Zusammenfassung BWL PDF

Title Zusammenfassung BWL
Author Lisa Fischbach
Course Betriebswirtschaftslehre
Institution Fachhochschule Bielefeld
Pages 7
File Size 638.8 KB
File Type PDF
Total Downloads 35
Total Views 131

Summary

Zusammenfassung...


Description

Zusammenfassung BWL 1. Doppelte Buchführung und Jahresabschluss

2. Ziele und Teilgebiete des kaufmännischen Rechnungswesens

Dem betrieblichen Rechnungswesen kommt generell die Aufgabe der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung quantitativer Unternehmensdaten für vergangene oder künftige Zeiträume (i. d. R. ein Jahr) zu. Es liefert Informationen für verschiedene Informationsadressaten. Diese lassen sich je nach ihrer Zugehörigkeit zur Unternehmensführung in - Interne Adressaten (das Management selbst) - Externe Adresaten (Gläubiger, Aktionäre, Arbeitnehmer, Finanzbehörden u.a.) einteilen. Dieser adressatenorientierten Sichtweise entsprechend unterscheidet man grob in externes und internes Rechnungswesen.

Das betriebliche Rechnungswesen kann als Vergangenheitsrechnung oder als Planungsrechnung ausgelegt sein. Dabei unterscheidet man allgemein zwischen drei Funktionen: - Dokumentationsfunktion Hier sollen in der Vergangenheit realisierte Tatbestände zahlenmäßig festgehalten werden. Charakteristisch ist die chronologische Verbuchung von Geschäftsvorfällen der abgelaufenen Periode in der Finanzbuchhaltung. - Planungsfunktion Hier sollen ex ante (im Voraus) mögliche Planungsalternativen prognostizierte Werte zugeordnet werden. - Kontrollfunktion Hier ist durch einen Soll-Ist-Vergleich festzustellen, inwieweit die prognostizierten Wertansätze eingehalten wurden. 3. Grundlagen des externen Rechnungswesens 3.1 Ziele und Funktionen - Dokumentationsfunktion Wertmäßige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle zu Zwecke der Rechenschaftslegung über  Das Vermögen, das Kapital und die Finanzlage des Unternehmens zum Bilanzstichtag,  Den Erfolg des Geschäftsjahres,  Die Veränderungen in der Vermögens-, Kapital- und Ertragssituation (Kontroll- und Dispositionsbasis)

-

Ausschüttungsbemessungsfunktion

Ergebnis ist Grundlage für Dividendenzahlungen, Erfolgsbeteiligungen und ergebnisabhängiger Einkommenszahlungen.  Ausschüttungssperre/Mindestausschüttung  Bewertungsregeln  Gläubigerschutz

-

§§ 242, 264 HGB  Pflicht zur Aufstellung

3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Einzelgrundsätze Bilanzklarheit Bilanzwahrheit

Bilanzidentität Bilanzstetigkeit

- Gliederung §§ 243 Abs. 2, 265, 266*, 275* HGB * gesetzl. Vorschriften zur Gliederung von Bilanz und GuV nur für KapG - Menge  § 246 Abs. 1 HGB Vollständigkeitsgrundsatz  § 246 Abs. 2 HGB Verrechnungsverbot Aufwendungen/Erträge Vermögen/Schulden Forderungen/Verbindlichkeiten - Bewertung  § 252 HGB Bewertungsgrundsätze § 252 Abs. 1 S. 1 HGB Kontinuität - Formell § 265 Abs. 1 HGB  Form - Materiell § 252 Abs. 1 S. 6 HGB  Ansatz, Bewertung

Bewertungsgrundsätze

4. Jahresabschluss nach HGB

4.1 Inventur und Inventar -

Grundsatz: Stichtagsinventur mit vollständiger (=Vollerhebung) Einzelerfassung und -bewertung! aber: Vereinfachung bei dem Zeitpunkt der Erfassung

zeitnahe Inventur 10 Tage vor/nach Stichtag

permanent e Inventur mind. 1x im Jahr erfolgt eine Bestandsa ufnahme

der Mengenerfassung

vor/nachgela gerte Inventur Inventur darf 3 Monate vor oder bis 2 Monate nach Stichtag erfolgen

Stichprobenv erfahren auf Basis anerkannter mathematisc her Verfahren

Testbewertun g alle 3 Jahre muss eine Bestandsaufn ahme erfolgen

der Werterfassung

Gruppenbe wertung Ø Preis

Sammelbew ertung LiFo, FiFo (Verbrauchs folgeverfahr en)

4.2 Bilanz 4.2.1 Bilanzgliederung und -inhalt



Was müssen wir alles in die Bilanz aufnehmen? - alle Vermögensgegenstände (=Schuldendeckungspotential) - alle Schulden Aber: Bilanzierungsverbote und -wahlrechte beachten!

 

Mit welchem Wert nehmen wir den Vermögensgegenstand/die Schuld in die Bilanz auf? An welcher Position nehmen wir den Vermögensgegenstand/die Schuld auf?

Schulden

Außenverpflichtung  Wirtschaftlich begründet  Rechtlich begründet Wirtschaftliche Belastung Quantifizierbar  Exakt  Bandbreite (Schätzwert) Beispiel: Ich ziehe für das Studium in eine Wohnung und meine Oma zahlt mir diese. Dann habe ich keine wirtschaftliche Belastung und somit keine Schulden, auch wenn ich die Außenverpflichtung eingegangen bin.  abstrakt bilanzierungsfähig  Wahlrecht  Bilanzierungspflicht  Bilanzierungsverbot durch Gesetzgeber  konkrete Bilanzierungsfähigkeit Vermögensgegenstand wirtschaftlicher Wert (zukünftiger Nutzen) selbständig bewertbar (Wertmaßstab) selbständig verkehrsfähig (einzeln veräußerbar)  abstrakt bilanzierungsfähig  Wahlrecht  Bilanzierungsverbot  Bilanzierungspflicht durch Gesetzgeber  konkrete Bilanzierungsfähigkeit

Ansatzpflicht

Besonderheit:

Beispiel: erworbener Firmenwert Kauf eines Unternehmens Kaufpreis - Tatsächliches EK = Firmenwert Tatsächliches Vermögen (zu Marktpreisen bewertet) - Tatsächliche Schulden (zu Marktwerten) = Tatsächliches EK  Aufdeckung der „stillen Reserven“ Abschreibung Firmenwert:

200 Mio. € 150 Mio. € 50 Mio. €

Handelsrechtlich 10 Jahre Steuerrechtlich 15 Jahre Zuordnung eines Vermögensgegenstands/einer Schuld: 1) Persönliche Zuordnung Grds. ist der VG/die Schuld dem juristischen Eigentümer/Verpflichteten zuzuordnen. Fallen jur. Eigentum und wirtschaftliches Eigentum auseinander, so muss der wirtschaftliche Eigentümer den VG bilanzieren. -

Wirtschaftlicher Eigentümer: Nutzungsrecht und Gefahrentragung

Fälle von unterschiedl. jur. und wirtschaftl. Eigentümern: 1) Leasing a) Operate Leasing  Keine Grundmietzeit; jederzeit kündbares Mietverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfristen  Rückgabe des Leasinggegenstandes am Ende der Leasingzeit  Der Leasinggeber trägt das Anschlussrisiko (Beispiel: Anschlussvermietung…)  Leasinggeber ist juristischer Eigentümer  Bilanzierung des VG beim Leasinggeber, der Leasingnehmer verbucht die Leasingraten als Aufwand in der GuV...


Similar Free PDFs