Beispielsfaelle Gutachtenstil PDF

Title Beispielsfaelle Gutachtenstil
Author Frank Carter
Course Wirtschaftsprivatrecht
Institution Jade Hochschule
Pages 2
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Summary

Beispielsfaelle Gutachtenstil...


Description

Beispielsfälle Gutachtenstil

Beispiel 1 Die B-Bank verlangt eine Bürgschaft für das Darlehen der F. Ihr Mann M bürgt aus großer emotionaler Verbundenheit heraus für F, obwohl er noch nicht einmal die Zinsen bezahlen könnte. Nun möchte B M aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen.

Hinweis: Die gesuchte Norm ist § 138 BGB

Beispiel 2 S ist schwanger. Ihre Mutter möchte dem ungeborenen Kind K einen Teddybär schenken. Kann K Eigentümer des Teddybären werden?

Hinweis: Die gesuchte Norm ist § 1 BGB

Beispiel 3 F bittet V für ihn einen Werkvertrag mit H abzuschließen. V geht sodann zu H und schließt im Namen des F den Vertrag mit H. Ist der Vertragsschluss wirksam?

Hinweis: Die gesuchte Norm ist § 164 I 1 BGB.

Hinweis: Ihr müsst euch nicht sklavisch an die vier Ebenen halten. Die Ebenen sollten erkennbar vorhanden sein aber wie genau ist auch Geschmackssache. Manchmal kann man Subsumtion und Ergebnis in einem Satz schreiben. Manchmal braucht man ein paar Sätze mehr für die Subsumtion. Mit der Zeit bekommt ihr ein Gefühl dafür.

Vermeiden solltet ihr Sätze wie: Falsch: B ist Eigentümer, weil er…

Richtig: B könnte Eigentümer sein.

Falsch: Hier liegt ein Kaufvertrag vor, weil…

Richtig: Ein Kaufvertrag liegt vor, wenn…

Das sind Ergebnissätze und kein Gutachtenstil. Ihr dürft das Ergebnis nicht vorwegnehmen.

Lösungen

Lösung Beispiel 1: Obersatz: Die Bank kann M in Anspruch nehmen, wenn die Bürgschaft nicht gem. § 138 sittenwidrig ist. Definition: Sittenwidrig ist ein Rechtsgeschäft, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Subsumtion: M hat die Bürgschaft übernommen, weil er mit F emotional verbunden ist und obwohl er nicht einmal die Zinsen bezahlen könnte. Ergebnis: Somit ist die Bürgschaft sittenwidrig und B kann M nicht in Anspruch nehmen.

Lösung Beispiel 2: Allgemeiner Obersatz: Fraglich ist, ob K Eigentümer des Bären werden kann. Obersatz: Eigentümer werden kann, wer rechtsfähig ist. Definition: Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, § 1 BGB. Subsumtion: S wurde bereits gezeugt, ist aber noch nicht geboren. Ergebnis: Somit ist S nicht rechtsfähig. Allgemeines Ergebnis: Damit kann S noch nicht Eigentümer des Bären werden.

Lösung Beispiel 3: Obersatz: Der Vertragsschluss ist wirksam, wenn V F wirksam vertreten hat. Definition: Eine wirksame Stellvertretung liegt vor, wenn V eine eigene Willenserklärung in fremdem Namen mit Vertretungsmacht abgegeben hat, § 164 I 1. Subsumtion: V schloss im Namen des F den Vertrag. F bat V darum, den Vertrag für ihn abzuschließen. V gab auch eine eigene Willenserklärung ab. Ergebnis: Somit lag eine wirksame Stellvertretung vor und ein Werkvertrag ist zwischen F und H zustande gekommen....


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