Rechtsformen Zusammenfassung PDF

Title Rechtsformen Zusammenfassung
Course ABWL - Einführung
Institution Duale Hochschule Baden-Württemberg
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Summary

Zusammenfassung der Rechtsformen für die Vorlesung ABWL- Einführung in die BWL, Quelle: Vorlesungsmaterial und Wöhe...


Description

Rechtsform Einzelunternehmen

Leitung Eigentümer

Kontrolle Eigentümer

Mindest-eigenkapital GuV Beteiligung Keine Eigentümer

Publizität & Prüfung Mitbestimmung Keine, Ausnahme Keine Großunternehmen

Gesellschaft des bürgerlichen Gesellschaft mit Gemeinsam Gesellschafts-vermögen Rechts (GbR) sowie alle Gesell-schafter mi (Privat)Vermögen

Gemeinsam

Keine Vorschrift, aber Keine, Ausnahme gleiche Einlage durch Großunternehmen alle Beteiligte

Keine

Gesellschaft des bürgerlichen Gesellschaft mit Gemeinsam Rechts (GbR) Gesellschafts-vermögen sowie alle Gesell-schafter mi (Privat)Vermögen

Gemeinsam

Keine Vorschrift, aber Zu gleichen Teilen (bzw. nach Keine, Ausnahme gleiche Einlage durch Gesellschaftsvertrag) Großunternehmen alle Beteiligte

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Haftung Eigentümer, uneingeschränkt mit Betriebs- und Privatvermögen

Uneingeschränkt alle Gesell- Alle oder einzelne schafter als Gesellschafter Gesamtschuldner

Kommanditgesellschaft (KG) Uneingeschränkt für Komple Komplementär(e) mentäre, eingeschränkt für Kommanditisten

Alle Gesellschafter

Volle Kontrolle Komplementäre, eingeschränkt Kommanditisten

Keine Vorschrift

Keine Vorschrift

Keine

Finanzierungsmöglichkeiten EK: Beschränkt durch Vermögen des Eigentümers FK: Beschränkt durch Kreditwürdigkeit des Eigentümers EK: Beschränkt durch Einlagen FK: Beschränkt durch die Kreditwürdigkeit der Teilnehmer

Keine

EK: Beschränkt durch Einlagen FK: Beschränkt durch die Kreditwürdigkeit der Teilnehmer

Nach Gesellschaftsvertrag, Keine, Ausnahme sonst nach § 122 (z.B. bis 4 % Großunternehmen des Anteils, danach nach Köpfen)

Keine

Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer da mehrere Vollhafter

Nach Gesellschaftsvertrag, sonst nach § 168 (4 % vom Kapital)

Keine, Ausnahme Großunternehmen

Keine

Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da Teilhafter Kapital einbringen

Stille Gesellschaft

Uneingeschränkt für Stille Gesellschafter Inhaber, stiller Gesellschafte ausgeschlossen Insolvenzgläubiger

Volle Kontrollrechte Keine Vorschrift für Inhaber, eingeschränkte Rechte für stille Gesellschafter

Stille Gesellschafter müssen Keine, Ausnahme am Gewinn und Verlust Großunternehmen beteiligt werden

Keine

Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da stille Gesell-schafter zusätzlich Kapita einbringen

Partnerschaftsgesellschaft (PartGG)

Uneingeschränkt alle Gesell- Alle oder einzelne schafter als Gesellschafter Gesamtschuldner

Alle Gesellschafter

Nach Gesellschaftsvertrag, sonst nach § 122 (z.B. bis 4 %% des Anteils)

Keine

Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da mehrere Vollhafter

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Uneingeschränkt für Geschäftsführer, Gesellschaft, eingeschränkt Weisungsrecht der für Gesellschafter Gesellschafterversam mlung

Volle Kontrollrechte 25.000,- StammkapitalNach Gesellschaftsvertrag, für die sonst nach Gesellschafterversam Stammkapitaleinlagen mlung (evtl. Aufsichtsrat)

Unternehmergesellschaft (UG)

Uneingeschränkt für Wie GmbH Gesellschaft, eingeschränkt für Gesellschafter

Aktiengesellschaft (AG)

Uneingeschränkt für Vorstand Gesellschaft, eingeschränkt für Aktionäre

Wie GmbH

Keine Vorschrift

Europäische Gesellschaft (SE Uneingeschränkt für Vorstand oder „Chief Volle Kontrollrechte oder Europa-AG) Gesellschaft, eingeschränkt Executives“ des für AR oder für Aktionäre Verwaltungsrats Verwaltungsrat

Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften

EK-Vorteil: Haftungsbeschränkung FKNachteil: Gläubiger verlangen zusätzliche Sicherheiten

Erleichterung für Wie GmbH kleine und mittelgroße Gesellschaften

EK-Vorteil: Haftungsbeschränkung FKNachteil: Erschwerte Fremdfinanzierung

Gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelung für Vorzugsaktien

Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften

Hervorragend: •Kleine EKAnteile/Zugang Börse •Fremdkapital am Kapitalmarkt

Gleichmäßig auf Stammaktien

Zwingend

Gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelung für Vorzugsaktien

Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften

Hervorragend: •Kleine EK-Anteile/Zugang Börse •Fremdkapital am Kapitalmarkt

Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften

Beschränkt: •Kleine EK-Anteile, schwanken •Fremdkapital, wegen Haftung

Mindestens € 1,Wie GmbH Stammkapital, mit Bildung einer gesetzlichen Rücklage

Volle Kontrollrechte € 50.000,für AR; eingeschränkte Grundkapital Informationsrechte für Hauptversammlung € 120.000,Grundkapital

Keine, Ausnahme Großunternehmen

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Uneingeschränkt für Komplementär (nicht Beschränktes € 50.000,Komplementär, Vorstand) Kontrollrechte für AR; Grundkapital eingeschränkt für Aktionäre Vetorecht des Komplementärs

Genossenschaft (e.G.)

Uneingeschränkt für Vorstand (mit Genossen-schaft, satzungsmäßiger eingeschränkt für Mitglieder Beschränkung)

Volles Kontrollrechte Keine Vorschrift, Nach Satzung, sonst nach für AR; beschränkt für Summe GeschäftsGeschäftsguthaben Generalversammlung anteile = „Geschäftsguthaben“

Eingetragener Verein (e.V.)

Uneingeschränkt mit Vereins Vorstand (mit vermögen, eingeschränkt satzungsmäßiger Vorstand Beschränkung)

Volles Kontrollrecht Keine Vorschrift durch Mitglieder, Mitglieder(vertreter)v ersammlung

Keine

Keine

Verhandlungslösung, Hervorragend: ansonsten •Kleine EK-Anteile/Zugang Börse Beibehaltung des •Fremdkapital am Kapitalmarkt Istzustandes

Keine

Beschränkt: •Durch Vereinsvermögen...


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