Klausur Investition - Vorlesungsnotizen 10 PDF

Title Klausur Investition - Vorlesungsnotizen 10
Author Nils Riekeberg
Course Finanzierung und Investition
Institution Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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Summary

Klausur Investition Kapitel B: Fremdfinanzierung Fremdfinanzierung liegt vor, wenn dem Unternehmen von externen Kapitalgebern Finanzmittel auf Kreditbasis für einen vertraglich begrenzten Zeitraum oder Sachleistungen, die erst später zu zahlen sind, zur Verfügung gestellt werden. Formen des Fremdkap...


Description

Klausur Investition Kapitel B: Fremdfinanzierung Fremdfinanzierung liegt vor, wenn dem Unternehmen von externen Kapitalgebern Finanzmittel auf Kreditbasis für einen vertraglich begrenzten Zeitraum oder Sachleistungen, die erst später zu zahlen sind, zur Verfügung gestellt werden. Formen des Fremdkapitals: 1. Warenkredite  Bereitstellung von Zahlungsmitteln, Sachleistungen oder Zahlungszielen im Zusammenhang mit Warenlieferungen  Lieferantenkredit = Erhalten Ware im Voraus und können es schon nutzen; spätere Bezahlung  Kundenkredit = Anzahlung (Baugewerbe: Bevor sie anfangen zu bauen  Anzahlung) 2. Geldkredite  Bereitstellung von Zahlungsmitteln an den Kreditnehmer mit festgelegten Rückzahlungsvereinbarungen  Bspw.: Kontokorrentkredit  Konto darf man überziehen; Betriebsmittelkredit; Immobilienkredit; Schuldscheindarlehen 3. Sonderformen  Leasing  Factoring (Verkauf von Forderungen)  Projektfinanzierung  Finanzierungshilfen 1. Wesen der Fremdfinanzierung - Merkmale der Fremdfinanzierung:  Als Fremdkapitalgeber treten vor allem Kreditinstitute, Versicherungen, Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen auf  Kredite sind geregelt in den §607 ff. BGB  „Vertragsfreiheit“  Insbesondere bei Kreditfinanzierung bei Banken: Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach §18 Kreditwesengesetz; mit Ausnahme von Privatpersonen  Vertraglich vereinbarter Kapitaldienst (beinhaltet Tilgung und Zinsen; machen Kapitaldienst aus)  i.d.R. werden Kreditsicherheiten verlangt, damit der Kapitalgeber sein Risiko eingrenzen kann  Zinsen können fest oder variabel vereinbart werden  feste Zinsen: Fester Zinssatz über die festgeschriebene Zeit;  variable Zinsen: Zinssatz je nach Jahr (Risiko der Zinssteigerung; weniger Zinsen bei Zinssenkung)  Zinsen sind Aufwand und mindern den Gewinn; Tilgung nicht  Die Machtverhältnisse und die Geschäftsführung bleiben in der Regel unverändert (Geschäftsführung etc.)  Durch Aufnahme von Fremdkapital ist eine Steigerung der Eigenkapitalrentabilität möglich 2. Kreditfinanzierung  Grundlage: Kreditvertrag §§ 607 ff. BGB

Voraussetzungen zur Kreditvergabe

-

1. Kreditfähigkeit  Fähigkeit Kreditverträge rechtswirksam abschließen zu können  Geschäftsfähige Person (über 18-jährige natürliche Personen + juristische Personen  voll geschäftsfähig)  Nicht kreditfähig: Personengesellschaften (keine natürlichen oder juristischen Personen); Vertrag wird dann mit Gesellschaftern geschlossen 2. Kreditwürdigkeit Kreditwürdigkeitsprüfung  Persönlich  Privatperson Zuverlässigkeit; berufliche und fachliche Qualifikation; Leistungsbereitschaft; Vertrauen  Unternehmen  Materiell  Privatpersonen  vorhandenes Vermögen(Sicherheiten?); bestehende Schulden; Einkommensverhältnisse; Familienverhältnisse  Unternehmen  gegenwärtige wirtschaftliche Lage; Liquidität; zukünftige Ertragslage; Vermögens- und Kapitalstruktur

Kreditantrag

Prüfung der Kreditfähigkeit

Prüfung der Kreditwürdigkeit

Kreditvertrag

Bestandteile Kreditvertrag: -

-

-

Kreditart Kredithöhe Laufzeit Tilgung  Festdarlehen (Gesamten Kreditbetrag nach Ablauf der Laufzeit zurückzahlen; am Ende gesamten Betrag auf einmal)  Annuitätendarlehen (Gleichbleibender Betrag während der Laufzeit jedes Jahr)  Ratendarlehen (gleichbleibende Tilgung + Zinsen werden weniger) Zinssatz p.A. (pro Jahr/ per Anno)  Variabler Zins  Fester Zins Provision Bearbeitungsgebühren Kreditsicherheiten (Versicherungen)

2.2 Kreditarten 1. Nach der Laufzeit  Kurzfristige Kredite: Laufzeit bis 6 Monate  Mittelfristige Kredite: Mehr als 6 Monate bis 4 Jahre  Langfristige Kredite: Mehr als 4 Jahre 2. Nach der Bereitstellung  Bar- & Buchkredit

 Kreditleihe (Wechselkredit; Avalkredit)  Warenkredite (Kunden- und Lieferantenkredite) 3. Nach dem Verwendungszweck  Investitionskredite  Betriebsmittelkredite  Überbrückungskredite  Zwischenkredite 4. Nach der Sicherheit  Personalkredite  Realkredite Beispiel: Unternehmen braucht Überbrückungskredit mit der Laufzeit 4 Monat  Kurzfristiger Kredit, Überbrückungskredit, Bar- und Buchkredit Kredit für Bau eines Kraftwerkes: langfristig, Bar- und Buchkredit, Investitionskredit

-

2.2.1 Lieferantenkredit Der Lieferant räumt uns ein Zahlungsziel ein Skonto: Preisnachlass für vorzeitige Zahlung

Beispiel: Rechnungsdatum 10.09, Zahlungsziel 30 Tage, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 3% Skonto; Rechnungsbetrag 10.000 €

Übung: Rechnungsdatum 10.05; Rechnungsbetrag 20.000 €, Zahlungsziel 30 Tage; bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 2% Skonto 1. Ermitteln Sie den Jahreszins des Skontos 2. Ermitteln Sie in € den Vorteil bei Ausnutzung des Skontos, wenn das Konto überzogen werden muss. Zins 11% p.a. 1. 10.05 – 10.06 Zahlungsfrist; 17.05 19600 € zu zahlen  23 Tage (von 17.05-10.06) = 2%  360 Tage = 31,3% 2. 19.600 x 11% x 23 Tage = 137,74€ 360 Tage 400€ - 137,74= 262,26€ an Ersparnis

2.2.2 Kundenkredit - Liegt vor, wenn der Kunde eine Anzahlung leistet - Üblicherweise bei Bauunternehmen; Großprojekten; unsicheren Kunden 2.2.3 Kontokorrentkredit/ Dispositionskredit - Teuerste Kredit; Hohe Zinssätze werden verlangt - Konto darf überzogen werden Beispiel: 03.04 Guthaben 20.000€ 04.04 Abbuchung 45.000 € -25.000 08.04 Abbuchung 10.000 € -35.000 10.04 Zahlungseingang 50.000 € +15.000 Zinssatz 12% p.a. Zinsen: 25.000€ x 12% x 4 = Zinsen vom 4-7.4 auf die 25000 € 360 35.000 x 12% x 2 Tage = Zinsen vom 8.4-9.4 auf die 35.000 € 360 2.2.4 Darlehen Ausgabe:  Zum Nennwert oder mit Disago (Abgeld) = im Voraus gezahlter Zins  Vorteil Disagio:  Während der Laufzeit geringerer Kapitaldienst  Bei manchen Unternehmen ist der Disagio Aufwand, d.h. weniger Gewinn, d.h. weniger Steuern z.B.: Darlehen 100.000 € - Disagio 3.000 € (3%)  Vorabzins  Aufwand  Gewinnminderung  geringere Steuern = Auszahlungsbetrag 97.000 € Mögliche Kondition: - Nennwert 5% p.a. - Mit Disagio 2% z.B. 3% p.a. Darlehen nach Art der Rückzahlung 1. Tilgungsdarlehen  Annuitätendarlehen (gleichbleibender Betrag)  Ratendarlehen (Tilgen immer; zahlen Zinsen vom Restbetrag) 2. Fälligkeitsdarlehen  Tilgung am Ende der Laufzeit Finanzierung – 12.04.2017 Tilgung mit fallenden Annuitäten: 100.000€, Zinssatz 10% p.a.; Laufzeit 5 Jahre, monatliche Tilgung: 1.667,67€ Monat

Darlehenssumm e

April

100.000

Zinsen (Restbetrag * Zinssatz/12) 833,33

Tilgung

1666,67

Annuität (Zins+ Tilgung) 2500€

Darlehenssumm e am Ende 98333,33€

Mai Juni Juli August

98333,33 96666,66 95000 93333,33

819,44 805,55 791,67 777,78

1666,67 1666,67 1666,67 1666,67

2486,11 2472,23 2458,34 2444,45

96666,66€ 95000 93333,33 91666,66

Tilgung mit gleichbleibender Annuität: -

Darlehenssumme 100.000€, Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 10% p.a., monatliche Annuität 2300€

Monat

Darlehenssumm e 100.000 98533,33 97054,44 95563,23 94059,59

April Mai Juni Juli August

Zinsen

Tilgung

Annuität

833,33 821,11 808,79 796,36 783,83

1466,67 1478,89 1491,21 1503,64 1519,17

2300 2300 2300 2300 2300

Darlehenssumm e am Ende 98.533,33 97054,44 95563,23 94059,59 92543,42

2.2.5 Betriebsmittelkredit -

Mittelfristiger Kredit für bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Autos) Sicherheiten: Das angeschaffte Objekte; Sicherungsübereignung (Besitzer ist Kunde, Eigentümer Verkäufer) Kreditnehmer wird Besitzer (= tatsächliche Herrschaft über eine Sache) Kreditgeber wird Eigentümer (= rechtliche Herrschaft über eine Sache) - Rechte und Pflichten des Kreditnehmers:  Die vertragsgemäße Übereignung des Sicherungsgutes an den Kreditgeber  Das Recht zum Besitz des Sicherungsgutes  Pflicht zu sorgfältiger Verwahrung und pfleglicher Behandlung  Pflicht zur Versicherung des Sicherungsgutes  Pflicht zur Anzeige bei eventueller Beschädigung, Zerstörung oder sonstigen Wertverlusten des Sicherungsgutes  Pflicht zur Rückübereignung des Sicherungsgutes nach Tilgung des Darlehens  Pflicht von der Eigentümerstellung nur zum Zwecke der Sicherung Gebrauch zu machen  Pflicht sich bei der Verwertung an die im Sicherungsvertrag getroffene Vereinbarung zu halten  Ein Verwertungserlös ist an den Kreditnehmer auszuzahlen Beispiel: Betriebsmittelfinanzierung

-

Pkw-Finanzierung: 30.000 €, Laufzeit 6 Jahre, monatliche Tilgung 416,67 € - Nach genau 5 Jahren kann der Kapitalnehmer den Kapitaldienst nicht mehr begleichen - Sicherungsübereignung: Kreditgeber wird Eigentümer; Kreditnehmer wird Besitzer - Zwangsweiser Verkauf des PKW, Verkaufspreis 4900€ - Restschuld des Kreditnehmers beträgt: 5000 € - Verbleibende Schuld 100€ (5000 Restschuld – 4900 Restwert)

Alternativ: Verkaufserlös 5900 €, Restschuld 5000 € -

900 € abzgl. Kosten sind an den Kreditnehmer auszuzahlen

2.2.6 Konsumentenkredit (=Kleinkredit) -

Ratenkredit

2.3 Kreditsicherheiten -

-

Personalkredite (Personalsicherheiten)  Bürgschaft  Zession  Wechselabsicherung Realkredite (Realsicherheiten)  Grundpfandrechte  Sicherungsübereignung  Verpfändung (Pfand)  Eigentumsvorbehalt

2.3.1 Personalkredite 2.3.1.1 Bürgschaft  Im Rahmen der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzusetzen. a. Ausfallbürgschaft 2 Kreditgeber = Gläubiger

Kreditnehmer = Hauptschuldner

3 4

1 6

5

Bürg e= Dritt schu ldne r

7

1 2 Kreditgewährung 3 Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung 4 Erfolglose Zahlungsvoll 5 Zahlungsaufforderung 6 Zahlung 7 Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrags b. Selbstschuldnerische Bürgschaft Bürge  Bürgschaftsübernahme für Kreditnehmer an den Kreditgeber 2 Kreditgewährung von Kreditgeber zu Kreditnehmer 3 Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung von Kreditnehmer zu Kreditgeber 4 Zahlungsaufforderung an Bürge von Kreditgeber 5 Zahlung von Bürge an Kreditgeber

Bürgschaftsübernahme

6 Anspruch auf Rückzahlung des Bürgen an Kreditnehmer

Sonderform der Bürgschaft: -

Avalkredit  Bsp.: Großprojekt  Rechnungssumme 13.000.000€, 5% Sicherheitseinbehalt  Auszahlung erfolgt in voller Höhe. Die Bank übernimmt die Bürgschaft für die 5%  Aval Gebühr wird fällig

Merkmale Avalkredit: -

Haftung des Kreditinstituts für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers Keine Kreditwürdigkeitsprüfung durch den Gläubiger Aval-Provision

2.3.1.2 Wechselkredit – NICHT!!!!

2.3.1.3 Die Zession 

 



Offene Zession  Bei der offenen Zession wird die Forderungsabtretung dem Drittschuldner (= Kunde des Kreditnehmers) vom Kreditnehmer mitgeteilt. Stille Zession Siehe Zettel Globalzession  Hierbei werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen über einen ganz bestimmten Kundenkreis abgetreten Mantelzession  Hierbei verpflichtet sich der Kreditnehmer laufend Forderungen in einer bestimmten Geld-Höhe abzutreten

Wichtige Merkmale von Zessionen: 1. 2. 3.

Bilanzieller Forderungsausweis (Forderung, die abgetreten wurde, erscheint in der Bilanz) Vermögen = Kapital (Fremd + Eigenkapital) Vermögen – Fremdkapital= Eigenkapital Beleihungsgrenze bei 70% Forderungsmanagement bleibt bestehen (Ich selber muss meine Forderungen überwachen)

2.3.2 Realkredite -

Reale Vermögenswerte stellen die Sicherheit dar!

2.3.2.1 Lombardkredit (Lombardsicherheit)  Pfandvertrag  PS4 zum Pfandhaus

Mögliche Vermögenswerte, die als Pfand hinterlegt werden können: -

Bewegliche Sachen Edelmetalle Wertpapiere

Finanzierungskosten: -

Lombardzinsen, wesentlich höher als Kreditzinsen Kreditprovision zu den Lombardzinsen Versicherungsprämien

2.3.2.2 Sicherungsübereignung -

Vermögenswerte dienen als Sicherheit

Kreditgeber und Kreditnehmer schließen Sicherungsübereignungsvertrag + schließen Kreditvertrag -

-

Vorteil:  Kreditnehmer bleibt Besitzer + kann Sache weiter nutzen  Kreditgeber: kann bei Nichterfüllung der Kreditverpflichtungen seine Eigentumsrechte geltend machen Nachteile:  Der Kreditnehmer kann nicht als Eigentümer handeln  Der Kreditnehmer hat erhöhte Aufwendungen für Wartung und Versicherung  Kreditgeber: Gefahr der Weiterveräußerung

2.3.2.3 Eigentumsvorbehalt -

Typische Kreditabsicherung beim Lieferantenkredit Wareneinkauf mit verspäteter Bezahlung; Lieferant hat das Recht auf die Waren; Lieferant bleibt Eigentümer, bis die Rechnung bezahlt ist

Umfang des Eigentumsvorbehalts a. Einfacher Eigentumsvorbehalt  Hier hat der Lieferer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und die Sachen zurückzufordern, falls der Kunde (Kreditnehmer) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt erlischt allerdings, wenn die Sache an einen gutgläubigen Dritten weiterveräußert oder verarbeitet wurde b. Verlängerter Eigentumsvorbehalt  Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt tritt der Käufer (Kreditnehmer) bereits im Voraus die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sachen an den ursprünglichen Lieferanten ab.  Beispiel: Lieferant X verkauft Waren an den Einzelhändler Y zu 10.000 €. Der Einzelhändler verkauft die Waren an den Privatkunden Z zu 15.000 €.  Die Forderung des Einzelhändlers geht auf den Lieferanten X über  Der einfache Eigentumsvorbehalt erlischt aus folgenden Gründen:  Bei vollständiger Zahlung  Bei Verarbeitung der Ware  Bei Verbrauch der Ware

 Veräußerung an einen gutgläubigen Dritten c. Erweiterte Eigentumsvorbehalt  Hierbei erstreckt sich das Vorbehaltsrecht des Lieferanten auf alle Lieferungen des Kunden 2.3.2.4 Grundpfandrechte 3. Finanzierung durch Schuldverschreibungen -

-

Die Schuldverschreibung verbrieft eine Zahlungsverpflichtung an den jeweiligen Inhaber der Urkunde (Inhaberschuldverschreibungen) oder an eine bestimmte, in der Urkunde genannte, Person (Namensschuldverschreibung) Nur emissionsfähige Unternehmen können Schuldverschreibungen emittieren Schuldverschreibungen können emittiert werden von:  Unternehmen mit einwandfreier Bonität (Industrieobligationen)  Kreditinstitute  Pfandbriefe  Staatsanleihe  bei Bund und Ländern  Sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts  Kommunalanleihen  Spezialinstitute, z.B. KFW  Bankobligationen

Voraussetzung für die Finanzierung durch die Schuldverschreibungen ist die Emissionsfähigkeit. Es wird folglich eine sehr gute Bonität vorausgesetzt. Wichtige Kriterien beim Emissionsrating: -

Ertragskraft des Schuldners Kapitalausstattung des Schuldners Der Verwendungszweck der Kapitalaufnahme Sicherheitspotential des Schuldners Länderrisiko Informationspolitik des Schuldners  Daraus wird ein Rating entwickelt

Ratingstufen Rating AAA

Bonitätsurteil Höchste Bonität

AA A BBB BB B . . . D

Keine Bonität

Charakterisierung Es ist unwahrscheinlich, dass der Kapitaldienst in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird

Bei der Fremdemission beauftragt der Emittent ein Emissionskonsortium mit der Unterbringung der Emission am Kapitalmarkt. Emissionskonsortien sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (BgR), die sich nur für einen bestimmten Zweck, einer Neuemission auf dem Kapitalmarkt, bilden.

Zwischen den Konsortien wird ein Konsortialvertrag geschlossen.

Inhalte eines Konsortialvertrags -

Wesentlicher Bestandteil:  Namen der Konsortien  Konsortialquote  KonsortialführerIn  Zweck und Dauer der Konsortialbildung  Pflichten und Rechte der Konsorten (Ausschüttung, Haftung)

-

Vertrag zwischen Emittenten und Konsortien  Inhalte Emissionsvertrag:  Art und Umfang des Konsortiums  Preisfindung für die Emission (zu welchem Preis sollen die Schuldverschreibungen herausgegeben werden?)  Verkaufsprospekt  Konsortialvergütung  Börsenzulassung  Kurspflege  Emissionstermin  Art und Umfang der Publizitätsmaßnahmen Finanzierung 03.05

3.2 Arten der Schuldverschreibungen a. Industrieobligationen 

-

Schuldverschreibungen von - Industrie- Handels- Dienstleistungs- Versorgungsunternehmen Mit hoher Bonität zur Finanzierung langfristiger Investitionen Ausstattung bezeichnet Bedingungen zu denen die Kapitalaufnahme und die Verbriefung erfolgen sollen Wesentliche Inhalte: - Volumen der Anleihe - Währung - Stückelung - Nominalverzinsung - Ausgabekurs - Rückzahlungskurs - Laufzeit - Rückzahlungsmöglichkeiten - Sicherheiten /-stellungen - Kündigungsmöglichkeiten

b. Wandelschuldverschreibungen

- nach Ablauf einer bestimmten Frist besteht das Recht auf Umtausch in eine Aktie des emittierenden Unternehmens -

-

Vorteile für das Unternehmen - Deckung des erforderlichen Kapitals, auch in ungünstigen Zeiten - Niedrigere Verzinsung als für Industrieobligationen - Keine Dividenden-Verpflichtungen bis zum Wandelzeitpunkt - Steuerliche Absetzbarkeit für FK-Kosten - Keine Kapitalrückzahlung bei Wandlung Vorteile des Kapitalgebers - Bis Wandlungszeitpunkt kein EK-Risiko - Fester Mindestanlageertrag durch Verzinsung - Zusätzliche Teilnahme an späteren Kurssteigerungen - Keine Wandlungsverpflichtung

c. Optionsschuldverschreibungen mit Optionsschein -

Schuldverschreibung mit trennbaren Anwartsrecht (Optionsschein) deren Inhaber bis zu einer festgelegten Frist zum Bezug von Aktien des Unternehmens berechtigt ist Schuldverschreibung 10.000 €  Optionsschein über Bezug von Aktien in selber Höhe - Kann an der Börse gehandelt werden

d. Schuldverschreibungen am Euro-Kapitalmarkt -

Euro Bond  Schuldverschreibungen von Emittenten von hoher Bonität über ein internationales Emissionskonsortium auf verschiedenen Finanzmärkten des Eurokapitalmarktes Gründe für die Emission:       

Größeres Kapitalvolumen Günstigere Zinskonditionen Keinen nationalen Beschränkungen Steuerliche Aspekte für Gläubiger und Schuldner Möglichkeit der Emission ein einer mehrerer Währungen Sehr lange Laufzeiten möglich Divisen-Kursgewinne

e. sonstige Schuldverschreibungen      

Pfandbriefe Bankobligationen Kommunalanleihen Staatsanleihen Sparbriefe Auslandsanleihen

5. Sonderformen der Fremdfinanzierung 5.1 Factoring Lieferant zu Factor 3

Factor zu Lieferant 2,4,7 Kunde zu Lieferant 1 Lieferant zu Kunde 5 Kunde zu Factor 6 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Waren- oder Dienstleistungsverkauf Factoringvertrag Forderungsverkauf Vorschusszahlung 11.200 Mittelung über Forderungsverkauf Zahlung des Forderungsbetrages Restzahlung unter Einbehalt der Provisionen u. Zinsen 3200

Vorteile des Factorings (Gläubiger) -

Größeres unternehmerisches Wachstum durch sofortige Liquidität Verlässliche und sichere Finanzplanung Größerer finanzieller Handlungsspielraum Kein Risiko des Förderungsausfalls Einräumung längerer Zahlungsziele gegenüber der Kunden Erhöhung der EK-Quote Entlastung des Kundenmanagements und des Mahnwesens

Nachteil: -

Langfristige Verträge Zusammenarbeit mit Factor zeigt wirtschaftliche Schwäche Hohe Zinsen und Provisionszahlungen Ggf. kein enger Kundenkontakt Kein Einfluss auf das Mahnverfahren; insbesondere gegenüber wichtiger Kunden

Mahnverfahren 1. Erinnerung 2. Erinnerung 3. Erinnerung  alle 3 außergerichtliche Mahnverfahren  Antrag auf gerichtliches Mahnverfahren  Mahnbescheid  Mögliche Reaktionen des Schuldners:  1. Zahlung  2. Widerspruch  Keine Reaktion - Antrag auf Vollstreckungsbescheid bei Nichtzahlung  Vollstreckungsbescheid  Zwangsvollstrec...


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