Title | Rechtsformen - Unternehmensformen Übersicht |
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Author | Caro Bartmann |
Course | Grundlagen Rechtsformen |
Institution | Duale Hochschule Baden-Württemberg |
Pages | 4 |
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Übersichtstabelle mit relevanten Rechtsformen...
Einzelper sonen
Gesells chafter Leitung
Haftung
Gewinn -, Verlust
1
Person
Selbstorgansc haft
Gesellschafter haftet unbeschränkt
Geht vollkommen an Gesellschafter
GbR
KG
AG
GmbH
Mind. 2 Mind. 2 Gesellschafter Gesellschafter Keine Handelsabsicht Handelszweck Ist oder Kann Kaufmann
Mind. 2 Gesellschafter Ein Komplementär und ein Kommanditist
Mind. 1 GE §2 akgt. Eigene Rechtspersönlichke it; Juristische Person
Selbstorganschaft Nur gemeinsam In der Regel aber im Ges.Vertrag modifiziert: einzeln Innen §709 BGB Geschäftsführung Außen, Vetretung §714 BGB
Selbstorganschaft Kein in-sichgeschäft erlaubt. Vertretungsmacht kann eingeschränkt werden durch Eintrag im HR §126 Abs. 2 HBG ggü dritte unwirksam
Selbstorganschaft ( Vollhafter= Komplementär) Kommanditist= keine
Fremdorganschaft. Organe: • Vostand • Aufsichtsrat • Hauptversamm lung
Mind. 1 GE Eigene Rechtspersönlichkeit; Juristische Person Immer-kaufmann § 13Abs. 3 GmbhG Fremdorganschaft (meinst) Organe: • Geschäftsführer (Angestellter der GmbH) • Gesellschafterversamm lung • Aufsichtsrat
Vermögen + darüber hinaus Gesellschafter Neueintritt; Ausscheidungen möglich Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt) Haftung § 128 HBG analog
Vermögen der oHG § 124 HGB Dann GE Unbeschränkt § 128 HGB sowie solidarisch
Komplementär: haftet überschränkt auch mit PV wie GE einer oHG vgl. §§105 ff. HGB Kommanditist: nur mit seinen Einlagen im Unternehmen, beschränkt haftend §§ 161 ff. HGB
Nur mit d. Vermögen der AG
Nur mit vermögen d. GmbH Nachschusspflicht Vereinbarung -> d.h Gesellschafter müssen auf Forderung d. Geschäftsführers mehr Eigenkapital in die GmbH pumpen.
Kapitaleinlagen mit eine vorab Dividende von 4% Rest nach angemessenen
Dividende Auszahlung nach Anteile (AktienAnteile) Thesaurierung
Ausschüttung oder Thesaurierung (d.h Gewinn bleibt bei der GmbH) keine Abgeltungssteuer müssen gezahlt werden!
Gesamthandvermög en= Vermögen gehört jedem Zusammen! Keine
oHG
Neueintritt; Ausscheidungen (§160HGB) möglich Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt) Einlagen mit 4% Rest nach Köpfen Verlust: Nach Köpfen
geschäftsführungsbefugni s § 164 HGB, keine Organschaftliche Vertretungsbefugnis § 170 HGB. Wenn nicht im HR eingetragen haftet er wie der Komplementär!!!
UGHaftungsbeschränkt
Mind. 25% des Gewinns als Rücklage
verteilu ng
Wandel barkeit
Leichter Rechtsformwe chsel möglich Nicht kooperationsf ähig
Verkauf
Bei Fortführung: Haftung außer bei HREintragung Bei Änderung: keine Haftung für Altschulden Einkommenst. ( Umsatzsteuer)
Besteu erung Gründu ng
Vermögensverselbst ständigung! Nach Köpfen
( Wenn nicht anders im Ges.Vertrag geregelt.)
>500.000Umsatz Oder >50.000 Gewinn → Wenn Kaufmännisch → Oder evtl.. Kaufmann Wenn du noch einer Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt)
kooperationsfähig
Einkommenst. ( Umsatzsteuer) JE GE selbst
Kein §705 BGB Mindestkapital 1. Gemeinsame r Zweck Geringer 2. Beiträge ( Aufwand Geld, Gewerbeanme Sacheinlagen ldung ,Dienstleitun Ggf. HRg) Eintrag 3. Grundsätzlic h formfrei
Verhältnis. Zu berücksichtigen: • Haftungsumf ang • Einsatz f. d. KG • Kapitalanteil e kooperationsfähig
Verteilung nach Eigenanteilen der GE k. Verlustverteilung da eigene Rechtspersönlichkeit und keine persönliche Haftung d. GE Möglich in alle Formen Bei Verwandlung in Einzelunternehmen setzt eine Verschmelzung ein. Personengesellschaft, nur möglich zu eine bereits bestehenden
Gesellschafter können das Eigenkapital erhöhen auf 25.000
Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt)
Anteile können abgetreten sowie verkauft werden
Anteile können abgetreten sowie verkauft werden
Einkommenst. ( Umsatzsteuer) JE GE selbst
Körperschaftsteuer
GbR die ein Handelgewerbe betreibt. Ges.vertrag + HR Eintrag Konstitutiv: §123Abs. 1 HGB Eintrag findet vor Geschäfte statt!
Fungibel=übertragbar Fungibel=übertragba r
Mind. 50.000 Grundkapital Notarielle Beurkundung Kaufmannkraft Wird in Aktieneinheiten zerlegt
25.000 Mind. ( Wie viel Einlagen ein GE geleistet hat -> wie viel % ihm das unternehmen gehört) Jeder GE muss mind. 1€ Einlage leisten, ¼ muss bei der Gründung eingezahlt werden + insgesamt aber mind. 12.500 in Bar oder Sacheinlagen. Muss nicht
Sacheinlagen unzulässig!
(Ausnahme: Grunstücksei nbringung)
stätig bereitgehalten werden. Notarielle Beglaubigung( Teuer) Oder Ein-Person-GmbH Gründungerklärung
Deklaratorisch §123 Abs.2 HGB Eintrag nach Aufnahme der Geschäfte. oder: Tätigkeit nach außen ( z.B verkauf einer Ware an 3., oder Abschluss eines Angebots)
Publizit ät
Keine Pflicht Außer: Bilanzsumme > 65mio. oder Umsatz> 130mio. oder > 5000AN
Keine Buchführungspflicht
Bilnaz und GuV Pflicht Jedoch nur ans Finanzamt, keine an d. Gesellschaft
Beendi gung
Tod eines GE Wird nicht im klassichen Sinnen veerbt, sondern die Einzelne Teile woraus Sie bestand!
Tod eines GE Tod eines GE Wird nicht im 1. Auflösung § 131 Abs. 1 HGB klassichen Sinnen 2. Liquidation § veerbt, sondern die 145 HGB Einzelne Teile a. GE als woraus Sie bestand! Liquida Jeder GE kann toren jederzeit kündigen, b. Gemei §§723 ff. BGB nschaft Zweck wird erfüllt liches oder Zielerreichung Handel unmöglich $ 726 BGB n Ausscheides eines c. Laufen Gesellschafters, sein de teil wächst den Geschä anderen zu §738 fte BGB werden beende t.
Nach §325 HGB
Auflösung §262 -> Liquidation § 264 > Löschung §273 ( § Aktiengesetzt)
Auflösung -> Liquidation -> Sperrjahr ( nach Verteilung des Vermögens) -> Löschung
3. Löschung ins HR einzutragen § 157 Abs. 1 HGB
Sonstig es
Name
Firma ist der Name §17HGB, unter dem er seine Geschäfte betreibt „ Eingetragener Kaufmann“
Diese Form hat keine Handelsabsicht. Gedacht für Freiberufler, Radio… Im BGB geregelt. Keine Firma also irgendeinen namen Rechtfähig. Personenname o. Sachfirma Fantasiename
Firma! Also muss der Name die Rechtsform beinhalten +
„offene Handelgesellschaft “ o. Abkürzung Personenname o. Sachfirma §19HBG
„Kommanditgesellsc haft“ o. Abkürzung Personenname o. Sachfirma
Eigene Rechtspersönlichke it; Juristische Person
Eigene Rechtspersönlichkeit; Juristische Person
Mini-GmbH; 1€ GmbH...