UNO - UNO aufgaben und co PDF

Title UNO - UNO aufgaben und co
Author Hannah Schulz
Course Politik und Wirtschaft
Institution Gymnasium (Deutschland)
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UNO aufgaben und co...


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HANNAH SCHULZ 17.12.20

UNO – AUFGABEN UND ZIELE Aufgabe 1: Fassen Sie Ziele und Grundsätze der UNO (M4) zusammen. Die Vereinten Nationen, kurz UNO, wurden nach de zweiten Weltkrieg 1945 gegründet. Ihr Hauptziel lautete damals, wie auch heute, den internationalen Frieden und Sicherheit erhalten. Dieses Ziel erreichen sie dadurch, dass Konflikte vorgebeugt und Frieden gesichert werden, ausschließlich durch friedliche Mittel und nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit. (  Artikel 1 der UN-Charta) In Artikel 2 hält die Charta der UN fest, nach welchen Grundsätzen die Organisation und ihre Mitglieder handeln sollen, um in Artikel 1 genannte Ziele zu verfolgen und zu erreichen. So sind beispielsweise alle Mitglieder gleich (1) und die internationale Sicherheit und Gerechtigkeit darf nicht gefährdet werden (3). Artikel 51 hält fest, dass bei einem bewaffneten Angriff auf ein Mitglied der UN nichtsdestotrotz „individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ möglich ist, eben bis Maßnahmen getroffen wurden. Weitere Ziele, die die UN verfolgt, wie beispielsweise die Förderung sowie der Schutz von Menschenrechten, wurden in M4 nicht aufgelistet.

Aufgabe 2: Erläutern Sie mit der Charta den symbolischen Gehalt von M5. Die Skulptur, die den Namen „Non-Violence“ trägt, ist ein Symbol des Waffenstillstandes und Gewaltlosigkeit. Sie steht in New York vor dem Hauptgebäude der Vereinten Nationen, Kopien gibt es aber auch schon in anderen Weltstädten. Ihr symbolischer Gehalt stimmt insofern mit der Charta der UN überein, als dass sich die UN fest vorgenommen hat ausschließlich durch friedliche Mittel und nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu handeln (siehe Aufgabe 1). Friedlich bedeutet gewaltlos und ohne Waffen.

Aufgabe 3: Arbeiten Sie heraus, inwiefern die Völkerrechtssäulen, das „Prinzip der Souveränität aller Staaten“ sowie das „Interventions- und Gewaltverbot“ (M6), in der UN-Charta (M4) verankert sind. Artikel 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen bestimmt: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Auch die ganze Völkerrechtsordnung beruht (seit Ende des Zweiten Weltkriegs) auf diesem Grundsatz. Die souveräne Gleichheit ermöglicht die Selbstbestimmung jedes einzelnen Volkes, die ihre innere Ordnung frei wählen und entwickeln können sollen. Beide Normen, das „Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ sowie das „Interventions- und Gewaltverbot“ sind festgeschrieben in Artikel II der UN-Charta. Damit ist es den Staaten untersagt, in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzugreifen. Aufgabe 4: Stellen Sie das Prinzip der Schutzverantwortung (M6) in einem Schaubild dar. Prinzip der Schutzverantwortung

Stufe 1

Fundament: Mitgliedsstaaten haben sowohl Rechte als auch Pflichten  Jeder Staat trägt Verantwortung seine Bevölkerung zu schützen kann oder will Staatsführung dem nicht nachkommen greift:

Stufe 2

beiinAushebung folgende Kriterien Schutzverantwortung fällt den Vereinten Nationen zu ( tiefer Eingriff internationale Ordnung)

Völkerrecht „Prinzip der Souveränität aller Staaten“

„Interventions- und Gewaltverbot“

 Damit ist es den Staaten untersagt, in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzugreifen.

1. 2. 3. 4.

Just cause Right intention Last resort Proportional means...


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