Kontrollfragen Kriminalistik PDF

Title Kontrollfragen Kriminalistik
Course Kriminalistik
Institution Hochschule Wismar
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Summary

Wintersemester 2020 - 1. Semester
Kontrollfragen aus dem Kriminalistik Skript.
Für die Klausurvorbereitung...


Description

Kontrollfragen zur Einführung in die Kriminalistik 3. Wer gilt als Begründer der Kriminalistik? Hans Gross 4. Charakterisieren Sie kurz die unterschiedlichen Entwicklungen der Kriminalistik nach 1945 in der BRD und der DDR! • •

BRD: wenig strukturierte Weiterentwicklung DDR: universitäre, strukturierte Weiterendwicklung

5. Erläutern Sie allgemeine Kriterien einer Wissenschaft! Eine Wissenschaft... • besitzt einen Gegenstandsbereich, der von ihr erforscht wird • verfügt über eine Theorie (begründete Aussagen) • besitzt relative Eigenständigkeit • verfügt über ein System von Kenntnissen, dass sich in einer speziellen, das Fachgebiet bestimmten Struktur, wiederfindet • besitzt eigenständige Methodologie, Methodik und Methoden • ist als Hochschul- bzw. Universitätsfach vertreten. 6. Sind diese Kriterien für die Kriminalistik maßgebend? Ja, •

• •

• •



Gegenstandsbereich: Die Kriminalistik befasst sich mit Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Straftaten sowie die Methoden des Auffindens, Sicherns und Bewertens von Informationen für Ermittlungs- und Beweiszwecke. Theorie: Entstehung über gedankliche Ableitung oder Ableitung von Ergebnissen angewandter Methoden Relative Eigenständigkeit: eigenständiger Bereich, von anderen Wissenschaften nicht vertreten, profitiert von z.B. Kriminologie, Naturwissenschaften etc. und stellt ihre Erkenntnisse anderen Kriminalwissenschaften zur Verfügung System: Widerspiegelung in verschiedene Teilgebiete der Kriminalistik. Eigenständige Methodologie, Methodik, Methoden: Gesamtheit der in einem Bereich benutzen Methoden und ihre Wechselwirkungen, z.B. Vernehmungsmethodik) und Methoden (Weg, auf dem das Ziel erreicht wird. Universitätsfach seit 2012 in BRD.

7. Wie würden Sie den aktuellen Stand der Kriminalistik in der Wissenschaftslandschaft einschätzen? Bedingt aktuell: die Teilwissenschaften entwickeln sich stetig weiter in Bezug auf naturwissenschaftliche, technische u. psychologische Methoden. Es besteht ständiger Anpassungsbedarf, da sich die Kriminalität und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung ständig entwickeln → dadurch immer einen Schritt hinterher. 8. Was sind Kriminalwissenschaften? Fachgebiete, die sich primär in irgendeiner Art und Weise mit kriminellen Verhalten beschäftigen. 9. Welche Fachgebiete sind in die Kriminalwissenschaften einzuordnen? • •

juristische: Strafrechtswissenschaften und Strafprozessrechtswissenschaften nicht juristische: Kriminologie, Kriminalistik, forensische Wissenschaften

10. Was ist Kriminologie? • •

Interdisziplinärer Forschungsbereich Bezieht sich auf die empirischen Wissenschaften, die sich mit dem Ermitteln der Ursachen kriminellen Verhaltens beschäftigen sowie deren Erscheinungsformen und Prävention

11. Was ist Kriminalistik? • •

Wissenschaft von der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung einzelner Straftaten sowie ihrer Gesamtheit (Kriminalistik) Beinhaltet Mittel und Methoden zur repressiven und präventiven Bekämpfung auf Makro- und Mikroebene

12. Wodurch unterscheiden sich Kriminalistik und Kriminologie? • •

Kriminalistik primär: Aufdeckung, Aufklärung und Verhütung von Straftaten im akuten Individualfall Kriminologie erforscht primär Ursachen und Prävention der Kriminalität als Ganzes

13. Was ist Gegenstand der Kriminalistik? Die Kriminalistik befasst sich mit Gesetzmäßigkeiten und Erscheinungen des Entstehens von Straftaten sowie die Methoden des Auffindens, Sicherns und Bewertens von Informationen für Ermittlungs- und Beweiszwecke. 14. Benennen und erläutern Sie die Aufgaben der Kriminalistik! • • •

Aufdeckung: Erkennen einer Tatsache, eines Sachverhalts bzw. eines Vorkommnisses durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft als kriminalistisch relevant. Aufklärung: Beweissichere Feststellung aller den Sachverhalt charakterisierenden Elemente sowie Ermittlung und Überführung des Täters. Prävention: Alle Maßnahmen, die Kriminalität auf Makro- oder Mikroebene quantitativ reduzieren, qualitativ mindern o. zumindest die unmittelbaren Folgen der Deliktsbegehung geringhalten

15. Benennen und definieren Sie die Teilgebiete der Kriminalistik! Geschichte: Einzelne Epochen historischer Etappen anerkannter Beweise. Historisch gewachsene Wege ihrer Erlangung, Bewertung und Einbringung in die Strafuntersuchung Theorie und Methodologie: Gesamtheit der von der Kriminalistik selbst entwickelten oder von anderen Wissenschaften übernommenen allgemeinen Theorien und Methoden bilden Arbeitsabläufe ab, anhand denen das Entstehen, Entdecken und Erheben von Beweisen erfolgt Kriminaltaktik: Lehre der theoretischen Grundlagen und Methoden der Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisbewertung von Ermittlungshandlungen. Kriminaltechnik: Wissenschaftliche Grundlagen und Methoden und darauf basierende technische Mittel und Verfahren zum Auffinden, Sichern und Bewerten von Spuren und anderen Sachbeweisen. Spezielle Kriminalistik: Entstehung, Erscheinungsformen und Methoden der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Deliktskategorien, Kriminalität bestimmter Personengruppen und strafrechtlich nicht relevanter Ereignisse unter Einbeziehung anderer Teilgebiete und kriminalistischer Disziplinen. Kriminalistische Psychologie: Psychologische Grundlagen der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit und der Beziehung der daran beteiligten Personen Kriminalstrategie. Kriminalstrategie: Planung und Organisation der Gesamtheit der Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung Unterscheidung in planende und operative Kriminalstrategien. 16. Wie verhalten sich die Teilgebiete zu einander? Sie überschneiden sich, nutzen Erkenntnisse voneinander, sind somit voneinander abhängig und arbeiten eng zusammen.

kriminalistischer Erkenntnisprozess 1. Durch welche Besonderheiten ist das kriminalistisch relevante Ereignis gekennzeichnet? • • • •

Das zu untersuchende Ereignis ist einmalig Das Ereignis liegt in der Vergangenheit Das kriminalistische Handeln erfolgt unter regelmäßigem Informationsdefizit Informationen können vielfach differenziert interpretiert werden.

2. Welche Auswirkungen haben die Besonderheiten des kriminalistisch relevanten Ereignisses auf die Untersuchungsführung? • • • •



Es handelt sich um ein Individualereignis, welches nicht wiederholbar ist. Es ist der direkten Beobachtung nicht zugänglich. Es besteht eine Zeitdifferenz zwischen Ereignis und Untersuchung. Es werden Aussagen aufgenommen und Versionen gebildet o diese werden anschließend verifiziert oder falsifiziert o Aufgrund der angenommenen Versionen werden Ermittlungshandlungen eingeleitet und Entscheidungen getroffen Spuren müssen richtig interpretiert und zugeordnet werden.

3. Welche Veränderungen werden durch das kriminalistisch relevante Ereignis hervorgerufen? Materielle Veränderungen: in Bezug auf den Zeitfaktor: •

Situation vor der Tat; nach dem Delikt durch Täter u. OG; Veränderungen durch Witterung; nat./biol. Einflüsse o. Ereignis selbst; … durch Personen, die nach der Tat an den Ereignisort kommen

Veränderungen am Tatort: • • •

Ortsveränderungen – Objekte mitgebracht und wieder mitgenommen? Verbleib vor Ort? Objekte entwendet? Lageveränderungen – Veränderung der Anordnung von Objekten am Tatort, Veränderung von Eigenschaften des Objekts (physikalisch/chemisch/biologisch) Spuren (materielle Erscheinungen, die mit dem. kriminalistisch relevanten Ereignis in Zusammenhang stehen, ermöglichen Identifizierung des Verursachers durch Eigenschaften, die zu Merkmalen erhoben wurden

Ideelle Veränderungen: •

ideelle Wiederspiegelungen (Wirkung eines kriminalistisch Relevanten Ereignisses im Bewusstsein der beteiligten Personen oder Polizeibeamten)

4. Was sind Spuren? Spuren sind alle materiellen Veränderungen, die mit der Tat in Verbindung stehen und die Rückschlüsse zur Tat erlauben. → Müssen geeignet sein, weitere Erkenntnisse Zur Tat zu gewinnen. 5. Erläutern Sie eine Möglichkeit Spuren zu klassifizieren! Spuren nach Form und Substanz: • • • • •

Makro- und Mikrospuren (mit heuristischer Methode) Subtanz-, Form-, Abdruck-, Eindruck-, Situationsspur Spuren nach Wiederspiegelung i. S. des Abbildungsprozesses Abdruck- u. Eindruckspuren (Foto, Video, Folie, Abformung) Aufzeichnungen (im Original sichergestellt)

Nach Art des Teilungsprozesses: • • • •

Tatspuren (Spuren, Die Handlungsabläufe dokumentieren z. B Lageveränderungen) Täterspuren (Spuren, die direkte oder indirekte Hinweise auf Täter geben) Anwesenheitsspuren (die Hinweise zu anderen Personen geben. Objekte die Hinweise zu bevorz ugten Angriffsobjekten oder Hilfsmitteln und Tatwerkzeugen geben.

6. Benennen und erläutern Sie besondere Spurenarten (Trugspuren, Situationsfehler, Fehlspuren, fingierte Spuren)! Trugspuren sind Spuren, die keinen Zusammenhang zum kriminalistisch relevanten Ereignis aufweisen, bei denen aber eine Relevanz angenommen wird. Sie entstehen zufällig.

Fingierte Spuren sind Spuren, die vom Täter gelegt wurden, um einen Sachverhalt vorzutäuschen oder die Ermittlungen in eine andere Richtung zu lenken um Fehlschlüsse der Ermittlungsbehörden zu provozieren. Der Situationsfehler ist ein Widerspruch zwischen vorgetäuschter Handlung bzw. Verschleierungshandlung und der realen Spuren Situation am Tatort. - vom Täter unbewusst, unbemerkt und/oder leichtfertig verursachte Widersprüche zwischen einer angestrebten Vortäuschung oder Verschleierung v. Handlungen und der tatsächlichen Spurensituation. Fehlspuren sind Spuren, die aufgrund der aufgestellten Versionen zu erwarten sind und zu finden sein müssten, jedoch nicht festgestellt werden. z.B.: • • •

Spuren Beseitigung durch Täter Falsche Methodische Vorgehensweise bei der Spurensuche → falsche Version Nicht ausreichende oberflächliche Spurensuche

7. Erläutern Sie grundlegende gedankliche Prozesse des kriminalistischen Erkenntnisprozesses Gedächtnisprozesse • • •

Wahrnehmen Einprägen /Speichern Aktualisieren

Methoden des Denkens • •

Versions-/Hypothesen-/Modellbildung o Ergibt sich aus einzelnen Besonderheiten des kriminalistisch relevanten Ereignisses • Logische/mathematische Denkmethoden

Beweislehre 1. Was ist ein Beweis? Tatsachen oder Erfahrungssätze oder Aussagen darüber, die in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung des Gerichts führen müssen, dass eine Behauptung wahr oder unwahr ist, dass ein bestimmtes Geschehen ohne vernünftige Zweifel sich so und nicht anders zugetragen hat. 2. Was sind Tatsachen und wie sind sie unterscheidbar? Tatsachen sind „im juristischen Sinn“ ein konkreter Vorgang oder Zustand der Vergangenheit oder Gegenwart, der sinnlich wahrnehmbar in die Wirklichkeit getreten und damit dem Beweis zugänglich ist. Unterscheidbar in: • gesicherte Fakten • Daten (haben Wahrscheinlichkeitscharakter - Spuren, Wissen, Beweise) 3. Was ist Beweisführung? Maßnahme im Strafprozess mit dem Ziel, das Gericht mit den strafprozessualen Beweismitteln vom Vorliegen aller für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen zu überzeugen. Erstreckt sich auf die Darstellung des obj. und subjektiven Tatbestandes und das Fehlen von Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen. Alle be- und entlastenden Umstände müssen erfasst werden. 4. Welche Etappen des Strafverfahrens sind Ihnen bekannt und was sind deren wesentliche Inhalte? Ermittlungsverfahren: • Suche, Sammlung, Erhebung, Verknüpfung und erste Einschätzung der Beweismittel • Es richtet sich der Anfangs-/Tatverdacht gegen den Beschuldigten • Es handeln Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen Zwischenverfahren: • Sammlung, Verknüpfen von Beweisen und Beweisvorlage • der hinreichende Tatverdacht richtet sich gegen den Angeschuldigten • es handelt die Staatsanwaltschaft Hauptverfahren: • Beweissammlung, -verknüpfung, -vorlage und -würdigung

• •

der hinreichende Tatverdacht richtet sich gegen den Angeklagten es handeln die StA, das Gericht und Strafverteidiger

Vollstreckungsverfahren • schließt sich an das Erkenntnisverfahren an 5. Welche Verdachtsarten kennen Sie und wodurch unterscheiden sie sich? • • •

Der Anfangsverdacht beschreibt zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. Der hinreichende Tatverdacht wird durch den Staatsanwalt bei Entscheidung zur Anklageerhebung im Zwischenverfahren begründet und hat für polizeiliche Ermittlungen keine Relevanz. Der dringende Tatverdacht ist stets im Zusammenhang mit der Verhaftung oder eines vorläufigen Tatverdachts zu begründen.

6. Welche grundlegenden Verdachtsschöpfungsstrategien sind Ihnen bekannt? Erläutern Sie diese und benennen Sie Beispielsachverhalte, in denen sie zur Anwendung kommen! Deliktsorientierter Ansatz: Ausgangspunkt ist ein Delikt, das angezeigt wird – > dann Ermittlungshandlung (offene Ermittlung in alle Richtungen), Schwerpunkt: Aufklärung der Straftat Bsp: klassische Kriminalitätsphänomene wie Tötungs-, Sexual-, Branddelikte, Raub, Einbruchdiebstahl. Täterorientierter Ansatz: bei Straftaten, bei denen in der Regel keine Anzeige vorliegt von Bedeutung (Rauschgift, organisierte Kriminalität – Kontrolldelikte) Schwerpunkt: zuerst im Bereich der Aufdeckung, danach erst auf dem Gebiet der Aufklärung. 7. Benennen und erläutern Sie Beweisverbote! Beweisverbote treten dann ein, wenn Beweise über nicht zulässige Wege gewonnen wurden. Beweisverwertungsverbote: Absolute Verwertungsverbote →gewonnene Beweismitteldürfen definitiv nicht verwendet werden Relative Verwertungsverbote → Klärung im Einzelfall (z.B. nach verdeckten Maßnahmen) Beweiserhebungsverbote: Beweisthemaverbot: soll verh., best. Tatsachen aufzuklären (Auskunft von Ärzten zu Patienten, schon in anderen Verfahren festgestellt) Beweismittelverbote: verwehren die Verwendung best. Beweismittel (z.B. Zeugenaussage nach Gebrauch Zeugnisverweigerungsrecht) Beweismethodenverbote: bez. sich auf Art u. Weise der Beweiserhebung (Anw endung von Zwang) 8. Erläutern Sie den Prozess der Beweisführung! Gehen Sie dabei schwerpunktmäßig auf das Ermittlungsverfahren ein! allgemein: im konkreten Sachverhalt die Wahrheit zu erforschen. Beweis ist Darlegung der Richtigkeit (Verifikation) oder Unrichtigkeit (Falsifikation) von Urteilen durch logische o. empirische Gründe. • • • • •

Sammlung und Suche von Beweisen Sicherung von Beweismitteln Auswertung von Beweismitteln Überprüfung des Beweisergebnisses Abschließende Beurteilung der Beweislage

→ Beweismittel ausreichend: Anklageerhebung / nicht ausreichend: Einstellung

9. Welche Beweisarten kennen Sie? • • • • •

Sachbeweis Personalbeweis direkter Beweis indirekter Beweis (Indizienbeweis) → bes. Form: Indizienkette besondere Beweise: o Zeuge vom Hörensagen o logische und empirische Gründe

10. Wie finden diese Beweisarten Eingang in das Ermittlungsverfahren und welche Rechtsgrundlagen bestehen dafür? Sachbeweis: durch Interpretation nach Untersuchung oder Bewertung von Beweisgegenständen oder materiellen Spuren durch Sachverständigengutachten (geregelt in StPO: z.B. §94 Sicherstellung/Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken, §102 StPO Durchsuchung bei Beschuldigten, §103 StPO bei anderen P.) Personalbeweis: durch Vernehmung von Aussagepersonen über einen Sachverhalt – Rechtsgrundlagen sind in der stopp geregelt (§161a – Zeugenvernehmung, §163a – Beschuldigtenvernehmung) direkter-, indirekter-, besondere Beweise: entsprechend der Art der Beweise wie Sach- und Personalbeweis 11. Kennzeichnen Sie die in der StPO zulässigen Beweismittel! Zulässige Beweismittel nach StPO: • • • • •

Sachverständige Aussage (§§72 ff. StPO) Augenscheinbeweis (§86 StPO) Beschuldigtenaussage (Doppelfunktion) Urkunden (§249 StPO – (§110 StPO Durchsicht v. Papieren)) Zeugenaussage (§48 ff. StPO)

12. Was ist ein „Zeuge vom Hörensagen“? ein subjektives Beweismittel (Personalbeweis) und Zeuge. Es ist gleichzeitig ein direkter Beweis. Der Zeuge hat das kriminalistisch relevante Ereignis selbst nicht wahrgenommen, macht aber eine Aussage über seine eigene Wahrnehmung (zieht keine Schlussfolgerung). Inhaltlich sagt er aus, was er von einer anderen Person über das Ereignis wahrgenommen (gehört) hat. 13. Was ist ein „sachverständiger Zeuge“? Er hat besondere Sachkunde und den Sachverhalt, über den er berichtet selbst wahrgenommen. Im Gegensatz zum Sachverständigen ist er nicht ersetzbar.

Methoden der kriminalistischen Erkenntnisgewinnung 1. Durch welche Besonderheiten ist das Kriminalistische Denken gekennzeichn et? … ist ein Prozess der geistigen Verarbeitung strafrechtlicher bzw. kriminalistisch relevanter Sachverhalte unter Anwendung logischer, psychologischer Gesetzmäßigkeiten und der Sprache (Begriffe) unter Berücksichtigung kriminalistischer und kriminaltechnischer Möglichkeiten. Es erfordert sachliche und personelle Leistungsvoraussetzungen: ausgezeichnete Beobachtungsgabe, hervorragend ausgeprägte Merkfähigkeit, Leistungszuwachs im Denken u. Trainierbarkeit des Gedächtnisses (Wahrnehmen, Einprägen, Reproduzieren). 2. Woraus leitet sich die Bedeutung der kriminalistischen Version ab? → leitet sich aus den Besonderheiten der kriminalistisch relevanten Ereignisse ab (Handeln unter Informationsdefizit, Lücken im Wissen, selektive Kenntnisse, vielfach differenzierte Interpretierbarkeit v. Informationen).

3. Was sind Versionen? Interpretieren Sie die Definition! … auf Tatsachen bzw. auf Informationen beruhende, hypothetische, in der Regel variantenhafte bzw. alternative Erklärungsweise für kriminalistisch relevante Sachverhalte, abgeleitet aus der Erkenntnis ihrer kausalen Bedingtheit unter besonderer Berücksichtigung der materiellen und ideellen Widerspiegelungen des kriminalistisch relevanten Ereignisses. Auf Tatsachen beruhend: basiert auf Fakten, Spuren, Wissen und Beweisen. hypothetisch: hat Wahrscheinlichkeitscharakter. variantenhaft: mehrere Versionen zum SV möglich. alternativ: auch Widersprüche und Unklarheiten sind einzubeziehen. abgeleitet aus kausaler Bedingtheit: Ursache und Wirkung v. Handlungen sind zu berücksichtigen (materiell und ideell). 4. Benennen und erläutern Sie verschiedene Versionsarten und geben Sie Beispiele an! Klassifizierung nach: Abstraktionsgrad der Version • allgemeine Version: beschreibt Charakter des Ereignisses (Liegt ein krim inalistisch relevanter Sachverhalt vor?) • Spezielle Versionen: gehen über Fragestellungen von allgemeinen und Standardversionen hinaus – immer sachverhaltsspezifisch gebräuchlichste Form – Aufstellung über W-Fragen – z.B. Wann? (Tatzeit) Bezugnahme auf vergangene oder künftige Gegebenheiten des Sachverhalts → • Untersuchungsversionen: zu bedeutsamen, idR vergangenen Gegebenheiten des Sachverhalts → • Inhaltlich wie spezielle Version – stellen inhaltliche Aspekte in den Vordergrund. • Fahndungsversion: (F. nach Personen oder Sachen) abhängig v. Fahndungsobjekt bezogen auf aktuelle, • künftig zu erwartende Verhaltensweisen oder Umstände – z.B. Versionen zu Fluchtmitteln) Klassifizierung nach der wiederholten Bedeutung von Versionen für bestimmte Ereignisse → Standardversion: Ergebnis der Analyse und der wissenschaftlichen Verallgemeinerung empirischer Sachverhalte. Bezieht sich auf Klasse V Ereignissen→ Bsp. Todesfall: natürlicher oder nicht natürlicher Tod 5. Benennen und erläutern Sie verschiedene Methoden des Aufstellens von Versionen! Brainstorming • anonymes Brainstorming • klassisches Brainstorming • Destruktiv-konstruktives Brainstorming: o erst Schwächen eines Problems zusammentragen, dann Lösungen suchen. Standardversionen: • Werden über Ausschlussprinzip herausgefiltert. Sind mehrere Versionen möglich, wird nach d. schwerwiegendsten oder wahrscheinlichsten vorgegangen. Systematische Strukturierung. • Problemlösungsbaum. • Das Problem wird stufenweise nach Alternativen zerlegt: • → alle denkbaren Alternativversionen können aufgestellt werden. Morphologischer Kasten: Problem wird in seine Bestandteile zerlegt und diese untereinander in einem Kasten angeordnet – daneben möglichst viele Lösungsmöglichkeiten. 6. Welc...


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