Kosten- und Erlösbegriffe PDF

Title Kosten- und Erlösbegriffe
Course Kosten und Leistungsrechnung
Institution Hochschule Reutlingen
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Kosten- und Erlösbegriffe 1. Ausgaben, Einnahmen, Aufwand/Aufwendungen, Erträge, Auszahlungen , Einzahlungen, Kosten, Leistungen (Erlöse) 2. Fixe Kosten, Variable Kosten 3. Betriebliche Aufwendungen , Betriebliche Erträge, Neutrale Aufwendungen, Neutrale Erträge, periodenfremde Aufwendungen/Erträge 4. Einzelkosten , Gemeinkosten, Normal-Gemeinkosten 5. Grundkosten, Zusatzkosten, Anderskosten 6. Deckungsbeitrag 7. Kalkulatorische Miete 8. Aktivierte Eigenleistung 9. Kalkulatorischer Unternehmerlohn 10. Eigenverbrauch 11. kalkulatorische Wagnisse 12. Break-even-point 13. kalkulatorische Abschreibungen 14. bilanzmäßige Abschreibungen 15. kalkulatorische Zinsen 16. Grenzkosten 17. Vollkosten

1. Ein-/Auszahlung; Einnahme/Ausgabe; Ertrag/Aufwand; Leistung/Kosten Im Rechnungswesen werden je nach Ein- bzw. Ausgang von Sach- und Geldleistungen verschiedene Begrifflichkeiten unterschieden. Sie dienen der genaueren Abgrenzung und sind definiert als positive bzw. negative Veränderung der entsprechenden Bestandsgröße. Welche Stromgrößen zu welchen Bestandsgrößen gehören und was diese beinhalten, ist folgender Tabelle zu entnehmen:

Einzahlungen sind alle tatsächlichen Zahlungsmittelzuflüsse des Unternehmens. Sie umschreiben eine positive Veränderung des Bargeldes bzw. Sichtguthabens. Auszahlungen sind die tatsächlichen Zahlungsmittelabflüsse aus dem Unternehmen in einer bestimmten Periode. Auszahlungen haben also nur Auswirkungen auf den Bestand an liquiden Mitteln (Kasse, Bank). Einnahmen sind die tatsächlichen Zuflüsse des Unternehmens, die um die Verbindlichkeiten und Forderungen ergänzt werden. Hier werden zwei Arten unterschieden, die kapitalfreisetzenden und die kapitalzuführenden Einnahmen. Bei den kapitalfreisetzenden Einnahmen fließen dem Unternehmen liquide Mittel über den Markt zu, die vorher gebunden waren. Zum Beispiel: Verkauf von Anlagevermögen; Umsatzerlöse; Einnahmen durch Kredittilgung eigener Kredite. Kapitalzuführende Einnahmen führen dem Unternehmen entweder von außen (Gläubiger/Anteilseigner) oder von innen (nicht ausgeschüttete Gewinne) Kapital zu. Ausgaben sind die tatsächlichen Abflüsse aus dem Unternehmen, die um Forderungsabgänge gekürzt und um die Erhöhung der Verbindlichkeiten ergänzt werden. Sie stellen damit den Gegenwert aller zugegangenen Güter bzw. der bezogenen Leistungen dar, während bei den Auszahlungen nur der Abfluss von liquiden Mitteln dargestellt wird. Hinsichtlich der Finanzvorgänge im Unternehmen werden Ausgaben unterschieden, die einmal kapitalbindend sind, so dass sie entweder durch Umsatzerlöse oder durch Rückzahlung gewährter Kredite dem Unternehmen wieder als Einnahmen zur Verfügung stehen, und Ausgaben, die kapitalentziehend sind, d.h. nicht mehr zu späteren Einnahmen führen. Unter Erträgen versteht man alle erfolgswirksamen Wertezuflüsse in das Unternehmen durch erstellte Güter und/oder Dienstleistungen innerhalb der Rechnungsperiode. Aufwand ist der gesamte Wertverzehr für Güter und Dienstleistungen in einer Rechnungsperiode. Er wird auch als Aufwendungen bezeichnet. Leistungen stellen den Gegenwert der Leistungserstellung und Leistungsverwertung eines Betriebes dar. Sie bilden zusammen mit den außerordentlichen und periodenfremden Erträgen die Erlöse aus der externen Rechnungslegung. Zu den Leistungen zählen die Umsatzerlöse (Absatzleistungen), Lagerleistungen, der Eigenverbrauch und aktivierte Eigenleistungen.

Unter Kosten versteht man den wertmäßigen Verzehr von Produktionsfaktoren zur Erstellung betrieblicher Leistungen. 2. Fixe Kosten (Fixkosten) und variable Kosten Entsprechend ihrer Abhängigkeit von der Ausbringungsmenge (Beschäftigung) unterscheidet man fixe Kosten (Fixkosten) und variable Kosten.

Fixe Kosten=> sind in einer bestimmten Zeitperiode konstant & unabhängig von der Produktions/ Absatzmenge (Ausbringungsmenge). Bsp: Die Produktionsmenge wird von 100 auf 120 Stück erhöht. Der Materialeinsatz erhöht sich (variable Kosten), die Kosten für die Maschine (Abschreibungen) erhöhen sich dagegen nicht. Sie bleiben in einer bestimmten Zeitperiode konstant. Erhöhen sich die Kosten nicht mit jedem Stück zusätzlicher Ausbringungsmenge, sondern nur ab einer bestimmten Mehrmenge (z.B. alle 100 Stück), wird von sprungfixen Kosten gesprochen. Beispiel: Die Produktionsmenge wird von 100 Stück auf 200 Stück erhöht. Die Maschine hat jedoch nur eine Kapazität von 120 Stück. Eine zweite Maschine muss angeschafft werden. Diese verursacht fixe Kosten in Form von Abschreibungen. Bei fixen Kosten verringern sich die Stückkosten mit Erhöhung der Ausbringungsmenge. Fixkosten sind stets Gemeinkosten, aber Gemeinkosten sind nicht immer fixe Kosten. Variable Kosten => verändern sich bei Änderung der Produktions/ Absatzmenge (Ausbringungsmenge). Sie sind damit Mengenabhängige Kosten. Die Veränderung der Kosten kann in Abhängigkeit zur Ausbringungsmenge wie folgt aussehen: • proportional: mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, erhöhen sich die variablen Kosten im gleichen Verhältnis (Stückkosten bleiben gleich) • überproportional: mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, erhöhen sich die variablen Kosten pro Stück

• unterproportional: mit jedem Stück mehr Produktionsmenge, vermindern sich die variablen Kosten pro Stück

3. Betriebliche, neutrale, periodenfremde Aufwendungen und Erträge Die Begriffe der Aufwendungen und Erträge können entsprechend ihres Anfallens spezifischer unterteilt werden. Eine Auflistung sowie kurze Beschreibung finden Sie im Folgenden:

Betriebliche Aufwendungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betriebszweck und entstehen durch den Verzehr von Gütern und/oder Dienstleistungen bei der Erbringung von Leistungen. In der Regel werden diese Aufwendungen als Kosten in die KLR übernommen.

Die neutralen Aufwendungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie entstehen unregelmäßig und/oder in außergewöhnlicher Höhe. Man unterscheidet bei den neutralen Aufwendungen zwischen betriebsfremden Aufwendungen, außerordentlichen Aufwendungen und periodenfremden Aufwendungen. Sie werden überhaupt nicht oder nicht in der ausgewiesenen Höhe in die KLR übernommen und müssen deshalb von den Kosten abgegrenzt werden.

Periodenfremde Aufwendungen sind Aufwendungen, die durch betriebliche Vorgänge entstehen, jedoch entsprechend ihrer Verursachung einer anderen Abrechungsperiode zugerechnet werden müssen. Zum Beispiel: Steuernachzahlungen, Prozesskosten etc., wenn diese, die dafür gebildete Rückstellung übersteigen.

Betriebliche Erträge entstehen beim Verkauf von Waren bzw. aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit. Sie werden am Periodenende in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und stehen dort den betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Außerdem werden sie als Leistungen in der Kosten- und Leistungsrechnung verrechnet.

Neutrale Erträge stehen nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie entstehen unregelmäßig und/oder in außergewöhnlicher Höhe. Man unterscheidet bei den neutralen Erträgen zwischen betriebsfremden Erträgen, betrieblichen außerordentlichen Erträgen und periodenfremden Erträgen. Da sie nicht in die KLR übernommen werden, müssen sie von den Leistungen abgegrenzt werden.

Periodenfremde Erträge sind Erträge, die ursächlich einer anderen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind. So kann z.B. das Auflösen einer Rückstellung, die in der vorangegangenen Periode gebildet, und in

der jetzigen beansprucht wurde, einen periodenfremden Ertrag bewirken, wenn der einst zurückgestellte Betrag höher war als der tatsächlich zu zahlende. Die Differenz wird entsprechend als periodenfremder Ertrag verbucht. Ein weiteres Beispiel sind Steuerrückerstattungen.

4. Einzel- und Gemeinkosten Entscheidend bei der Einteilung von Kosten in Einzel- bzw. Gemeinkosten sind die Bezugsobjekte Kostenstelle und Kostenträger. Einzelkosten werden auch als direkte Kosten bezeichnet. Sie können mengen- und wertmäßig einem einzelnen Kostenträger (Produkt) zugerechnet werden. Sie fließen daher direkt in die Kostenträgerrechnung ein. Alle anderen Kosten sind Gemeinkosten und werden in der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen (Organisationseinheiten, Abteilungen) verteilt. Die Einzelkosten werden jedoch abweichend von vielen Lehrbüchern häufig unterschieden in Kostenträgereinzelkosten und Kostenstelleneinzelkosten. Kostenträgereinzelkosten sind Kosten, die direkt einem Kostenträger (Produkt) zugerechnet werden können. Kostenstelleneinzelkosten können dagegen einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden (Kostenträgergemeinkosten), jedoch einer Kostenstelle (Abteilung). Beispiel: Das Gehalt des Buchhalters kann nicht direkt dem Produkt Auto zugerechnet werden, jedoch der Abteilung Rechnungswesen. Übrig bleiben dann Kosten, die weder einem Kostenträger, noch einer Kostenstelle direkt zugerechnet werden können, die sogenannten Kostenstellengemeinkosten. Beispiel: Energiekosten können i.d.R. nicht direkt einer Abteilung oder einem Produkt zugerechnet werden. Diese werden dann in der 1. Umlagestufe möglichst verursachungsgerecht auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Gemeinkosten können den einzelnen Kostenträgern (Produkten/Dienstleistungen) nicht direkt zugerechnet werden. Sie fallen für mehrere oder alle Erzeugnisse bzw. Waren insgesamt an. Die Gemeinkosten werden auch als indirekte Kosten bezeichnet. Beispielhaft zu nennen wären: Gehälter von Mitarbeitern, sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt tätig sind Kosten für Gebäude (Abschreibungen, Instandhaltung) Energiekosten Maschinenkosten (Abschreibungen, Betriebsstoffe), sofern sie nicht ausschließlich für ein Produkt eingesetzt werden

Die Normalgemeinkosten werden im Betriebsabrechnungsbogen ermittelt, um sie dann mit den Gemeinkosten zu vergleichen. Sie stellen Durchschnittswerte vergangener Perioden dar und dienen als Orientierung für die Beurteilung der aktuellen Kostenhöhen. Es lässt sich also feststellen, ob im Vergleich eher mehr oder weniger Kosten entstanden sind. Desweiteren ermöglichen sie die Berechnung der Normalzuschlagssätze.

5. Abgrenzung der Kostenbegriffe: Grund-, Anders-, Zusatzkosten In der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung unterscheidet man verschiedene Kosten-Begriffe: Grund-, Anders- und Zusatzkosten. Diese Einteilung steht in Abhängigkeit zum Aufwandsbegriff. Im Allgemeinen versteht man unter Kosten den bewerteten Güterverbrauch einer Abrechnungsperiode. Sie erfüllen damit Funktionen der Verrechnung, Abbildung und Lenkung.

Wie sie sich vom Aufwand und voneinander abgrenzen verdeutlicht folgende Grafik:

Grundkosten werden auch als aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Aufwandsgleiche Kosten sind Kosten, die den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung entsprechen.

Anderskosten werden auch als aufwandsungleiche Kosten bezeichnet, d.h. sie werden mit anderen Werten in die KLR übernommen, da die Aufwendungen der Geschäftsbuchhaltung nicht dem verursachungsgerechten Werteverzehr und den Anforderungen der KLR entsprechen. Hierzu zählen z.B. kalkulatorische Abschreibungen, kalk. Zinsen (Fremdkapital) oder kalk. Wagnisse.

Zusatzkosten werden auch als aufwandslose Kosten bezeichnet, d.h. sie werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst, müssen aber in der KLR zusätzlich berücksichtigt werden. Sie stellen den leistungsmäßigen Werteverzehr dar, der zum Zwecke der Kostenrechnung im Sinne des Opportunitätssprinzips zusätzlich verrechnet wird. Das bedeutet, dass knappe Ressourcen wegen entgangener Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte auch dann in der KLR mit Kosten angesetzt werden, wenn real keine entstanden sind. Hierzu gehören kalk. Unternehmerlohn, kalk. Miete und kalk. Zinsen (Eigenkapital).

6. Deckungsbeitrag Der Deckungsbeitrag ergibt sich aus den Erlösen abzüglich der variablen Kosten. Er ist damit der Betrag, der zur Deckung der fixen Kosten in einem Unternehmen zur Verfügung steht. Die Deckungsbeitragsrechnung wird auch als Direct Costing bezeichnet und ist ein Teilkostensystem. Bezogen auf ein einzelnes Stück dient der Deckungsbeitrag zur Berechnung des Break Even Points (Gewinnschwelle).

7. Kalkulatorische Miete Stellt ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft dem Unternehmen Räume oder ein Gebäude unentgeltlich zur Verfügung, dann sollte die dafür ortsübliche Miete als kalkulatorische Miete in die Kostenrechnung einfließen. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer Änderung dieses Umstandes, die Mietkosten auch in der Kalkulation berücksichtigt sind. Auch im Sinne der Darstellung des tatsächlichen Werteverzehrs sollte die Gebäudenutzung in den Kosten erfasst werden - auch wenn kein Aufwand und auch kein Liquiditätsfluss vorliegt. Die Kosten der kalkulatorischen Miete werden als Zusatzkosten in die KLR übernommen und stellen somit Kosten für das Unternehmen, im Sinne eines entgangenen Nutzen durch andere Verwendung der Räume, dar.

8. Aktivierte Eigenleistung Der Posten der ‚anderen aktivierten Eigenleistungen‘ (Position 3 der GuV nach Gesamtkostenverfahren; § 275 Abs. 2 HGB) ist erforderlich, um den Aufwendungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr für die Erstellung eigener Anlagen oder die Ingangsetzung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes angefallen sind, eine Ertragsposition gegenüberzustellen. Dadurch wird eine Verminderung des Jahresergebnisses verhindert und die Gesamtleistung eines Unternehmens detaillierter abgebildet. Da selbst erstellte Anlagen das Sachvermögen eines Unternehmens erhöhen, sind sie auch aktivierungspflichtig. Würde dem Aufwand für diese erstellten Anlagen nun kein Ertragsposten gegenüberstehen, hätte dies die Reduzierung des Gewinns zur Folge und würde die allgemeine Finanzlage des Unternehmens verfälscht darstellen. ‚Andere aktivierte Eigenleistungen‘ ist somit ein Ausgleichsposten, der solche Aufwendungen neutralisiert. Beispiel: Ein Unternehmen erbaut im Jahr 2007 mit eigenen Arbeitskräften eine neue Fertigungshalle. Der Aufwand beträgt € 100.000. In der Bilanz zum 31.12.07 erscheint diese Anlage unter folgendem Posten: Aktiva, A. Anlagevermögen, II. Sachanlagen, 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten € 100.000 (§ 266 Abs. 2 HGB). In der GUV werden die entsprechenden Aufwendungen unter verschiedenen Posten zu finden sein, z.B. Materialaufwand, Personalaufwand etc. Diesen steht nun der ausgleichende Ertragsposten ‚andere

aktivierte Eigenleistungen‘ auch mit € 100.000 gegenüber. Dadurch wird der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag nicht beeinflusst.

9. K alkulatorischer Unternehmerlohn

Der Kalkulatorische Unternehmerlohn ist in die Gruppe der Zusatzkosten einzuordnen. In einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kann das Gehalt des mitarbeitenden Unternehmers im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, etc.) nicht als Aufwand in der GuV berücksichtigt werden. Kalkulatorisch sollte der Arbeitseinsatz des Unternehmers natürlich mit betrachtet werden und in die Preiskalkulation einfließen. Dafür wird der Unternehmerlohn in Form von Zusatzkosten in der Abgrenzungsrechnung berücksichtigt. Maßstab für die Höhe des Unternehmerlohns ist das Gehalt eines Angestellten in vergleichbarer Position.

10. Eigenverbrauch Unter Eigenverbrauch versteht man die Entnahme betrieblicher Gegenstände zum privaten Nutzen bzw. die Inanspruchnahme sonstiger, betrieblicher Leistungen für Zwecke, die außerhalb des eigentlichen Unternehmens liegen. Wichtig hierbei ist, dass solche Entnahmen grundsätzlich auch der Umsatzsteuer unterliegen (§ 3 Abs. 1b UStG). Das heißt, dass bei der Buchung des Eigenverbrauchs immer auch die Umsatzsteuer gebucht werden muss. Diese Regelung stellt sicher, dass Unternehmer nicht begünstigt behandelt, sondern vielmehr mit jedem anderen Kunden/Käufer gleichgesetzt werden. Ansonsten könnte der Unternehmer unter Vorsteuerabzug Waren einkaufen, ohne im Nachhinein die Umsatzsteuer zu entrichten. Die Buchung erfolgt mithilfe des Privatkontos – einem gesonderten Unterkonto des Eigenkapitals. Als Bemessungsgrundlage gelten die Anschaffungskosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten. Beispiel: Ein Lebensmittelhändler entnimmt seinem Sortiment verschiedenste Nahrungsmittel für eine private Feier. Der Einkaufspreis betrug 300 €. Gebucht wird dementsprechend: per Privatkonto 321 € an Warenverkauf 300 € Umsatzsteuer 21 €

11. Kalkulatorische Wagnisse Unternehmerische Tätigkeiten sind oftmals mit unvorhersehbaren Risiken verbunden, die einen Werteverzehr nach sich ziehen können. Das allgemeine Unternehmerrisiko (z.B. Gesamtwirtschaftslage, Inflation) ist nicht kalkulierbar. Einzelwagnisse hingegen, d.h. Risiken, die direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung und deren Vertrieb in Zusammenhang stehen, können als betrieblicher Werteverzehr in der Kosten- und Leistungsrechnung als kalkulatorische Wagnisse verrechnet werden. So sollen nicht durch Versicherungen abgedeckte, eventuelle Schadensfälle ihre Berücksichtigung finden. Dies sind in erster Linie Risiken, die zeitlich und der Höhe nach nicht vorhersehbar sind, also unerwartet und zufällig auftreten. Versicherungstechnisch abgesicherte Risiken werden nicht als kalkulatorische Wagnisse erfasst, da die Beiträge in der ordnungsgemäßen Buchführung bereits als Aufwand verbucht werden.

Kalkulatorische Wagnisse kann man folgendermaßen unterscheiden: Beständewagnis: z.B. Lagerverluste durch Schwund, Abnutzung, Güterminderung Anlagewagnis: z.B. Betriebs- oder Verkehrsunglücke Fertigungswagnis : z.B. Konstruktionsfehler, Gewährleitungskosten, Fertigungsschäden Entwicklungswagnis: z.B. fehlgeschlagene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Vertriebswagnis: z.B. Währungsverluste, Forderungsausfälle sonstige Wagnisse: z.B. Risiken der Branche

Zur Berechnung der Höhe wird ein Wagnissatz ermittelt. Dieser Durchschnittssatz ergibt sich aus den in der Vergangenheit eingetretenen, tatsächlichen Schadensfällen des Unternehmens und den dabei angefallenen Kosten. Man vermutet also auch für die Zukunft ähnliche Risiken. Das eher unregelmäßige Eintreten solcher Fälle, macht das realistische Abschätzen sehr schwierig, was eine klare Kalkulation verhindert. Dennoch können Erfahrungswerte eine gleichmäßige und anteilige Belastung in der Rechnungsperiode ermöglichen und damit die Selbstkosten- und die Ergebnisrechnung von zufälligen Schwankungen befreien.

12. Break Even-Analyse Mithilfe der Break Even-Analyse kann der Punkt aufgezeigt werden, der die Gewinn- von der Verlustzone trennt (Break-Even-Point). Einzige Voraussetzung ist, dass variable und fixe Kosten getrennt erfasst werden (z.B. Deckungsbeitragsrechnung).1 Zur Ermittlung des Break-EvenPoints wird das mathematische und graphische Verfahren herangezogen. „Wegen des leichteren Verständnisses empfiehlt sich eher die Anwendung des Diagramms."2 Für die Erstellung des Diagramms wird oft die kurzfristige Erfolgsrechnung genutzt. Hier werden Umsatzerlöse, variable Kosten, der Deckungsbeitrag, die fixen Kosten und der Gewinn ermittelt. Zur Erinnerung: •

Deckungsbeitrag = Umsatzerlöse - var. Kosten



Betriebsergebnis = Deckungsbeitrag - fix. Kosten

Nun werden die fixen Kosten (parallele Linie zur x-Achse), die Umsatzerlöslinie und die Gesamtkostenlinie (fix. + var. K.) in das Preis-Mengen-Diagramm eingetragen. Der Schnittpunkt von der Gesamtkosten- und der Umsatzerlöslinie gibt den Break-Even-Point an. In genau dieser Menge ist der Gewinn Null. Über dieser Menge erreicht das Unternehmen einen positiven Gewinn, darunter Verlust. Ermittlung der Break- Even- Menge im mathematischen Verfahren: G

=

U-K=0

U

=

K

U

=

p*X

K - Kosten

G - Gewinn

k v - variable Kosten/Stück KF+X*kv

=

p*X =

KF + X*kv

X

=

U - Umsatz

KF - fixe Kosten

X - Stückzahl

p - Preis/Stück

K

_KF_____ (p - k v )

Bsp.: KF

=

10.000 €

Lsg.:

x


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