Fragenkatalog ERW 3 PDF

Title Fragenkatalog ERW 3
Course Externes Rechnungswesen
Institution FernUniversität in Hagen
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Fragenkatalog mit antworten PDF...


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Für die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer gilt für die Ertragshoheit, d. h. das Recht auf das Steueraufkommen aus diesen Steuern, das Verbundsystem. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Gemeinschaftssteuern. Aussage 8 Unter der Steuerhoheit versteht man die Gesetzgebungshoheit, die Ertragshoheit und die Vertragshoheit. Aussage = falsch. Unter Steuerhoheit werden verstanden die Gesetzgebungshoheit, die Ertragshoheit und die Verwaltungshoheit. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.4, Randmarginalie Steuerhoheit. Aussage 9 Die Ertragshoheit kann in unterschiedlicher Weise geregelt werden. Unterscheiden lassen sich die Regelungen nach dem Trennsystem, nach dem Verbundsystem und nach unterschiedlichen Kombinationen von Trenn- und Verbundsystem. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Ertragshoheit. Aussage 10 Das deutsche Verfassungsrecht enthält eine Kombination aus Trennund Verbundsystem. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Gemeinschaftssteuern. Aussage 11 Bei Anwendung des Trennsystems wird das Steueraufkommen aus jeder einzelnen Steuerart ausschließlich einer bestimmten Gebietskörperschaft zuerkannt. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Ertragshoheit. Aussage 12 Bei Anwendung des Verbundsystems sind einzelne öffentliche Hände nach einem bestimmten Schlüssel am Steueraufkommen beteiligt. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Ertragshoheit.

Aussage 13 Bei Anwendung des Überordnungssystems kann die übergeordnete öffentliche Einheit die Verteilung an untergeordnete öffentliche Einheiten festsetzen. Aussage = falsch. Es gibt bei der Regelung des Rechts auf das Steueraufkommen kein Überordnungssystem.!Siehe Kurs 00034, Kap. 1.5, Randmarginalie Ertragshoheit. Kap. 2.2 Steuerpflichtige, Steuerschuldner, Steuerzahler Aussage 1 Steuerpflichtige können nur natürliche Personen, Zusammenschlüsse natürlicher Personen und Kapitalgesellschaften sein. Aussage = falsch. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerpflichtiger. Statt „nur“ müsste es „vor allem“ heißen. Neben natürlichen Personen, Zusammenschlüssen natürlicher Personen und Kapitalgesellschaften sind nämlich weitere Steuerpflichtige denkbar. Aussage 2 Steuerpflichtiger ist jeder, der eine ihm durch ein Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat. Aussage = richtig. Siehe dazu auch Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerpflichtiger. Aussage 3 Steuerpflichtiger ist nach der Abgabenordnung jeder, der eine ihm durch ein Steuergesetz auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerpflichtiger. Aussage 4 Eine Steuerschuld entsteht erst aufgrund eines besonderen Tätigwerdens einer Finanzbehörde. Aussage = falsch. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerschuldner. Eine Steuerschuld entsteht schon mit der Tatbestandsverwirklichung, an die ein Steuergesetz eine Leistungspflicht anknüpft und gerade nicht erst aufgrund des besonderen Tätigwerdens einer Finanzbehörde (§ 38 AO).

Aussage 5 Steuerschuldner ist jeder, der einen Tatbestand verwirklicht, an den ein Steuergesetz eine Leistungspflicht knüpft. Aussage = richtig. Siehe dazu auch Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerschuldner. Aussage 6 Steuerschuldner ist derjenige, der aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Steuerschuld an den Fiskus entrichtet. Aussage =!falsch. Steuerschuldner ist derjenige, der einen Tatbestand verwirklicht, an den ein Steuergesetz eine Leistungspflicht knüpft. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalien Steuerschuldner und Steuerzahler. Aussage 7 Steuerzahler ist derjenige, der aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Steuerschuld an den Fiskus entrichtet. Aussage = richtig. Siehe dazu auch Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerzahler. Aussage 8 Steuerzahler ist jeder, der einen Tatbestand verwirklicht, an den ein Steuergesetz eine Leistungspflicht knüpft. Aussage = falsch. Steuerzahler ist jeder, der aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Steuerschuld an den Fiskus entrichtet.!Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalien Steuerschuldner und Steuerzahler. Aussage 9 Steuerschuldner und Steuerzahler sind immer identisch. Aussage = falsch. Gegenbeispiel Lohnsteuer: Der Arbeitnehmer ist Steuerschuldner, der Arbeitgeber Steuerzahler. Siehe dazu auch Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerzahler. Aussage 10 Der Arbeitnehmer ist Steuerzahler, der Arbeitgeber hingegen Steuerschuldner.

Aussage = falsch. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.2, Randmarginalie Steuerzahler. Der Arbeitnehmer ist Steuerschuldner, der Arbeitgeber hingegen Steuerzahler. Kap. 2.4 Finanzgerichtsbarkeit Aussage 1 Das Steuerrecht hat eine eigene Gerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit. Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.4, Randmarginalie Gerichte. Aussage 2 Gericht der Finanzgerichtsbarkeit ist im Bund der Bundesfinanzhof. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 2.4, Randmarginalie Gerichte. Kap. 3.2 Rechtsquellen der Besteuerung Aussage 1 Rechtsquellen der Besteuerung sind die Gesetze, in erster Linie die Steuergesetze. Aussage = richtig. Siehe Kap. 3.2, Seite 12, Randmarginalie Steuergesetze. Aussage 2 Eine Besteuerung ohne gesetzliche Grundlage ist rechtswidrig. Aussage = richtig. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Siehe Kap. 3.2, Seite 12, Randmarginalie Steuergesetze. Aussage 3 Gesetze im materiellen Sinne sind alle Rechtsnormen, die in einem förmlichen, verfassungsmäßig vorgeschriebenen Verfahren zustande kommen, ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet worden sind.

Aussage = falsch. Die Aussage ist für Gesetze im formellen Sinne richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie Gesetze im formellen Sinne. Aussage 4 Gesetze im formellen Sinne sind alle Rechtsnormen, die in einem förmlichen, verfassungsmäßig vorgeschriebenen Verfahren zustande kommen, ordnungsgemäß ausgefertigt und verkündet worden sind. Aussage = richtig. Siehe Kap. 3.2, Randmarginalie Gesetze im formellen Sinne. Aussage 5 Gesetze im materiellen Sinne sind alle abstrakten und generellen Regeln, die zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet für alle Personen verbindlich sind und von der staatlichen Gewalt garantiert werden. Aussage = richtig. Siehe Kap. 3.2, Seite 13, Randmarginalie Gesetze im materiellen Sinne. Aussage 6 Gesetze im formellen Sinne sind alle abstrakten und generellen Regeln, die zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Gebiet für alle Personen verbindlich sind und von der staatlichen Gewalt garantiert werden. Aussage = falsch. Die Aussage ist für Gesetze im materiellen Sinne richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie Gesetze im materiellen Sinne. Aussage 7 Neben den förmlichen Gesetzen gibt es eine Vielzahl von Rechtsnormen, die ausschließlich Gesetze im materiellen Sinne sind. Hierbei handelt es sich um Rechtsverordnungen. Aussage = richtig. Siehe Kap. 3.2, Seite 13, Randmarginalie Rechtsverordnungen. Aussage 8 Alle materiellen Gesetze, also sowohl die förmlichen Gesetze als auch die Rechtsverordnungen, sind als Rechtsnormen allgemein verbindlich. Sie sind demnach auch nur von den Behörden und den Gerichten zu beachten.

Aussage = falsch. Siehe Kap. 3.2, Seite 13, Randmarginalie Verbindlichkeit von Gesetzen. Alle materiellen Gesetze sind sowohl von den einzelnen Staatsbürgern als auch von den Behörden und den Gerichten zu beachten. Aussage 9 Gesetze im formellen sind zugleich fast alle auch Gesetze im materiellen Sinne, die Steuergesetze sind es ausnahmslos. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie Gesetze im materiellen Sinne. Aussage 10 Die Ordnung zur Bemessung von Steuergrundlagen ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Es existiert keine Ordnung zur Bemessung von Steuergrundlagen. Aussage 11 Die Abgabenordnung ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie Wichtige formelle Steuergesetze. Aussage 12 Das Gewerbesteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie Wichtige formelle Steuergesetze. Aussage 13 Das Kapitalgesellschaftensteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Es existiert kein Kapitalgesellschaftensteuergesetz. Aussage 14 Das Einkommensteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalien Gesetze im formellen Sinne und Wichtige formelle Steuergesetze. Aussage 15 Das Abgabensteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Ein Abgabensteuergesetz existiert nicht.

Aussage 16 Das Umlagensteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Ein Umlagensteuergesetz existiert nicht. Aussage 17 Das Körperschaftsteuergesetz ist ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = richtig. Siehe Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalien Gesetze im formellen Sinne und Wichtige formelle Steuergesetze. Aussage 18 Ein wichtiges förmliches Steuergesetz ist das Ertragsteuergesetz (EStG). Aussage!= falsch. Ein Ertragsteuergesetz existiert nicht, die Abkürzung EStG steht für das Einkommensteuergesetz. Aussage 19 Ein wichtiges förmliches Steuergesetz (in der Bundesrepublik Deutschland) ist das Kapitalsteuergesetz (KStG). Aussage!= falsch. Ein Kapitalsteuergesetz existiert nicht, die Abkürzung KStG steht für das Körperschaftsteuergesetz. Aussage 20 Ein wichtiges förmliches Steuergesetz ist!die Aufwandordnung (AO). Aussage!= falsch. Eine!Aufwandordnung existiert nicht, die Abkürzung AO steht für die Abgabenordnung. Aussage 21 Ein wichtiges förmliches Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausgabenordnung (AO) Aussage = falsch. Eine Ausgabenordnung existiert nicht, die Abkürzung AO steht für die Abgabenordnung. Aussage 22 Ein wichtiges förmliches Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist das Erlössteuergesetz (EStG). Aussage!= falsch. Ein Erlössteuergesetz existiert nicht, die Abkürzung EStG steht für das Einkommensteuergesetz. Aussage 23

Ein wichtiges förmliches Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland ist das Gewinnsteuergesetz. Aussage!= falsch. Ein Gewinnsteuergesetz existiert nicht, die Abkürzung GewStG steht für das Gewerbesteuergesetz. Aussage 24 Das Erwerbsteuergesetz (EStG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges!förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Erwerbsteuergesetz (EStG). Aussage 25 Das Grundeinkommensteuergesetz (GEStG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage!= falsch. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Grundeinkommensteuergesetz (GEStG). ! Aussage 26 Das!Umsatzsteuergesetz (UStG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = richtig. Siehe dazu auch Kurs 00034, Kap. 3.2, Randmarginalie wichtige!formelle Steuergesetze. Aussage 27 Das Arbeitnehmersteuergesetz (AnStG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges förmliches Steuergesetz. Aussage = falsch. Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland kein Arbeitnehmersteuergesetz (AnStG). Aussage 28 Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Einkünfte oder Vermögensteile eines Steuerpflichtigen nur in einem Land besteuert werden. Aussage!= falsch. Es soll gerade verhindert werden, dass eine Besteuerung sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgt. Aussage 29 Durch Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindert werden, dass die Besteuerung im Inland durch eine Anrechnung der im anderen Vertragsstaat gezahlten Steuern gemindert oder beseitigt wird....


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