BWL Unternehmensformen Zusammenfassung PDF

Title BWL Unternehmensformen Zusammenfassung
Course BWL Unternehmensformen
Institution Technische Hochschule Mittelhessen
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Summary

Zusammenfassung-BWL-Unternehmensformen.
Einzelunternehmen.
Personengesellschaften.
Kapitalgesellschaften.
- Rechtsformen
• Dient der Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Shareholder und den Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Stakeholder...


Description

Zusammenfassung BWL Unternehmensformen

Kapitel 1 Die BWL befasst sich mit Unternehmen, als planmäßig organisierte Einzelwirtschaften in denen Güter bzw. Dienstleistungen beschafft, verwertet, verwaltet und abgesetzt werden. Betrieb Örtliche, technische und organisatorische Einheit zum Zwecke der Erstellung von Gütern und Dienstleistungen

Unternehmung Erwerbswirtschaftliche, örtlich NICHT gebundene, wirtschaftlich finanzielle und rechtliche Einheit

Rechtlich- finanzielle Seite Produktionswirtschaftliche Seite Es gibt Betriebe, die öffentlich sind und damit nicht zwangsläufig eine Erwerbswirtschaft verfolgen, also nicht zwangsläufig Gewinn maximieren, sondern die Einhaltung von Kostenbudgets verfolgen. Beispiel: Kindertagesstätten Betriebe können Unternehmungen sein, müssen aber nicht.

Magisches Dreieck

Humanitätsprin i

Wirtschaftlichkeitspri nzip

Umweltschonungspri nzip

Wirtschaftlichkeitsprinzip Maximumprinzip gegebener Input – maximaler Output Aufwand wird als fest vorgegeben angenommen und Ertrag soll maximiert werden Beispiel: Marketingfirma will mit 10.000€ so viele Kunden wie möglich erreichen Minimumprinzip vorgegebener Output – minimaler Input Ertrag ist fest vorgegeben und soll mit minimalen Aufwand erreicht werden Beispiel: Strecke von 500 km mit möglichst wenig Kraftstoff zurück legen Generelles Extremum Prinzip Input und Output sind aufeinander abgestimmt, sodass der Prozess problemindividuell optimiert wird Verhältnis von Input und Output muss optimiert werden Humanitätsprinzip Menschliche Bedürfnisse werden in einem Unternehmen berücksichtigt Beispiel: positive Arbeitsatmosphäre, gute Führung Umweltschonungsprinzip Ökologische Interessen werden berücksichtigt Die BWL als interdisziplinäre Wissenschaft = Realwissenschaft - Geisteswissenschaft Wissenschaften sind Prozesse der Entwicklung von Theorien, Prozesse der Überprüfung der Theorien, ihre Verwerfung, Annahme bzw. Anpassung.

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Abgrenzung BWL- VWL BWL Einkauf, Fertigung, Absatz Lagerhaltung Finanzierung… Wie optimiere ich in meinem Unternehmen meinen Einkauf? Lehre von der rationalen Betriebsführung Geht von Vorgängen beim EINZELBETRIEB aus Abgrenzung allgemeine – spezielle BWL Allgemeine BWL Befasst sich mit planerischen, organisatorischen, rechentechnischen Aktivitäten in Betrieben/ Unternehmen Ist nach Funktionen/ Branchen aufgebaut Beispiel: Beschaffung, Produktion, Marketing, Controlling, Personalwesen, Finanzbuchhaltung

VWL -

Leistung der gesamten Wirtschaft (Bruttosozialprodukt) Ländervergleich (Handelsbilanz) Rolle des Staates in der Wirtschaft Überbetriebliche Probleme Erforschung der Auswirkung auf andere Teile der Wirtschaft  über Einzelbetrieb hinaus

Spezielle BWL Befasst sich mit nur ausgewählten Fragen Beispiel: Handelsbetriebslehre, Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre

Ansätze der BWL Produktionsfaktorenansatz nach Gutenberg 1. Dispositive Produktionsfaktoren Leitung Planung Organisation Elementare Produktionsfaktoren 2. Objektbezogene menschliche Arbeit (die Mitarbeite, die direkt am Produkt arbeiten. Bsp.: Fertigung/ Montage am Auto) 3. Betriebsmittel Technische Anlagen Grundstücke und Gebäude Patente, Lizenzen 4. Werkstoffe Rohstoffe (Öle, Erde) Hilfsstoffe (Schrauben, Nägel) Betriebsstoffe (Fette, Energie)

Systemindifferente Bestimmungsfaktoren (systemunabhängig) Produktionsfaktoren  Arbeit  Betriebsmittel Unternehmu  Werkstoffe ng Ökonomisches Prinzip Finanzielles Gleichgewicht Systembezogene Bestimmungsfaktoren Marktwirtschaft  Autonomieprinzip  Gewinnmaximierungsprinzip  Prinzip des Privateigentums Planwirtschaft  Organprinzip  Prinzip der Planerfüllung

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 Prinzip des Gemeineigentums Entscheidungsansatz nach Heinen Menschen stehen im Mittelpunkt Menschliche Entscheidungen sind mit Unsicherheit behaftet  Risiko (objektive Wahrscheinlichkeiten bestehen)  Ungewissheit (unsichere Entscheidungen, keinerlei objektive Informationen mein Risiko zu ermitteln) Entscheidungsmodelle  Lineare Optimierung  Entscheidungsbaumverfahren  Prognoseverfahren Phasen des Entscheidungsprozesses 1. Willensbildung Welche Alternativen/ Möglichkeiten sind gegeben? Wie kann ich diese bewerten? Entscheidung 2. Willensdurchsetzung 3. Kontrolle Kontrolle mit feed- forward Funktion Ergebnis des Handelns hilft zukünftige Entscheidungen zu optimieren Zukünftige Entscheidungsunterstützung Kontrolle mit feed- back Funktion Entscheidung wird selbst getroffen, aber nicht selbst umgesetzt Entscheidungsumsetzung wird an andere Mitarbeiter delegiert Verhaltenssteuerung dezentraler Akteure

Systemansatz nach Ulrich -

Vergleich von einer Führungsgröße mit einer Kontrollgröße Korrigierende Maßnahmen können eingesetzt werden, die dann sicherstellen dass das gewünschte Ziel wieder erreicht wird Regelkreis  Ein Regelkreis dient dazu eine Regelgröße auf einen gewünschten Wert zu bringen und dort zu halten

Prozesse in der BWL Güterwirtschaftlicher Prozess -

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Beschaffungsmarkt Leistungsbereich  Materialbereich  Produktionsbereich  Marketingbereich Absatzmarkt

Materielle Güter Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Betriebsmittel Erzeugnisse Waren

Immaterielle Güter Dienste Rechte

Finanzwirtschaftlicher Prozess -

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Beschaffungsmarkt Leistungsbereich  Materialbereich  Produktionsbereich  Marketingbereich Absatzmarkt

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Einzahlungen Aktivitäten auf dem Absatzmarkt Beispiele. Verkauf von Erzeugnissen oder Dienstleistungen

Auszahlungen Aktivitäten auf dem Beschaffungsmarkt bewirken Auszahlungen Beispiele. Beschaffung von Gütern, Einstellung von Mitarbeitern

Informationswirtschaftlicher Prozess Leitung -

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Beschaffungsmarkt Leistungsbereich  Materialbereich  Produktionsbereich  Marketingbereich Absatzmarkt

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Personalbereich Rechtsbereich Rechnungswesen Finanzbereich Organisation/ EDV

Informationsaustausch! Externe Informationen: Daten werden zwischen dem Beschaffungs-bzw. dem Absatzmarkt und dem Unternehmen ausgetauscht Interne Informationen: Innerhalb eines Unternehmens, von der Leitung um Bereich und auch umgekehrt zwischen den Bereichen Bottom up: Mitarbeiterbefragung Top down: Intranet/ Infoportal, Rundschreiben, E-Mail, Aushang Materialinformationen: Betriebsmittel und Werkstoffe Kapitalinformationen: Beschaffung und Verwendung von Finanzmittel Personalinformationen: Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen, Beurteilungen

Kapitel 2 Bedeutung der Rechtsformen -

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Voraussetzungen für die Unternehmensgründung  Geschäftsidee  Managementkompetenzen  Wahl der Rechtsform  Eigenkapital Rechtsformen  Dient der Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Shareholder und den Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Stakeholder

Eigenkapitalgeber = Unternehmer Shareholder= Als Shareholder bezeichnet man Personen, die Anteilseigner eines Unternehmens sind. Meist handelt es sich dabei um den Besitz von Aktienanteilen. Daraus folgt, dass sie als Eigentümer agieren und sich finanzielle Erträge erhoffen. Dieser Begriff taucht vor allem bei börsennotierten Unternehmen häufig auf. Stakeholder= sind Personen und Organisationen, die für ein Unternehmen eine wichtige Rolle spielen und im Allgemeinen Erwartungen an eine Firma haben. Dafür ist es nicht zwingend notwendig, Eigenkapital in das Unternehmen investiert zu haben, um als Stakeholder bezeichnet zu werden. Der Begriff umfasst alle Personen, Gruppen und Organisationen, die auf irgendeine Art und Weise etwas von einem Unternehmen wollen und Ansprüche haben.

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Juristische Person= sind von der Rechtsordnung geschaffene Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit  Häufige Rechtsformen: AG, GmbH

Kriterien der Rechtsformwahl -

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Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber  Grundsatz der unbeschränkten Haftung: Als Schuldner haften natürliche Personen und juristische Personen mit ihrem Gesamtvermögen.  Einzelunternehmer haftet mit Privatvermögen  Grundsatz der beschränkten Haftung: Als Gesellschafter einer juristischen Person haften Eigenkapitalgeber nur bis zur Höhe ihrer Eigenkapitaleinlage. Leitungs- und Kontrollbefugnis  eigentümergeführtes Unternehmen: Leitungs- und Kontrollfunktion liegt bei dem (oder den) Eigenkapitalgebern  Großunternehmen: Werden meist von angestellten Managern durchgeführt. Eigenkapitalgeber haben nur noch eingeschränkte Kontrolle Gewinn- und Verlustbeteiligung  Bei mehreren Eigenkapitalgebern mit unterschiedlichen Kapitalanteilen stellt sich die Frage, ob Gewinne bzw. Verluste verteilt werden sollen:  der Zahl der Beteiligten  Kapitalanteilen  oder nach einer anderen Schlüsselgröße  wer am meisten Eigenkapital gegeben hat, bekommt auch den meisten Gewinn Finanzierungsmöglichkeiten  Einzelunternehmen: ein einziges Eigenkapitalgeber  Publikumsaktiengesellschaft: nach hunderttausenden zu bemessenden Zahl von Eigenkapitalgebern (=Aktionäre)  Höhe der Eigenkapitalausstattung Steuerbelastung  Unterscheidung von  Einzelunternehmung oder Personengesellschaften  Kapitalgesellschaften  Möglicher Zielkonflikt: Haftungsbeschränkung (möglichst wenig Haftung mit Privatvermögen) und Steueroptimierung (weniger Steuer zahlen, um am meisten aus dem Unternehmen raus zu holen) Publizität & Prüfung  Muss Jahresabschluss veröffentlicht werden?  Muss Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden? Mitbestimmung  Mitbestimmung der Arbeitnehmer: Einschränkung der Leitungs- und Kontrollrechte des Eigenkapitalgebers Rechtsformen unterscheiden sich deutlich in Publizitäts-, Prüfungs- und Mitbestimmungsvorschriften

Rechtsformen im Überblick 1. 2.

3.

Einzelunternehmen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts = GbR Offene Handelsgesellschaft = OHG Kommanditgesellschaft = KG Stille Gesellschaft Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft = UG (haftungsbeschränkt) / Mini- GmbH Gesellschaft bürgerlichen Rechts = GmbH Europäische Gesellschaft (SE) Societé Europae Kommanditgesellschaft auf Aktien = KGaA

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Einzelunternehmen -

Gewerbebetrieb, der von einer einzelnen Person geführt wird Firma trägt keine Rechtspersönlichkeit: Träger von Rechten und Pflichten ist der Einzelunternehmer als natürliche Person Firmenname frei wählbar  Zusatz e.K. (eingetragener Kaufmann) Haftung: Einzelunternehmer haftet persönlich Leitungs- und Kontrollbefugnis: Alleinherrscher Gewinn- und Verlustbeteiligung: werden ausschließlich dem Einzelunternehmer zugerechnet Finanzierungsmöglichkeiten: Fremdfinanzierung  Bankdarlehen, Eigenfinanzierung  Kapitaleinlage vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen Prüfung & Publizierung: Buchführung und handelsrechtlicher Jahresabschluss, Prüfung & Publizierung ist nicht nötig

Personengesellschaften Personengesellschaften zählen nicht zu den juristischen Personen und haben dadurch keine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts = GbR -

Personengemeinschaft, die ein gemeinsamen Zweck verfolgt Mindestens 2 Personen Ärztliche Gemeinschaftspraxen, Notare, Steuerberater… Gesellschaft ist keine juristische Person. Hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein eigenes Vermögen. Haftung: für Verbindlichkeiten haftet das Gesellschaftsvermögen; die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner mit gesamten (Privat-) Vermögen Leitungs- und Kontrollbefugnis: liegt bei allen Gesellschaftern gemeinsam Gewinn- und Verlustbeteiligung: alle in gleicher Weise Finanzierungsmöglichkeiten: Fremdfinanzierung  Besser ggü. Einzelunternehmen, da mehrere Vollhafter; Eigenfinanzierung  Einlagen der Gesellschafter Prüfung & Publizierung: kein Jahresabschluss, Prüfung und Publizierung

Offene Handelsgesellschaft -

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„große Schwester“ der GbR (Unterschied  OHG stellt eine geschäftliche Tätigkeit dar, die die kaufmännische Art und Weise darstellt) Haftung: Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt Leitungs- und Kontrollbefugnis: gemeinsam; durch Gesellschaftsvertrag können einzelne Gesellschafter von der Geschäftsführung aber nicht von der Kontrolle ausgeschlossen werden Gewinn- und Verlustbeteiligung:  1. Verteilungsrunde nach Kapitalanteilen bis max.4% auf Kapitalanteil  2. Verteilrunde: übersteigender Betrag nach Köpfen  Verlustverteilung nach Köpfen Finanzierungsmöglichkeiten: Fremdfinanzierung  besser ggü. EU, da mehrere Vollhafter; Eigenfinanzierung  Einlagen der Gesellschafter Prüfung & Publizierung: Verpflichtung zur Buchführung und Jahresabschuss, keine P&P Pflichten

Kommanditgesellschaft -

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Zweck  gemeinsames Betreiben eines Handelsgewerbes Wesentlicher Unterschied zur OHG:  Komplementäre: Rechte & Pflichten wie bei OHG  Kommanditisten: Haftung nur bis zu Höhe der vertraglich festgelegten Kapitaleinlage Haftung:  Komplementäre: unbeschränkt mit Gesamtvermögen  Kommanditisten: beschränkt auf die Kapitaleinlage

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Leitungs- und Kontrollbefugnis: Komplementär: ja/voll Kommanditist: nein/ beschränkt Gewinn- und Verlustbeteiligung:  1. Verteilungsrunde nach Kapitalanteilen bis max.4% auf Kapitalanteil  2. Verteilrunde: nach den Kapitalanteilen  Verlustverteilung nach Kapitalanteilen Finanzierung:  bessere Finanzierungsmöglichkeiten als bei EU + OHG, weil Teilhafter zusätzliches Kapital einbringen  sehr beliebt bei geschlossenen Immobilienfonds Prüfung und Publizierung: Verpflichtung zur Buchführung und Jahresabschluss, keine P+P Pflichten

Stille Gesellschaft -

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Kapitalgeber beteiligt sich in stiller Form an einem handelsgewerblich geführten Unternehmen eines Geschäftsinhabers Beteiligung ist für Auße nstehende nicht sichtbar Bar- oder Sacheinlage des stillen Gesellschafters vergrößert Bilanzsumme:  Aktivseite: Erhöhung des Vermögens des Geschäftsinhabers  Passivseite: Erhöhung des Betrags seines ausgewiesenen Kapitals Haftung: unbeschränkt für Inhaber; stiller Gesellschafter trägt keine Haftung und kann bei Insolvenz seine Einlagen zurückfordern Leitungs- und Kontrollbefugnis:  ist i.d.R. von der GF ausgeschlossen  geschäftsführender Inhaber hat volle Kontrollrechte Finanzierungsmöglichkeiten: Besser als EU, da stiller Gesellschafter Zusatzkapital bringt Gewinn- und Verlustbeteiligung: Teilhabe am Unternehmensgewinn bzw. Verlust ist üblicherweise im Gesellschaftsvertrag geregelt Prüfung und Publizierung: Jahresabschluss, keine P+P

Kapitalgesellschaften Merkmale der Kapitalgesellschaften -

Juristische Person Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter Handlungsfreiheit durch Organbestellung Unabhängigkeit vom Bestand der Mitglieder Partizipationsrechte abhängig vom Kapitalanteil

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft -

Mini- GmbH Stammkapital 1€ < 25.000€  dann wird’s zur GmbH Erleichterte Existenzgründung Erschwerte Fremdfinanzierung (hohes Ausfallrisiko des Kreditnehmers bei sehr geringer Eigenkapitalquote)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung = GmbH -

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Rechtsform für kleinere und mittlere Betriebe, deren Eigenkapitalgeber ihre Haftung auf die Kapitaleinlage beschränken wollen Stammkapitel: mind. 25.000€ Organe der Gesellschaft: Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung Haftung:  Gesellschaft haftet unbeschränkt mit ihrem Gesamtvermögen  Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Stammeinlage Leitungsbefugnis: Geschäftsführung Kontrollbefugnis: Gesellschafterversammlung Finanzierungsmöglichkeit:

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 Rechtsform ist attraktiv für Eigenkapitalgeber wegen Haftungsbeschränkung  Allerdings ist die Haftungsbeschränkung hinderlich bei Fremdkapitalbeschaffung Gewinnbeteiligung  Zurechnung von Gewinnen/ Verluste i.d.R. nach Anteil am Stammkapital  Gesellschafterversammlung beschließt die Höhe einer Ausschüttung  Ausschüttungssperre in Höhe des Stammkapitals Prüfung, Publizierung, Mitbestimmung: gleich wie bei AG

Aktiengesellschaft = AG -

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Eigenkapitalgeber beteiligen sich an der AG durch den Erwerb von Aktien, im Sinne von Mitgliedschaftsrechten Aktionäre = Eigenkapitalgeber Eigenkapital wird durch die Herausgabe von Aktien aufgebaut = Aktienemission Wird von einer oder mehreren Personen gegründet Mindestgrundkapital: 50.000€, muss bei der Gründung zu mindestens 1/4 eingezahlt werden In Frankreich: société anonyme Rechte aus der Aktie:  Stimmrecht bei Hauptversammlung  Recht auf Gewinnanteil  Aktienbezugsrecht bei der Kapitalerhöhung  Anteil am Liquidationserlös Haftung:  Als juristische Person haftet die AG mit ihrem gesamten Vermögen  Aktionär haftet beschränkt bis zur Höhe des Aktiennennbetrags Leitungs- und Kontrollbefugnis:  Sind auf 3 Organe verteilt  Vorstand o Leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung o Nicht an Weisung des AR oder der HV gebunden o Besteht aus mehreren Personen o Bestellung durch AR, max. 5 Jahre o Erstellt Jahresabschluss  Aufsichtsrat o Überwachung des Vorstandes o Besteht aus 3-21 Mitgliedern o Bestellung der AR-Mitglieder durch HV für max. 4 Jahre  Hauptversammlung o Versammlung der Aktionäre; eine Stimme pro Aktie o Wichtige Rechte der HV: Verwendung Bilanzgewinn, Satzungsänderung, Kapitalerhöhung  Zusätzliche Kontrolle liegen bei Abschlussprüfer für Buchhaltung und Jahresabschluss Finanzierungsmöglichkeiten: Fremdfinanzierung  hervorragende Möglichkeiten; Eigenfinanzierung  Ausgabe von Aktien begünstigt durch Haftungsbeschränkung für Aktionäre, Börsenhandel; Gewinnthesaurierung ( Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben) Prüfung, Publizierung, Mitbestimmung:  AG unterliegt mit ihrem Jahresabschluss gesetzlichen Prüfungs- und Publizitätsvorschriften  Mitbestimmung hängt von Branche und Unternehmensgröße ab

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Europäische Gesellschaft = SE (Sociétas europea) -

Mindestgrundkapital: 120.000€ Leitungs- und Kontrollbefugnis: Vorstand, AR, HV Mitbestimmung: Verhandlungslösung Steuerung über einen Verwaltungsrat Zugang zum Kapitalmarkt und Sitzverlegung ins europäische Ausland einfach möglich

Kommanditgesellschaft auf Aktien = KGaA -

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Vollhaftender Komplementär und Kommanditaktionäre Kombination von AG und KG, wobei Charakter der Kapitalgesellschaft im Vordergrund steht Grundkapital der KGaA, wie bei AG: 50.000€ Bevorzugte Rechtform für Großunternehmen, in denen Gründerfamilie dominierenden Einfluss hat Komplementär: Natürliche oder juristische Person¸ leistet eine Einlage Kommanditaktionäre: weitgehend gleiche Rechte und Pflichten wie Aktionäre einer AG; leistet Einlage in Höhe des Grundkapitals Haftung:  Gesellschaft haftet mit Gesamtvermögen für Verbindlichkeiten  Komplementär haftet darüber hinaus mit seinem Gesamtvermögen  Kommanditaktionäre haften nur bis zur Höhe des satzungsmäßig festgelegten Grundkapitals Leitungs- und Kontrollbefugnis  Komplementär  Hat starke Stellung ggü. den anderen Organen der KGaA  Hat bei wichtigen HV- Beschlüssen Vetorecht  Unterliegt schwächerer Kontrolle durch den AR als Vorstand einer AG  Kommanditaktionäre  Üben das Stimmrecht in der HV aus  HV wählt Mitglieder des AR Finanzierungsmöglichkeiten: Vorteile bei der Kapitalbeschaffung, bei der voll haftenden Geschäftsführung ist eine stärkere persönliche Bindung gegeben als bei der managergeleiteten AG Gewinnbeteiligung: Dividende nach Verhältnis der Aktiennennbeträge Prüfung, Publizierung, Mitbestimmung: gleich wie bei AG

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Alle Rechtsformen im Überblick

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