Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach Bil Mo G 1 7 PDF

Title Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach Bil Mo G 1 7
Author Roger Coulin
Course Bilanztheorie
Institution FernUniversität in Hagen
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Checkliliste ste Unt Unterschi erschi erschiede ede Hand Handel elsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG

1 /7

1 Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG 1.1 Unterschiede nach Bilanzposition 1.2 Unterschiede bei Rückstellungen 1.3 Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht 1.4 Übersicht über die Teilwertabschreibungen 1.5 Übersicht über die Wertaufholung 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen

1 Unt Unterschi erschi erschiede ede Ha Handel ndel ndelsbil sbil sbilanz anz - S Steu teu teuerb erb erbilanz ilanz na nach ch Bi BilMoG lMoG 1.1 Unterschiede nach Bilanzposition

Handelsbilanz

Bilanzposition Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung

Steuerbilanz

Aktivierungsverbot (§ 248 Nr. 1 HGB)

Aktivierungsverbot

des Geschäftsbetriebs Anlagevermögen

Ansatz mit Anschaffungs- oder

Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Herstellungskosten s. Punkt 1.3

s. Punkt 1.3

Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden

Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4

Wert s. Punkt 1.4

Wertaufholung s. Punkt 1.5

Wertaufholung s. Punkt 1.5 immaterielle Wirtschaftsgüter

Ansatz mit Anschaffungskosten

Ansatz mit Anschaffungskosten

Planmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 3 S. 1, 2

nur lineare AfA möglich (§ 7 Abs. 1 EStG)

HGB) selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter

Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB

Aktivierungsverbot

Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten u.Ä. Forderungen, Wertpapiere

Ansatz mit Anschaffungs- oder

Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Herstellungskosten s. Punkt 1.3

s. Punkt 1.3

Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden

Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4

Wert s. Punkt 1.4

Wertaufholung s. Punkt 1.5

Wertaufholung s. Punkt 1.5 Ansatz mit Anschaffungs- oder

Ansatz mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Herstellungskosten s. Punkt 1.3

s. Punkt 1.3

>siehe Tz. 1.3 Herstellungskosten im Handels- und

Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden

Teilwertabschreibung s. Punkt 1.4

Steuerrecht

Wert s. Punkt 1.4

Wertaufholung s. Punkt 1.5

Wertaufholung s. Punkt 1.5

Bewertung am Bilanzstichtag nur mit folgenden

Vorräte

Bewertung am Bilanzstichtag gem. § 256 HGB mit Verbrauchsfolgeverfahren zulässig: folgenden Verbrauchsfolgeverfahren zulässig:

·

·

Festwertverfahren gem. R 5.4 Abs. 4

·

Durchschnittsbewertung gem. R 6.8 Abs.

EStR

Festwertverfahren gem. § 240 Abs. 3 HGB

·

Durchschnittsbewertung gem. § 240

· ·

LIFO-Verfahren

Abs. 4 HGB FIFO-Verfahren

StB Harald H.Vöckel 2010

4 EStR

·

LIFO-Verfahren gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG

Checkliliste ste Unt Unterschi erschi erschiede ede Hand Handel elsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG

Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand

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Aktivierungsverbot gem. § 250 Abs. 1 HGB

Aktivierungspflicht gem. § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG

Aktivierungsverbot gem. § 250 Abs. 1 HGB

Aktivierungspflicht gem. § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG

Disagio

Aktivierungswahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB

Aktivierungsgebot

Aktive latente Steuern

Aktivierungswahlrecht gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Aktivierungsverbot

Sonderposten mit Rücklageanteil

Passivierungsverbot

Passivierungswahlrecht

berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen Rechnungsabgrenzungsposten für als Aufwand berücksichtige Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende oder von den Vorräten offen abgesetzte Anzahlungen

Rückstellungen

s. unter Punkt 1.2

s. unter Punkt 1.2

Bewertung mit Erfüllungsbetrag unter

Bewertung zu den Wertverhältnissen am

Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen (§

Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung künftiger

253 Abs. 1 S. 2 HGB)

Preissteigerungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a lit. f EStG)

Abzinsung bei einer Restlaufzeit von mehr als

Abzinsunggem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit 5,5 %.

einem Jahr mit Marktzins (§ 253 Abs. 2 HGB)

Ausnahme: keine Abzinsung bei Rückstellungen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, bei verzinslichen Rückstellungen und bei Rückstellungen, die auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen

Verbindlichkeiten

Bewertung mit künftigem Erfüllungsbetrag

Bewertung mit Erfüllungsbetrag

(auch Gesellschafterdarlehen, BFH 2009)

keine Abzinsung

Abzinsunggem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5 %. Ausnahme: keine Abzinsung bei Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, bei verzinslichen Verbindlichkeiten und bei Verbindlichkeiten, die auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen Gesellschafterdarlehen auf unbest. Zeit: Laufzeit 7 Jahre ? (BFH 2009)

StB Harald H.Vöckel 2010

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1.2 Unterschiede bei Rückstellungen Rückstellungen für

Handelsrecht

Steuerrecht

Drohende Verluste

Gebot gem. § 249 Abs. 1 HGB

Verbot gem. § 5 Abs. 4a EStG

Patentrechtsverletzungen

Jubiläumsverpflichtungen

Gebot gem. § 249 Abs. 1 HGB, solange die

Gebot gem. § 5 Abs. 3 EStG, aber Auflösung nach

Pflichtverletzung andauert

drei Jahren, wenn keine Geltendmachung erfolgt ist

Gebot gem. § 249 Abs. 1 HGB

Bildung gem. § 5 Abs. 4 EStG nur, wenn

·

Dienstverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat

·

Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt

· ·

Zusage schriftlich erteilt ist Anwartschaft nach dem 31.12.1992 erworben wurde

Künftige Einnahmen oder Gewinne

Gebot gem. § 249 Abs. 1 HGB

Bildung gem. § 5 Abs. 2a EStG erst, wenn Einnahmen oder Gewinne angefallen sind

Instandhaltung bei Nachholung innerhalb von 4 bis 12 Verbot

Verbot

Monaten Pensionsrückstellungen

Erstmaliger Ansatz im Jahr der Erteilung

Gem. § 6a Abs. 2 Nr. 1 EStG frühestens in dem

Bewertung mit dem nach

Wirtschaftsjahr, bis zu dessen Mitte der

versicherungsmathematischen Grundsätzen

Anspruchsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet

ermittelten Erfüllungsbetrag, Berücksichtigung

hat oder in dessen Verlauf die Anwartschaft

von Preis- und Kostensteigerungen,

unverfallbar wird

Abzinsungssatz wird von der Deutschen

Weitere Einschränkungen nach § 6a Abs. 1 EStG

Bundesbank nach Maßgabe einer

Bewertung nach § 6a EStG, Rechenzinsfuß 6 %

Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben wertpapiergebundene Pensionsverpflichtungen sind mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere anzusetzen, wenn nicht die garantierte Mindestzusage diesen Wert übersteigt Verrechnung von Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen, mit der entsprechenden Verpflichtung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB Urlaubsrückstellungen

Bewertung mit Vollkosten, d.h. Einbeziehung von

Bewertung mit geschuldetem Urlaubsentgel t gem.

Sondervergütungen, Lohn- und

H 6.11 EStH; keine Berücksichtigung von

Gehaltssteigerungen, Zuführung zu Pensions- und Sondervergütungen, erwarteten Lohn- und Jubiläumsrückstellungen

Gehaltssteigerungen, Zuführung zu Pensions- und

Basis: tatsächliche Arbeitstage

Jubiläumsrückstellungen u.Ä. Basis: reguläre Arbeitstage

Rückstellungen für Geldbußen

Gebot gem. § 249 Abs. 1 HGB, wenn

Verbot, wenn das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1

Unternehmen mit Inanspruchnahme rechnen

Nr. 8 S. 1 EStG greift

muss

StB Harald H.Vöckel 2010

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1.3 Herstellungskosten im Handels- und Steuerrecht Bestandteil

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Materialeinzelkosten

Pflicht

Pflicht

Wahlrecht

Pflicht

Wahlrecht

Pflicht

Wahlrecht

Wahlrecht

Verbot

Verbot

(Rohstoffe, im Betrieb selbst gefertigte Halb- und Teilfertigerzeugnisse, Handelswaren, wiederverwendete Abfälle usw.) Fertigungseinzelkosten (den Erzeugnissen direkt zurechenbare Produktions-, WerkstattVerarbeitungslöhne inkl. Sonderzulagen, Prämien, gesetzliche Sozialabgaben usw.) Sondereinzelkosten der Fertigung (Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Spezialwerkzeuge, Gebühren für Fertigungslizenzen usw.) = Wert Wertuntergrenze untergrenze nach § 255 Abs. 2 HGB Materialgemeinkosten (Kosten der Abteilungen Einkauf, Warenannahme, Lagerhaltung, usw., innerbetriebliche Transportkosten, Versicherungskosten) Fertigungsgemeinkosten (Abschreibungen auf benutzte Fertigungsanlagen, Kosten für Energie, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Instandhaltungskosten, sonstige für die Leistung anfallende Kosten) = Wert Wertuntergrenze untergrenze nach R 6.3 EStR Allgemeine Verwaltungskosten (Gehälter, Löhne des Verwaltungsbereichs, Telefon- und Portokosten des Verwaltungsbereichs, Kosten Aufsichtsrats und der Abschlussprüfung, usw.), Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen (Aufwendungen für Kantine, Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, Zuwendungen anlässlich Dienstjubiläen, Betriebsausflügen, usw.)

Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, Aufwendungen im Zusammenhang mit Pensionsund Unterstützungskassen sowie Direktversicherungen)

Zinsen für Fremdkapital, zur Finanzierung der Herstellung verwendet, soweit auf Zeitraum der Herstellung entfallend Gewerbesteuer (Für Erhebungszeiträume, die vor 31.12.2007 enden) = Wertobergrenze nach § 255 Abs. 2 HGB und R 6.3 EStR Vertriebskosten (Kosten für Marktforschung, Werbung, Gehälter und Löhne Verkaufs- und Versandabteilung, vorausbezahlte Provisionen)

Zinsen für Fremdkapital (das nicht speziell zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird)

Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen, Ertragsteuern

StB Harald H.Vöckel 2010

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1.4 Übersicht über die Teilwertabschreibungen Wertminderung Anlagevermögen voraussichtlich vorübergehend

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Bilanzierungsverbot

Bilanzierungsverbot

Finanzanlagen: Bilanzierungswahlrecht Anlagevermögen voraussichtlich dauernd

Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsgebot

Umlaufvermögen voraussichtlich vorübergehend

Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsverbot

Umlaufvermögen voraussichtlich dauernd

Bilanzierungsgebot

Bilanzierungsgebot

Rechtsform

Handelsrecht

Steuerbilanz

rechtsformunabhängig

Wertaufholungsgebot

Wertaufholungsgebot

1.5 Übersicht über die Wertaufholung

Steuerrecht: Strenges Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG)

StB Harald H.Vöckel 2010

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2 Sonst ige a uß er bila n zie lle Ko r re kt u ren - Che ck list e 1 Korrekturen nach § 60 Abs. 2 EStDV 2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen

siehe Checkliste Unterschiede Handelsbilanz - Steuerbilanz.

2.1 Rechtsformübergreifende außerbilanzielle Korrekturen 2.2 Spezialvorschriften für Körperschaften

2 Sonstige außerbilanzielle Korrekturen 2.1 Rechtsformübergreifende außerbilanzielle Korrekturen +/./. negative Einkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen nach § 2b EStG i.V.m. § 52 Abs. 4 EStG ./.

steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG

+

Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 EStG in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 3c EStG)

+

Schuldzinsen aus Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

+

nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG

+

Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen (§ 4 Abs. 5b EStG)

+

Parteispenden (§ 4 Abs. 6 EStG)

+

nichtabziehbare Zuwendungen an Pensionskassen (§ 4c Abs. 2 EStG), nichtabziehbare Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EstG, nichtabziehbare Beiträge an Pensionsfonds (§ 4e Abs. 2 EStG)

+

nichtabziehbare Zinsaufwendungen nach § 4h EStG (Zinsschranke)

./. / Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. und Rückgängigmachung des Abzugs eines +

Investitionsabzugsbetrages im Jahr des Abzugs, wenn dieser nicht in Anspruch genommen wurde (§ 7g Abs. 3 EStG n.F.)

+ / Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes nach § 7g ./.

Abs. 2 EStG n.F. und Kürzung bei Verstoß gegen die Verbleibens- oder Nutzungsvoraussetzungen nach § 7g Abs. 4 EStG n.F.

+

Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG und nach § 7g Abs. 5 EStG a.F.

+

Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung (§ 15 Abs. 4 S. 1, 2 EStG)

+

Verluste aus Termingeschäften (§ 15 Abs. 4 S. 3 EStG)

+

Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteilig., sonst. Innengesellschaften an Kapitalges., bei denen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen (§ 15 Abs. 4 S. 6, 7 EStG)

+

Mitunternehmerverluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

./.

Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen (§ 50c EStG i.V.m. § 52 Abs. 59 EStG)

./.

durch andere Steuergesetze freigestellte Einnahmen (z.B. Investitionszulagen)

+

wegen mangelndem Empfängernachweis nicht zu berücksichtigende Betriebsausgaben (§ 160 AO)

+/./.

Korrektur von ausländischen Einkünften +/./.

Korrektur um nach DBA steuerfreie Einkünfte unter Berücksichtigung von § 3c EstG nicht ausgleichsfähige und nur eingeschränkt abziehbare negative Einkünfte mit Auslandsbezug, die nicht nach DBA steuerfrei sind gem. § 2a Abs. 1 EStG

+

negative Einkünfte mit Auslandsbezug, die nach § 2a Abs. 1, 2 EStG abgezogen wurden (§ 2a Abs. 3, 4 EStG i.V.m. § 52 Abs. 3 EstG Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG, Aufstockungsbetrag nach § 12 Abs. 1 AStG

./.

ausländische Steuern nach § 12 Abs. 3 AStG i.V.m. § 34c Abs. 2, 3 und 6 EstG, Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG

StB Harald H.Vöckel 2010

Checkliliste ste Unt Unterschi erschi erschiede ede Hand Handel elsbilanz - Steuerbilanz nach BilMoG +/./.

7 /7

Korrektur bei Umwandlung +

Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 UmwStG

./.

Übernahmegewinn nach § 4 Abs. 7 UmwStG

2.2 Spezialvorschriften für Körperschaften +

verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG)

./.

Gewinnerhöhungen, die im Zusammenhang mit bereits in vorangegangenen VZ versteuerten vGA stehen

./.

verdeckte Einlagen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG)

+

nicht ausgleichsfähige Verluste nach § 8 Abs. 4 S. 4 KStG i.V.m. § 34 Abs. 6 S. 4 KStG

+

Vergütungen für die Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG a.F.)

+

nichtabziehbare Zinsaufwendungen nach § 8a KStG n.F. i.V.m. § 4h EStG (Zinsschranke)

./.

Bezüge aus Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 8b Abs. 1 KStG)

./.

Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung nach § 8b Abs. 2 KStG

+

5 % des Gewinnes nach § 8b Abs. 2 KStG als nichtabziehbare Aufwendungen (§ 8b Abs. 3 KStG)

+

nichtabziehbare Aufwendungen für die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke (§ 10 Nr. 1 KStG)

+

Steuern vom Einkommen, sonstige Personensteuern und Umsatzsteuer für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nrn. 1 - 4, 7, Abs. 7 EStG gilt sowie die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen (§ 10 Nr. 2 KStG)

+

in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen, sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt sowie Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, soweit diese nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 10 Nr. 3 KStG)

+

50 % der Vergütungen jeder Art, die an Mitglieder des Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gewährt werden (§ 10 Nr. 4 KStG)

+

Abschreibungsverluste von Wohnungsunternehmen nach § 13 Abs. 3 KStG

+/./. Korrekturen bei Organschaft i.S.v. §§ 14, 17, 18 KStG, z.B. bei Gewinnabführungsverträgen, Ausgleichszahlungen (§ 16 KStG) und Verlustübernahmen ./.

ausländische Steuern (§ 26 Abs. 6 KStG)

./.

Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 1 KStG

+ / Gewinnmimderungen und Erträge der Körperschaft, die sich aus § 37 Abs. 5 KStG ergeben ./. + / Übernahmeverlust bzw. -gewinn nach § 12 Abs. 2 UmwStG ./.

StB Harald H.Vöckel 2010...


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