2. VO GMed Thanatologie PDF

Title 2. VO GMed Thanatologie
Course Gerichtsmedizin- und chemie
Institution Universität Salzburg
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Vorlesung, GMed, Thanatologie...


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2. VO

Gerichtsmedizin

24.10.2019

Es gibt auch Fälle, in denen man keine Todesursache feststellen kann (  Fall der Herzfäulnis: chronische Herzvorkommen, die früher waren wurden dann als die Todesursache festgestellt) Bei faulen Leichen ist es insgesamt viel schwieriger eine genaue Todesursache festzustellen (2 Fälle von eher jungen Menschen, aber man konnte schon kardiale Vorschäden beobachten  Jahrgang 1974 und 1978) Privatsektion: man kann auch, wenn sich keiner für die Leiche interessiert (wenn die StA die Leiche freigegeben hat, oder die Sanitäts-Polizei sich auch nicht interessiert) dann kann man auch eine Privatsektion in Auftrag geben als Privatperson. Wenn eine Straftat vermutet wird, dann zahlt der Staat die Obduktion und sonst muss man die Privatsektion nämlich selber bezahlen. Multimorbidität  sehr viele Krankheiten, die alle zum Tod führen können, müssen aber nicht. Therapeutisches Fenster: das haben alle Medikamente und wenn man das überschreitet, dann kann das auch zum Tod führen, Nebenwirkungen usw. Man konnte aber nachweisen, dass die Dosis von der 24Stunden Pflege verändert wurde (bei dem Fall mit der alten Dame). Die personalisierte Medizin ist deswegen so wichtig, weil nicht alle Menschen denselben Metabolismus haben bei der Verarbeitung der Medikamente. Faktencheck: Gerichtsmediziner sind keine Pathologen (Pathologen schauen sich Gewebe an und stellen eine Diagnose, auf der dann die Therapie stattfindet: zB zur Krebstherapie, oder Operationspräparate, wenn man ein Teil eines Tumors rausnimmt) der Pathologe nimmt nur natürliche Todesfälle durch, also die, die im Krankenhaus sterben, die werden dann vom Pathologen untersucht: ist letztlich nur eine Qualitätssicherung der klinischen Arbeit. Die Pathologen untersuchen also nur natürliche Todesfälle. Gerichtsmediziner sind auch keine DANN-Analytiker und auch keine Toxikologen. Sie sind auch keine Ermittler (aber sie kooperieren natürlich) Fast keine Spurensicherung vor Ort (nur manchmal sind sie am Tatort, meistens bei Mordfällen). Die Gerichtsmediziner untersuchen also keine natürlichen Todesfälle. Tatortbesichtigungen sind selten Mythos Todeszeit: man kann die Todeszeit nicht so eng eingrenzen, wie es im Tatort immer dargestellt wird bzw in allen anderen Filmen. (jedoch beschäftigt sich die Gerichtsmedizin schon sehr viel mit dem Projekt der Todeszeitpunktsfeststellung: viele laufende Forschungsprojekte).

Multidisziplinäres Projekt -

Historisch/Sarkophag DNA (Vergleichsmaterial?) DANN – Herkunft Isotope (Herkunft, Lebensort/e, Klima, Ernährung)

Der CSI Effekt Das ist jener Effekt, den diese Filme auf die Gerichtsmedizin haben, weil man den Todeszeitpunkt nie so genau beschreiben kann, wie in den ganzen Filmen. Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin bestehend aus den deutschsprachigen Ländern: Deutschland, Österreich und Schweiz Dienstleistungen für Exekutive, Gerichte, StA usw, sie müssen auch vor Gericht gehen und die Gutachten dann vertreten  sie sind als SV vor Gericht Wer arbeitet in der Gerichtsmedizin: Ärzte, Molekularbiologen, Chemiker, Präparatoren, BMA, CTA, Verwaltungspersonal ( so kommt man in die Forensik oder die Gerichtsmedizin) Einzugsgebiet der Gerichtsmedizin Salzburg sind Salzburg und Oberösterreich. (und ein paar aus Niederösterreich, weil es nur einen Gerichtsmediziner in Niederösterreich gibt) Das Einzugsgebiet sind also ca 2.000.000 Einwohner. (Wien, Graz, Innsbruck gibt es auch noch als Gerichtsmedizininstitut) Von 100 Leichen werden nur 3 Leichen gerichtsmedizinisch angeschaut (d.h. es herrscht eigentlich eine große Dunkelziffer von Leichen, die nicht angeschaut werden). Gutachten: Verletzungsgrad, Verletzungsursache, Entschädigung, Arbeitsfähigkeit, Verhandlungs- und Haftfähigkeit, Kunstfehler (Fehler, die in der Klinik eingetreten sind und ob da was in der Klinik falsch gemacht wurde), Alkohol und Drogen im StVO, Sexueller Missbrauch, Kindsmisshandlung, Unterstützung der Tatortarbeit, Forensische Altersbestimmung am Lebenden (?) (spielt zB eine sehr große Rolle im Asylverfahren, da oft ein falsches Alter angegeben wird  man schaut sich im Wesentlichen die Wachstumsfugen an, weil die sich ja ab einem gewissen Zeitpunkt schließen und dann kann man das Alter auch gut eingrenzen)  Blutschwamm im Gehirn von dem kleinen Kind, das operiert wurde, aber nicht nüchtern operiert wurde und das dann erbrochen hat und daran verstorben ist  dieser Fall kommt jetzt zur Anklage, da es sich um einen Kunstfehler (zweifelsohne!) handelt.

Forensische Medizin: -

Fremdtötung

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Selbsttötung (nicht alle Selbsttötungen kommen zur Gerichtsmedizin, weil sie von der StA freigegeben werden) Rekonstruktion von VU (Verkehrsunfällen: man kann anhand der Verletzungen einen Rückschluss führen und eine Rekonstruktion des Unfalles vornehmen, wenn es zB keine Zeugen gibt etc) Unklare Todesfälle (das ist ein ganz großer Bereich, natürlich werden nicht alle untersucht) Kunstfehler Identifikation

(Es gilt der Grundsatz: lieber eine Obduktion zu viel, als eine Obduktion zu wenig) Auftraggeber: -

Gerichtlich Sanitätspolizeilich Klinisch (Qualitätssicherung der klinischen Arbeit) Versicherungen Privat (wo Angehörige etwas untersucht haben wollen) Sonderfälle (Flugunfallkommission)

Gerichtliche Obduktion Auftraggeber: natürlich die StA, Untersuchungsrichter §§ 127 ff StPO Das magische Wort, was die StA wissen will ist, ob ein Fremdverschulden vorliegt. (Fremdverschulden im Rahmen einer unterlassenen Hilfeleistung ist zB auch ein Fremdverschulden) Klinische Obduktion Auftraggeber: Versicherung

Beispiel Flugzeugabsturz: wenn nur mehr ganz viele kleine Teilchen über sind, dann ist das nichts für einen Gerichtsmediziner, sondern einen Anthropologen Tsunami 2004  Sri Lanka

Obduktion kann Antworten liefern: -

Identifikation (Wer ist die Person überhaupt?)

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Todesursache Ursache eines tödlichen Verkehrsunfalles Differenzierung Fahrer/Beifahrer Sicherheitsvorkehrungen Kollision/Richtung Beeinflussung durch Substanzen Fremdverschulden Etc.

Tatortarbeit: -

Spurenasservierung Rekonstruktion des Geschehens Blutspurenmusteranalyse Visualisierung latenter Blutspuren (Blutspuren, die ich mit bloßem Auge nicht sehen kann, weil der Täter zB den Tatort gereinigt hat, diese kann man dann chemisch wiederherstellen)

( Taximord Wels)

Thanatologie Lehre des Todeszeitpunkts Agonie, Klinischer Tod (man macht ein EKG und man sieht, dass Blutkreislauf und die Atmung nicht mehr funktioniert, Herzkreislauf funktioniert nicht mehr  in dieser Phase ist aber eine Reanimation noch möglich: Herzmassage), Individualtod (Hirntod  das Gehirn ist abgestorben)  hier kann man dann nicht mehr reanimieren, weil das Gehirn keinen Sauerstoff mehr bekommen hat und das zu lange: 5-8 Minuten kein Sauerstoff für das Gehirn (Sauerstoffmangeltoleranzzeit), Intermediäres Leben (Phase, wo ich an bestimmten Gewebearten noch eine Funktion hervorrufen kann, dann lebt die Person nicht mehr, aber das Gewebe ist noch funktionsfähig), Biologischer Tod (der Zeitpunkt, an dem die letzte Zelle abgestorben ist, den kann ich also gar nicht so genau feststellen, es gibt Gewebe, die deutlich längere Zeit ohne Sauerstoff auskommen können, zB der Muskel, der kann sehr viele Stunden ohne Sauerstoff auskommen). Aus dem Hirntod kann man keinen Menschen mehr zurückholen!!!! Das ist dann auch eine Methode, wie man den Todeszeitpunkt feststellen kann bzw zumindest eingrenzen kann.

Sichere Todeszeichen: -

Todesflecken Totenstarre

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Fäulnis Nicht mit dem Leben vereinbare Verletzungen (zB Überrollungen des Zuges, oder Leichen, wo das Gehirn nicht mehr im Menschen ist) Hirntoddiagnose (Klinik)  wird in der Klinik durchgeführt, auch da kann man den Tod feststellen, ohne, dass man die sicheren Todeszeichen hat, das ist wichtig für die Transplantation von Organen

Hirntod-Diagnostik -

Klinisch-neurologische Untersuchung (von 2 Ärzten, die nicht in derselben Abteilung arbeiten dürfen) Apnoetest Nulllinien – EEG Angiographie der Hirnarterien Nachweis einer erniedrigten arteriovenösen Sauerstoffdifferenz

Transplantationen -

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§ 62a Krankenanstaltengesetz Widerspruchslösung in Ö: wenn ich nicht will, dass mir Organe entnommen werden, dann muss ich das aktiv sagen zu Lebzeiten  in Ö ist also jeder aktiv Spender, außer man hat Widersprochen Zustimmlösung (Deutschland)

Leichenschau macht man in jedem Todesfall, jeder der stirbt, muss angeschaut werden von einem Leichenschauer. Wenn der Leichenschauer den natürlichen Tod feststellt, dann wird die Leiche beerdigt und der Fall ist erledigt. Wenn es ein unnatürlicher Tod ist bzw nicht bekannt dann wird das an die StA/Polizei weitergeleitet. Bei Verdacht auf Fremdverschulden kommt es dann zu einer Obduktion. Der Leichenschauer hat also eine große Verantwortung, weil er die Weiche stellt, ob eine Obduktion durchgeführt werden muss oder nicht!...


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