Wirtschaftsprüfung II Zusammenfassung PDF

Title Wirtschaftsprüfung II Zusammenfassung
Course Wirtschaftsprüfung 2
Institution Frankfurt University of Applied Sciences
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Summary

Sommersemester 2017...


Description

WP II 1. Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 1.1. Allgemeines Vermögenswert nach IFRS ist:! " 1. Ressource IAS 38.13! " 2. Ereignisse aus der Vergangenheit IAS 38.8 a.)! " 3. Beherrscht vom Unternehmen IAS 38.8 a.) i.V.m IAS 38.13! " 4. Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen für Unternehmen IAS 38.8 b.)! " " Wahrscheinlich nach IAS 38.21a! " " Verlässlich bewertet nach ISA 38.21b! Immaterieller Vermögenswert nach IFRS ist:! " 1. identifizierbar (vom Goodwill isolierbar IAS 38.11ff. ! " 2. nicht monetär => kein Anspruch auf Zahlungsmittel! " 3. keine physische Substanz! 1.2. Aktivierungsvoraussetzungen: • dem Unternehmen mit Wahrscheinlichkeit ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil aus dem Vermögenswert zuließt IAS 38.21a! • Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuverlässig ermittelt werden können IAS 38.21b! • der Vermögenswert vom Goodwill isolierbar ist IAS 38.12! • der Vermögenswert wirtschaftlich zurechenbar ist IAS 38.13! 1.3. Aktivierungsverbot: • Selbst geschaffenen Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Sachverhalten dürfen nicht bilanziert werden IAS 38.63! 1.4. Forschungs- und Entwicklungskosten • Es sind zwei Phasen zu unterscheiden IAS 38.52! • Forschung IAS 38.55 => Verbot! • Entwicklung IAS 38.57 => Aktivierungspflicht! • => Kann Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden ist die Aktivierung ausgeschlossen! 1.5. Entwicklungsphase • Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte sind erst dann zu aktivieren wenn alle Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind IAS 38.57:! • (a) Das UN hat die technische Möglichkeit zur Fertigstellung! • (b) Das UN beabsichtigt, den immateriellen VW fertigzustellen, zu nutzen oder zu verkaufen! • (c) Das UN ist fähig, den immateriellen VW zu nutzen oder zu verkaufen! • (d) Wahrscheinlicher Anstieg der zukünftigen finanziellen Mitteln ! • (e) Ausreichende Ressourcen verfügbar! • (f) Verlässliche Bewertung der Entwicklungskosten! • Herstellungskosten selbsterstellter IVW sind nur die direkt zurechenbaren Kosten IAS 38.66! 1.6. Beispiele S. 39-41 1.7. Folgebewertung nach IAS 38.72 • Anschaffungskostenmodell! • Abschreibung über die Nutzungsdauer (planmäßige Abschreibung)! • Falls keine Nutzungsdauer dann Werthaltigkeitstest nach IAS 36 durchführen => ggfs. außerplanmäßige Abschreibung! Neubewertungsmodell (Fair Value)! • • Nur möglich wenn ein aktiver Markt existiert IAS 38.78! • Voraussetzung hierfür IFRS 13 Anhang A! • 1. die gehandelten Produkte sind homogen! • 2. vertragswillige Käufer und Verkäufer können jederzeit gefunden werden! • 3. die gezahlten Preise stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung! • => Die Voraussetzungen sind nur selten erfüllt!

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WP II 1.8. Besonderheiten bei der Aktivierung von Entwicklungskosten (Einzelfragen) • Nach HGB: Wahlrecht! • Nach EStG: Verbot! • Nach IFRS: Pflicht! • => Demnach entstehen latente Steuern! • Beispiel ERGÄNZEN 1.9. Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 • Ermittlung des Goodwill nach IFRS 3.32! • Kaufpreis (Anschaffungspreis)! • ./. Vermögenswerte zum Fair-Value IFRS 3.18! • + Schulden zum Fair-Value IFRS 3.18! • = Goodwill!

• Bei einem Asset-Deal gibt es keine Nebenkosten nach IFRS 3.53&

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WP II 2. Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS 16

• 2.1. Zugangsbewertung nach IAS 16.11/12 • Anschaffungspreis! • + Anschaffungsnebenkosten (Frachten etc.)! • - Anschaffungspreisminderungen (Skonti, Rabatte)! • + Nachträgliche Anschaffungskosten! • - Investitionszuschüsse IAS 20.12/20.17! • + Finanzierungskosten IAS 23.5/23.8! • + Rückbauverpflichtungen / Abbruchkosten IAS 37.45 / IAS 16.16c! • = Anschaffungskosten! 2.1.1. Typische zu aktivierende Kosten für Sachanlagen Entgeltlicher Erwerb

Selbsterstellt

Kaufpreis + Einfuhrzölle + nicht erstattungsfähige USt - Kaufpreismidnerungen (Rabatte, Skonti, Boni) direkt zurechenbare Kosten z.B.:! Kosten der Standortvorbereitung (Abbruch)! Installations- und Montagekosten! Kosten für Testläufe! Anwaltskosten notwendig für Kauf oder Herstellung! Fremdkapitalkosten IAS 23! Geschätzte Kosten für Entfernungs- und Rekultivierungsverpflichtungen

Grunderwerbsteuer

Material- und Personalkosten

Transportkosten

Architekten- und Ingenieurkosten

Kaufnebenkosten

Gemeinkosten (soweit direkt zurechenbar)

2.1.2. Nicht zu aktivierende Kosten für Sachanlagen • Kosten für alternative Designvorschläge, die nicht gewählt wurden! • Kosten der Kaufentscheidungsfindung für eine Sachanlage! • Machbarkeitsstudien! • Kosten für ungewöhnliche Mengen an Ausschuss und unnötigem Arbeitsaufwand bei der Herstellung! • Schulungskosten! • Erstmalige Betriebsverluste! • Verwaltungskosten! 2.2. Besonderheit der Fremdkapitalkosten IAS 23 • Fremdkapitalkosten sind zwingend zu aktivieren, wenn sie direkt dem Erwerb, der Produktion oder der Herstellung eines „qualifizierenden VW“ zurechenbar sind IAS 23.8 iVm 23.5! • Der Ansatz von Finanzierungskosten für AK/HK beschränkt sich auf Vermögenswerte, bei denen die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum benötigt IAS 23.5! • IDW: Ab 1 Jahr zwingend!

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WP II 2.2.1. Beispiel S. 57-58 2.3. Besonderheit bei Rückbauverpflichtungen IAS 37.45 / IAS 16.16c • Künftige Abbruchs- und Wiederherstellungskosten sind diskontiert als Rückstellung zu erfassen IAS 37.45! • Und dieser Betrag als erfolgsneutrale Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren IAS 16.16.c! 2.3.1. Beispiel S. 60-61 • Im Januar 2016 wird auf einem Grundstück eine Anlage für 500T EUR errichtet! • UN ist verpflichtet im Dezember 2025 die Anlage abzureißen. Abbruchkosten geschätzt 200T EUR! • Jährliche Inflation im Januar 2,5%; Laufzeitäquivalenter Zinssatz beträgt 4,5%! => Rechnung: 200.000 * 1,025^10 / 1,045^10 = 164.856! • Bewertung Sachanlage am 01.01.2016: AK 500.000 + ANK 164.856 = 664.856! • Bewertung Rückstellung am 01.01.2016: 164.856! • Bewertung Sachanlage am 31.12.2016: 664.856 ./. 66.486 (Abschreibung) = 598.370! • Bewerbung Rückstellung am 31.12.2016: 164.856 * 1,045 = 172.274 Differenz erfolgswirksam! 2.4. Abgrenzung Investition und Instandhaltung • Investitionen sind Maßnahmen, die die Kapazität erweitern, die Nutzungsdauer verlängern oder eine substanzielle Verbesserung der Qualität bringen.! • Die laufende Instandhaltung ist nicht aktivierungsfähig!! • Aktivierungflichtige Herstellungskosten können auch nach Inbetriebnahme einer Anlage durch Gesetzesauflage entstehen (Feuerschutz etc.)! 2.5. Planmäßige Abschreibungen • Durch Abschreibung werden die AK den Perioden zugeordnet, in den Erträge erzielt werden.! • Maßgebend ist die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Beachtung der Nutzungsart und des Restwerts IAS 16.50! • Erwartete Nutzung des VW IAS 16.56a! • Verschleiß des VW IAS 16.56b! • Nutzbarkeit des VW IAS 16.57! • Abschreibungsmethode IAS 16.60! • Steuerliche AfA-Tabellen sind irrelevant!! 2.5.1. Abschreibungsmethoden • Entscheidend für die Wahl der Abschreibungsmethode (IAS 16.62) ist der tatsächliche Nutzungsverlauf IAS 16.60! • Lineare Abschreibung, • degressive Abschreibung und! • leistungsabhängige Abschreibungsmethode! 2.5.2. Komponentenansatz • Vermögenswerte werden nach IAS 16.43 atomisiert und isoliert abgeschrieben! • Zerlegung in Komponenten (wesentliche Teilbereiche)! • Individuelle Nutzungsdauer pro Teilbereich! • Beispiele S. 71-72 / Übungsaufgaben

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WP II 2.6. Außerplanmäßige Abschreibungen • Der Wertminderungstest wird bei folgenden VW angewendet IAS 36.2! • isolierbare IVW! • Goodwill! • Sachanlagen! • Tochterunternehmen und Beteiligungen IAS 36.4! • Bei abnutzbaren Vermögenswerten ist ein 2-stufiger Test bei Wertminderungshinweisen vorzunehmen IAS 36.9! • externe Hinweise für Wertminderungen IAS 36.12 a-d! • interne Hinweise für Wertminderungen IAS 36.12 e-g! • Nach IAS 36.59 liegt ein Wertberichtigungsaufwand vor, wenn für den betreffenden VW! • der erzielbare Betrag niedriger ist als der Buchwert (IAS 36.6)! • Der erzielbare Betrag ist gemäß IAS 36.6 der höhere Wert aus den beiden! • Nutzungswert IAS 36.30ff. oder! • Netto-Veräußerungswert IAS 36.28 i.V.m IFRS 13.24!

• Beispiel S. 77-79 2.7. Wertaufholung nach IAS 36 • Entfallen zu einem späteren Zeitpunkt die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung, ist nach IFRS eine Zuschreibung zwingend vorzunehmen IAS 36.109ff.! • Ausnahme: Keine Zuschreibung beim Goodwill IAS 36.124! • Wann wird Impairment Test durchgeführt?! • 1. Triggering Event (auslösendes Ereignis)! • 2. Bilanzstichtag (Anlassbezogen bzw. immer zum gleichen Zeitpunkt)! • Wertminderungstest:! • 1. Vergleiche Buchwert mit erzielbaren Betrag! • 2. Erzielbarer Betrag entweder höherer Wert aus Netto-Veräußerungswert oder Nutzungswert! • 3. Prüfen ob Wertminderungsbedarf besteht! 3. Bewertung von Sachanlagen IAS 16 • Anschaffungskostenmodell IAS 16.30! • AK abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen! • Neubewertungsmodell IAS 16.31! • Bewertung zum Zeitwert im Neubewertungszeitpunkt abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen!

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WP II 3.1. Erfassung von Wertänderungen nach IAS 16 • Werterhöhung! • Keine frühere erfolgswirksame Wertminderung: erfolgsneutral! • Frühere erfolgswirksame Wertminderung: erfolgswirksam!

• Wertminderung! • Keine frühere erfolgsneutrale Werterhöhung: erfolgswirksam! • Frühere erfolgsneutrale Werterhöhung: erfolgsneutral (bis vorgenommene Werterhöhung danach erfolgswirksam)!

4. Immobilienbilanzierung nach IAS 40 • Regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und die damit verbundenen Angaben im Anhang IAS 40.2! • IAS 40.7 unterteilt in folgende Immobilien:! • zum Verkauf bestimmt im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit IAS 2! • Eigenbetrieb genutzte Immobilien IAS 16! • zum Verkauf bestimmt IFRS 5! • Anlageimmobilien IAS 40 4.1. Ansatz IAS 40.16 4.2. Bewertung • Anschaffungskostenmodell IAS 40.56 analog IAS 16! • Neubewertungsmodell IAS 40.33ff.! • jährliche Neubewertung! • Ergebniswirksame Erfassung jeder Wertänderung! • keine planmäßigen Abschreibungen!

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WP II 5. Sonstige Rückstellungen nach IAS 37 5.1. Unterscheidung nach Unsicherheitsgrad • Rückstellungen IAS 37.10 => Ansatzpflicht! • Abgegrenzte Verbindlichkeiten IAS 37.11b => Ansatzpflicht! • Verbindlichkeiten IAS 37.11, F. 49b => Ansatzpflicht!

• Eventualverbindlichkeiten IAS 37.12 => Ansatzverbot, aber Erläuterungspflicht! 5.2. Ansatz • Unentziehbare gesetzliche oder faktische Außenverpflichtung! • Ereignis der Vergangenheit! • Wahrscheinlicher Abfluss von Ressourcen! • Zuverlässige Schätzungsmöglichkeit! • => Kumulative Erfüllung der Kriterien für Ansatz 5.2.1. Unentziehbarkeit • Für eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung ist eine Rückstellung zu bilden, wenn diese Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit resultiert und das UN keine realistische Alternative zur Erfüllung der Verpflichtung hat (verpflichtendes Ereignis)! • Beispiel S. 179 5.2.2. Vergangenheitsbezug • Beispiel S. 181 5.2.3. Mindestwahrscheinlichkeit • Ob bzw. in welcher Höhe eine Verpflichtung vorliegt, ist häufig ungewiss.! • Nach IAS 37 sind Rückstellungen nur zu bilden, wenn zum Bilanzstichtag eine Verpflichtung wahrscheinlich entstanden ist.! • Sofern der Eintritt des Ereignisses aus Sicht des Bilanzierenden nicht als wahrscheinlich, sondern aber als möglich eingestuft wird, darf keine Rückstellung gebildet werden. Statt dessen ist eine Angabe im Anhang vorzunehmen.! • Wahrscheinlichkeitsmaße! • Probable: Es sprechen mehr Gründe für die Inanspruchnahme als dagegen (W > 50%) => Rückstellung! • Possible: der Eintritt des Ereignisses ist nicht wahrscheinlich aber möglich (W < 50%) => Verbindlichkeit! • Remote: der Eintritt des Ereignisses ist unwahrscheinlich => Eventualverbindlichkeit! • Beispiel S. 185-189 5.2.4. Außenverpflichtung • Für Innenverpflichtungen besteht nach IFRS ein Passivierungsverbot! • Unterlassene Instandhaltung! • Unterlassene Abraumbeseitigung! • Großreparaturen! • Beispiel S. 191-192 5.2.5. Bestmögliche Schätzung • Rückstellungen sind nach IAS 37.36 mit dem Betrag zu bewerten, der nach der „bestmöglichen Schätzung“ notwendig ist, um die Verpflichtung am Bilanzstichtag abzulösen.!

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WP II 5.3. Bewertung • Bei statisch relevanten Größenmerkmalen hat die Bewertung mit dem Erwartungswert zu erfolgen, also unter Ansatz der Wahrscheinlichkeit für die möglichen Ereignisse IAS 37.39! • => Bei einer Bandbreite möglicher Ereignisse wird der Mittelpunkt der Bandbreite gewählt! • Nach der Festlegung der Ausgangsgröße der Rückstellungsbewertung ist der Barwert unter Berücksichtigung der Preisentwicklung festzulegen! • Die erwartete Inflation ist mit einzubeziehen! • Eine Rückstellung ist nach IAS 37.47 abzuzinsen, wenn der Effekt aus der Abfindung wesentlich ist (d.h. RLZ > 12 Monate)! • Die Aufzinsung im Zeitverlauf ist in der GuV als Zinsaufwand zu erfassen IAS 37.60! • Beispiel S. 197-201

• Bei einzelnen Ereignissen ist das Ergebnis mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit •

anzusetzen, allerdings korrigiert nach unten und oben, wenn die anderen Ereignisse überwiegend in beiden Richtungen abweichen IAS 37.40! Beispiel S. 195-196

5.3.1. Rückerstattungsansprüche • Nach IAS 37.53 ist ein Erstattungsbetrag für eine bilanzierende Verbindlichkeitsrückstellung getrennt von der Rückstellung zu aktivieren! • Es handelt sich um einen eigenen VW, dessen Bilanzansatz allerdings den Rückstellungsbetrag nicht übersteigen darf! • Rückerstattungsansprüche sind nur dann anzusetzen, wenn sie der Verpflichtung so gut wie sicher folgen.! • => eine Saldierung ist nach IFRS unzulässig!! • Beispiel S. 202-203 5.3.2. Stichtagsproblematik IAS 10 • Adjusting events • Informationen über Verhältnisse, die bereits am Bilanzstichtag gegeben waren IAS 10.3a! • Werterhellende Ereignisse! • => Berücksichtigungspflicht, auch wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht bekannt waren! • Nonadjusting events • Informationen, die die Verhältnisse des Stichtags nachträglich verändert haben IAS 10.3b! • Wertbeeinflussende Ereignisse! • => Vernachlässigung der Informationen, auch wenn sie bis zur Bilanzaufstellung bekannt geworden sind! 5.4. Rückstellungen für Restrukturierungen 5.4.1. Personalstrukturmaßnahmen • Eine Rückstellung kommt nur in Betracht, wenn entweder! • Das Unternehmen das Angebot zur Abfindung nicht mehr zurückziehen kann oder! • der Bilanzierende Sachstrukturmaßnahmen nach IAS 37 gebildet hat und der Strukturplan auch Leistung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten IAS 19.165! • Dem Mitarbeiter muss der Kündigungsplan mitgeteilt worden sein IAS 19.167! 5.4.2. Sachstrukturmaßnahmen • Rückstellungen für Sachstrukturmaßnahmen sind nach IFRS zu bilden, wenn die Unternehmensleitung einen Plan über die Restrukturierung genehmigt und sich zur Durchführung dieses Planes verpflichtet hat IAS 38.71ff.! • Es muss sich um „exit costs“ handeln IAS 37.80ff.! • die Ausgaben dürfen nicht im Zusammenhang mit der Fortführung bestimmter Geschäftsbereiche stehen und auch keinen Nutzen für fortzuführende Geschäftsbereiche haben! • Es müssen Sachverhalte betroffen sein, die nach dem Beginn der Restrukturierung nicht mehr der Einkommenserzielung dienen! • Beispiel S. 210-213"

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WP II 5.5 Rückstellungen aus belastenden Verträgen • Nach IAS 37.66-69 wenn Kosten > Erlös!! • Berechnung bei Absatzgeschäft VP ./. SK!

• • Nach EStG Verbot für DVR => aktive latente Steuern!

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WP II 6. Vorräte nach IAS 2 sind: • die zum Verkauf im normalen Geschäftsbetrieb gehalten werden,! • befinden sich in der Herstellung für einen solchen Verkauf, oder! • die als RHB dazu bestimmt sind, bei der Herstellung oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht zu werden! 6.1. Bewertung von Vorräten • Anschaffungskosten/Herstellungskosten IAS 2.11! • Bei Herstellungskosten ist der Ansatz zu Vollkosten zwingend! • Lower of cost or market IAS 2.28! • Einzelbewertung IAS 2.23! • Gruppenbewerbung IAS 2.25 (FIFO/Durchschnittsverfahren)! 6.2. Bewertung nach lower of cost or market • Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus AK oder HK und Nettoveräußerungswert zu bewerten! • Gründe, die zu einer Korrektur der AK/HK oder zu einer Bewertung zum Nettoveräußerungswert führen sind Verlust der Werthaltigkeit durch! • Beschädigung der Vorräte! • Vollständige oder teilweise Überalterung/mangelnder Umschlag! • Rückgang bzw. nicht kostendeckende Verkaufspreise! • RHB dürfen nicht abgeschrieben werden, wenn die Fertigprodukte mit Gewinn bzw. kostendeckend verkaufen werden können IAS 2.32! • Preisrückgänge für das Produktionsmaterial können eine Preissenkung für die Fertigprodukte indizieren. Die WBK können dann eine passende Schätzgröße für den Nettoveräußerungswert von RHB sein IAS 2.32, S. 3!

• Beispiel S. 134"

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WP II 7. Umsatzrealisierung IFRS 15 KLÄREN 7.1. Identifizierung des Vertrages IFRS 15.9 • Kriterien nach IFRS 15.9 a-e müssen kumulativ erfüllt sein! • Es besteht die Möglichkeit Verträge zusammenzulegen nach IFRS 15.17 a-c! • => enger zeitlicher Zusammenhang! 7.2. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen IFRS 15.22 • Bestimmen einer LV: ! • Vertragsbedingungen, allgemeine Geschäftsgeflogenheiten! • Marketingmaßnahmen: z.B. freie Wartung! • Abgrenzung eigenständiger LV IFRS 15.27! • kumulative Erfüllung! • Separate Abgrenzbarkeit! • Indikatoren für fehlende Abgrenzbarkeit IFRS 15.29 a-c! 7.3. Bestimmung des Transaktionspreises IFRS 15.47 7.4. Allokation des Transaktionspreises IFRS ?! 7.5. Erlöserfassung bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtung ________________! '

Umsatzrealisierung IFRS 15 nach Hr. Engel 1. Zeitraumbezogen • Voraussetzungen: • 1. Vermögenswert wird geschaffen, der in Kontrolle des Kunden liegt (z.B. Bau eines Gebäudes auf Kundengrundstück) = Werkvertrag! • 2. Vertrag sieht die Herstellung eines VW ohne Alternative Verwendungsmöglichkeit und die Bezahlung von angefallenen Kosten + Marge ist vereinbart (z.B. Spezialmaschine)! • Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt => Percentage of Completion (PoC)! • Verfahren für Messung des Leistungsfortschritts! • Input-orientiert IFRS 15.39-41,44 i.V.m. IFRS 15.B14,B18-B19 „cost-to-cost“! • angefallene Kosten / Gesamtkosten! • Umsatzerlöse werden gemäß Leistungsfortschritt ausgewiesen IFRS 15.109 Ford. aus PoC! • Gewinn ist der anteilige Umsatzerlös abzüglich der anteiligen Kosten! • Beispiel S. 154-157 2. Zeitpunktbezogen • Kaufvertrag oder Versendungskauf! • => Wann hat Kunde die Kontrolle erlangt?! • Free-on-board, ExWork: Gewinnrealisierung mit Übergabe an Spediteur! • Cost-Insurance-Fright, Delivery-at-place, Delivered-duty-paid: Gewinnrealisierung mit Auslieferung&

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WP II 8. Latente Steuern IAS 12 • Sind und Zweck: „Ich zeige heute meinen zukünftigen Steueraufwand oder Steuerertrag“! • Liability-Methode nach IFRS! • Aktive latente Steuern (DTA)! • Passive latente Steuern (DTL)! • Bilanzvergleich von IFRS und Steuerbilanz! • temporäre Differenz => gleicht sich irgendwann aus => Ermittlung latenter Steuern! • permanente Differenz => gleicht sich nicht aus => keine latenten Steuern!

• Bei Aktiva! • IFRS > StB => passive latente Steuer! • IFRS < StB => aktive latente Steuer! • Bei Passiva! • IFRS > StB => aktive latente Steuer! • IFRS < StB => passive latente Steuer! • Beispiele für aktive latente Steuern! • Aktiva • Abschreibung nach IFRS ist höher als nach Steuerrecht ! • Impairment wurde nur in IFRS-Bilanz gebucht jedoch keine Teilwertabschreibung! • Passiva • Pensionsrückstellungen nach IAS 19 sind im Regelfall höher als die steuerrechtliche Rückstellung!

• Bildung steuerlich nicht zulässiger Rückstellungen z.B. DVR! • Beispiele für passive latente Steuern! • Aktiva • Teilgewinnrealisierung nach IFRS gem. PoC-Methode während in StB Realisierung erst mit Fertigstellung!

• Planmäßige Abschreibung nach IFRS linear, steuerlich degressiv! • Aktivierung selbst erstellter IVW!

• Pas...


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