Dose Hummer Musterlösung PDF

Title Dose Hummer Musterlösung
Author Daniel Bree
Course Strafrecht
Institution Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Pages 1
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Summary

Übungen im Tutorium Strafrecht, 2. Semester, gehobener Polizeivollzugsdienst...


Description

Prof. Dr. Michael Matzke

MUSTERLÖSUNG FÜR EINEN STRAFRECHTLICHEN SACHVERHALT „Die%Dose%Hummer“%(aus%Wessels/Hillenkamp,%aaO.,%Fall%6%S.%52) Frau%F%nimmt%in%einem%Selbstbedienungsladen%eine%Dose%Hummer%aus%dem%Regal,%legt%sie%jedoch% nicht%in%den%Warenkorb,%sondern%verbirgt%sie%in%Zueignungsabsicht%in%ihrer%Manteltasche.%An%der% Kasse%wird%sie%von%dem%HausdetekBv%gestellt,%der%sie%beobachtet%und%nicht%mehr%aus%dem%Auge% gelassen%hat.

F"könnte "sich"wegen"eines "Diebstahls "gemäß"§242"StGB"dadurch"stra>ar"gemacht"haben,"dass" sie"eine"Dose "Hummer" in"ihre "Manteltasche"gesteckt" haCe."Bei "der" Dose "Hummer" handelt"es" sich"um" ein"taugliches "Tatobjekt,"da"sie "ein" körperlicher" Gegenstand"iSv." §90" BGB" (Sache)" ist," dem" Inhaber"des "Selbstbedienungsladens "gehört" und"mithin"für"sie"fremd"ist,"und"schließlich" beweglich,"wie"aus"den"Umständen"der"Tat"ersichtlich. F"müsste"die"Dose"Hummer" weggenommen"haben."Darunter"versteht"man"den"Bruch"fremden" und"die"Begründung" neuen" Gewahrsams."Solange"die"F" die"Dose "Hummer" " noch"nicht" in"die" Hand"nahm"und"sie"sich"noch"im"Regal "befand,"haCen"der"Inhaber"des "Selbstbedienungsladens" und" sein" Personal" daran" Gewahrsam," worunter" man" die" auf" einem" entsprechenden" HerrS schaTswillen"beruhende"tatsächliche"SachherrschaT" versteht." Denn" die"Dose"befand"sich" im" generellen" Gewahrsamsbereich" des"Inhabers," sein" Gewahrsam" daran"war" allenfalls "gelockert" (ausgedünnte"SachherrschaT)," dadurch," dass "weder" der" Ladeninhaber" noch"sein"VerkaufsperS sonal"verhindern"wollten"oder"konnten,"dass"die"F"diese"Dose"ergreiT. Spätestens "mit" dem" Einstecken"der" Dose" in" ihre"Manteltasche" begründete"F"eigenen"neuen" Gewahrsam,"da"nunmehr"das "Verkaufspersonal "nur"noch"in"Form"von"Überwindung"des "WiderS stands "der"F"an"die"Dose"gelangt"wäre."Fraglich"ist,"ob"der"Wechsel "des "Gewahrsams "an"der"DoS se"durch"Bruch"iSd."Wegnahme"erfolgte."Darunter" versteht" man"den"Verlust"des "Gewahrsams" gegen"oder"ohne"den"Willen"des "bisherigen"Gewahrsamsinhabers."Vorliegend"sahen"der"LadenS inhaber" oder"das"Personal"die"Tat"nicht"oder"waren"im"Fall"einer"Beobachtung"damit"nicht"einS verstanden," dass "F" die" Dose" in" die"Tasche" steckt," so" dass"die "neue"Gewahrsamsbegründung" durch"F"ohne"oder"gegen"den"Willen"erfolgte. Zwischenfazit:"Hiernach"hat" F"also"die"Dose"weggenommen."Somit"ist"der"objek]ve"Tatbestand" des"Diebstahls "erfüllt,"dessen"war"F"sich"nicht"nur"bewusst"sondern"wollte "es "auch,"handelte"alS so"vorsätzlich. Außerdem"handelte "sie"nach"Sachverhalt"mit"Zueignungsabsicht,"so"dass "die "F"auch"den"subjekS ]ven"Tatbestand"des "Diebstahls "erfüllt"hat."Da "keine"Rech_er]gungsgründe"ersichtlich"sind,"eS benso"wenig"SchuldausschließungsS"oder"Entschuldigungsgründe,"hat"sich"F"gemäß"§242"Abs."1" StGB"stra>ar"gemacht. Laut"Sachverhalt"ist"nicht"ersichtlich,"ob"die"Dose"Hummer"eine"geringwer]ge"Sache"ist."DarunS ter"versteht"man"alle"Sachen,"bei"denen"der"Geldwert""50€"nicht"übersteigt."Wäre"dies"der"Fall," bedürTe"es"für"die"Verfolgung"dieser"StraTat"die"Voraussetzung"des"§248a"StGB.

StR - Musterloesung_Dose_Hummer_Matzke_121130 - Seite 1 - 30.11.2012...


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