Leasing als alternative zur klassischen Kreditfinanzierung Isabel Hajnal PDF

Title Leasing als alternative zur klassischen Kreditfinanzierung Isabel Hajnal
Author Isabel Hajnal
Course Finanzierung & Investition
Institution FOM Hochschule
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FOM Hochschule für Oekonomie & Management Essen Standort Nürnberg

Berufsbegleitender Studiengang Finanzierung & Investition, 3. Semester

Hausarbeit

über das Thema

Leasing als Alternative zur klassischen Kreditfinanziierung

Betreuer:

Prof. Dr. Franz Benker

Autor:

Isabel Hajnal Matrikelnr.: 468829 Sandstraße 3 91227 Leinburg

Abgabe:

31. August 2019

I

Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

II

1 Einleitung

1

1.1

Problemstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1.2

Zielsetzung und Aufbau der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2 Leasing und Kreditfinanzierung 2.1 Was ist Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1 1 2 2

2.1.1

Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3

2.1.2

Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

3

Was ist Kreditfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4

2.2.1

Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5

2.2.2

Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5

2.2

3 Arten von Leasing

7

3.1

Operating - Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7

3.2

Finanzierungsleasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7

3.3

Immobilien - Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7

3.4

Null - Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

8

3.5

Sale - and - lease - back - Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4 Arten von Kreditfinanzierung 4.1 Kontokorrentkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

8 9 9

4.2

Lombardkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9

4.3

Diskontkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9

4.4

Akzeptkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10

4.5

Avalkredit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10

5 Vor- und Nachteile von Leasing und Kreditfinanzierung

11

5.1

Vorteile beim Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

11

5.2

Nachteile beim Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

13

5.3

Vorteile bei Kreditfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

14

5.4

Nachteile bei Kreditfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

15

6 Fazit

15

Literaturverzeichnis

IV

II

Abbildungsverzeichnis 1

Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2

2

kreditfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

4

3

Plus-and-Minus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

11

4

vorteile-und-nachteile-von-krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

14

1

1 Einleitung 1.1 Problemstellung Für Unternehmen spielen Finanzierung und Investition eine allgegenwärtige Rolle im Alltag. Jedoch können die meisten Investitionsvorhaben nicht nur aus dem vorhandenen Eigenkapital gestemmt werden. Wodurch zusätzliches Eigen- oder Fremdkapital, welches die unterschiedlichsten Formen annehmen kann, für die Unternehmen erforderlich ist. Von den Unternehmen wird in einer Vielzahl der Fälle auf Fremdkapital in Form von Bankkrediten zurückgegriffen, dennoch steht diese Art der Finanzierung vor allem mittelständigen Unternehmen nicht immer im vollen Maß zur Verfügung.

1

Oftmals sind

mangelnde Sicherheiten zur Hinterlegung für Kredite und eine nicht ausreichende Bonität Gründe hierfür. 2 Von Unternehmen wird daher seit Jahren immer öfter das Leasing als weitere Finanzierungsvariante verwendet, welche als Alternative immer mehr an Bedeutung gewinnt. 3

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über Leasing als alternative zur klassischen Kreditfinanzierung zu geben und Vor- und Nachteile dieser beiden Finanzierungsarbeiten aufzuzeigen. Hierbei gliedert sich diese Arbeit in fünf Kapitel. Zu Anfang werden beide Finanzierungsvarianten erläutert und auch die rechtlichen Grundlagen beleuchtet. Im weiteren Verlauf wird auf einzelne verschiedene Arten des Leasings und der Kreditfinanzierung eingegangen. Zum Ende dieser Arbeit werden die Vor- und Nachteile dieser beiden Varianten aufgezeigt und abschließend wird ein Schlussfazit gezogen.

1 2 3

Vgl. Perridon/Steiner 2016, S. 410 Vgl. Olfert 2013, S. 288 und S. 360 Vgl. Wöhe 2011, S. 296 f.

2

2 Leasing und Kreditfinanzierung 2.1 Was ist Leasing Leasing wird als eine moderne Variante zur Finanzierung von Fahrzeugen, Maschinen, Büromöbeln und anderen Investitionsgütern beschrieben. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird Leasing häufig als Mietkauf übersetzt, weil in einem Leasingvertrag sowohl Elemente eines Kaufvertrages also auch eines Mietvertrages enthalten sind. Faktisch handelt es sich jedoch weder um einen Kauf noch um eine Vermietung des Investitionsgutes, sondern um eine eigenständige Finanzierungsmöglichkeit. 4

Abbildung 1: Leasing

Leasingverträge lehnen sich stark an die Charakteristischen Eigenschaften des Mietvertrages. Doch das Leasing unterscheidet sich von der Miete in der Tatsache, dass die nach dem Mietvertrag geschuldeten Wartungs- und Instandsetzungsleistungen bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird. Diese Umwälzung geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und durch die Finanzierungsfunktion beim Leasing, wobei der Leasingnehmer die komplette Sach- und Preisgefahr trägt. Somit werden Leasingverträge auch als atypische Mietverträge bezeichnet. 5 4 5

Vgl. https://bwl-wissen.net/definition/leasing Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/leasingspecial/immobilien-leasing-investieren-und-liquide-bleiben/4022860.html?ticket=ST-5597901kG7ZnGdiUgpfweWq4zMa-ap2

3 2.1.1 Definition Im zivilrechtlichen Sinn ist das Leasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. In der öffentlichen Kommunikation hat dieser Begriff jedoch meistens eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, wobei vom Leasinggeber das Leasingobjekt finanziert und beschafft wird, welches dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Jedoch gibt es weder in der Wirtschaftspraxis, noch in der Literatur eine einheitliche Definition des Begriffes Leasing, wodurch es schwierig ist diesen Begriff genau zu definieren. 6

2.1.2 Rechtliche Grundlagen Bei dem Begriff Leasing handelt es sich um einen terminus technicus des Vertragsrechts, der eine gesetzlich normierte Sondervertragsform bezeichnet. Es leitet sich von dem Englischen „to lease“ ab und bedeutet „mieten“ bzw. „pachten“. Bei einem sog. Leasingvertrag handelt es sich daher ebenso um ein Dauerschuldverhältnis wie bei der Miete 7 bzw. der Pacht 8 . Weswegen aus diesem Grunde grundsätzlich die Vorschriften des Mietvertrages Anwendung finden. Nach dem Grundgesetz herrscht in Deutschland der Grundsatz der Vertragsautonomie. Wonach es Sache der Vertragsparteien ist, welche Regelungen im Einzelnen ein Vertrag enthalten soll. Daher können im Leasingvertrag verschiedene Formen des Leasings bestimmt werden, angepasst an den Bedürfnissen und Wünschen der beteiligten Vertragsparteien. 9

6 7 8 9

Vgl. duden.de: Leasing vgl. §§ 535 ff. BGB vgl. §§ 581 ff. BGB vgl. § 2 Abs. 1 GG

4

2.2 Was ist Kreditfinanzierung Die Kreditfinanzierung ist eine Form der Außenfinanzierung, welche auch externe Finanzierung genannt wird, bei der einem Unternehmen neues Fremdkapital von außen zugeführt wird. Demnach ist sie eine Form der Fremdfinanzierung. Die Kreditfinanzierung kann kurzfristig, z.B. ein Lieferantenkredit oder Bankkredit, mittelfristig, z.B. ein Teilzahlungskredit, oder langfristig, z.B. eine Anleihe oder ein Darlehen, sein. Die Kreditfinanzierung ist durch die Begriffe Außen- und Fremdfinanzierung geprägt und im weitesten Sinne auch ein synonym zur Gläubigerfinanzierung. Im engeren Sinne ist sie jedoch als Finanzierung in Gestalt von Bankkrediten, wie z.B. Darlehen oder Kontokorrentkredit anzusehen. 10

Abbildung 2: kreditfinanzierung

10

Vgl. http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kreditfinanzierung/kreditfinanzierung.htm

5 2.2.1 Definition Die Kreditfinanzierung ist eine Kapitalbeschaffung durch die Aufnahme eines Kredits. Die Beschaffung, Bereitstellung und Rückzahlung finanzieller Mittel für Investitionen wird in hohem Maße durch Kreditfinanzierung bewerkstelligt. Wie im oberen Absatz beschrieben ist die Kreditfinanzierung ein umgangssprachliches Synonym für die Fremdund Außenfinanzierung, weil jede Kreditfinanzierung die Beschaffung fremden Kapitals von Banken oder sonstigen Kapitalgebern (Gläubigern) ist. Zur Definition des Fachbegriffs Fremdfinanzierung gehört auch, dass es sich hierbei um Geldmittel beziehungsweise Kapital handelt, welches stets für eine begrenzte Zeit von Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Verschiedene Arten hierbei sind Kurzfristige Fremd-, Kreditfinanzierung mit einer Fristigkeit von bis zu neunzig Tagen, mittelfristige von neunzig Tagen und bis zu vier Jahren und was diesen Zeitraum überschreitet nennt sich langfristige Kreditfinanzierungen, wie sie beispielsweise Projekt-, Immobilien, Baufinanzierungen, Hypothekarkredit, Schuldscheindarlehen, verzinsliche Wertpapiere, etc. sein können. 11

2.2.2 Rechtliche Grundlagen Der wirtschaftswissenschaftliche Kreditbegriff ist zu breit für eine rechtliche Umsetzung, so dass das Darlehen aus rechtswissenschaftlicher Sicht nur eine Art des Kreditgeschäfts darstellt.12 In der Rechtswissenschaft wird der Kreditbegriff in vielfacher Weise verwendet. 13 So regeln die §§ 89, § 115, § 288 Abs. 2 AktG die Kreditgewährung an Organmitglieder der AG 13 , § 43a GmbHG die „Kreditgewährung an Gesellschafter“ der GmbH 14 ,

§ 349 Satz 2 HGB sieht beim Kreditauftrag durch den Kaufmann keine Einrede der

Vorausklage vor. 15 Das BGB kennt zwar in § 778 BGB den bürgschaftsähnlichen Kreditauftrag, vermeidet jedoch den Kreditbegriff in der Legaldefinition und spricht von Darlehen.16 In § 824 BGB ist die Kreditgefährdung kodifiziert 17 , § 1822 Nr. 8 BGB verlangt die Genehmigung des

11 12 13 13 14 15 16 17

Vgl. http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/kreditfinanzierung.php Vgl. Otto Palandt/Hans Putzo, Kommentar BGB, 2014, Einführung vor § 488, Rn 2 Vgl. Andrey Shatelyuk: Sanierungskredite in der Krise und in der Insolvenz von Unternehmen, 2012, S. 24 FN 127 Vgl. §§ 89 ff, § 115, § 288 Abs.2 AktG Vgl. § 43a GmbHG Vgl. § 349 Satz 2 HGB Vgl. § 778 BGB Vgl. § 824 BGB

6 Gerichts zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels, doch bei der zentralen Regelung des Kredits als vertragliches Schuldverhältnis im Schuldrecht benutzt es den Begriff „Darlehen“. 18 Dabei unterscheidet es zwischen Geld- und Sachdarlehen. In § 488 Abs. 1 BGB sind die gegenseitigen Pflichten für das Gelddarlehen enthalten, wonach der Darlehensgeber durch den Darlehensvertrag verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist wiederum verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. 19 Das Schuldrecht wendet den Darlehensbegriff jedoch nicht konsequent an, sondern spricht in § 493 BGB vom „Überziehungskredit“.

20

Der Sachdarlehensvertrag wieder-

um verpflichtet gemäß § 607 Abs. 1 BGB den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. 21 Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet. In beiden Fällen begnügt sich das BGB mit der Aufzählung der Rechten und Pflichten der am Darlehensvertrag Beteiligten, ohne ihn zu definieren.22 Kredite werden als Gebrauchsüberlassungen von Sachen oder Geld auf einen gewissen Zeitraum gesehen. Von der Miete, der Pacht und der Leihe unterscheiden sich alle Formen der Kredite dadurch, dass der Mieter, Pächter und der Entleiher stets nur unmittelbare Besitzer werden und denselben Gegenstand zurück zu gewähren haben, wobei ihnen nur eine Nutzung der Miet-, Pacht- oder Leihsache gestattet ist. Der Kreditnehmer erhält oder behält die vollständige sachrechtliche Verfügungsgewalt mittels Eigentum über die kreditierte Geldsumme oder die Waren. 23 Der Kreditnehmer ist in der Regel gegenüber dem Kreditgeber nicht verpflichtet, mit dem Geld oder der Ware in einer bestimmten Art und Weise zu verfahren, außer es wurden dazu vertragliche Regelungen getroffen. Alle Kreditgewährungen haben gemeinsam, dass ein Kreditvertrag das Rechtsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber regelt und darin insbesondere die Kreditkonditionen festgelegt werden. 24

18 19 20 21 22 23 24

Vgl. § 1822 Nr. 8 BGB Vgl. § 488 Abs. 1 BGB Vgl. § 493 BGB Vgl. § 607 Abs. 1 BGB Vgl. Andrey Shatelyuk, Sanierungskredite in der Krise und in der Insolvenz von Unternehmen, 2012, S. 25 ff. Vgl. Andrey Shatelyuk, Sanierungskredite in der Krise und in der Insolvenz von Unternehmen, 2012, S. 25 ff. Vgl. Andrey Shatelyuk, Sanierungskredite in der Krise und in der Insolvenz von Unternehmen, 2012, S. 25 ff.

7

3 Arten von Leasing 3.1 Operating - Leasing Hierbei handelt es um eine kurzfristige Überlassung von Wirtschaftsgütern. Wobei die Vertragsdauer unbestimmt ist und meist eine kurzfristige Kündigung des Vertrags möglich ist, doch die Grundmietzeit ist oft sehr kurz. Damit liegt das wirtschaftliche Risiko beim Leasinggeber. Für den Leasingnehmer ist dies wirtschaftlich sinnvoll, wenn sich eine Eigeninvestition aufgrund der kurzen Nutzungsdauer nicht lohnt. 25

3.2 Finanzierungsleasing Im Gegensatz zum Operating-Leasing liegen bei dieser Form des Leasings längerfristige Verträge vor. Welche über eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden und bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Vertragsparteien nicht gekündigt werden können. Der Leasingnehmer deckt mit den zu entrichtenden Raten mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten des Leasinggebers ab. Die Grundmietzeit deckt meist einen erheblichen Teil der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts ab. 26 Es ist zudem auch typisch für diese Verträge, dass das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer abgewälzt wird. Wenn bei diesen Verträgen im vornherein vereinbart wurde, dass das Eigentum am Ende der Mietzeit auf den Leasingnehmer übergehen soll, kann von einem Mietkaufvertrag ausgegangen werden. Die geleisteten Mietzahlungen werden dabei auf den Kaufvertrag angerechnet. 27

3.3 Immobilien - Leasing Die Verträge des Immobilien - Leasing gelten als eine Sonderform des Finanzierungsleasings und haben eine besonders lange Laufzeit.

28

Immobilien-Leasing ist eine sehr

interessante Alternative für Unternehmen, die sehr schnell wachsen - vor allem wenn 25 26 27 28

Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-vonleasingvertraegenideskPI11525HI863169.html Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-vonleasingvertraegenideskPI11525HI863169.html Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-vonleasingvertraegenideskPI11525HI863169.html Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-vonleasingvertraegenideskPI11525HI863169.html

8 gleichzeitig mehrere Immobilien neu gebaut werden müssen. Hierbei wird das Liquiditätsrisiko durch unerwarteten Finanzbedarf vermindert und lässt Spielraum für weitere Investitionsvorhaben. Ideal ist es, wenn die Leasingrate aus dem erwarteten Cashflow der Nutzung der Immobilie erwirtschaftet werden kann. Hinzu kommen bilanzielle Vorteile und eine hohe Planungssicherheit. 29

3.4 Null - Leasing Bei Null - Leasing Verträgen erhält der Leasingnehmer den Gegenstand zur Nutzung, ohne dass die Leasingraten Zinsen enthalten. Nach Vertragsablauf kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt zu einem bei Vertragsabschluss bereits festgesetzten Preis kaufen. 30

3.5 Sale - and - lease - back - Leasing Unter einem Sale-and-lease-back-Verfahren versteht man, dass das Eigentum über einen Gegenstand aufgrund eines Kaufvertrages auf einen Leasinggeber übertragen wird, welcher den Gegenstand an den Verkäufer (Leasingnehmer) vermietet und sich mit ihm einig ist, dass das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf der Mietzeit an den Verkäufer (Leasingnehmer) zurückgeht. 31 Der Leasingnehmer ist zunächst der Eigentümer des Gegenstands und verkauft ihn an den Leasinggeber, welcher zivilrechtlich Eigentümer wird. Dieser verleast den Gegenstand anschließend an den Leasingnehmer. Die Übergabe des Leasinggegenstands wird regelmäßig durch Besitzkonstitut ersetzt, d. h. ein Übergang des unmittelbaren Besitzes auf den Käufer/Leasinggeber und zurück auf den Leasingnehmer findet nicht statt. 32 Das Leasingobjekt bleibt die ganze Zeit in unmittelbarem Besitz des Leasingnehmers. Solche Verträge werden zur Verbesserung der Liquidität des Leasingnehmers abgeschlossen, der zunächst den Kaufpreis des Gegenstands erhält und anschließend periodische Leasingraten zu entrichten hat. Zivilrechtlich wird das Sale-and-lease-back-Verfahren ebenso behandelt wie das Finanzierungsleasing, bei dem der Leasinggeber das Eigentum an dem Leasinggegenstand von einem Dritten erwirbt und ihn an den Leasingnehmer vermietet. Wobei auch beim Sale-and-lease-back-Verfahren der Käufer (Leasinggeber) das zivilrechtliche Eigentum an dem Leasinggegenstand erwirbt. 33 29

30 31 32 33

Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/leasingspecial/immobilien-leasing-investieren-und-liquide-bleiben/4022860.html?ticket=ST-5597901kG7ZnGdiUgpfweWq4zMa-ap2 Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-vonleasingvertraegenideskPI11525HI863169.html Vgl. https://debitoor.de/lexikon/sale-and-lease-back Vgl. § 930 BGB Vgl. https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/leasingunternehmen-3-arten-von-

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4 Arten von Kreditfinanzierung 4.1 Kontokorrentkredit Diese Kreditart wird auch Überziehungskredit oder Dispositionskredit genannt. Hierbei wird dem Unternehmen die Überziehung eines oder mehrerer Bankkonten bis zu einer vorab festgelegten Grenze durch die Bank gewährt. Was als sogenanntes Kreditlimit bezeichnet wird. Kontokorrentkredite sind höher verzinst als reguläre Darlehen, wodurch erhebliche Kosten verursacht werden können, sind aber in ihrer Höhe und Laufzeit flexibel. Der Kontokorrentkredit dient in der Regel der kurzfristigen...


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