Vorlesung Aufgaben Gewerbesteuer PDF

Title Vorlesung Aufgaben Gewerbesteuer
Course Unternehmensrecht
Institution Technische Hochschule Köln
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Summary

Zusammenfassung Vorlesungsaufgaben WIntersemester 20116/17...


Description

Gewerbesteuer

Hinweis: die Aufgabenstellung ist ein wenig abgeändert, sonst aber gleich.

Aufgabe 1: Der Einzelunternehmer Rolf Adler hat in München einen Betrieb. Hebesatz 400 % Aus seinen Unterlagen sind folgende Angaben zu entnehmen: €



Umsatzerlöse Gewinn aus GmbH-Anteilen der x-GmbH, Köln; Rolf Adler hält die 30%ige Beteiligung an der x-GmbH in seinem Betriebsvermögen Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Darlehenszinsen (Kredit hat 12 Jahre Laufzeit) Kontokorrentzinsen Pacht für Maschinen Pacht für bebautes Betriebsgrundstück Gewerbesteuervorauszahlungen Sonstige Betriebsaufwendungen Vorläufiger Jahresüberschuss

980.000 20.000 (= 100 %)

200.000 300.000 40.000 30.000 22.000 50.000 80.000 28.000 40.000

=

790.000 210.000

Lösung: Vorläufiger Jahresüberschuss + GewSt-Vorauszahlung §4 Abs. 5b EStG - Steuerfreie Dividende aus x-GmbH §3 Nr. 40 d EStG (20.000 * 0,4) = Gewinn aus Gewerbebetrieb Hinzurechnungen • §8 Nr. 1 a Entgelte für Darlehenszinsen • §8 Nr. 1 a Kontokorrentzinsen • §8 Nr. 1 d 1⁄5 Pacht für Maschinen • §8 Nr. 1 e ½ Pacht für Betriebsgrundstück

210.000 + 28.000 - 8.000 = 230.000

+ 30.000 + 22.000 + 10.000 + 40.000

= Summe

+ 102.000

- Freibetrag §8 Nr. 1

- 100.000

= Summe nach Freibetrag

=

Davon ¼ gem. §8 Nr. 1 Kürzungen • §9 Nr. 2 a Gewinnanteile auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaft, wenn Beteiligung > 15 % (hier: 30 %) Steuermessbetrag: Maßgebender Gewerbeertrag (230.000 + 500 - 12.000) - Freibetrag §11 Abs. 1 = restlicher Gewerbeertrag x Steuermesszahl 3,5 % (194.000 x 0,035) = Steuermessbetrag Gewerbesteuer x 400 % Hebesatz (6.790 x 4,0) = Gewerbesteuer - Gewerbesteuervorauszahlung = Gewerbesteuer Erstattung = Gewerbesteuer Forderung

2.000 + 500

- 12.000 (20.000 * 0,6)

+ 218.500 - 24.500 = 194.000 6.790 27.160 - 28.000 = 840

Aufgabe 2: Frau Maja Adler, Kölner Str. 5, 51065 Köln (Hebesatz 475 %) hat eine 2. Betriebsstätte in Bonn (Hebesatz 420 %). Frau Adler arbeitet an drei Tagen in der Woche in Köln und an zwei Tagen in Bonn. Der vorläufige Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 400.000. Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht zu berücksichtigen. Die Bruttolöhne betragen in Köln 330.000 und in Bonn 220.000. Errechnung der Gewerbesteuer-Schuld

Lösung: Vorläufiger Gewinn - Freibetrag gem. §11 Abs. 1 Nr. 1 = restlicher Gewerbeertrag x Steuermesszahl 3,5 % (375.500 x 3,5%)

400.000 - 24.500 = 375.500 13.142,5

Zerlegung gem. §28 II: (bei einem Betrieb würde man einfach 13.142,5 * Hebesatz rechnen, hier haben wir aber zwei Betriebe, einmal in Köln und einmal in Bonn, daher muss der Hebesatz wie folgt zerlegt werden): Frau Adler arbeitet:

3 von 5 Tagen in Köln: 3/5 = 0,60 %

2 von 5 Tagen in Bonn: 2/5 = 0,40 %

 § 31 Abs. 5 bis zu 25.000 € Lohn ansetzen

1

Köln

Bonn

330.000 + 15.000 (= 60% 𝑥 25.000) 345.000 = = 0,60 x 13.142,5 = 7.885,32 € 575.000 2 575.000

220.000 + 10.000 (= 40% 𝑥 25.000) 575.000

=

230.000 = 0,40 x 13.142,5 = 5.257,00 € 575.000

 Köln 7.885,32 € x 475 % = 37.456  Bonn 5.257,00 € x 420 % = 22.079 __________________________________ Summe =

59.535

1

Gem. §29 I Nr. 1: Zerlegungsmaßstab ist: […] das Verhältnis in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind (Köln+Bonn 330.000+220.000+10.000+15.000=575.000), zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind (z.B. Köln 330.000 + (0,6x25.000)) 2

575.000 = 330.000 + 220.000 + 10.000 (= 25.000*0,4) + 15.000 (= 25.000*0,6)...


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