Title | Rechtsformen Zusammenfassung |
---|---|
Course | ABWL - Einführung |
Institution | Duale Hochschule Baden-Württemberg |
Pages | 1 |
File Size | 142.2 KB |
File Type | |
Total Downloads | 101 |
Total Views | 120 |
Zusammenfassung der Rechtsformen für die Vorlesung ABWL- Einführung in die BWL, Quelle: Vorlesungsmaterial und Wöhe...
Rechtsform Einzelunternehmen
Leitung Eigentümer
Kontrolle Eigentümer
Mindest-eigenkapital GuV Beteiligung Keine Eigentümer
Publizität & Prüfung Mitbestimmung Keine, Ausnahme Keine Großunternehmen
Gesellschaft des bürgerlichen Gesellschaft mit Gemeinsam Gesellschafts-vermögen Rechts (GbR) sowie alle Gesell-schafter mi (Privat)Vermögen
Gemeinsam
Keine Vorschrift, aber Keine, Ausnahme gleiche Einlage durch Großunternehmen alle Beteiligte
Keine
Gesellschaft des bürgerlichen Gesellschaft mit Gemeinsam Rechts (GbR) Gesellschafts-vermögen sowie alle Gesell-schafter mi (Privat)Vermögen
Gemeinsam
Keine Vorschrift, aber Zu gleichen Teilen (bzw. nach Keine, Ausnahme gleiche Einlage durch Gesellschaftsvertrag) Großunternehmen alle Beteiligte
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Haftung Eigentümer, uneingeschränkt mit Betriebs- und Privatvermögen
Uneingeschränkt alle Gesell- Alle oder einzelne schafter als Gesellschafter Gesamtschuldner
Kommanditgesellschaft (KG) Uneingeschränkt für Komple Komplementär(e) mentäre, eingeschränkt für Kommanditisten
Alle Gesellschafter
Volle Kontrolle Komplementäre, eingeschränkt Kommanditisten
Keine Vorschrift
Keine Vorschrift
Keine
Finanzierungsmöglichkeiten EK: Beschränkt durch Vermögen des Eigentümers FK: Beschränkt durch Kreditwürdigkeit des Eigentümers EK: Beschränkt durch Einlagen FK: Beschränkt durch die Kreditwürdigkeit der Teilnehmer
Keine
EK: Beschränkt durch Einlagen FK: Beschränkt durch die Kreditwürdigkeit der Teilnehmer
Nach Gesellschaftsvertrag, Keine, Ausnahme sonst nach § 122 (z.B. bis 4 % Großunternehmen des Anteils, danach nach Köpfen)
Keine
Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer da mehrere Vollhafter
Nach Gesellschaftsvertrag, sonst nach § 168 (4 % vom Kapital)
Keine, Ausnahme Großunternehmen
Keine
Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da Teilhafter Kapital einbringen
Stille Gesellschaft
Uneingeschränkt für Stille Gesellschafter Inhaber, stiller Gesellschafte ausgeschlossen Insolvenzgläubiger
Volle Kontrollrechte Keine Vorschrift für Inhaber, eingeschränkte Rechte für stille Gesellschafter
Stille Gesellschafter müssen Keine, Ausnahme am Gewinn und Verlust Großunternehmen beteiligt werden
Keine
Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da stille Gesell-schafter zusätzlich Kapita einbringen
Partnerschaftsgesellschaft (PartGG)
Uneingeschränkt alle Gesell- Alle oder einzelne schafter als Gesellschafter Gesamtschuldner
Alle Gesellschafter
Nach Gesellschaftsvertrag, sonst nach § 122 (z.B. bis 4 %% des Anteils)
Keine
Bessere Finanzierungsmöglichkeit als Einzelunternehmer, da mehrere Vollhafter
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Uneingeschränkt für Geschäftsführer, Gesellschaft, eingeschränkt Weisungsrecht der für Gesellschafter Gesellschafterversam mlung
Volle Kontrollrechte 25.000,- StammkapitalNach Gesellschaftsvertrag, für die sonst nach Gesellschafterversam Stammkapitaleinlagen mlung (evtl. Aufsichtsrat)
Unternehmergesellschaft (UG)
Uneingeschränkt für Wie GmbH Gesellschaft, eingeschränkt für Gesellschafter
Aktiengesellschaft (AG)
Uneingeschränkt für Vorstand Gesellschaft, eingeschränkt für Aktionäre
Wie GmbH
Keine Vorschrift
Europäische Gesellschaft (SE Uneingeschränkt für Vorstand oder „Chief Volle Kontrollrechte oder Europa-AG) Gesellschaft, eingeschränkt Executives“ des für AR oder für Aktionäre Verwaltungsrats Verwaltungsrat
Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften
EK-Vorteil: Haftungsbeschränkung FKNachteil: Gläubiger verlangen zusätzliche Sicherheiten
Erleichterung für Wie GmbH kleine und mittelgroße Gesellschaften
EK-Vorteil: Haftungsbeschränkung FKNachteil: Erschwerte Fremdfinanzierung
Gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelung für Vorzugsaktien
Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften
Hervorragend: •Kleine EKAnteile/Zugang Börse •Fremdkapital am Kapitalmarkt
Gleichmäßig auf Stammaktien
Zwingend
Gleichmäßig auf Stammaktien; Sonderregelung für Vorzugsaktien
Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften
Hervorragend: •Kleine EK-Anteile/Zugang Börse •Fremdkapital am Kapitalmarkt
Zwingend, Nach Anzahl Erleichterung für Beschäftigter kleine und mittelgroße Gesellschaften
Beschränkt: •Kleine EK-Anteile, schwanken •Fremdkapital, wegen Haftung
Mindestens € 1,Wie GmbH Stammkapital, mit Bildung einer gesetzlichen Rücklage
Volle Kontrollrechte € 50.000,für AR; eingeschränkte Grundkapital Informationsrechte für Hauptversammlung € 120.000,Grundkapital
Keine, Ausnahme Großunternehmen
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Uneingeschränkt für Komplementär (nicht Beschränktes € 50.000,Komplementär, Vorstand) Kontrollrechte für AR; Grundkapital eingeschränkt für Aktionäre Vetorecht des Komplementärs
Genossenschaft (e.G.)
Uneingeschränkt für Vorstand (mit Genossen-schaft, satzungsmäßiger eingeschränkt für Mitglieder Beschränkung)
Volles Kontrollrechte Keine Vorschrift, Nach Satzung, sonst nach für AR; beschränkt für Summe GeschäftsGeschäftsguthaben Generalversammlung anteile = „Geschäftsguthaben“
Eingetragener Verein (e.V.)
Uneingeschränkt mit Vereins Vorstand (mit vermögen, eingeschränkt satzungsmäßiger Vorstand Beschränkung)
Volles Kontrollrecht Keine Vorschrift durch Mitglieder, Mitglieder(vertreter)v ersammlung
Keine
Keine
Verhandlungslösung, Hervorragend: ansonsten •Kleine EK-Anteile/Zugang Börse Beibehaltung des •Fremdkapital am Kapitalmarkt Istzustandes
Keine
Beschränkt: •Durch Vereinsvermögen...