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Title EA Aufgaben 40563 WS19
Course Handelsrecht
Institution FernUniversität in Hagen
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LOT S E

Handelsrecht (40563) Einsendeaufgabe

 2019 FernUniversität in Hagen Rechtswissenschaftliche Fakultät

Alle Rechte vorbehalten

40563-2-01-A1

Modul 31061: Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts Kurs 40563: Handelsrecht Einsendeaufgabe

WS 2019/2020

Die Regelungen zu den Einsendeaufgaben (Einsendeschluss, Klausurzulassung) finden Sie in den Studien- und Prüfungsinformationen Heft Nr. 1.

Bearbeitungshinweise Die Einsendeaufgabe zu dieser Kurseinheit wird maschinell korrigiert. Bevor Sie mit dem Lösen der einzelnen Aufgaben beginnen, sollten Sie die Erläuterungen zum maschinellen Korrektursystems der Fernuniversität unter http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/ gelesen haben. Eine druckbare Beschreibung in Form des LotseInformationshefts finden Sie unter http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/lotseinfoheft.pdf. Lesen Sie zunächst jede Aufgabe vollständig durch. Lösen Sie dann die Aufgabe und kennzeichnen Sie Ihre Antwort im Aufgabenheft z.B. durch ankreuzen.

Einsendeschluss Sie können Ihre Lösungen direkt bei den Online-Aufgaben eintragen, wenn Sie sich beim Kurs angemeldet haben. Bis zum Einsendeschluss können Sie Ihre Eingaben bei den Online-Aufgaben korrigieren. Dazu müssen Sie eventuell das Aufgabenheft erneut öffnen. Nach dem Einsendeschluss abgegebene Lösungen können nicht mehr als erbrachte Leistungen berücksichtigt werden.

Hinweise zur Bewertung Die bei den Aufgaben erreichbaren Rohpunkte sind jeweils angegeben. Beachten Sie bitte, dass bei den MultipleChoice-Aufgaben (Typ x aus 5) möglicherweise auch mehrere Antworten richtig sein können. Weitere Hinweise zur Bewertung erhalten Sie unter dem Link http://www.fernuni-hagen.de/mks/lotse/bewertung.shtml. Die Einsendeaufgabe umfasst 100 Punkte – bei 50 und mehr erreichten Punkten ist sie bestanden.

Abruf der Ergebnisse Die Bewertung finden Sie nach dem Einsendeschluss bei den Online-Aufgaben. Dazu müssen Sie sich beim Kurs anmelden. Danach können Sie unter „Ergebnisse“ Ihre Bewertung einsehen und für das Prüfungsamt über die Druckfunktion Ihres Web-Browsers ausdrucken.

Besondere Hinweise Diese Einsendeaufgabe enthält: 10 (x aus 5) = Mehrfach-Auswahlaufgaben

1

Aufgabe 1

(10 RP)

Welche der folgenden Personen bzw. Unternehmen sind Kaufleute im Sinne des HGB? (x aus 5)

A

Der Rechtsanwalt Dr. Rigobert Gruber aus Wermelskirchen.

B

Der Inhaber der „Adler Apotheke“ Dirk Digitalis, der in Gelsenkirchen 4 Filialen mit insgesamt 20 Mitarbeitern unterhält.

C

Die Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH aus München.

D

Die Axel Springer SE.

E

Der Mobile Pflegedienst Thüringer Pforte GbR aus Erfurt.

Aufgabe 2

(10 RP)

Die Brüder Omer und Baris Özbek erwägen, einen Handel für Obst und Gemüse zu eröffnen. In welchen Fällen handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Kaufmännisches im Sinne der §§ 1 ff. HGB? Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend? (x aus 5)

A

Das Unternehmen von Omer und Baris wäre dann ein kaufmännisches Unternehmen i.S.v. §§ 1 ff. HGB, wenn der Zweck des Unternehmens auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.

B

Omer und Baris bieten landwirtschaftliche Produkte an und sind daher Landwirte i.S.v. § 3 HGB. Landwirtschaftliche Unternehmen können jedoch nie Kaufmann nach §§ 1 ff. HGB sein.

C

Das Unternehmen von Omer und Baris könnte auch dann ein kaufmännisches Unternehmen i.S.v. §§ 1 ff. HGB sein, wenn ihr Unternehmen nach Art oder Umfang kaufmännische Einrichtungen nicht erfordert, da es sich um ein einzelkaufmännisches Unternehmen handelt.

D

Selbst wenn Omer und Baris kein Handelsgewerbe gem. § 1 Abs. 2 HGB betreiben würden, wären sie Kaufleute, wenn die Firma ihres Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist.

E

Betreiben Omer und Baris das Unternehmen in Form einer GmbH, handelt es sich bei dem Unternehmen um ein kaufmännisches Unternehmen i.S.v. §§ 1 ff. HGB.

2

Aufgabe 3

(10 RP)

Erik Erbe betreibt in Otterndorf das Bestattungsinstitut „Erik Erbe Bestattungen aller Art e.K.“. Sein Unternehmen hat er testamentarisch an seine Nichte Neele übertragen. Welche Möglichkeiten bestehen nach herrschender Meinung für Neele, sich der unbeschränkten handelsrechtlichen Haftung für die Altverbindlichkeiten des von Erik geerbten Unternehmens zu entziehen? (x aus 5)

A

Eine Möglichkeit der handelsrechtlichen Haftungsbeschränkung gibt es nicht.

B

Der Haftung nach § 27 HGB kann sich der Erbe mit der Ausschlagung der Erbschaft entziehen.

C

Der Haftung nach § 27 HGB kann sich der Erbe durch eine sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs entziehen.

D

Der Haftung nach § 27 HGB kann sich der Erbe durch die Eintragung einer Haftungsbeschränkung analog § 25 Abs. 2 HGB entziehen.

E

Der Haftung nach § 27 HGB kann sich der Erbe dadurch entziehen, dass er das Unternehmen unter einer anderen Unternehmensbezeichnung weiterführt.

Aufgabe 4

(10 RP)

Suleiman Sultan hat beschlossen, als Gesellschafter aus der „Südfrüchte und mehr OHG“ auszuscheiden. Sein Austritt aus der Gesellschaft zum 13.02. wurde ordnungsgemäß zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Leider unterbleibt jedoch die Eintragung und Bekanntmachung auf Grund einer Unachtsamkeit des Registerbeamten. Am 15.06. kauft die „Südfrüchte und mehr OHG“ beim Erzeuger Erwin Erbse 200 Kisten Äpfel und Birnen. Eine Zahlung des Kaufpreises erfolgt jedoch nicht. Erwin, der vom Ausscheiden des Suleiman nichts weiß, verlangt nunmehr sowohl von der „Südfrüchte und mehr OHG“ als auch von Suleiman Bezahlung der gelieferten Ware. Suleiman verweigert dies unter dem Hinweis auf sein Ausscheiden aus der Gesellschaft. Welche der folgenden Aussagen ist / sind zutreffend? (x aus 5)

A

Die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 1 HGB treten unabhängig davon ein, ob das Unterbleiben der Eintragung von Suleiman verursacht oder verschuldet ist.

B

Suleiman verweigert die Zahlung zu Recht, denn einen Anspruch auf Bezahlung kann Erwin stets nur gegen einen Anspruchsgegner, also entweder nur gegen ihn oder nur gegen die „Südfrüchte und mehr OHG“, geltend machen.

C

Die Regelung des § 15 Abs. 1 HGB kann hier nicht eingreifen, weil Suleiman die Nichteintragung nicht zu vertreten hat, sondern der Registerbeamte.

D

Da Erwin gutgläubig von der Gesellschafterstellung des Suleiman ausgeht, kann sich dieser nicht gem. § 15 Abs. 1 HGB auf die fehlende Eintragung berufen. Er haftet daher wie ein Gesellschafter gem. § 128 HGB.

E

Da es sich in der vorliegenden Konstellation um einen Fall der negativen Publizität handelt, gilt, dass Vertrauensschutz für den Erwin nur insoweit eröffnet ist, als das Register eine vorgeschriebene Eintragung nicht enthält oder das Eingetragene nicht bekanntgemacht ist.

3

Aufgabe 5

(10 RP)

Meggan Metzger möchte die Firma „MM - Wurst- und Fleischwarenhandel e.K.“ zum Handelsregister anmelden. Der die Eintragung vornehmende Rechtspfleger weiß, dass Meggan überhaupt keinen Handel mit Fleisch und dessen Produkten betreibt und in Zukunft auch nicht beabsichtigt, einen solchen zu eröffnen. Darüber hinaus möchte sie der Edeltraut Eifrig Handlungsvollmacht erteilen und diese ebenfalls ins Handelsregister eintragen lassen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend? (x aus 5)

A

Da der Registerbeamte nur die formellen Voraussetzungen, wie z.B. die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, prüft, hat er die Eintragung vorzunehmen.

B

Der Registerbeamte wird die von Meggan angemeldete Firma nicht ins Handelsregister eintragen, weil er weiß, dass ihre Angaben unrichtig sind.

C

Alle Tatsachen, die in Bezug auf den Handelsverkehr Bedeutung erlangen können, werden ins Handelsregister eingetragen.

D

Die Erteilung der Handlungsvollmacht für Edeltraut kann in das Handelsregister eingetragen werden.

E

Das Handelsregister dient der Sicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute.

Aufgabe 6

(10 RP)

Elmar Eibe betreibt als Alleingesellschafter die Elmar Eibe Garten- und Landschaftsbau GmbH. Alljährlich zur Weihnachtszeit verkauft er auf seinem Garagenhof Weihnachtsbäume. Sein 17-jähriger Sohn Waldemar unterstützt seinen Vater dabei gerne nach Kräften. Dabei übernimmt Waldemar stets den Verkauf der Bäume in den Abendstunden und am Wochenende. Elmar hat die Preise für die Bäume an einer Preistafel angeschlagen. Waldemar hält sich nicht daran und verkauft die Weihnachtsbäume nach Gutdünken. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend? (x aus 5)

A

Waldemar ist Ladenangestellter im Sinne von § 56 HGB und als solcher ermächtigt den Verkauf namens und mit Wirkung für und gegen Elmar abzuschließen. Allerdings ist das Geschäft wegen seiner Minderjährigkeit schwebend unwirksam.

B

Elmar ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf Willensmängel seines Ladenangestellten als seinem Vertreter zu berufen.

C

Waldemar ist vorliegend nicht Ladenangestellter gem. § 56 HGB, da er lediglich der Sohn von Elmar ist.

D

Vorliegend kommt eine Ladenvollmacht des Waldemar bereits deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei dem Garagenhof weder um einen Laden oder ein offenes Warenlager handelt, noch ist Waldemar dort angestellt i.S.v. § 56 HGB.

E

Eine Ladenvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten nicht nur zu Verkäufen, sondern auch zu Ankäufen.

4

Aufgabe 7

(10 RP)

Willi Winzig betreibt unter dem Namen „Willis Pudelsalon e.K.“ einen Frisiersalon für Hunde, in welchem er auch Haustierkosmetika seines Freundes Demir Drincic vertreibt. Als Demir in Zahlungsschwierigkeiten gerät, verbürgt sich Willi bei einer Besprechung mit Demir und einem Vertreter von dessen Hausbank mündlich für eine Darlehensschuld des Demir gegenüber der Bank, um auch weiterhin die in seinem Geschäft bestens verkäuflichen Produkte des Demir anbieten zu können. Welche der folgenden Aussagen trifft/treffen zu? (x aus 5)

A

Bei der Bürgschaft des W handelt es nicht um ein Handelsgeschäft i.S.v. § 343 HGB.

B

Der Bürgschaftsvertrag ist nicht wirksam zustande gekommen, da Willi die Bürgschaftserklärung nicht schriftlich abgegeben hat.

C

Zwar ist der Bürgschaftsvertrag wirksam zu Stande gekommen, jedoch steht Willi die Einrede der Vorausklage zu.

D

Willi steht zwar die Einrede der Vorausklage zu, aber er kann sich darauf berufen, dass die Bürgschaft wegen fehlender Schriftform unwirksam sei.

E

Willi muss als Bürge für die Darlehensverbindlichkeit des Demir einstehen.

Aufgabe 8

(10 RP)

Fiona Fleißig ist als Handelsvertreterin für die Avon Gute Düfte GmbH tätig. Als Fiona ein Geschäft über einen größeren Posten mit Kosmetikartikeln mit der Netti Tausendschön vermittelt, beliefert die Avon Gute Düfte GmbH die Netti bewusst mit mangelhafter Ware, um die GmbH von weiteren Geschäftsabschlüssen mit Fiona abzuhalten. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend? (x aus 5)

A

Fiona können gegen die GmbH Provisionsansprüche zustehen.

B

Möglicherweise kann sie auch Ausgleichsansprüche gegen die GmbH geltend machen.

C

Da der Prinzipal stets „Herr über das Verfahren“ ist, kann er auch schlechte Ware an seine Kunden liefern, damit sie mit ihm keine Verträge mehr abschließen. In Bezug auf Fiona ist das Verhalten der Avon Gute Düfte GmbH ohne Belang.

D

Denkbar sind Schadensersatzansprüche, die Fiona gem. §§ 280 ff. BGB oder § 823 ff. BGB gegen die GmbH zustehen können.

E

Der von Fiona mit der Avon Gute Düfte GmbH geschlossene Handelsvertretervertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter.

5

Aufgabe 9

(10 RP)

Klaus Klein hat der einzigen Mitarbeiterin in seiner Arztpraxis, der Hilde Hilfreich, Vollmacht erteilt, für die Praxis Büromaterial zu erwerben. Welche der folgenden Aussagen triff/treffen zu? (x aus 5)

A

Klaus hätte die Vollmacht in Form einer Prokura erteilen können.

B

Klaus hätte Hilde eine Handlungsvollmacht erteilen können.

C

Hier wurde überhaupt keine wirksame Vollmacht erteilt, da eine solche stets Schriftlichkeit voraussetzt.

D

Klaus hätte Hilde eine Ladenvollmacht erteilen können.

E

Klaus hätte Hilde eine rechtsgeschäftliche Vollmacht i.S.v. § 167 BGB erteilen könnte.

Aufgabe 10

(10 RP)

Der Lebensmitteleinzelhändler Vittorio Vita e. K. bestellt bei seinem Grossisten der „Südfrüchte und mehr OHG“ 500kg Trockenobst. Das Obst ist in Päckchen zu 250g verpackt. Die am 01.10. gelieferte Ware ist ungenießbar, was jedoch bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung sofort erkennbar gewesen wäre. Vittorio erfährt von dem Mangel erst von einer Kundin am 25.10., die die Ware bei ihm in seinem Ladenlokal gekauft hatte. Noch am selben Tag zeigt er den Mangel bei der Südfrüchte und mehr OHG an. Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend? (x aus 5)

A

Vittorio kann vom Kaufvertrag zurücktreten, denn die Voraussetzungen von §§ 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 323 BGB liegen vor. Auf weitere Umstände kommt es nicht mehr an.

B

Der Rücktritt ist vorliegend ausgeschlossen, weil Vittorio nicht rechtzeitig gerügt hat.

C

Vittorio hat rechtzeitig gerügt, denn er hat den Mangel angezeigt, sofort nachdem er vom Bestehen des Mangels Kenntnis erlangt hat.

D

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen sog. verdeckten Mangel.

E

Vittorio muss die Ware behalten und bezahlen, die Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

Aufgabe 10 war die letzte Aufgabe...


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