Externes Rechnungswesen Übung PDF

Title Externes Rechnungswesen Übung
Course Externes Rechnungswesen
Institution Universität Mannheim
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Summary

Notizen/Zusammenfassungen zu den Übungen...


Description

Externes Rechnungswesen Übung Grundsatz der Bilanzidentität • •

Eröffnungsbilanz des neues GJ=Schlussbilanz des alten GJ Übereinstimmung mengen-und wertmäßig

Bestandskonto • Erfassen erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle (und erfolgswirksame) • Weisen als Saldo einen EB auf, der über das SBK abgeschlossen wird Bank/Kasse/VB etc.

Erfolgskonto • Erfassen erfolgswirksame GV • Abschluss in GuV • Kein AB • Unterscheidung Aufwands- und Ertragskonto • Saldierungsverbot Zinsaufwand/UE etc.

Erfolgsermittlung Distanzrechnung EK(EB)-EK(AB)- Einlagen+ Entnahmen

Gegenüberstellung Ertrag/Aufwand Erträge - Aufwände

Wareneinsatz= AK der verkauften Waren Warenrohgewinn= UW – Wareneinsatz Möglichkeiten der Erfassung von Warenabgängen • Methode mit Inventur o Keine fortlaufende buchmäßige Erfassung der Abgänge o Bestimmung des Wertes der Warenabgänge über den ermittelten Endbestand (Inventur) o Warenabgänge= AB + Zugänge – EB • Methode ohne Inventur o Abgänge fortlaufend während des GJ erfasst o Jeder Warenabgang zum Verkaufszeitpunkt im Haben des WEK gebucht o EB ergibt sich als Saldo des WEK • Weitere Unterscheidung, die sowohl mit als auch ohne Inventur vorzunehmen ist o Bruttoabschlussmethode: Warenabgänge werden ins GuV gebucht o Nettoabschlussmethode: Warenabgänge werden ins Konto UE HW gebucht o àals Gegenbuchung für den Wareneinsatz, zur Ermittlung des Warenrohgewinns Grundsatz der Einzelbewertung bei gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens • Grundsatz der Einzelbewertung: VG und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten o Sinn: tatsächliche AHK den einzeln zu aktivierenden VG zuordnen o Folge des Vorsichtsprinzips, um Saldierung von Wertminderungen und erhöhungen zu verhindern • Schwierigkeiten bei gleichartigen VG des Vorratsvermögens o Oft in großer Zahl zu verschiedenen Preisen erworben



o Verlust der Identität im Lagerungs- bzw. Herstellungsprozess („Vermischung“) o Beispiel: Füll. Und Schüttgüter o Durchbrechung des Grundsatzes der Einzelbewertung unter bestimmten Voraussetzungen möglich Folge: Verbrauchsabfolge – und Durchschnittsverfahren zur Bewertung der Warenabgänge

Wert des EB Periodendurchschnittsverfahren • Ermittlung eines Durchschnittspreises für alle Warenabgänge der Periode • DP= Summe AK (AB und Zugänge) / Summe Mengeneinheiten Perioden-Fifo-Verfahren • Zuletzt gekaufte Waren bleiben übrig (sind Teil des EB) Perioden-Lifo-Verfahren • Zuerst gekaufte Waren bzw. der AB bleiben übrig (sind Teil des EB) Auswirkungen der Verbrauchsfolgeverfahren bei steigenden Marktpreisen Fifo-Verfahren • Zuerst eingekaufte VG zuerst verkauft • Steigende Preise: höherer Vermögensausweisàhöherer Erfolg, da teurere VG in die Bevorratung gelangen Lifo-Verfahren • Zuletzt gekaufte VG zuerst verkauft • Steigende Preise: niedriger Vermögensausweisàgeringerer Erfolg, da günstigere VG in die Bevorratung gelangen ABER: Ausgleich in späterem Jahre, wenn alle Waren verkauft wurden Warenbewertungssystem beachten! Gegebenenfalls diese erst berechnen Warenverkauf Bruttoabschlussverfahren ohne Inventur Ford an UE Waren Ust. GVK an WEK Wareneinsatz = Kosten der verkauften Waren, die beim Einkauf aufgewendet wurden Warenrohgewinn= Summe UE HW – Wareneinsatz

Abschluss der Konten (BAV M.o.I) 1. Umsatzsteuerkonten abschließen 2. Erfolgskonten abschließen I. UE HW an GVK II. GVK an EK 3. Bestandskonten abschließen

Abschlussbuchungen (BAV M.m.I) 1. Umsatzsteuerkonten abschließen 2. Preisnachlasskonten abschließen 2.1. UE HW an gewährte Boni und Skonti 2.2. Erhaltene Boni/Skonti an WEK 3. Wareneinsatz verbuchen (M.m.I, Bruttoabschlussmethode) 3.1. GVK an WEK 3.2. UE HW an WEK (Bei Nettoabschlussmethode) 4. Erfolgskonten abschließen 4.1. UE HW an GVK 4.2. GVK an EK 5. Bestandskonten abschließen 5.1. SBK an aktives BK 5.2. Passives BK an SBK

Abschluss der Boni- und Skontikonten (erhaltene) über die Warenkonten • •

Erfolgsneutralitätsprinzip: Anschaffungsvorgang ist immer erfolgsneutral Ziel: umsatzgebundene Erfolgsermittlung o Erst beim Verkaufsvorgang sind Preisminderungen erfolgswirksam o Dann wird verminderter Wareneinsatz als Aufwand erfasst o Nur der Teil in den Aufwand, der auf abgesetzte WareàGewährleistung durch Buchung über Warenkonto

Notwendigkeit der Umsatzkorrektur bei nachträglichen Preisnachlässen •

Nachträglich gewährte Preisnachlässe= Änderung der USt- Bemessungsgrundlage o Bemessungsgrundlage= steuerpflichtiger Umsatz= vereinbartes Entgelt für empfangene oder abgegebene Leistung o Reduktion des vereinbarten Entgelts durch nachträgliche Preisnachlässe àReduktion der Umsatzsteuer o Buchmäßige Korrektur in Konten unerlässlich

Bewertung zu Anschaffungskosten und handelsrechtliches Realisationsprinzip • •





Realisationsprinzip: Gewinne nur zu berücksichtigen, „wenn am Abschlussstichtag realisiert“ Folgeprinzip: Anschaffungswertprinzip für Ansatz von VG o VGs mit AHK zu bilanzieren o Zugang von VG als reine Vermögensumschichtung erfolgsneutral o Durch Anschaffung bedingte Veränderung eines Bilanzpostens wird durch Veränderung eines anderen Bilanzpostens ausgeglichen o Weder Vermögensmehrung noch Vermögensminderung Anschaffungskosten= Wertobergrenze für Wertansatz der VGs in Bilanz o Kein Ansatz höherer Wiederbeschaffungs- oder Plankosten o Wäre Ausweis unrealisierter Gewinne und damit nicht gemäß Anschaffungswert- bzw. Realisationsprinzip Zu berücksichtigen bei AK o ANK, wenn VG einzeln zuordenbar o Nachträgliche AK (Auch Preisminderungen abzusetzen)

Eröffnungsbuchung Geleistete Anzahlungen

an EBK

Ge.Anzahl. und Anlagen im Bau

an EBK

Abschlussbuchungen SBK an Geleistete Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen an SBK Offene Absetzung der erhaltenen Anzahlung (zu Fall 5) Bank 10.115

an WEK 8.500 USt 1.625

Zugehörige Abschlussbuchung (Annahme AB von WEK= 17.800) SBK 9.300 an WEK 9.300 Warenauslieferung nach erhaltener Anzahlung (zu Fall 5) Bank 15.700 Erhaltene Anzahl. 8.500 UE HW 21.500 Ust 2.470 Auslieferung des bestellten Kleintransporters nach geleisteter Anzahlung (zu Fall 6) Fuhrpark 50.000 Vst. 8.550 an Bank 53.550, ge.Anzahl und Anlagen im Bau 5.000

Abschreibungsverfahren nach Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) • Keine handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung einer bestimmten Abschreibungsmethode • GoB zu beachten • Ziel: Aufwendungen aus Anlagennutzung möglichst umsatzproportional den einzelnen Geschäftsjahren zuordnen • Gründe für typisierende Verfahren o Vereinfachungsgründe o Vorsichtsprinzip • Arten typisierender Verfahren o Lineare Abschreibung § Jährlicher Abschreibungsbetrag= Abschreibungssumme/ND § Linearer Verlauf von Umsatz und Aufwand entspricht häufig nicht der Realität o Degressive Abschreibungen § Jährlicher Abschreibungsbetrag = Restbuchwert * x% § Annahme: mit fallende Umsätzen bzw. steigende Aufwendungen o Leistungsabschreibung § Jährlicher Abschreibungsbetrag = Abschreibungssumme* Periodenleistung/Gesamtleistung § Annahme: Entwertungsverlauf von jährlicher Leistungsabgaben des VG abhängig

Voraussetzungen • Tatsächlich erbrachte Leistung ist messbar o Progressive Abschreibung § Jährlicher Abschreibungsbetrag= Restbuchwert * x% à mit jährlich steigenden Abschreibungsquoten § Annahme: Umsatzalimentierung findet verzögert statt/ Anlage wächst langsam in volle Nutzung hinein § Hohe Objektivierungsanforderungen wegen des Vorsichtsprinzips §

Außerplanmäßige Abschreibungen im AV àZwei Arten außerplanmäßiger Abschreibungen im AV • Gemäß Realisationsprinzip o Bei Änderung § Der Abschreibungsdeterminanten § Der Umsatzerwartungen o Nachholung der planmäßigen Abschreibung nach, wenn Informationen im Zugangspunkt bekannt gewesen wären o Sinn: umsatzproportionaler Vermögensverzehr soll wiederhergestellt werden o Keine außerplanmäßigen Korrekturen, wenn Abschreibungen zunächst zu hoch bemessen wurden (wegen Vorsichtsprinzips) • Gemäß ImparitätsprinzipàNiederstwertprinzip o VG mit niedrigerem Wert anzusetzen, der am Abschlussstichtag beizulegen ist o Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist abzuschreiben § Zerstörung oder Beschädigung des VG § Vorzeitige oder dauerhafte Entwertung durch Wirtschaftsentwicklung o Sinn: noch nicht realisierte Risiken und Verluste vorwegnehmen, die zu künftigen Aufwandsüberschüssen führen können

3 Möglichkeiten bei VG mit AK ≤410€ • Sofortabschreibung o Auf sonstigen Aufwand buchen (sonst. Aufw, VSt an Bank) • Poolabschreibung über 5 Jahre • Über die ND (monatsgenau Abschreibung) Abschlussbuchungen • GVK an plan. Abschr. • GVK an außerplanmäßige Abschr.

Abschreibungen im Umlaufvermögen • •



UV: keine planmäßige Abschreibung ABER: Grundsatz der vorsichtigen Bewertung o Imparitätsprinzip àstrenges Niederstwertprinzip bei Wertminderungen o Abwertungspflicht auf niedrigeren beizulegenden Wert durch außerplanmäßige Abschreibungen Sinn o Vorwegnahme hinreichend konkretisierter Verluste



o Künftige Abgang von VG des UV damit verlustfrei Buchungstechnische Konsequenzen o Wertminderungen = Aufwand àErfolgsminderung bereits in Periode, in der Wertminderung erwartet, nicht erst bei Realisation der Verluste o UV geht mit korrigiertem Wert in die Schlussbilanz

Forderungskategorien • Voll einbringliche Forderungen o Kein Hinweis auf verminderten Zahlungseingang o Einbuchung der Umsatzsteuer bei Entstehen der Forderung • Zweifelhafte Forderungen o Hinweise auf verminderten Zahlungseingang (àSchätzung des Ausfalls) o Keine Umsatzsteuerkorrektur im Zeitpunkt der Wertberichtigung o Umsatzsteuerkorrektur erst bei Zahlungseingang àalso erst bei tatsächlich realisiertem Ausfall der Forderung • Uneinbringliche Forderungen o Sicherheit über Uneinbringlichkeit der Forderung (ganz oder teilweise) o Direkte Korrektur der Umsatzsteuer Einzelwertberichtigung • Erfassung spezieller Kreditrisiken durch EWB o Bonität des einzelnen Schuldners wird betrachtet o Erwartungen und Risiken entscheiden ob Einzelabschreibung erfolgt Pauschalwertberichtigung • Erfassung des allgemeinen Kreditrisikos durch PWB o Ausfallrisiken, die ganzen Forderungsbestand betreffen (nicht in Bonität einzelner Schuldner begründet) § Risiken bei Konjunkturschwächung § Risiken bei Auslandsforderungen § Allgemeines Kreditrisiko (Erfahrungen durch Vorjahre und mathematisch-statistische Verfahren) o Keine PWB auf bereits einzelwertberichtigte Forderungen • Einzel- und Pauschalwertberichtigungen erfolgen nebeneinander à Anrechnung auf den Nettoforderungsbestand Wertminderung der Waren • Waren= VorratsvermögenàUV • Strenges Niederstwertprinzip: bei Wertminderungen erfolgt zwingende Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert • Gesunkener Marktwert= Wertminderung à Abschreibungen auf Waren an Wareneinkauf Sinn und Zweck der handelsrechtlichen Rechnungsabgrenzung • Ziele der handelsrechtlichen RA o Sachgerechte Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen gemäß dem handelsrechtlichen Realisationsprinzip o Gewährleistung einer periodengerechten Erfolgsermittlung



o Aufwendungen und Erträge in dem GJ, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind RAP zu bilden, wenn Leistung und zuzuordnende Gegenleistung zeitlich auseinanderfallen o Aktive RAP= Vermögensgegenstände besonderer Art o Passive RAP= bilanzrechtliche VB

Handelsrechtliche Prinzipien Aktiver und passiver Rechnungsabgrenzung • ARAP o Ausgabe vor Abschlussstichtag (Vermögensminderung) § Einmalige/regelmäßige Auszahlungen § Zunahme einer VB o Aufwand nach AS o Für eine bestimmte Zeit (restriktiv auszulegenàkalendermäßig bestimmt oder bestimmbar) • PRAP o Einnahme vor AS (Vermögensmehrung) § Einmalige/regelmäßige Einzahlungen § Zunahme einer Forderung o Ertrag nach AS o Für eine bestimmte Zeit (wegen Vorsichtsprinzips hinreichend genau Schätzung ausreichend) ZMK an Erträge Erträge an PRAP Aufwand an ZMK ARAP an Aufwand ànach Erfüllung Buchungssatz umdrehen

ARAPs als Vermögensgegenstände im handelsrechtlichen Sinne? • • •

Gesetz: prinzipiell Trennung von VG und ARAP ABER: ARAPs keine bloßen Ausgaben, sondern VG besonderer Art o Daher sind grundsätzlich auch Eigenschaften eines VG zu erfüllen Infolgedessen strenge Voraussetzungen für Ansatz eines ARAPs o Ausgabe vor AS (Vermögensminderungen) § Auszahlungen § Zunahme einer VB o Aufwand nach AS o Für eine bestimmte Zeit (restriktiv auszulegen) § Kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar § Bloße Einschätzung genügt nicht

Bei rückwirkenden Zahlungen wird zunächst auf sonstige VB bzw. Forderungen gebucht (also für den Teil der noch im alten Jahr anfiel) beim Bezahlen im nächsten GJ wird dann folgend gebucht Versicherungsaufwand 4.200 Jahres)

an Sonst VB 4.200 (Noch fällige Zahlung des alten

Versicherungsaufwand 2.800 (Fällige Zahlung des aktuellen Jahres) Sonst. VB 4.200 an Bank 7.000

Sinn und Zweck von Rückstellungen •

Ziel



o Aufwendungen in dem Jahr erfassen, § In dem sie entstanden sind § Die mit Ihnen verbundene Umsätze realisiert werden o Verluste antizipieren (Verbindlichkeits- bzw. Drohverlustrückstellungen) Notwendigkeit bei Aufwendungen, die o Erst in einer späteren Periode zu Ausgaben oder Mindereinnahmen führen o Deren Bestand, Höhe oder Fälligkeit noch unklar ist Folge: Aufwendungen werden in dem GJ erfasst, in dem sie zu Umsätzen führen Ansatz als Passiva folgt Vollständigkeitsgebot

• •

Rückstellungsarten • Verbindlichkeitsrückstellungen o Zu bilden für ungewisse VB o (1) Verbindlichkeitskriterien müssen erfüllt sein § wirtschaftliche Vermögensbelastung § Außenverpflichtung § Objektivierte Mindestwahrscheinlichkeit o (2) muss dem Grund und/oder der Höhe nach ungewiss sein

• Drohverlustgeschäfte o Zu bilden für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften o Verbindlichkeitskriterien müssen erfüllt sein

• Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung o Zu bilden für Abnutzungserscheinungen/Schäden, die durch vergangene Geschäftstätigkeit entstanden sind und erst in Zukunft behoben werden o VB-Kriterien müssen erfüllt sein (aber keine Außenverpflichtung) o Dafür nur zulässig, wenn Reparatur innerhalb von 3 Monaten nach Abschlussstichtag stattfindet

Ausweis und Bewertung von Rückstellungen •

• •

Im Kontenplan min. 3 RS-Konten zu unterscheiden o Pensionsrückstellungen o Steuerrückstellungen o Sonstige RS Bewertung zum erwarteten Erfüllungsbetrag inkl. Preissteigerungen Abzinsungsgebot bei RS bei Erfüllung nach mehr als einem Jahr o Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 7 (bzw. 10) Jahre o Von der Bundesbank jährlich bekanntgegeben o Ausnahme für Pensionsrückstellungen

Rückstellungen: Aufwand vor Ausgabe ARAP: Ausgabe vor Aufwand

Nicht vergessen Konten zu eröffnen und abzuschließen!! Im Laufe des Jahres t1 werden Schadenersatzforderungen von 40.000 €(Insgesamt 49.000€ in RS) ausgezahlt. Weitere 20.000 € werden von der M-OHG am 20.12.t1 zugestanden und am 05.01.t2 bezahlt. Zahlung in t1: Sonst RS 40.000

an Bank 40.000

Zusage 21.12 t1 Sonst RS 9.000 Sonst Aufwand 11.000 • •

an Sonst VB 20.000

getätigte ZusageàKeine Unsicherheitàkeine RS, sondern VB Ausbuchung der RS zwingend erforderlich!

Sinn und Zweck der Bewertung selbst erstellter VG zu HK • • •

Selbst erstellte VG sind in Höhe ihrer HK zu erfassen Aktivierungsverbot besteht für bestimmte selbst erstellte immaterielle VG Sinn und Zweck: resultiert aus dem Realisationsprinzip o Erst der Umsatzakt erfolgswirksam o Herstellungsvorgang als erfolgsneutrale Vermögensumschichtung o Verhinderung des Ausweises nicht realisierter Gewinne

Methode ohne Inventur: Verbuchung des Rohstoffaufwands direkt beim Abgang. àMaterialaufwand an Materialkonto Methode mit Inventur: Keine Verbuchung des Rohstoffaufwands (obiger BS fällt aus) • Rohstoffverbrauch wird als Saldogröße am Ende des GJ verbucht • AB + Zugänge – EB (lt. Inventur) = Rohstoffverbrauch • Verbuchung des Aufwands erst am Ende des GJ

Zusammensetzung HK FEK +MEK +FGK +MGK +Werteverzehr des AV

=Handelsrechtliche Untergrenze +Verwaltungsgemeinkosten +freiwillige soziale Leistungen +betriebliche Altersvorsorge

=Steuerliche Untergrenze +Zinsen für FK

=Handelsrechtliche und Steuerliche Obergrenze

Erfolgswirkung durch Wahlrecht zu HK-Bestandteilen •





Nichtabsetzten der Erzeugnisse in t1 o Hergestellte Erzeugnisse werden als Fertigerzeugnisse auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen o Bestandsmehrung = Quasi-Erlöse in Gewinn- und Verlustrechnung o Entspricht Erfolgsneutralitätsprinzip: Herstellung ist erfolgsneutral Höhe der ausgewiesenen FE = Höhe der Quasi-Erlöse o Aktivierte HK àerfolgsneutral o Nicht aktivierte HKàerfolgswirksam (Aufwand) Ausübung des Wahlrechts entscheidet o Welcher Anteil der HK erfolgsneutral in t1 ist o Welcher Anteil der HK erfolgswirksam in t1 ist

Fallunterscheidung o Herstellungskostenuntergrenze § Hoher Anteil nicht aktivierter Kosten àhoher Aufwandàgeringer JÜ o Herstellungsobergrenze § Geringer Anteil nicht aktivierter Kostenàgeringer Aufwandàhoher JÜ • Bei Verkauf in t2 o In t1 aktivierte HK gehen nun als Aufwand in die GuV o Nicht aktivierte HK spielen nun keine Rolle mehr (àerfolgsneutral in t2) o Effekte aus t1 gleichen sich in t2 aus o Summe der JÜ in t1 und t2 unabhängig von Ansatz zu Wertober- oder Wertuntergrenze immer gleich ANK werden über das jeweilige Bestandskonto abgeschlossen àRohstoffe an ANK Rohstoffe •

Gesamtkostenverfahren 1. Aufwandskonten abschließen a. GVK an Rohstoffaufwand, Gehälter usw. 2. Fertigerzeugnisse und unf. Erzeugnisse inkl. Bestandsveränderungen abschließen a. FE an Bestandsveränderung (Mehrung) (oder nur FE an GVK) b. SBK an FE (EB) c. BV an Unfertige Erzeugnisse (Minderung) (GVK an un.Er.) d. SBK an Unfertige Erzeugnisse (EB) e. GVK an Bestandsänderungen (Saldo BÄ) (fällt weg) 3. Umsatzerlöse FE abschließen a. UE FE an GVK 4. GVK abschließen a. GVK an EK (Saldo GVK)

Umsatzkostenverfahren 1. Produktionsbezogene Kosten ins Herstellkonto abschließen a. Herstellkonto an Rohstoffaufwand, Gehälter usw. 2. Herstellkonto in „unfertige Erzeugnisse“ abschließen a. Unfertige Erzeugnisse an Herstellkonto 3. Unfertige Erzeugnisse in „Fertigerzeugnisse“ abschließen a. FE an unfertige Erzeugnisse (Saldo u.E.) 4. Fertigerzeugnisse in „UE FE“ abschließen a. UE FE an FE (Saldo FE) 5. Kosten für die Verwaltung und Vertrieb in „UE FE“ abschließen a. UE FE an Gehälter (nicht produktionsbezogener Anteil), usw. 6. UE FE in „GVK“ abschließen a. UE FE an GVK (Saldo (ist bereits der Gewinn)) 7. GVK abschließen a. GVK an EK

Vorteilhaftigkeit des UKV? • • •

• •

International gebräuchlicher und auch in Deutschland bei kapitalmarktorientierten Unternehmen bevorzugt Ausgleich möglicher Informationsdefizite im Vergleich zum GVK o Anhang, Anlagenspiegel, Bilanz UKV regelmäßig bei Mehrproduktunternehmen, Handelsbetrieben sowie Unternehmen mit Serienfertigung wegen besseren Einblicks in Kostenstruktur o Herstellung, Verwaltung, Vertrieb UKV mit besserem Einblick in Beziehung zwischen Kosten und Verkaufsleistung GKV (ist einfacher anzuwenden) eher bei Ein-Produkt-Unternehmen und bei periodenübergreifenden Langfristfertigung o Gefahr UKV bei diesen Unternehmen: nur Ausweis allgemeiner Verwaltungskosten bei fehlendem Absatz in reinen Produktionsjahren

Beide Verfahren führen IMMER zum gleichen Jahresüberschuss àVerfahren beeinflusst Jahresergebnis nicht

Erfolgswirkung Bildung ARAP: EK und Gesamtergebnis steigt, da der Aufwand der Periode sinkt Privatentnahmen: EK¯ GE unverändert, da Privatentnahme erfolgsneutral Zweifelhafte Forderung: EK und GE unverändert, auf Dubiose nur Aktivtausch, erst die Abschreibung ist erfolgswirksam Bildung RS: EK und GE sinkt, da Einbuchung eines Aufwands

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