Rechtsformen - Unternehmensformen Übersicht PDF

Title Rechtsformen - Unternehmensformen Übersicht
Author Caro Bartmann
Course Grundlagen Rechtsformen
Institution Duale Hochschule Baden-Württemberg
Pages 4
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Summary

Übersichtstabelle mit relevanten Rechtsformen...


Description

Einzelper sonen

Gesells chafter Leitung

Haftung

Gewinn -, Verlust

1

Person

Selbstorgansc haft

Gesellschafter haftet unbeschränkt

Geht vollkommen an Gesellschafter

GbR

KG

AG

GmbH

Mind. 2 Mind. 2 Gesellschafter Gesellschafter Keine Handelsabsicht Handelszweck Ist oder Kann Kaufmann

Mind. 2 Gesellschafter Ein Komplementär und ein Kommanditist

Mind. 1 GE §2 akgt. Eigene Rechtspersönlichke it; Juristische Person

Selbstorganschaft Nur gemeinsam In der Regel aber im Ges.Vertrag modifiziert: einzeln Innen §709 BGB Geschäftsführung Außen, Vetretung §714 BGB

Selbstorganschaft Kein in-sichgeschäft erlaubt. Vertretungsmacht kann eingeschränkt werden durch Eintrag im HR §126 Abs. 2 HBG ggü dritte unwirksam

Selbstorganschaft ( Vollhafter= Komplementär) Kommanditist= keine

Fremdorganschaft. Organe: • Vostand • Aufsichtsrat • Hauptversamm lung

Mind. 1 GE Eigene Rechtspersönlichkeit; Juristische Person Immer-kaufmann § 13Abs. 3 GmbhG Fremdorganschaft (meinst) Organe: • Geschäftsführer (Angestellter der GmbH) • Gesellschafterversamm lung • Aufsichtsrat

Vermögen + darüber hinaus Gesellschafter Neueintritt; Ausscheidungen möglich Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt) Haftung § 128 HBG analog

Vermögen der oHG § 124 HGB Dann GE Unbeschränkt § 128 HGB sowie solidarisch

Komplementär: haftet überschränkt auch mit PV wie GE einer oHG vgl. §§105 ff. HGB Kommanditist: nur mit seinen Einlagen im Unternehmen, beschränkt haftend §§ 161 ff. HGB

Nur mit d. Vermögen der AG

Nur mit vermögen d. GmbH Nachschusspflicht Vereinbarung -> d.h Gesellschafter müssen auf Forderung d. Geschäftsführers mehr Eigenkapital in die GmbH pumpen.

Kapitaleinlagen mit eine vorab Dividende von 4% Rest nach angemessenen

Dividende Auszahlung nach Anteile (AktienAnteile) Thesaurierung

Ausschüttung oder Thesaurierung (d.h Gewinn bleibt bei der GmbH) keine Abgeltungssteuer müssen gezahlt werden!

Gesamthandvermög en= Vermögen gehört jedem Zusammen! Keine

oHG

Neueintritt; Ausscheidungen (§160HGB) möglich Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt) Einlagen mit 4% Rest nach Köpfen Verlust: Nach Köpfen

geschäftsführungsbefugni s § 164 HGB, keine Organschaftliche Vertretungsbefugnis § 170 HGB. Wenn nicht im HR eingetragen haftet er wie der Komplementär!!!

UGHaftungsbeschränkt

Mind. 25% des Gewinns als Rücklage

verteilu ng

Wandel barkeit

Leichter Rechtsformwe chsel möglich Nicht kooperationsf ähig

Verkauf

Bei Fortführung: Haftung außer bei HREintragung Bei Änderung: keine Haftung für Altschulden Einkommenst. ( Umsatzsteuer)

Besteu erung Gründu ng

Vermögensverselbst ständigung! Nach Köpfen

( Wenn nicht anders im Ges.Vertrag geregelt.)

>500.000Umsatz Oder >50.000 Gewinn → Wenn Kaufmännisch → Oder evtl.. Kaufmann Wenn du noch einer  Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt)

kooperationsfähig

Einkommenst. ( Umsatzsteuer) JE GE selbst

Kein §705 BGB Mindestkapital 1. Gemeinsame r Zweck Geringer 2. Beiträge ( Aufwand Geld, Gewerbeanme Sacheinlagen ldung ,Dienstleitun Ggf. HRg) Eintrag 3. Grundsätzlic h formfrei

Verhältnis. Zu berücksichtigen: • Haftungsumf ang • Einsatz f. d. KG • Kapitalanteil e kooperationsfähig

Verteilung nach Eigenanteilen der GE k. Verlustverteilung da eigene Rechtspersönlichkeit und keine persönliche Haftung d. GE Möglich in alle Formen Bei Verwandlung in Einzelunternehmen setzt eine Verschmelzung ein. Personengesellschaft, nur möglich zu eine bereits bestehenden

Gesellschafter können das Eigenkapital erhöhen auf 25.000 

Rückbezogene Haftung und abgangsbezogene Haftung (5 Jahre nach Austritt)

Anteile können abgetreten sowie verkauft werden

Anteile können abgetreten sowie verkauft werden

Einkommenst. ( Umsatzsteuer) JE GE selbst

Körperschaftsteuer

GbR die ein Handelgewerbe betreibt. Ges.vertrag + HR Eintrag Konstitutiv: §123Abs. 1 HGB Eintrag findet vor Geschäfte statt!

Fungibel=übertragbar Fungibel=übertragba r

Mind. 50.000 Grundkapital Notarielle Beurkundung Kaufmannkraft Wird in Aktieneinheiten zerlegt

25.000 Mind. ( Wie viel Einlagen ein GE geleistet hat -> wie viel % ihm das unternehmen gehört) Jeder GE muss mind. 1€ Einlage leisten, ¼ muss bei der Gründung eingezahlt werden + insgesamt aber mind. 12.500 in Bar oder Sacheinlagen. Muss nicht

Sacheinlagen unzulässig!

(Ausnahme: Grunstücksei nbringung)

stätig bereitgehalten werden. Notarielle Beglaubigung( Teuer) Oder Ein-Person-GmbH Gründungerklärung

Deklaratorisch §123 Abs.2 HGB Eintrag nach Aufnahme der Geschäfte. oder: Tätigkeit nach außen ( z.B verkauf einer Ware an 3., oder Abschluss eines Angebots)

Publizit ät

Keine Pflicht Außer: Bilanzsumme > 65mio. oder Umsatz> 130mio. oder > 5000AN

Keine Buchführungspflicht

Bilnaz und GuV Pflicht Jedoch nur ans Finanzamt, keine an d. Gesellschaft

Beendi gung

Tod eines GE Wird nicht im klassichen Sinnen veerbt, sondern die Einzelne Teile woraus Sie bestand!

Tod eines GE Tod eines GE Wird nicht im 1. Auflösung § 131 Abs. 1 HGB klassichen Sinnen 2. Liquidation § veerbt, sondern die 145 HGB Einzelne Teile a. GE als woraus Sie bestand! Liquida Jeder GE kann toren jederzeit kündigen, b. Gemei §§723 ff. BGB nschaft Zweck wird erfüllt liches oder Zielerreichung Handel unmöglich $ 726 BGB n Ausscheides eines c. Laufen Gesellschafters, sein de teil wächst den Geschä anderen zu §738 fte BGB werden beende t.

Nach §325 HGB

Auflösung §262 -> Liquidation § 264 > Löschung §273 ( § Aktiengesetzt)

Auflösung -> Liquidation -> Sperrjahr ( nach Verteilung des Vermögens) -> Löschung

3. Löschung ins HR einzutragen § 157 Abs. 1 HGB

Sonstig es

Name

Firma ist der Name §17HGB, unter dem er seine Geschäfte betreibt „ Eingetragener Kaufmann“

Diese Form hat keine Handelsabsicht. Gedacht für Freiberufler, Radio… Im BGB geregelt. Keine Firma also irgendeinen namen Rechtfähig. Personenname o. Sachfirma Fantasiename

Firma! Also muss der Name die Rechtsform beinhalten +

„offene Handelgesellschaft “ o. Abkürzung Personenname o. Sachfirma §19HBG

„Kommanditgesellsc haft“ o. Abkürzung Personenname o. Sachfirma

Eigene Rechtspersönlichke it; Juristische Person

Eigene Rechtspersönlichkeit; Juristische Person

Mini-GmbH; 1€ GmbH...


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