Prüfung - Klausur externes Rechnungswesen PDF

Title Prüfung - Klausur externes Rechnungswesen
Course Externes Rechnungswesen
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Klausur externes Rechnungswesen...


Description

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

1

FernUniversität in Hagen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Diese Klausur können Sie mit nach Hause nehmen. Es ist nur der Erfassungsbeleg abzugeben!

Klausur: Modul: Termin: Prüfer:

Externes Rechnungswesen (BWL I) Bachelor-A-Modul 31011 23.03.2015, 1530 - 1730 Uhr Univ.-Prof. Dr. J. Littkemann

Jahresabschluss

Buchhaltung Steuerlehre

Summe

Aufgabe

1

2

3

4

5

maximale Punktzahl

80

40

40

30

50

240

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

2

Hinweise für die Bearbeitung 1.

Die Klausur umfasst insgesamt 15 Seiten und besteht aus Aufgaben zu den Kursen „Buchhaltung“, „Steuerlehre“ und „Jahresabschluss“. Außerdem erhalten Sie: Einen Erfassungsbeleg mit den Buch.Nrn. 110 bis 390. Von Ihnen zu bearbeiten und zu erfassen sind die Buch.-Nrn. 110 bis 380. Die Klausur ist im Umfang an den Zeitbedarf angepasst, der aus dem Ausfüllen des Erfassungsbelegs entsteht.

2.

Beachten Sie folgende wichtige Hinweise:  Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Klausurunterlagen. Reklamationen (fehlende, leere oder unleserliche Seiten) sind sofort zu melden!  Der Erfassungsbeleg ist mit Bleistift oder blauem/schwarzen Kugelschreiber auszufüllen!  Auf dem Erfassungsbeleg sind Ihre persönlichen Daten sowie die Mat.-Nr. einzutragen!  Eintragungen sind rechtsbündig vorzunehmen!  Der Erfassungsbeleg darf weder gefaltet noch geheftet werden!  Unterschreiben Sie den Erfassungsbeleg und geben Sie nur diesen ab!  Ohne Eintragung in den Erfassungsbeleg kann eine Bewertung nicht erfolgen!

2.

Zusätzliches Papier ist nicht zugelassen. Gesonderte Lösungsblätter für Nebenrechnungen werden nicht bereitgestellt. Berechnungen können Sie auf den Rückseiten der Klausur vornehmen.

3.

Als Hilfsmittel sind zugelassen: - der Kontenplan aus Kurs 9006 (auch als Internet-Ausdruck). Der Kontenplan darf zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. - die Verwendung eines Taschenrechners (dieser ist dann und nur dann erlaubt), wenn dieser einer der drei folgenden Modellreihen angehört: Casio fx86

Texas Instruments TI 30 X II

Sharp EL 531

Die Verwendung anderer Taschenrechnermodelle wird als Täuschungsversuch gewertet und mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) sanktioniert. Ob ein Taschenrechner einer der drei Modellreihen angehört, können Sie selbst überprüfen, indem Sie die vom Hersteller auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung mit den oben angegebenen Bezeichnungen vergleichen: Bei vollständiger Übereinstimmung ist das Modell erlaubt. Ist die auf dem Rechner angebrachte Modellbezeichnung umfangreicher, enthält aber eine der oben angegebenen Bezeichnungen vollständig, ist das Modell ebenfalls erlaubt. In allen anderen Fällen ist das Modell nicht erlaubt. - wirtschaftlich relevante Gesetze, insbes. HGB, BGB, AktG, GmbHG, PublG und Steuergesetze (als Einzelgesetze oder Gesetzessammlung; nicht zugelassen sind jedoch kommentierte Fassungen sowie aus dem Internet ausgedruckte oder kopierte Gesetzestexte). Die Gesetzestexte (und der Kontenplan) dürfen zwar Unterstreichungen (bzw. Textmarkierungen), aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Zur Gliederung der Gesetzestexte verwendete Klebezettel dürfen keinerlei Beschriftung aufweisen. Unterstreichungen, Textmarkierungen sowie Klebezettel dürfen verschiedenfarbig sein. Die Gesetzestexte, der Kontenplan und ggf. genutzte Klebezettel dürfen auch während der Klausur nicht beschriftet werden! 4.

Lösen Sie zunächst die Aufgaben. Es ist nicht erforderlich, dass Sie zu Beginn die ganze Klausur bis zum Ende durchlesen. Einen Überblick über die Gewichtung der Klausurteile hinsichtlich der Punktzahl gibt die Übersicht auf dem Deckblatt.

5.

Erst nach Bearbeitung sämtlicher Aufgaben sollten Sie mit der Klausur-Erfassung beginnen, weil Sie beim Fortschreiten der Arbeit evtl. früher gemachte Fehler am besten erkennen. Sie sollten aber spätestens ca. 10 Minuten vor Abgabeschluss mit der Erfassung beginnen; denn allein die auf den Erfassungsbeleg übertragenen Ergebnisse sind für die Bewertung relevant.

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015 6.

3

Die Klausur wird ebenso wie Ihre Einsende- und Selbstkontrollarbeiten maschinell bearbeitet. Wenn Sie die Klausur bestanden haben, erhalten Sie einen Leistungsschein. Bei Nichtbestehen werden Sie über das Nichtbestehen informiert. Die Möglichkeit, eine elektronische Kopie des Belegbogens einzusehen, besteht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse. Die genauen Modalitäten hierzu können auf der Internetseite http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/Klausureinsicht.shtml eingesehen werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

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Regeln Teil Buchhaltung Beachten Sie für die Buchungssätze im Teil Buchhaltung die folgenden Regeln: I.

Wenn zu einem Vorgang mehrere Buchungssätze gehören, buchen Sie in der Reihenfolge der Beträge, d. h. den höchsten Betrag zuerst, dann den zweithöchsten, ..., den niedrigsten zuletzt. Ausnahmen von dieser Regel sind nur zulässig, wenn sie in der jeweiligen Teilaufgabe ausdrücklich genannt werden.

II.

Unterlassen Sie vermeidbare "Brutto"-Buchungen mit einem eigentlich zu hohen Betrag auf einem Konto und anschließender Rückbuchung. Beispiel:

Rücksendung (Reklamation) noch nicht bezahlter Handelsware durch einen Kunden, Rechnungsbetrag 10.000 € + 19 % MwSt.

Richtig:

a) 850/140 10.000 €,

b) 175/140 1.900 €

Falsch:

a) 850/140 11.900 €,

b) 175/850 1.900 €

III.

Wenn Sie weniger Buchungssätze formuliert haben, als für den Vorgang vorgesehen sind, dann formulieren Sie als "Auffüller" zum Schluss den Buchungssatz "199/199 1 €". Verwenden Sie diesen Buchungssatz auch, wenn Sie einen Vorgang für nicht buchungsrelevant halten.

IV.

Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt 7 %.

V.

Aufwand und Ertrag, der im Geschäftsjahr verursacht wird, ist so deutlich wie möglich von dem Aufwand und Ertrag zu trennen, der früher verursacht wurde oder später verursacht werden wird.

VI.

Sollten Sie Beträge mit Nachkommastellen zur Eintragung in den Lösungsbogen ermitteln, so runden Sie ab 0,50 (einschließlich) auf volle Beträge auf und unter 0,50 auf volle Beträge ab. Bei aufeinander aufbauenden Aufgaben ist mit den gerundet eingetragenen Beträgen weiter zu rechnen.

Teil Jahresabschluss Sollten Sie Beträge mit Nachkommastellen zur Eintragung in den Lösungsbogen ermitteln, so runden Sie ab 0,50 (einschließlich) auf volle Beträge auf und unter 0,50 auf volle Beträge ab. Bei aufeinander aufbauenden Aufgaben ist mit dem gerundet eingetragenen Beträgen weiter zu rechnen.

Multiple-Choice-Aufgaben Bei Multiple-Choice-Aufgaben werden mögliche Antworten mit aufsteigenden Nummern (z. B. 1, 2, 3, 4, 5) vergeben. Tragen Sie die Nummern der richtigen Aussage in aufsteigender Ziffernfolge in das jeweilige Feld im Lösungsbogen ein. Halten Sie keine der Antworten für richtig, tragen Sie bitte die Ziffernfolge „999“ ein (siehe Beispiel). Beispiel: Halten Sie die Aussagen 1, 3, 4 und 5 in einer Aufgabenstellung für richtig, so tragen Sie unter der vorgegebenen Buchungsnummer in dem vorgegebenen Feld (z. B. bei „Betrag“) die Ziffernfolge 1345 ein. Halten Sie lediglich die Aussagen 3 und 5 für richtig, so tragen Sie die Ziffernfolge 35 ein. Halten Sie nur die Aussage 3 für richtig, so tragen Sie die Ziffer 3 ein. Halten Sie keine der Antworten für richtig, tragen Sie die Ziffernfolge 999 ein.

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

5

Aufgabe 1: Buchhaltung (80 Punkte) Buchen Sie folgende Geschäftsvorfälle. Hinweis: Die Geschäftsvorfälle der einzelnen Teilaufgaben sind unabhängig voneinander zu buchen. a) (35 Punkte) Die Mümmelmann GmbH erhält Mitte Oktober Handelsware von der Müller GmbH. Die Ware hat einen Preis von 1.500 € netto (19 % USt.). Wenige Tage später erfährt die Müller GmbH, dass die Mümmelmann GmbH gegenüber anderen Gläubigern in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Ob die Forderungen gegenüber der Mümmelmann GmbH komplett, zum Teil oder gar nicht ausfallen werden, ist zu diesem Zeitpunkt jedoch unbekannt. Am nächsten Tag ruft der Geschäftsführer der Mümmelmann GmbH bei der Müller GmbH an und bestätigt die Zahlungsschwierigkeiten. Er erklärt, in jedem Fall 40 % der Gesamtforderungen in den nächsten Tagen per Bank anzuweisen. Ob er den Rest auch noch zahlen könne, sei nicht gewiss. Vier Tage später gehen 357,00 € auf das Konto der Müller GmbH ein. Zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass keine weiteren Zahlungen durch die Mümmelmann GmbH mehr geleistet werden können. Buchen Sie den Sachverhalt zum Lieferzeitpunkt (Buch.-Nr. 110 – 120), zum Zeitpunkt der Kenntnis über den Forderungsausfall (Buch.-Nr. 130), zum Zeitpunkt der Kenntnis über die voraussichtliche Ausfallhöhe (Telefonanruf, Buch.-Nr. 140) und zum Zahlungseingang (Buch.-Nr. 150 – 160) sowie die durch den endgültig feststehenden Zahlungsausfall notwendig werdende Korrektur der Umsatzsteuer (Buch.-Nr. 170) aus Sicht der Müller GmbH. Buchungen Lieferung: Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

110

an

120

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Konto-Nr. in € Soll Haben Zusatz

Buchungen Kenntnis Forderungsausfall: Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

130

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag in € Soll Haben Zusatz

Buchungen voraussichtliche Ausfallhöhe (Telefonanruf) Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

140

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag Soll Haben Zusatz in €

Zahlungseingang: Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

150

an

160

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag in € Soll Haben Zusatz

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

6

Korrektur Umsatzsteuer: Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

170

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag Soll Haben Zusatz in €

b) (25 Punkte) Die Stiege GmbH ist Produzent von Holz- und Aluminiumleitern. Eine Charge Leitern (Produktionsdatum 23.02.2015) wurde fehlerhaft produziert, so dass ein hohes Risiko besteht, dass die drittoberste Sprosse bricht, wenn diese belastet wird. Alle Leitern der Charge (100 Stück) wurden zu einem Preis von 23,80 € je Stück (brutto) an einen Zwischenhändler weiterverkauft und der Kaufpreis per Banküberweisung beglichen. Der Fehler fiel auf, als ein Angestellter des Zwischenhändlers aufgrund des Produktionsfehlers von einer der gelieferten Leitern fiel. Der Geschädigte verklagt daraufhin die Stiege GmbH auf 8.500,00 € Verdienstausfall sowie 2.500 € Schmerzensgeld. Es ist zu über 90 % davon auszugehen, dass bei einem Prozess im nachfolgenden Jahr eine Verurteilung droht und die Summe durch die Stiege GmbH an den Geschädigten zu zahlen ist. Ebenfalls wurden alle 100 Leitern an die Stiege GmbH zurückgegeben und eine Rückzahlung des Kaufpreises verlangt. Die Stiege GmbH wird den Kaufpreis erstatten. Nehmen Sie die notwendigen Buchungen den Gerichtsprozess betreffend für das aktuelle Jahr 2015 (Buch.-Nr. 180) sowie die Buchung des Geschäftsvorfalls „Rücksendung“ aus Sicht der Stiege GmbH (Buch.-Nr. 190 – 200) vor. Buchung Gerichtsprozess 2015 Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

180

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag Soll Haben Zusatz in €

Buchungen Rücksendung: Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

190

an

200

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Konto-Nr. Soll Haben Zusatz in €

Bei dem Gerichtsprozess im nachfolgenden Jahr 2016 wird die Stiege GmbH verurteilt, einen Verdienstausfall von 8.500 € zu zahlen. Ebenfalls spricht das Gericht dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 2.000 € zu. Buchen Sie den Sachverhalt aus Sicht der Stiege GmbH (Buch.-Nr. 210-220). Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

210

an

220

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag in € Soll Haben Zusatz

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

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c) (20 Punkte) Die Dorf GmbH schließt mit der Internetfirma A&B AG einen Jahresvertrag über die Bereitstellung eines Internetbreitbandzuganges für das gesamte Unternehmen ab. Der Vertrag wurde am 1. Januar 2015 unterschrieben; die Laufzeit beginnt am 1. April 2015. Das vereinbarte Entgelt in Höhe von 10.000 € (netto) ist am letzten Tag der Vertragslaufzeit fällig, die Zahlung erfolgt per Überweisung. Nehmen Sie die für den Geschäftsvorfall erforderlichen Buchungen in chronologischer Reihenfolge aus Sicht der Dorf GmbH vor. Bei am gleichen Tag anfallenden Buchungen sind die Buchungen entsprechend der Buchungsregel I (absteigende Beträge) zu sortieren. Buchungsnummer (Buch.-Nr.)

Ausführlicher Buchungssatz

230

an

240

an

250

an

260

an

reduzierter Buchungssatz (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Konto-Nr. Betrag Soll Haben Zusatz in €

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

8

Aufgabe 2: Steuerlehre (40 Punkte) a) (6 Punkte) Welche der folgenden Aussagen zu Besitzsteuern sind richtig? Aussage 1:

Besitzsteuern sind Steuern, deren Bemessungsgrundlage ausschließlich an einen Besitz anknüpfen.

Aussage 2:

Bemessungsgrundlage für Besitzsteuern ist ausschließlich das Vermögegen eines Unternehmens oder einer Privatperson.

Aussage 3:

Die Mineralöl-, Bier- und Tabaksteuer gehören zu den Besitzsteuern, da sie an den Besitz von Mineralöl, Bier und Tabak anknüpfen.

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 270

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2a)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Haben in € Antwort zu Aufgabe 2b)

Zusatz

Antwort zu Aufgabe 2c)

b) (6 Punkte) Welche der folgenden Aussagen zur Steuerhoheit sind richtig? Aussage 1:

In der Bundesrepublik Deutschland hat grundsätzlich ausschließlich der Bund das Recht, Steuern zu erheben (Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes).

Aussage 2:

In der Bundesrepublik Deutschland kann der Bund das Recht, Steuern zu erheben dauerhaft auf die Bundesländer übertragen (Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder).

Aussage 3:

Den Gemeinden steht das Recht zu, die Hebesätze der Realsteuern, d. h. der Gewerbeund der Grundsteuer, festzusetzen.

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 270

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2a)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Haben in € Antwort zu Aufgabe 2b)

Zusatz

Antwort zu Aufgabe 2c)

c) (8 Punkte) Wichtige förmliche Steuergesetze sind: Aussage 1:

die Ordnung zur Bemessung von Steuergrundlagen,

Aussage 2:

die Abgabenordnung,

Aussage 3:

das Gewerbesteuergesetz,

Aussage 4:

das Kapitalgesellschaftensteuergesetz.

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 270

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2a)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Haben in € Antwort zu Aufgabe 2b)

Antwort zu Aufgabe 2c)

Zusatz

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

9

d) (6 Punkte) Welche Steuern gehörten 2008 zu den fünf Steuerarten mit dem höchsten Einnahmen in der Bundesrepublik Deutschland?1 Aussage 1:

die Erbschaftsteuer,

Aussage 2:

die Grunderwerbsteuer

Aussage 3:

die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer).

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 280

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2d)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Haben in € Antwort zu Aufgabe 2e)

Zusatz

Antwort zu Aufgabe 2f)

e) (6 Punkte) Welche der folgenden Aussagen zur Körperschaftsteuer sind richtig? Aussage 1:

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die in § 1 Abs. 1 KStG aufgeführten Körperschaften, sofern sie ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben.

Aussage 2:

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer mit progressivem Steuertarif.

Aussage 3:

Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer.

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 280

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2d)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag in € Haben Antwort zu Aufgabe 2e)

Zusatz

Antwort zu Aufgabe 2f)

f) (8 Punkte) Welche der folgenden Aussagen zur Einkommensteuer sind richtig? Aussage 1:

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören alle Löhne, Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge, die Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses erhalten.

Aussage 2:

Ein Steuerpflichtiger darf innerhalb eines Besteuerungszeitraums (Veranlagungszeitraums) Einkünfte aus nur einer Einkunftsart der in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkunftsarten beziehen.

Aussage 3:

Die Steuer laut Splittingtarif beträgt das 1,5-fache des Steuerbetrages, der sich für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens ergeben würde.

Aussage 4:

Die Einkommensteuer beinhaltet mindestens eine Zone mit progressivem Verlauf des Grenzsteuersatzes.

Buchungsnummer (Buch.-Nr.) 280

1

Konto-Nr. Soll Antwort zu Aufgabe 2d)

- Ihre Antwort/Ihre Markierung (Diese Eintragung in den Belegbogen übernehmen!) Betrag Haben in € Antwort zu Aufgabe 2e)

Zusatz

Antwort zu Aufgabe 2f)

Die Abfrage wird für das Jahr 2008 vorgenommen, da hierfür im Skript die entsprechenden Werte angegeben sind. Die Größenordnungen der Steuereinnahmen sind auch für die nachfolgenden Jahre analog.

Klausur: Externes Rechnungswesen (BWL I), 23.03.2015

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Aufgabe 3: Jahresabschluss (40 Punkte) In dem Anlagenspiegel der Morgengenuss GmbH sollen Sie für die Position "Maschinen" die folgenden Geschäftsvorfälle der...


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