugeben, [...]. Nach einem abermaligem Verhöre ließ er die, welche sich als römische Bürger erwiesen, enthaupten, die übrigen aber den wilden Tieren vorwerfen.24 23

Euseb. V. 1.

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Euseb. V. 1.

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Warum verordnete der Kaiser, dass die römischen Christen enthauptet wurden und die übrigen den wilden Tieren zum Fraß vorgeworfen wurden? Auch an dieser Textstelle wird deutlich, dass das Vergehen, Christ zu sein über der Tatsache steht, Römer zu sein. Der einzige Unterschied zwischen einem Christen und einem Landsmann ist die Art der Strafe: An diesem Beispiel stirbt der Landsmann einen schnellen Tod durch Enthauptung, der Christ wird aber zu Tode gequält. Jedoch bewahrt die Tatsache, dass man beides ist, also Christ und Römer, den Angeklagten nicht vor dem Tode.

2.3 Hadrians Christenreskript als Schlüsselrolle? Eusebius berichtet in seiner Schrift25 von dem römischen Christ Attalus und der Frage nach dem Verfahren des Statthalters aufgrund dieses Wissens. Der Statthalter wendet sich wegen dieser Angelegenheit an den Kaiser und erbittet von diesem Instruktionen für das weitere Vorgehen. Mit dem Wissen, dass das Märtyrertum von Lugdunum 177 n. Chr. geschehen ist und das plinisch-trajanische Verfahren unter Marcus Ulpius Trajanus, der 98 bis 177 n. Chr. römischer Kaiser war26, stattfand, stellt sich die Frage, was in der Zwischenzeit geschehen ist, also demnach zwischen 177 bis 177 n. Chr., wo wir bei Hadrians Christenreskript angelangt wären, was außerdem Aufschluss darüber liefern könnte, wie sich das Verfahren gegen die Christen bis zum Zeitpunkt 177 n. Chr. entwickelt hat. Hadrians Christenreskript lautet wie folgt: An Minucius Fundanus. Von dem trefflichen Serenius Granianusm deinem Vorgänger, habe ich ein an mich gerichtetes Schreiben erhalten. Es scheint mir nun nicht gut zu sein, die Sache ohne Untersuchung hingehen zu lassen. Wenn sich nun die Provinzialen für ihre Forderung gegen die Christen auf klare Gründe stützen, so dass sie sich auch vor dem Richterstuhl verantworten können, dann sollen sie nur diesen Weg gehen. Nicht aber sollen sie sich aufs Fordern und nur aufs Schreien verlegen. Denn es ist viel besser, dass du, im Falle jemand eine Anklage erheben will, die Sache untersuchen lässt. Wenn also jemand als Kläger auftritt und nachweist, dass sie in irgendwelcher Weise gegen Gesetze handeln, dann fälle dein Urteil entsprechend dem Vergehen! Wer aber in verkeumderischer Absicht Klage stellt, dem fürwahr ziehe wegen seiner Frechheit zur 25

Euseb. V. 1.

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Strobel, Karl: Kaiser Trajan. Eine Epoche der Weltgeschichte. Regensburg 2010. S. 40.

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Verantwortung und für dessen Bestrafung trage Sorge!27 Gehen wir nun auf Hadrians Christenreskript ein, interessieren Adressat, Absender und andere Hintergründe, die zu Beginn des Reskripts erwähnt werden, nur am Rande. Interessant für unsere Fragestellung ist, was für Anweisungen der Kaiser im Bezug auf die Christen gibt und wie er diese begründet. Hadrian erklärt in seinem Christenreskript, dass man nur denen, die ihre Anklage gegen die Christen vor dem Richterstuhl beweisen können, Glauben geschenkt werden solle und entsprechend dem Vergehen sollen die Angeklagten verurteilt werden, es müsse sich aber um ein Vergehen gegen die Gesetze handeln. Wer aber nur wegen verleumderischer Absicht anklagt, der begeht ein Vergehen und soll entsprechend seines Vergehens ebenfalls bestraft werden. Im Grunde sagt Hadrian also, dass man nur zu bestrafen sei, wenn man entweder ein beweisbares Vergehen gegen die Gesetze begangen habe oder jemanden eines falschen Vergehens beschuldigt. Hier ist jedoch noch anzumerken, dass das lateinische Original nicht erhalten ist, somit liegt „nicht mehr der authentische Wortlaut des Reskripts“28 vor. Es ist also infrage zu stellen, ob das Reskript jemals existiert hat, was jedoch nicht Gegenstand dieser Arbeit ist. Welche Rolle nun Hadrians Christenreskript nun in dieser Arbeit einnimmt, wird in der Zusammenfassung geklärt.

3. Zusammenfassung Was bedeutet das Christenreskript Hadrians nun für unsere bisherigen Untersuchungen? Fassen wir einmal alles zusammen, so wissen wir aus dem plinisch-trajanischen Verfahren, dass es unter Plinius drei verschiedene Verfahren gab, wie gegen Christen verfahren wurde. Aus Hadrians Christenreskript wissen wir, dass man nur für ein Vergehen bestraft werden darf, das gegen das Gesetz ist. Aus...


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